Elisabeth Schroedter

Elisabeth Schroedter, Mitglied des Europäischen Parlaments in der Fraktion Die Grünen

Guten Tag, ich möchte mich zuerst für die Einladung bedanken. Es ist für mich eine große Ehre, hier sprechen zu können.

Leiharbeit - das wissen wir alle - ist das Topthema für diesen Herbst - nicht, weil sie längst zugenommen hat, sondern weil es dafür keine klaren Regelungen gibt beziehungsweise klare Regelungen immer mehr aufgeweicht werden. Darüber möchte ich heute berichten.

Für Leiharbeit charakteristisch ist das Dreiecksverhältnis. Es ist nicht das Unternehmen, in dem die Leiharbeiter/-innen arbeiten, das die Arbeitgeberverhältnisse herstellt, sondern die Verleihungsfirma. Leiharbeit wächst. Wir haben fast eine Verdopplung seit 1997. Leiharbeit liegt heute in Deutschland bei knapp 600.000 Arbeitnehmer/-innen.

Das rasche Wachstum hat Gründe. Es sind einmal die traditionellen Gründe: Ausfall von Stammpersonal, Veränderung im Arbeitsvolumen, temporärer Mangel von qualifizierten Mitarbeiter/-innen. Aber es ist auch die Angst davor, dass das rasche Wachstum nicht wirklich anhält und nicht nachhaltig ein Aufschwung ist. Noch mehr jedoch - und das ist der Hauptgrund - ist Leiharbeit ein Ersatz für das Normalarbeitsverhältnis, weil das Normalarbeitsverhältnis von Arbeitgebern als zu teuer, zu starr und zu unflexibel empfunden wird.

Aus meiner Sicht ist der Grund für den Boom bei der Leiharbeit allerdings die immense Kostenersparnis durch viel billigere Leiharbeit. Im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen ist Leiharbeit befristet, und wir erleben immer deutlicher, dass diese Fristen sehr viel länger andauern und dass immer häufiger die Stammbelegschaft durch Leiharbeiter/-innen ersetzt wird.

Leiharbeit hat mittlerweile eine zentrale Dimension im Beschäftigungsmarkt. Sie ist gekennzeichnet durch Besonderheiten im Kündigungsgeschehen, in der Beschäftigungsdauer, bei der Beteiligung und beim Entgeltniveau. Leiharbeit kann aus meiner Sicht als eine typische Form von prekären Beschäftigungsverhältnissen bezeichnet werden. Früher war Leiharbeit vor allen Dingen bei Hochqualifizierten eine wichtige Form, eben um Fachpersonal zu ersetzen. Heute ist eine Expansion der Leiharbeit meist im Bereich der Geringqualifizierten zu verzeichnen.

Leiharbeit ist in Deutschland im Niedriglohnbereich vor allen Dingen dadurch befördert worden, weil es in den Hartz-IV-Gesetzen eine Erleichterung dafür gab. Zudem müssen wir feststellen, dass das Prekariat an dieser Stelle zugenommen hat. Jeder achte Vollzeitleiharbeiter ist inzwischen darauf angewiesen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Er arbeitet voll und braucht gleichzeitig soziale Unterstützung.

Wie zunehmend in Deutschland ist Leiharbeit auch in anderen EU-Ländern inzwischen ein gängiges Instrument für Lohndumping. Mehr und mehr wird dieses sich verschärfende Lohn- und Gehaltsgefälle zum zentralen Motiv, den Leiharbeitssektor auszubauen. In Deutschland ist es so, dass Leiharbeiter inzwischen 22 bis zu teilweise 40 Prozent weniger verdienen als vergleichbare Arbeiter in der Stammbelegschaft. Die IG Metall hat in einer Umfrage festgestellt, dass das Entgelt um 69 Prozent angehoben werden muss, damit ein Leiharbeiter dasselbe verdient wie ein Beschäftigter in der Stammbelegschaft.

Leiharbeit ist auf der europäischen Ebene sehr verschieden. In manchen Mitgliedstaaten ist sie streng reglementiert. In Deutschland ist Leiharbeit nur in einem Sektor verboten, im Bausektor. In Griechenland zum Beispiel ist die Reglementierung so, dass Leiharbeiter/-innen nicht streikende Arbeitnehmer/-innen ersetzen dürfen. (Leichter Beifall) In anderen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien und Irland, aber auch in den nordischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden, finden sich kaum Vorschriften zum Einsatz von Leiharbeiter/-innen. Im Vereinigten Königreich und in Irland liegt es daran, dass dieser Sektor dort besonders boomt und die prekären Arbeitsverhältnisse deshalb in besonderem Maße zunehmen. In den nordischen Staaten ist es ein ganz anderer Grund. Da bestimmen die Gewerkschaften die Arbeitsverhältnisse der Leiharbeiter/-innen. Da ist nicht der Hauptgrund für Leiharbeit, darüber Lohndumping zu organisieren. Das muss man an dieser Stelle unterscheiden.

Die Europäische Union hat bisher nicht eine einzige Regelung für ein klares Prinzip für normale Arbeitsverhältnisse oder für dem normalen Arbeitsverhältnis angeglichene Arbeitsverhältnisse auf europäischer Ebene. Den ersten Schutz erhalten in der Europäischen Union - und das hochinteressant - entsandte Leiharbeiter/-innen durch die Entsenderichtlinie. Die Entsenderichtlinie - ja vielfach in der Diskussion im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte hier in Deutschland - schützt auch Leiharbeit, und zwar vollständig.

Das geltende Prinzip der Entsenderichtlinie ist, dass im Gastland geltende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die für inländische Arbeitnehmer/-innen gelten, eben auch für Stammpersonal gelten, in gleicher Weise auch für entsandte Arbeitnehmer/-innen angewendet werden müssen. Dieses Prinzip „equal pay for equal work“ ist an dieser Stelle als Mindestsatz auf der Grundlage von gesetzlichem Mindestlohn in jedem EU-Mitgliedstaat einzuhalten. Das heißt, die Arbeitnehmer/-innen, die von Leiharbeitsfirmen in ein anderes Land entsandt werden, haben dort das Anrecht auf den Mindestlohn einer Stammbelegschaft in diesem Land. (Beifall)

Was ist aber, wenn es keine Mindestlohnregelung gibt? Das ist genau das Problem, das wir hier in Deutschland haben. Dort, wo wir eine Mindestlohnregelung und die Erlaubnis von Leiharbeit haben - das ist im Moment im Bereich der Gebäudereiniger hier in Deutschland der Fall -, sind die aus einem anderen EU-Land entliehenen Arbeitnehmer besser gestellt als inländische Leiharbeitnehmer, weil es bei uns durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - darauf komme ich später - eine Ausnahmeklausel gibt. Das ist eine der paradoxen Situationen, die wir hier in Deutschland haben.

Es gibt seit 2002 in der Europäischen Union den Versuch, eine Richtlinie für die Arbeitsrechte für Leiharbeitnehmer in Europa durchzusetzen. Dieses ist bisher noch nicht erfolgreich gewesen, weil der Rat, also die jetzt 27 Mitgliedstaaten, auf der Bremse steht und dieses seit Jahren vertagt. Es soll jetzt im Herbst wieder auf die Tagesordnung, und deswegen ist das ein so wichtiges Kampfthema für die Gewerkschaften.

Ich möchte jetzt ganz kurz in meiner knappen Zeit darauf eingehen, was die wichtigsten Punkte sind. Das Prinzip dieser Leiharbeitsrichtlinie ist: gleiche Rechte, und das heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. (Starker Beifall)

Aber wie das so ist mit Prinzipien: Es gibt sehr viele Möglichkeiten, das zu unterlaufen. Einer dieser Versuche ist, den Zeitpunkt, ab wann das gilt, festzulegen: ab dem ersten Tag oder später? Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sagt: erst sechs Wochen später.

Dann die Frage: Was heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort? Mindestens das, oder kann ich daran auch noch herumschrauben? Das Europäische Parlament hat deshalb in seiner ersten Lesung den Text verbessert und gesagt: muss mindestens dem entsprechen, was feste Arbeitnehmer für vergleichbare Arbeit am gleichen Ort verdienen. Das ist eine entscheidende Verbesserung der Richtlinie. Es hat außerdem deutlich in den Text geschrieben, dass Leiharbeit nicht dazu genutzt werden kann, um Missbrauch, das heißt Lohndumping, zu befördern. Das sind wesentliche Verbesserungen.

Allerdings - das muss man auch sagen - gibt es eine Formulierung - wir haben sie auch im deutschen Recht -, dass die Tarifpartner von diesem gesetzlichen Grundprinzip abweichen können. Damit wird deutlich, welch große Verantwortung Sie an dieser Stelle haben. Dieser Punkt ist auf der einen Seite hereingenommen worden für die nordischen Staaten, die eben keine gesetzlichen Mindestlöhne in ihrem ganzen System kennen, aber eine sehr strenge gewerkschaftliche Kontrolle und auch eine weitestgehende Bindung der Arbeitnehmer/-innen an die Gewerkschaft einschließlich der Leiharbeitnehmer/-innen haben. Auf der anderen Seite ist eine solche Klausel natürlich für alle zu benutzen. Das heißt, an dieser müsste es eigentlich eine Anschärfung geben.

Im Moment geht der Streit im Rat genau um diese Frage. Auf der einen Seite wollen - und man höre da genau hin - Großbritannien, Irland, Deutschland und auch Dänemark, dass die sechs Wochen auf sechs bis neun Monate ausgedehnt werden. Für andere Länder ist das ein unakzeptabler Vorschlag. (Beifall) Länder wie Belgien, Frankreich, Österreich, Finnland, Schweden und Luxemburg plädieren ganz stark dafür, dass „equal pay for equal work“ ab dem ersten Tag gilt. (Beifall) Trotzdem hat Großbritannien im Moment im Rat eine blockierende Minderheit.

Inzwischen, seit 2002, hat sich eine Menge geändert. Wir haben inzwischen eine Dienstleistungsrichtlinie mit allen Gefahren, die sie mit sich bringt. Wir haben ein Grünbuch zum Arbeitsrecht und ein Kommissionsdokument zur Flexicurity, was auch durchaus Sprengstoff enthält.

Die portugiesische Präsidentschaft hat jetzt gesagt, wir wollen das Dekret der Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter/-innen neu auflegen, und hat einen Fragenkatalog an alle Regierungen geschickt, auch an die Regierung von Deutschland. Erste Antworten sind zurückgekommen. Dabei wird deutlich: Deutschland, Irland und Großbritannien wollen weiterhin eine hohe Flexibilität im Bereich der Leiharbeit haben. Auf der anderen Seite will Belgien, dass dieses „equal pay for equal work“ vom ersten Tag an gilt und nicht durch Tarifverträge aufgeweicht werden kann. (Beifall)

Hier wird deutlich, wo es Ansatzpunkte gibt, um Staaten wirklich zu unterstützen, die Arbeitnehmer/-innen in Leiharbeit real gleiche Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren, und wo die deutsche Regierung ganz klar kritisiert werden muss; denn so kann es nicht gehen, dass sie versucht, auf dem Rücken von Leiharbeiter/-innen prekäre Arbeitsverhältnisse und Lohndumping in unserem Land einzuführen. In der deutschen Antwort stand, dass man nach wie vor darauf besteht, dass diese sechs Wochen auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden.

In Deutschland selbst haben wir das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es hat ein altes Verbot in Deutschland aufgehoben, wo Leiharbeit verboten war. Inzwischen ist sie nur noch im Baugewerbe verboten. Es kann passieren - und das ist das Paradoxe -, dass aufgrund europäischer Regelungen nationale Verbote aufgehoben werden müssen. Das heißt, das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist auf europäischer Ebene extrem wichtig, wenn auf der anderen Seite gleichzeitig die Gefahr besteht, dass nationale Restriktionen nicht mehr gelten, dass also eben Leiharbeit im Baugewerbe in Deutschland nicht mehr verboten werden darf.

Wir haben leider auch die Situation, dass die tarifliche Normsetzung das gesetzliche Prinzip von „equal pay for equal work“ in Deutschland aufheben kann. Wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann - das ist das Pro-blem -, können sich andere Arbeitgeber auf den niedrigeren Tarifvertrag berufen. Das ist im Moment die Basis hier in Deutschland, um durch Leiharbeit systematisch Lohndumping zu betreiben.

Das Hauptproblem ist, dass durch die Hartz-IV-Gesetze alle Beschränkungen, die es bisher zur Leiharbeit gibt, aufgegeben werden und die Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes allein auf der Kraft der Gewerkschaften beruht, dass es kaum noch einen gesetzlichen Schutz gibt. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die Gewerkschaften an dieser Stelle eine enorme Verantwortung haben, und auf der anderen Seite, dass sie sich überlegen sollten, ob sie nicht für sich dieses „mindestens“, das im Vorschlag des Europäischen Parlaments steht, zum Grundsatz machen. (Beifall)

Es ist ganz schwierig, auf dem Bundeskongress einer Gewerkschaft zu sagen, dass ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein gesetzliches „equal pay“ brauchen, nicht eine Klausel, die es Tarifverträgen ermöglicht, das aufzuweichen. Ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit. (Beifall)

Ich sehe nicht die Gefahr, dass gewerkschaftliche Rechte zurückgedrängt werden. In Belgien und Frankreich, wo die Gewerkschaften sehr stark und sehr kampffreudig sind, funktioniert es. Es kann ja auch höher sein. Warum sollte man nicht wenigstens versuchen, einen gesetzlichen Mindeststandard einzuführen und dann für höhere Standards zu kämpfen? (Beifall)

Ich komme zu den Lösungswegen. Ein solcher Weg in Deutschland könnte sein, dass das Entsendegesetz für aus dem Ausland entliehene Arbeitnehmer nicht nur für die Gebäudewirtschaft gilt, sondern dass endlich durchgesetzt wird, dass es für Zeitarbeiter und auch für die Post gilt. Angenommen, man würde es erreichen, dass man für Zeitarbeiter einen gesetzlichen Mindestlohn hat, dann beträfe das ja einen Querschnitt durch die Branchen. Das wäre aus meiner Sicht ein erster Versuch, in Deutschland eine Art Mindestlohn einzuführen. Das erfordert sehr viel Mut. Dieser Mindestlohn darf auf jeden Fall nicht zu niedrig sein. Ich würde nicht unter 7,50 Euro gehen. Meiner Meinung nach dürfen Sie im Kampf um die Ausweitung der Entsenderichtlinie auf Zeitarbeiter nicht niedriger gehen. (Beifall)

Ich bin aufgefordert worden, meinen Beitrag zu kürzen, damit über die wichtigen Anträge, die heute noch auf der Tagesordnung stehen, abgestimmt werden kann. Deswegen werde ich nur noch ganz kurz einige Schlussfolgerungen anreißen.

Ich habe schon gesagt: Es darf keine niedrigen Tarifverträge für Leiharbeiter in Bezug auf die Stammgewerkschaft geben. (Beifall) Das eröffnet vielleicht die Möglichkeit des Versuchs, in Verträgen mit der Stammgewerkschaft entsprechende Klauseln aufzuführen, die an dieser Stelle auch für Leiharbeiter gelten. Das ist ein mutiger Versuch. Ich glaube, es ist den Versuch wert.
Aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Klausel, die zur Tarifaufweichung führt, gestrichen werden. (Beifall) Das halte ich für die beste, schnellste und wirkungsvollste Lösung, damit die Leiharbeit in Zukunft in Deutschland nicht mehr für Lohndumping missbraucht werden kann. Tarifabschlüsse müssen so organisiert werden - das ist sehr viel schwieriger; wenn einer aussteigt, funktioniert es nicht mehr -, dass die Realisierung des Prinzips „equal pay for equal work“ sichergestellt ist.

Ich bin für eine Kampagne zur Unterstützung der belgischen Position, die Sechswochenregelung aus dem Vorschlag der EU-Kommission zu streichen und stattdessen die Regelung mit dem ersten Tag vorzusehen. (Beifall) Diese Forderung richtet sich vor allen Dingen an die deutsche Adresse. Es gäbe eine enorme Veränderung in dem gesamten Verhandlungspaket, wenn Deutschland hier seine Position grundsätzlich änderte. Das würde die Mehrheitsverhältnisse massiv verändern und gute Chancen eröffnen.

Auch im Hinblick auf die Tarifklausel für die Sozialpartner muss es im Text eine Verschärfung geben. Auch das ist eine Anmerkung an die Adresse der Bundesregierung.

Ein entscheidender Kampf, der in diesem Jahr geführt werden muss, gilt dem Ziel, dass im Dezember ein Text vorgelegt wird, damit die Richtlinie zur Leiharbeit in der Europäischen Union endlich in Kraft gesetzt wird. Wir dürfen bei dieser Zunahme der Leiharbeit auf europäischer Ebene und ganz deutlich auch in Deutschland nicht mehr warten. Ich halte das für überfällig. Seit 2004 haben wir auf europäischer Ebene kein einziges Arbeitsrechtsgesetz mehr durchbekommen. Es ist eine fatale Entwicklung, dass wir immer mehr Wettbewerbsgesetze und immer weniger wirkungsvolle Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben. Ich halte das für einen Kampfauftrag für die Gewerkschaften auf nationaler und europäischer Ebene. - Vielen Dank. (Beifall)