Elisabeth Schroedter, Mitglied des Europäischen Parlaments in der
Fraktion Die Grünen
Guten Tag, ich möchte mich zuerst für die Einladung bedanken. Es ist
für mich eine große Ehre, hier sprechen zu können.
Leiharbeit - das wissen wir alle - ist das Topthema für diesen
Herbst - nicht, weil sie längst zugenommen hat, sondern weil es dafür
keine klaren Regelungen gibt beziehungsweise klare Regelungen immer
mehr aufgeweicht werden. Darüber möchte ich heute berichten.
Für Leiharbeit charakteristisch ist das Dreiecksverhältnis. Es ist
nicht das Unternehmen, in dem die Leiharbeiter/-innen arbeiten, das die
Arbeitgeberverhältnisse herstellt, sondern die Verleihungsfirma.
Leiharbeit wächst. Wir haben fast eine Verdopplung seit 1997.
Leiharbeit liegt heute in Deutschland bei knapp 600.000
Arbeitnehmer/-innen.
Das rasche Wachstum hat Gründe. Es sind einmal die traditionellen
Gründe: Ausfall von Stammpersonal, Veränderung im Arbeitsvolumen,
temporärer Mangel von qualifizierten Mitarbeiter/-innen. Aber es ist
auch die Angst davor, dass das rasche Wachstum nicht wirklich anhält
und nicht nachhaltig ein Aufschwung ist. Noch mehr jedoch - und das ist
der Hauptgrund - ist Leiharbeit ein Ersatz für das
Normalarbeitsverhältnis, weil das Normalarbeitsverhältnis von
Arbeitgebern als zu teuer, zu starr und zu unflexibel empfunden
wird.
Aus meiner Sicht ist der Grund für den Boom bei der Leiharbeit
allerdings die immense Kostenersparnis durch viel billigere Leiharbeit.
Im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen ist Leiharbeit befristet,
und wir erleben immer deutlicher, dass diese Fristen sehr viel länger
andauern und dass immer häufiger die Stammbelegschaft durch
Leiharbeiter/-innen ersetzt wird.
Leiharbeit hat mittlerweile eine zentrale Dimension im
Beschäftigungsmarkt. Sie ist gekennzeichnet durch Besonderheiten im
Kündigungsgeschehen, in der Beschäftigungsdauer, bei der Beteiligung
und beim Entgeltniveau. Leiharbeit kann aus meiner Sicht als eine
typische Form von prekären Beschäftigungsverhältnissen bezeichnet
werden. Früher war Leiharbeit vor allen Dingen bei Hochqualifizierten
eine wichtige Form, eben um Fachpersonal zu ersetzen. Heute ist eine
Expansion der Leiharbeit meist im Bereich der Geringqualifizierten zu
verzeichnen.
Leiharbeit ist in Deutschland im Niedriglohnbereich vor allen Dingen
dadurch befördert worden, weil es in den Hartz-IV-Gesetzen eine
Erleichterung dafür gab. Zudem müssen wir feststellen, dass das
Prekariat an dieser Stelle zugenommen hat. Jeder achte
Vollzeitleiharbeiter ist inzwischen darauf angewiesen, einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II zu stellen. Er arbeitet voll und braucht
gleichzeitig soziale Unterstützung.
Wie zunehmend in Deutschland ist Leiharbeit auch in anderen
EU-Ländern inzwischen ein gängiges Instrument für Lohndumping. Mehr und
mehr wird dieses sich verschärfende Lohn- und Gehaltsgefälle zum
zentralen Motiv, den Leiharbeitssektor auszubauen. In Deutschland ist
es so, dass Leiharbeiter inzwischen 22 bis zu teilweise 40 Prozent
weniger verdienen als vergleichbare Arbeiter in der Stammbelegschaft.
Die IG Metall hat in einer Umfrage festgestellt, dass das Entgelt um 69
Prozent angehoben werden muss, damit ein Leiharbeiter dasselbe verdient
wie ein Beschäftigter in der Stammbelegschaft.
Leiharbeit ist auf der europäischen Ebene sehr verschieden. In
manchen Mitgliedstaaten ist sie streng reglementiert. In Deutschland
ist Leiharbeit nur in einem Sektor verboten, im Bausektor. In
Griechenland zum Beispiel ist die Reglementierung so, dass
Leiharbeiter/-innen nicht streikende Arbeitnehmer/-innen ersetzen
dürfen. (Leichter Beifall) In anderen Ländern wie zum Beispiel
Großbritannien und Irland, aber auch in den nordischen Ländern
Dänemark, Finnland und Schweden, finden sich kaum Vorschriften zum
Einsatz von Leiharbeiter/-innen. Im Vereinigten Königreich und in
Irland liegt es daran, dass dieser Sektor dort besonders boomt und die
prekären Arbeitsverhältnisse deshalb in besonderem Maße zunehmen. In
den nordischen Staaten ist es ein ganz anderer Grund. Da bestimmen die
Gewerkschaften die Arbeitsverhältnisse der Leiharbeiter/-innen. Da ist
nicht der Hauptgrund für Leiharbeit, darüber Lohndumping zu
organisieren. Das muss man an dieser Stelle unterscheiden.
Die Europäische Union hat bisher nicht eine einzige Regelung für ein
klares Prinzip für normale Arbeitsverhältnisse oder für dem normalen
Arbeitsverhältnis angeglichene Arbeitsverhältnisse auf europäischer
Ebene. Den ersten Schutz erhalten in der Europäischen Union - und das
hochinteressant - entsandte Leiharbeiter/-innen durch die
Entsenderichtlinie. Die Entsenderichtlinie - ja vielfach in der
Diskussion im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte hier in
Deutschland - schützt auch Leiharbeit, und zwar vollständig.
Das geltende Prinzip der Entsenderichtlinie ist, dass im Gastland
geltende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die für inländische
Arbeitnehmer/-innen gelten, eben auch für Stammpersonal gelten, in
gleicher Weise auch für entsandte Arbeitnehmer/-innen angewendet werden
müssen. Dieses Prinzip „equal pay for equal work“ ist an dieser Stelle
als Mindestsatz auf der Grundlage von gesetzlichem Mindestlohn in jedem
EU-Mitgliedstaat einzuhalten. Das heißt, die Arbeitnehmer/-innen, die
von Leiharbeitsfirmen in ein anderes Land entsandt werden, haben dort
das Anrecht auf den Mindestlohn einer Stammbelegschaft in diesem Land.
(Beifall)
Was ist aber, wenn es keine Mindestlohnregelung gibt? Das ist genau
das Problem, das wir hier in Deutschland haben. Dort, wo wir eine
Mindestlohnregelung und die Erlaubnis von Leiharbeit haben - das ist im
Moment im Bereich der Gebäudereiniger hier in Deutschland der Fall -,
sind die aus einem anderen EU-Land entliehenen Arbeitnehmer besser
gestellt als inländische Leiharbeitnehmer, weil es bei uns durch das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - darauf komme ich später - eine
Ausnahmeklausel gibt. Das ist eine der paradoxen Situationen, die wir
hier in Deutschland haben.
Es gibt seit 2002 in der Europäischen Union den Versuch, eine
Richtlinie für die Arbeitsrechte für Leiharbeitnehmer in Europa
durchzusetzen. Dieses ist bisher noch nicht erfolgreich gewesen, weil
der Rat, also die jetzt 27 Mitgliedstaaten, auf der Bremse steht und
dieses seit Jahren vertagt. Es soll jetzt im Herbst wieder auf die
Tagesordnung, und deswegen ist das ein so wichtiges Kampfthema für die
Gewerkschaften.
Ich möchte jetzt ganz kurz in meiner knappen Zeit darauf eingehen,
was die wichtigsten Punkte sind. Das Prinzip dieser
Leiharbeitsrichtlinie ist: gleiche Rechte, und das heißt gleicher Lohn
für gleiche Arbeit am gleichen Ort. (Starker Beifall)
Aber wie das so ist mit Prinzipien: Es gibt sehr viele
Möglichkeiten, das zu unterlaufen. Einer dieser Versuche ist, den
Zeitpunkt, ab wann das gilt, festzulegen: ab dem ersten Tag oder
später? Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sagt: erst sechs
Wochen später.
Dann die Frage: Was heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am
gleichen Ort? Mindestens das, oder kann ich daran auch noch
herumschrauben? Das Europäische Parlament hat deshalb in seiner ersten
Lesung den Text verbessert und gesagt: muss mindestens dem entsprechen,
was feste Arbeitnehmer für vergleichbare Arbeit am gleichen Ort
verdienen. Das ist eine entscheidende Verbesserung der Richtlinie. Es
hat außerdem deutlich in den Text geschrieben, dass Leiharbeit nicht
dazu genutzt werden kann, um Missbrauch, das heißt Lohndumping, zu
befördern. Das sind wesentliche Verbesserungen.
Allerdings - das muss man auch sagen - gibt es eine Formulierung -
wir haben sie auch im deutschen Recht -, dass die Tarifpartner von
diesem gesetzlichen Grundprinzip abweichen können. Damit wird deutlich,
welch große Verantwortung Sie an dieser Stelle haben. Dieser Punkt ist
auf der einen Seite hereingenommen worden für die nordischen Staaten,
die eben keine gesetzlichen Mindestlöhne in ihrem ganzen System kennen,
aber eine sehr strenge gewerkschaftliche Kontrolle und auch eine
weitestgehende Bindung der Arbeitnehmer/-innen an die Gewerkschaft
einschließlich der Leiharbeitnehmer/-innen haben. Auf der anderen Seite
ist eine solche Klausel natürlich für alle zu benutzen. Das heißt, an
dieser müsste es eigentlich eine Anschärfung geben.
Im Moment geht der Streit im Rat genau um diese Frage. Auf der einen
Seite wollen - und man höre da genau hin - Großbritannien, Irland,
Deutschland und auch Dänemark, dass die sechs Wochen auf sechs bis neun
Monate ausgedehnt werden. Für andere Länder ist das ein unakzeptabler
Vorschlag. (Beifall) Länder wie Belgien, Frankreich, Österreich,
Finnland, Schweden und Luxemburg plädieren ganz stark dafür, dass
„equal pay for equal work“ ab dem ersten Tag gilt. (Beifall) Trotzdem
hat Großbritannien im Moment im Rat eine blockierende Minderheit.
Inzwischen, seit 2002, hat sich eine Menge geändert. Wir haben
inzwischen eine Dienstleistungsrichtlinie mit allen Gefahren, die sie
mit sich bringt. Wir haben ein Grünbuch zum Arbeitsrecht und ein
Kommissionsdokument zur Flexicurity, was auch durchaus Sprengstoff
enthält.
Die portugiesische Präsidentschaft hat jetzt gesagt, wir wollen das
Dekret der Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter/-innen neu auflegen, und
hat einen Fragenkatalog an alle Regierungen geschickt, auch an die
Regierung von Deutschland. Erste Antworten sind zurückgekommen. Dabei
wird deutlich: Deutschland, Irland und Großbritannien wollen weiterhin
eine hohe Flexibilität im Bereich der Leiharbeit haben. Auf der anderen
Seite will Belgien, dass dieses „equal pay for equal work“ vom ersten
Tag an gilt und nicht durch Tarifverträge aufgeweicht werden kann.
(Beifall)
Hier wird deutlich, wo es Ansatzpunkte gibt, um Staaten wirklich zu
unterstützen, die Arbeitnehmer/-innen in Leiharbeit real gleiche
Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren,
und wo die deutsche Regierung ganz klar kritisiert werden muss; denn so
kann es nicht gehen, dass sie versucht, auf dem Rücken von
Leiharbeiter/-innen prekäre Arbeitsverhältnisse und Lohndumping in
unserem Land einzuführen. In der deutschen Antwort stand, dass man nach
wie vor darauf besteht, dass diese sechs Wochen auf einen längeren
Zeitraum ausgedehnt werden.
In Deutschland selbst haben wir das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Es hat ein altes Verbot in Deutschland aufgehoben, wo Leiharbeit
verboten war. Inzwischen ist sie nur noch im Baugewerbe verboten. Es
kann passieren - und das ist das Paradoxe -, dass aufgrund europäischer
Regelungen nationale Verbote aufgehoben werden müssen. Das heißt, das
Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist auf
europäischer Ebene extrem wichtig, wenn auf der anderen Seite
gleichzeitig die Gefahr besteht, dass nationale Restriktionen nicht
mehr gelten, dass also eben Leiharbeit im Baugewerbe in Deutschland
nicht mehr verboten werden darf.
Wir haben leider auch die Situation, dass die tarifliche Normsetzung
das gesetzliche Prinzip von „equal pay for equal work“ in Deutschland
aufheben kann. Wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann - das
ist das Pro-blem -, können sich andere Arbeitgeber auf den niedrigeren
Tarifvertrag berufen. Das ist im Moment die Basis hier in Deutschland,
um durch Leiharbeit systematisch Lohndumping zu betreiben.
Das Hauptproblem ist, dass durch die Hartz-IV-Gesetze alle
Beschränkungen, die es bisher zur Leiharbeit gibt, aufgegeben werden
und die Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes allein auf der Kraft
der Gewerkschaften beruht, dass es kaum noch einen gesetzlichen Schutz
gibt. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die Gewerkschaften an
dieser Stelle eine enorme Verantwortung haben, und auf der anderen
Seite, dass sie sich überlegen sollten, ob sie nicht für sich dieses
„mindestens“, das im Vorschlag des Europäischen Parlaments steht, zum
Grundsatz machen. (Beifall)
Es ist ganz schwierig, auf dem Bundeskongress einer Gewerkschaft zu
sagen, dass ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein gesetzliches
„equal pay“ brauchen, nicht eine Klausel, die es Tarifverträgen
ermöglicht, das aufzuweichen. Ich glaube, das ist die einzige
Möglichkeit. (Beifall)
Ich sehe nicht die Gefahr, dass gewerkschaftliche Rechte
zurückgedrängt werden. In Belgien und Frankreich, wo die Gewerkschaften
sehr stark und sehr kampffreudig sind, funktioniert es. Es kann ja auch
höher sein. Warum sollte man nicht wenigstens versuchen, einen
gesetzlichen Mindeststandard einzuführen und dann für höhere Standards
zu kämpfen? (Beifall)
Ich komme zu den Lösungswegen. Ein solcher Weg in Deutschland könnte
sein, dass das Entsendegesetz für aus dem Ausland entliehene
Arbeitnehmer nicht nur für die Gebäudewirtschaft gilt, sondern dass
endlich durchgesetzt wird, dass es für Zeitarbeiter und auch für die
Post gilt. Angenommen, man würde es erreichen, dass man für
Zeitarbeiter einen gesetzlichen Mindestlohn hat, dann beträfe das ja
einen Querschnitt durch die Branchen. Das wäre aus meiner Sicht ein
erster Versuch, in Deutschland eine Art Mindestlohn einzuführen. Das
erfordert sehr viel Mut. Dieser Mindestlohn darf auf jeden Fall nicht
zu niedrig sein. Ich würde nicht unter 7,50 Euro gehen. Meiner Meinung
nach dürfen Sie im Kampf um die Ausweitung der Entsenderichtlinie auf
Zeitarbeiter nicht niedriger gehen. (Beifall)
Ich bin aufgefordert worden, meinen Beitrag zu kürzen, damit über
die wichtigen Anträge, die heute noch auf der Tagesordnung stehen,
abgestimmt werden kann. Deswegen werde ich nur noch ganz kurz einige
Schlussfolgerungen anreißen.
Ich habe schon gesagt: Es darf keine niedrigen Tarifverträge für
Leiharbeiter in Bezug auf die Stammgewerkschaft geben. (Beifall) Das
eröffnet vielleicht die Möglichkeit des Versuchs, in Verträgen mit der
Stammgewerkschaft entsprechende Klauseln aufzuführen, die an dieser
Stelle auch für Leiharbeiter gelten. Das ist ein mutiger Versuch. Ich
glaube, es ist den Versuch wert.
Aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Klausel, die zur
Tarifaufweichung führt, gestrichen werden. (Beifall) Das halte ich für
die beste, schnellste und wirkungsvollste Lösung, damit die Leiharbeit
in Zukunft in Deutschland nicht mehr für Lohndumping missbraucht werden
kann. Tarifabschlüsse müssen so organisiert werden - das ist sehr viel
schwieriger; wenn einer aussteigt, funktioniert es nicht mehr -, dass
die Realisierung des Prinzips „equal pay for equal work“ sichergestellt
ist.
Ich bin für eine Kampagne zur Unterstützung der belgischen Position,
die Sechswochenregelung aus dem Vorschlag der EU-Kommission zu
streichen und stattdessen die Regelung mit dem ersten Tag vorzusehen.
(Beifall) Diese Forderung richtet sich vor allen Dingen an die deutsche
Adresse. Es gäbe eine enorme Veränderung in dem gesamten
Verhandlungspaket, wenn Deutschland hier seine Position grundsätzlich
änderte. Das würde die Mehrheitsverhältnisse massiv verändern und gute
Chancen eröffnen.
Auch im Hinblick auf die Tarifklausel für die Sozialpartner muss es
im Text eine Verschärfung geben. Auch das ist eine Anmerkung an die
Adresse der Bundesregierung.
Ein entscheidender Kampf, der in diesem Jahr geführt werden muss,
gilt dem Ziel, dass im Dezember ein Text vorgelegt wird, damit die
Richtlinie zur Leiharbeit in der Europäischen Union endlich in Kraft
gesetzt wird. Wir dürfen bei dieser Zunahme der Leiharbeit auf
europäischer Ebene und ganz deutlich auch in Deutschland nicht mehr
warten. Ich halte das für überfällig. Seit 2004 haben wir auf
europäischer Ebene kein einziges Arbeitsrechtsgesetz mehr
durchbekommen. Es ist eine fatale Entwicklung, dass wir immer mehr
Wettbewerbsgesetze und immer weniger wirkungsvolle Gesetze zum Schutz
von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben. Ich halte das für einen
Kampfauftrag für die Gewerkschaften auf nationaler und europäischer
Ebene. - Vielen Dank. (Beifall)