Dritter Kongresstag

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Beginn: 11.32 Uhr


Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

ver.di ist bunt, stark, quotiert und manchmal nicht einfach. Das haben wir erlebt. Aber wir schaffen das. - Ich begrüße Euch zum dritten Kongresstag. Wir steigen ein, wie wir immer einsteigen; das habt Ihr eben gemerkt. Zunächst gibt es ein paar Hinweise:

Von den Handsendern, die gestern ausgegeben wurden, fehlten vorhin noch zwölf. Sie sind nicht zurückgegeben worden. Diejenigen, die ihren Handsender noch in der Tasche haben, bitte ich, den Sender zusammen mit der Stimmkarte unten abzugeben. - Ich bekomme gerade einen neuen Hinweis: Es fehlen nur noch drei Handsender. Also die drei Handsender bitte unten am Counter oder an der Ausgabestelle - ich weiß nicht, ob die noch besetzt ist - abgeben.

Noch ein Hinweis an die Delegierten, die abreisen müssen: Wenn Ihr Euch hier auscheckt, gebt bitte Eure Stimmkarten unten am Counter ab, damit nicht jemand anders mit dieser Stimmkarte vielleicht ersatzweise wählt.
Ein weiterer Hinweis, bei dem bin ich mir aber nicht sicher bin, ob die neue Regelung jetzt schon dargestellt werden kann: Es soll in Bezug auf Rauchen eine neue Regelung geben. Jetzt wird es auch angezeigt. Der Raucherbereich ist von der Ebene 0 im Ausstellungsbereich (Vereinzelt Beifall) - wahrscheinlich, weil es dort zu voll war - auf die Ebene -1 am Ende der Glashalle nach draußen verlegt worden. (Vereinzelt Beifall - vereinzelte Pfiffe)

Bei uns sind drei Stimmkarten abgegeben worden. Die Kollegen Carsten Cordes, Anton Hafner und Thomas Liermann können ihre Stimmkarten hier vorne abholen.

Ein weiterer Hinweis an die gewählten ordentlichen Mitglieder des Gewerkschaftsrats: Sie werden bereits seit 11 Uhr gebeten, zum Fotografieren zum Übergang von der Messe zum CCL zu kommen.

Das war noch nicht alles; es gibt noch einen weiteren Hinweis. Dieser Kongress ist öffentlich. Er wird von der Presse verfolgt. Es besteht die Möglichkeit, über „Phoenix“ den Kongress zu verfolgen, und es war bisher so, wie beim letzten Kongress auch, dass der Kongress relativ zeitnah auch über das Internet abrufbar war. Es gab jetzt mehrere Rückmeldungen, dass einigen das so nicht klar war. Ihnen war nicht bekannt, dass beispielsweise auch die Tagesprotokolle im Internet nachzulesen sind. Wir haben daraufhin veranlasst, dass das zunächst unterbrochen wird, dass also die Tagesprotokolle nicht direkt im Internet veröffentlicht werden. Das wurde bisher nicht als Problem gesehen, weil es beim letzten Kongress auch gemacht wurde. Falls es eine weitere Änderung dazu geben sollte - also zum jetzigen Stand, zur Unterbrechung dieser Berichterstattung -, werden wir Euch darüber natürlich auf dem Laufenden halten.

Das waren die Hinweise zum jetzigen Zeitpunkt. Wir kommen jetzt zum nächsten erfreulichen Punkt. Heute ist Tag der Einheit, und an dem Tag haben Geburtstag der Kollege Heinz Thum aus Essen (Leichter Beifall) und die Kollegin Astrid Westhoff aus Berlin. (Leichter Beifall) Kommt doch bitte nach vorn, damit Euch das Präsent überreicht werden kann. Herzlichen Glückwunsch! (Geburtstagsmusik - die Aufgerufenen begeben sich auf die Bühne und nehmen ein Präsent entgegen)

Der Gewerkschaftsrat hat in seiner gestrigen Abendkonstituierung die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und des Personalausschusses gewählt. Für den Haushalts- und Finanzausschuss sind das der Kollege Bernd Rose (Vereinzelt Beifall) und als Stellvertreterin die Kollegin Karola Güth. (Vereinzelt Beifall) Für den Personalausschuss sind es die Kollegin Anita Liebholz (Vereinzelt Beifall) und als Stellvertreter der Kollege Dieter Schäfer. (Vereinzelt Beifall) Auch Euch unsere herzlichsten Glückwünsche zur Wahl. (Den Gewählten werden Blumensträuße überreicht)

Bevor wir jetzt in den Themenschwerpunkt Mindestlohn einsteigen, möchten wir Euch den Wortmeldeschluss für die nächsten Anträge bekannt geben, und zwar für das Sachgebiet B, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. (Eine Delegierte meldet sich zur Geschäftsordnung)
Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag. Kollegin, sage bitte Deinen Namen und Deine Delegiertennummer.

Gundula Lasch, 1008

Ich beantrage, noch einmal kurz zum Tagesordnungspunkt 14 von gestern zurückzugehen. Wir haben gestern zum ersten Mal in unserer Gewerkschaft eine Position besetzt, die es vorher nicht gegeben hat, die Position der Kunst- und Kulturbeauftragten. Die haben wir gestern gewählt, mit einer einzigen Gegenstimme. Diese Person hatte weder die Chance, sich vorher vorzustellen, noch hatte sie die Chance zu sagen, was sie eigentlich bewirken will, was sie für unsere Organisation tun will. (Beifall) Ich denke, es ist auch wichtig, unsere kulturpolitischen Positionen aufzumachen und zu kennen. Ich hatte den Eindruck, dass dies nach unseren Wahlgängen gestern völlig untergegangen ist, und ich möchte, dass Regine Möbius sich hier vorstellen und präsentieren kann. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. Wir werden den Wunsch aufnehmen und sehen, wann es am sinnvollsten in die Tagesordnung eingebaut werden kann. Kann ich das so übernehmen, brauchen wir also nicht förmlich darüber abzustimmen? (Leichter Beifall)
In diesem Zusammenhang: Der Kollege, der gestern dagegen gestimmt hat, hat dies hier bei der Kongressleitung begründet. Ein Teil Deines Anliegens war dabei, nämlich dass die Kolleginnen und Kollegen, die gestern gewählt worden sind - es war ja nicht nur diese eine Wahl -, nicht gefragt wurden, ob sie die Wahl annehmen. Das war der Grund für die Gegenstimme.
Das Anliegen ist also aufgenommen.
Ich kann Euch noch sagen, dass inzwischen alle Handsender abgegeben worden sind. Also alles ins Ordnung! (Starker Beifall)
Ich fange noch mal an: Wortmeldeschluss für die Anträge aus dem Sachgebiet B - Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik - mit den Anträgen B1 bis B97 - die dann folgenden Anträge aus dem Sachgebiet B behandeln wir heute schon - und aus dem Sachgebiet C - Sozial- und Gesundheitspolitik - das sind die Anträge C1 bis C105 - ist heute Nachmittag 15 Uhr. Bitte die Wortmeldefrist einhalten!
Wir steigen jetzt in den Punkt Mindestlohn ein. Dazu ist ein Video vorbereitet, das ich jetzt abzuspielen bitte. (Vorführung des Videos Mindestlohn - Starker Beifall)
Die Truck-Tour wurde angesprochen. Wir sehen, dort hinten steht der Truck.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Ihr wisst, wollen wir in diesem Kongress etwas andere Wege beschreiten und haben zu den Themenschwerpunkten fachlich und politisch versierte Referentinnen/Referenten eingeladen. Als Referenten zum Thema Mindestlohn begrüßen wir jetzt ganz herzlich Professor Dr. William Brown aus England. (Starker Beifall) Er ist dort Mitglied der Low Pay Commission, also einer staatlichen Mindestlohn-Kommission.
Das Referat von Professor Brown wird unmittelbar ins Deutsche übersetzt und mit Folien illustriert. - Herr Professor Brown, Sie haben das Wort.

Prof. Dr. William Brown

(mit Beifall begrüßt)

(Text der Simultanübersetzung - das Referat wird mit Folien illustriert)
Danke schön. - Es ist für mich eine große Freude und Ehre, hier vor Ihrer großen Gewerkschaft zu sprechen und Ihnen etwas aus der britischen Erfahrung mit der Einführung des nationalen Mindestlohns mitzuteilen. Ich habe über die Diskussion in Deutschland gelesen, zum Beispiel in der „Financial Times“ in Großbritannien. Es ist mir aufgefallen, wie ähnlich die Diskussion hier im Vergleich zu unserer Diskussion im Jahr 1990 und von da an in den 90er-Jahren verläuft. Man kann also sagen, dass die Themen sehr ähnlich sind.
Sie werden diese Ähnlichkeiten entdecken, wenn Sie sich fragen, warum Großbritannien sowie Deutschland eigentlich erst sehr spät dran waren, den Mindestlohn einzuführen, obwohl das bereits in vielen anderen Ländern geschehen war. Der Grund für uns - und wahrscheinlich auch für Sie - ist, dass Großbritannien eben eine ausgeprägte Tradition der Tarifautonomie hatte. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften wollten eben die Regierung nicht Löhne festlegen lassen. Es gab in den Gewerkschaften auch eine stark verbreitete Meinung, dass, wenn es einen Mindestlohn gäbe, man nicht mehr so leicht den Gewerkschaften beitreten würde. Das war vor allem bei manchen Gewerkschaften ausgeprägt. Die Diskussion wurde vor allem auch von unseren Metallarbeitern angeführt.

Aber die britischen Gewerkschaften waren insgesamt nicht so zufrieden mit der Einführung, denn sie hatten in den 60er- und 70er-Jahren schlechte Erfahrungen mit der Lohnregulierung durch den Staat gemacht.
Warum kam es dann in den 90er-Jahren zu einem Sinneswandel? Der Hauptgrund bestand darin, dass in Großbritannien so wie in vielen anderen Ländern die Einkommensungleichheiten enorm zugenommen hatten. Der Hauptgrund dafür war, dass sich der internationale Wettbewerb wesentlich verstärkt hatte, dass es durch die Globalisierung natürlich einfach ist, Arbeitsplätze ins Ausland, beispielsweise nach China und Indien, zu verlegen. Das wird natürlich vor allen Dingen die Löhne der weniger geschulten Arbeitnehmer nach unten drücken.
Gleichzeitig haben wir gesehen, dass in Großbritannien in den letzten 20 Jahren bei den Gewerkschaften die Mitgliederzahlen gesunken sind. Wir sehen etwas Ähnliches in Deutschland. Sehr häufig sehen wir einen Rückgang von 20 Prozent.

Wir haben gesehen, dass es im Zusammenhang damit zu einer viel geringeren Abdeckung durch die Tarifverträge kam. Noch vor 30 Jahren wurden 75 Prozent der Arbeitnehmer von Tarifverträgen erfasst. Jetzt sind es nur noch ungefähr 25 Prozent. Ich denke, auch Sie hier in Deutschland sehen diesbezüglich einen radikalen Wandel.
Außerdem kam es vor allen Dingen in jüngster Zeit zu einer zunehmenden Zuwanderung aus Niedriglohnländern nach Großbritannien. Dazu werde ich nachher weitere Ausführungen machen.
Man kann also sagen, dass der Staat und die Gewerkschaften in Großbritannien ihre Einstellung veränderten.

Was den Privatsektor betrifft, so gab es das Problem, dass hier nicht gewerkschaftlich organisierte Bereiche als Bedrohung für die Tarifverhandlungen empfunden wurden. Je niedriger die Bezahlung im privaten Sektor war, desto größer war die Versuchung, die Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern.

Aber auch die Regierung und der Staat haben ihre Meinung geändert. Die Regierung hat sich bemüht, die Langzeitarbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist sehr schwierig, wenn niedrig bezahlte Arbeitsplätze im Privatsektor weit verbreitet sind.
Dann gab es auch noch einen finanziellen Aspekt. Die Regierung war in großer Sorge hinsichtlich der durch den Steuerzahler zu tragenden Kosten zur Unterstützung von Familien mit niedrigem Einkommen. Es musste vor allen Dingen auch den Kindern Rechnung getragen werden. Die Kinderarmut hat in den 80er- und 90er-Jahren wesentlich zugenommen. Die Kosten wurden beträchtlich. Auch das war einer der Gründe, warum der Mindestlohn eingeführt wurde und nunmehr alle politischen Parteien in Großbritannien für den Mindestlohn sind.

So wurde 1989 der Mindestlohn eingeführt, und zwar definiert und festgelegt durch die Niedriglohnkommission, die Low Pay Commission. Sie ist das beste Beispiel für soziale Partnerschaft im britischen Kontext. Diese Low Pay Commission berät die Regierung. Die Regierung hat diese Ratschläge seit Einführung der Low Pay Commission angenommen. Das war vor acht Jahren. Die Kommission besteht aus je drei Vertretern von der Arbeitgeberseite - einer davon vom Arbeitgeberverband - und von den Gewerkschaften - einer ist Mitglied des TUC - sowie unabhängigen Experten, also Wirtschaftswissenschaftlern wie mich selber.
Man kann sagen, dass wir auf der Grundlage der Resultate Beratungen durchführen. Wir reisen durchs Land und machen unsere Erfahrungen. Wir haben in diesem Sinne ein begleitendes Forschungsprogramm zur Feststellung der Auswirkungen erstellt, sodass wir Informationen und Daten haben und wissen, was sich auf dem Arbeitsmarkt tut.
Es gibt ein weiteres Charakteristikum der Low Pay Commission, den Mindestlohn durchzusetzen. Es ist sehr schwierig, einen Arbeitgeber, der eigentlich ziemlich renitent ist, davon zu überzeugen, den Mindestlohn zu zahlen. Es gibt natürlich durchaus skrupellose Arbeitgeber. Wir hatten Glück, dass wir sehr stark durch die Finanzbehörden und die Finanzverwaltung unterstützt worden sind. Das wird mit sehr großer Energie durchgeführt.

Der Mindestlohn wurde einmal pro Jahr erhöht, auf acht Euro pro Stunde erst am letzten Montag. Aber man kann sagen, dass man relativ vorsichtig vorgegangen ist. Der Mindestlohn hat jährlich zugenommen. Sie sehen an den verschiedenen Kurven, wie die Preisinflation im Vergleich zum Durchschnittslohn aussieht. Ich denke, es gibt eine ganz wichtige Botschaft: Zunächst einmal wurde der Mindestlohn mit ungefähr 5,20 Euro sehr niedrig angesetzt. Das betraf zu Beginn vier Prozent der Arbeitnehmer. Aber dann haben wir gesehen, dass es keine nachteiligen Auswirkungen gab. Dann wurde der Mindestlohn angehoben. Seit Oktober dieses Jahres liegt er bei umgerechnet acht Euro. Ungefähr acht Prozent aller Arbeitnehmer profitieren bereits davon, ungefähr zwei Millionen. (Beifall)

Es ist ganz evident. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Mindestlöhne gehabt. Ich möchte Sie nicht mit dem Diagramm langweilen. Ich möchte nur dessen Aussage nennen. Wir sehen auf diesen Kurven, wie sich die Löhne entwickelt haben in den fünf Jahren vor der Einführung des Mindestlohns und in den acht Jahren danach. Die schwarze Kurve in Form eines „S“ zeigt für jeden Prozentsatz der Arbeitnehmer von links das niedrigste Niveau, nach Rechts das höchste Niveau, inwieweit sich also die Zuwachsraten unterschieden, und zwar im Verlauf der fünf Jahre. Die niedrig bezahlten Arbeitnehmer haben sehr schlecht abgeschnitten. Die untere Ebene des Arbeitsmarktes ist zusammengebrochen. Aber die oben angesiedelten Ebenen wurden immer bessergestellt, also die dicken Katzen, wie wir auf Englisch sagen würden, immer dicker und fetter.
Ich möchte auch noch Folgendes hinzufügen: Es gab einen starken Anstieg der untersten zehn Prozent der Löhne im ersten Jahr. Abgesehen davon kann man sagen, dass die Leute natürlich auch noch eine weitere Verbesserung ihres Nettoeinkommens erfahren haben durch Steuer- und Leistungssysteme. Ein sehr wichtiges Charakteristikum war außerdem, dass es erhebliche Vorteile für Frauen im Vergleich zu den Männern gab. Vor allen Dingen die Frauen waren zuvor diskriminiert. Sie schnitten daher zunächst einmal besser ab. Der Unterschied: Die Bezahlung für Frauen betrug ungefähr 85 Prozent des Einkommens der Männer, jetzt sind sie gleichgestellt. Das ist auch eine große Errungenschaft. (Beifall)
Das hat natürlich den Arbeitsmarkt wesentlich bewegt. Wie kann man das Einkommen so vieler Menschen anheben und keine Auswirkungen auf die Beschäftigung feststellen? Man hat befürchtet, dass die Arbeitslosigkeit enorm zunehmen würde. Ich frage mich jetzt: Wie haben die Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau ausgesehen? Die Auswirkung war ganz außergewöhnlich. Wir haben uns das ganz genau angesehen, denn hier gab es erheblichen politischen Druck. Es gab keine Anzeichen für Verluste von Arbeitsplätzen durch den Mindestlohn. (Beifall)
Es gab auch keine Anzeichen für die Zunahme von Arbeitslosigkeit zum Beispiel im Nordosten von England oder Nordirland, wo es traditionell sehr viel Arbeitslosigkeit gibt. Man kann auch nicht sagen, dass es Anzeichen für eine Zunahme von Konkursen oder Insolvenzen von Unternehmen und auf den Sektoren der niedrig bezahlten Arbeitskräfte gegeben hat aufgrund des Mindestlohns. Ganz besonders interessant ist gewesen, dass in den Sektoren, die betroffen waren, vor allen Dingen hier zum Beispiel die Reinigungsindustrie, die Friseure oder die Sicherheitsindustrie, auch Pflegeheime oder Kindereinrichtungen, die Beschäftigung ganz allgemein angestiegen ist. Diese Sektoren florieren mit Ausnahme der Bekleidungsindustrie, die aufgrund des internationalen Wettbewerbs schon lange einen Niedergang erfahren hat.
Die Beschäftigung ist hier angestiegen, trotz des Anstiegs des Mindestlohns. Man sieht, dass ungefähr fünf Prozent der Arbeitskräfte erfasst worden sind. Es ist eine außergewöhnliche Geschichte, warum gar keine negativen Auswirkungen eingetreten sind.
Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einmal, weil der Mindestlohn sehr behutsam eingeführt wurde, zunächst auf einem niedrigen Niveau und dann langsam ansteigend. Das heißt, die Beschäftigten konnten sich ganz allmählich daran gewöhnen.

Der zweite Grund war, dass in den meistbetroffenen Sektoren, wie zum Beispiel dem Einzelhandel oder dem Hotelsektor, keine ausländische Konkurrenz besteht. Wie gesagt, die betroffenen Dienstleistungssektoren profitieren sehr viel davon, weil sie keine ausländische Konkurrrenz befürchten müssen. Bei ihnen ist also der internationale Wettbewerb kein Problem. Insofern haben sie profitiert.
Außerdem führt der Mindestlohn dazu, dass das Management sich besser einfinden und seine Methoden verbessern musste. Es gab eine Verbesserung des Equipments der Trainingsmethoden und der Managementmethoden insgesamt.
Man kann sagen, dass zum Beispiel Insolvenzen oder die Schließung von Anlagen nicht zugenommen haben. Es hat ganz leichte Auswirkungen gegeben zum Beispiel dadurch, dass in einigen Unternehmen die Gewinne leicht abgesunken sind, was sonst vielleicht nicht der Fall gewesen wäre, obwohl, wie gesagt, die Insolvenzen nicht zugenommen haben. Die Preise für diese Dienstleistungen sind leicht gestiegen, mehr als das sonst der Fall gewesen wäre.
Wenn wir uns zum Beispiel den Pflegesektor ansehen, wie die Altenpflege, oder auch andere Sektoren, ist es nicht so, dass wir als Konsumenten, als Verbraucher mehr bezahlen sollten für diese Dienstleistungen.

Ich möchte mit einem unerwarteten Vorteil des Mindestlohns in Großbritannien zum Ende kommen.
Eigentlich hat im 20. Jahrhundert Großbritannien mehr Leute auswandern lassen, als eingewandert sind. Aber seit der Mitte der Neunziger Jahre haben wir gesehen, dass wir mehr Zuwanderung gehabt haben als Emigration. Vor allem seit der EU-Erweiterung im Jahr 2004 haben wir eine hohe Nettozuwanderung erfahren. Viele sind zu uns gekommen vor allem aus Mittel- und Osteuropa, also aus Ländern mit traditionell niedrigen Löhnen. Das hat unsere Arbeitnehmerschaft um fünf Prozent erhöht. Nachdem der Schutz durch Tarifverträge abgenommen hat, besteht kein Zweifel, dass die inländischen Arbeitnehmer natürlich Nachteile erlitten hätten, weil Somalis, Inder und so weiter ins Land gekommen wären. Das ist aber nicht geschehen, weil der Mindestlohn respektiert worden ist oder die soziale Auswirkung sehr positive ökonomische Folgen für die Wirtschaft Großbritanniens gehabt hat. Für diese Leute war es wirklich wichtig, einen Mindestlohn zu haben, denn sonst hätten vielleicht der Rechtsextremismus und auch die Fremdenfeindlichkeit möglicherweise zugenommen.
Ich möchte jetzt zum Ende kommen. Der nationale Mindestlohn ist Teil der Ausstattung Großbritanniens. Als der Mindestlohn am Montag angehoben wurde, war das schon ganz normal, und es wurde dem nicht sehr viel Beachtung beigemessen. Die Arbeitgeber haben sich auch daran gewöhnt, denn ein anständiger Arbeitgeber möchte jetzt ja auch nicht in die Ecke der skrupellosen Arbeitgeber geschoben werden, die zu niedrige Löhne bezahlen. (Beifall)

Aus der Sicht Ihrer Gewerkschaft möchte ich Ihnen sagen, dass der britische Mindestlohn wirklich von der gesamten Gewerkschaftsbewegung stark unterstützt wird, vor allem auch die Gewerkschaften, die die Facharbeiter re-präsentieren, sind dafür. Wir sehen jetzt auch eine wachsende Unterstützung der Tarifautonomie. Man sieht sie nicht als Bedrohung an. Da weite Bereiche nicht so gut organisiert sind, bietet der Mindestlohn doch zumindest eine Basis, die verlässlich ist. Mit Blick auf die Gewerkschaften im öffentlichen Sektor muss man sagen, dass der Mindestlohn eher ein Schutz ist, wenn auch kein kompletter Schutz, gegen die Gefahr, dass die öffentlichen Dienstleistungen in den Privatsektor verschoben werden, ausgegliedert werden.
Ein weiterer Grund, warum die Gewerkschaftsbewegung das unterstützt, ist, weil der Mindestlohn als ein sehr wirkungsvolles Instrument der Sozialpartnerschaft gesehen wird, um schwache und nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer zu unterstützen. Das war ja immer ein Ideal der britischen Arbeiterbewegung, was man natürlich nicht nur von Großbritannien sagen kann, sondern das ein weltweites Phänomen ist.

Schließlich muss man sagen, dass der Mindestlohn zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gewerkschaften in Großbritannien im Privatsektor sehr geschwächt waren, im Rahmen der Sozialpartnerschaft dazu geführt hat, dass man eine gewisse Unabhängigkeit, eine gewisse Tarifautonomie beibehalten oder zurückgewonnen hat.
Ich komme jetzt zum Ende. Ich wünsche Ihnen das Allerbeste für Ihre Debatten über dieses wichtige Thema. Ich hoffe, dass die britische Erfahrung für Sie ermutigend und nützlich ist. - Vielen Dank. (Starker Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Vielen Dank, Professor Brown, für die auch für uns weiterführenden Argumente zum Mindestlohn. Ich gehe davon aus, dass die zum Teil nicht sehr gut zu sehen gewesenen Grafiken und Tabellen ins Tagesprotokoll aufgenommen werden. Das wäre sehr hilfreich. (Beifall)
Als Überleitung zu unseres Antragsblock „Mindestlohn“ bitte ich unsere Kollegin Margret Mönig-Raane an das Mikrofon.

Margret Mönig-Raane, Stellvertretende ver.di-Vorsitzende

Überzeugend und ermutigend, sehr geehrter lieber Professor Brown, war das, was Sie an britischen Erfahrungen vorgestellt haben. Sie bestätigen das, was wir zum Teil schon wissen, noch einmal sehr eindrucksvoll. Das macht klar: Da wollen wir hin, je schneller, desto besser. Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn, damit das Fass einen Boden bekommt und der Absturz nicht weiter ins Bodenlose führt, wie es zurzeit in Deutschland ist. (Beifall)

Wir brauchen die Mindestlöhne auch in den Branchen, weil wir sonst das Problem haben, dass wir zwar einen Boden im Fass haben, dass in einzelnen Branchen die Tarifverträge aber eben doch ein ganzes Stück darüber anfangen. Das wird uns nicht geschenkt, das wissen wir. Deswegen müssen wir den Druck aufrechterhalten und nicht nur aufrechterhalten, wir müssen ihn ausweiten. Wir müssen mit den Kolleginnen und Kollegen einen solchen Druck erzeugen, dass sich kein Politiker und keine Politikerin mehr dagegen stemmen kann. Wir müssen diejenigen, die immer noch gegen Mindestlöhne sind, als das bezeichnen, was sie sind: Hungerleiderpolitiker, die den Menschen nicht das Schwarze unter dem Nagel gönnen und denen es egal ist, ob Kinder, ob Frauen, ob Männer unterhalb des Existenzminimums in Deutschland leben müssen. Wer das ermöglicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, der verdient keine Stimme. Das muss die Bevölkerung, das müssen unsere Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich machen. Dann stimmt der Spruch wirklich, bringen wir ihn auf der Straße: Millionen sind stärker als Millionäre. Dann haben wir auch bald Mindestlohn in Deutschland. (Beifall) Ganz herzlichen Dank noch einmal.

Jetzt beraten wir, wie es in unserer Kampagne Mindestlohn weitergeht, damit wir ihn bald haben und vielleicht auch bald in den Austausch treten können, aber nicht mehr als Land, in dem es das nicht gibt, sondern mit unseren ersten Erfahrungen. - Ich danke Euch. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke, Margret. Wir kommen gleich zur Antragsberatung. Uns liegt hierzu ein Entschließungsantrag vor. Ist die Kollegin Monika Raab im Saal und könnte sie sich vorstellen, uns jetzt etwas zu dem Entschließungsantrag zu sagen? - Ja, Monika kommt bereits. Sie hat das Wort.

Monika Raab, 14

Wir sind zurzeit zwar sehr mit uns beschäftigt, aber es würde uns vielleicht auch ganz gut tun, wenn wir uns hier einmal in der Umgebung umsehen. Gar nicht allzu weit von Leipzig entfernt kämpfen Menschen um ihre Arbeitsplätze. Ich habe jetzt eine aktuelle Entschließung für Euch: „Wir, die Delegierten, des 2. ver.di-Bundeskongresses, erklären uns solidarisch mit den 135 Arbeiterinnen und Arbeitern der Bike Systems GmbH in Nordhausen,“ (Beifall) „die sich seit nunmehr 84 Tagen im Arbeitskampf befinden und ihr Werk besetzt halten.“ (Beifall)
Diese Arbeiterinnen und Arbeiter wollen es nicht hinnehmen, dass ihr Werk plattgemacht wird und verkauft wurde, obwohl es rentabel gearbeitet hat. (Beifall)

Wir wissen das aus der Presse und aus der täglichen Rundschau. Im Fernsehen wurde es gebracht. Ich meine, es muss auch von diesem Kongress eine Grußbotschaft nach Nordhausen abgehen. (Beifall)
Auf Euren Tischen habt Ihr gestern Informationen zu „Strike Bike“ gefunden. Die Kolleginnen und Kollegen in Nordhausen benötigen jetzt dringend Bestellungen, um in Selbstverwaltung weiter produzieren zu können. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer ein Fahrrad jetzt benötigt, sollte die Bestellung nicht weiter aufschieben.
Unsere solidarischen Grüße gehen nach Nordhausen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bike Systems, wir versichern Euch unsere Unterstützung, und wir stehen in Eurem Kampf an Eurer Seite. - Ich danke Euch. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. - Wir haben das an dieser Stelle eingeschoben, weil auf Euren Tischen gestern diese Information lag und darin eine Fristsetzung enthalten war, bis wann Bestellungen für die Fahrräder eingehen müssen. Wir haben die Information, dass die dort erwähnten 1.800 Bestellungen wohl erfüllt sind. Aber nichtsdestotrotz der konkrete Hinweis von der Kollegin und deswegen an dieser Stelle eingeschoben.
So, jetzt rufe ich aber endgültig den Tagesordnungspunkt 16 - Antragsberatung - auf. Aber bevor wir nun tatsächlich in die eigentliche Beratung eintreten, möchten wir Euch an dieser Stelle kurz das Verfahren der Antragsberatung erläutern.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich etwas übersehen habe. Alles wieder zurück. Wir sind noch nicht bei der Antragsberatung, sondern es gibt noch ein weiteres Video zur Mindestlohnkampagne. Entschuldigung! (Video über die Initiative Mindestlohn - „Arm trotz Arbeit“ - Starker Beifall) - Wie konnte ich nur so einfach darüber hinweggehen!
Angesichts der 1.300 Anträge haben Antragskommission und Kongressleitung sich darauf verständigt, Euch ein Antragsverfahren nach Beratungsblöcken vorzuschlagen. Dieses Verfahren kann mithelfen, dass der Kongress eine Chance hat, die Antragsberatung abzuschließen. Wir hatten dazu gestern schon einmal abgestimmt. Die Meinung war ein wenig geteilt, aber wir werden es versuchen.
Das Verfahren ist grundsätzlich in unserer Wahl- und Geschäftsordnung beschrieben. Es beinhaltet zunächst, dass wir Anträge zu Beratungsblöcken zusammenfassen, die als Blöcke aufgerufen werden. Bei der Bildung dieser Beratungsblöcke haben wir immer versucht, inhaltlich sinnvolle Blöcke zu bilden. Wir verweisen auf die am Montag früh verteilte Übersicht zur Beratungsfolge.
Innerhalb dieser Beratungsblöcke werden nur die Anträge einzeln beraten und wird über die Empfehlungen der Antragskommission beschlossen, zu denen auch Wortmeldungen vorliegen. Innerhalb der Beratungsblöcke werden alle zugeordneten Initiativanträge einzeln aufgerufen und beraten. Das gilt natürlich auch für die Anträge zur Satzung.
Wenn wir das abgeschlossen haben werden, werden alle übrigen Anträge im Block aufgerufen, und über die entsprechenden Empfehlungen der Antragskommission wird en bloc abgestimmt.
Das Verfahren bedeutet, dass es zu den Beratungsblöcken an vorher bekannt gegebenen Zeiten Wortmeldeschluss geben muss. Das habt Ihr inzwischen mitgekriegt. Danach werden wir, wie gesagt, nur noch die Anträge einzeln beraten, zu denen Wortmeldungen vorliegen.
Noch ein Hinweis: Wenn ein Antrag aufgerufen und einzeln beraten wird, sind natürlich im Laufe dieser Beratung weitere Wortmeldungen zu diesem Antrag zulässig. Anträge, denen andere Anträge als erledigt zugeordnet sind, werden dabei immer zusammen aufgerufen.
Wir glauben und hoffen, dass mit diesem Verfahren das Ziel, eine Antragsberatung mit allen aus Sicht der Delegierten wichtigen Schwerpunkten hinzubekommen und zugleich mit dem begrenzten Zeitbudget angemessen umzugehen, gut erreicht werden kann.
Ihr habt zu Beginn des Kongresses die Übersicht erhalten, aus der die geplanten Beratungszeiten für die einzelnen Sachgebiete hervorgehen. Geplant deshalb, weil wir die Beratungsdauer selbstverständlich nicht exakt voraussehen können.

Das war der Versuch, die Antragsberatung zu beschreiben, wie sie in unserer Wahl- und Geschäftsordnung festgehalten ist. Wir werden das mit den ersten Antragsblöcken sicherlich gemeinsam ein wenig üben.
Wir geben an dieser Stelle der Antragskommission das Wort, die Aufgaben und die Arbeit der Antragskommission zu beschreiben. Der Sprecherin, Julia Müller, möchte ich jetzt das Wort geben. Julia, Du hast das Wort.

Julia Müller, Antragskommission

Herzlichen Dank. - Lasst mich stellvertretend für die gesamte Antragskommission zunächst einmal Euch herzlich für Euer Vertrauen danken, das ihr uns entgegengebracht habt, und einige Kommentare - ich werde sie kurzhalten - noch zu dem machen, was wir Euch für die folgende Beratung mit auf den Weg geben möchten.
Zum einen habt ihr, über die Tage verteilt, neue Antragsblöcke und neue Einzelanträge ausgeteilt bekommen, in denen sich von unserer Seite aus etwas geändert hat. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Empfehlungen. Und - das ist bei anderthalbtausend Anträgen nur schwer anders machbar - es haben sich bei uns Fehler eingeschlichen, die wir in den letzten Tagen unter Hochdruck zu korrigieren versucht haben. Ich bitte Euch, das zu entschuldigen. (Beifall)
Wir haben des Weiteren einige Anträge, die thematisch gleich sind, die sich aber immer noch in verschiedenen Antragsblöcken versteckt haben. Die Kongressleitung hat Euch gerade das Verfahren noch einmal erklärt. Die Kongressleitung wird Euch in dem entsprechenden Moment darauf hinweisen, wenn also in unterschiedlichen Blöcken aber quasi im selben Bereich Anträge aufgerufen werden, bei denen es Sinn macht, sie zusammen zu behandeln. Das haben wir im Blick und werden es Euch zu gegebener Zeit noch einmal extra sagen.
Wenn der Antrag aufgerufen wird, Ihr also entsprechende Wortmeldungen abgegeben habt, dann haben wir uns darauf verständigt, dass wir in zwei Fällen unsere Empfehlung noch einmal gesondert begründen werden, um Euch transparent zu machen, was uns denn bewogen hat: Das ist einmal im Falle der Ablehnung von Anträgen, und zweitens dann, wenn wir Euch Nichtbefassung für einen Antrag empfehlen. Hier würdet Ihr dann jedes Mal von den entsprechenden Sachgebietssprecherinnen und -sprechern, die auch hier oben sitzen, noch einmal etwas zur genauen Begründung hören.

Lasst mich zum Schluss noch einen Bereich erwähnen, der mir besonders am Herzen liegt. Ihr habt abgedruckt gefunden quasi den Katalog von möglichen Empfehlungen, an die wir uns gehalten haben. Dazu gehört neben der generellen Annahme auch die Annahme als Arbeitsmaterial, entweder zu einem konkreten Antrag oder für den Bundesvorstand oder den Gewerkschaftsrat. Nun kennen wir alle das Sprichwort und die Praxis, dass die Annahme als Material auch gerne als Beerdigung zweiter oder dritter Ordnung qualifiziert wird. (Vereinzelt Beifall) Für uns war ganz wichtig - das war auch eine entscheidende Grundlage, auf die wir uns gleich zu Beginn unserer Beratungen verständigt haben -, dass wir das explizit nicht so sehen und auch nicht so empfehlen möchten, sondern der Schwerpunkt liegt hier in erster Linie darauf, dass wir etwas angenommen haben. Es ist also nicht einfach irgendwohin verschoben worden, sondern es ist eine klare Annahme, nur nicht im entsprechenden Wortlaut, sondern als Material, um das Anliegen weiter diskutieren zu können, auch in den entsprechenden Gremien, an die wir dann verwiesen haben, oder im Kontext eines anderen Antrags, den wir annehmen wollen. Es soll aber auf keinen Fall verschütt oder verlustig gehen oder einfach hinten runterfallen, sondern der konkrete Punkt, der der Antragstellerin oder dem Antragsteller wichtig war, soll aufgegriffen, befürwortet und dann quasi in der weiteren Behandlung berücksichtigt werden, nur eben nicht in dem präzisen Wortlaut, wie formuliert. Ich bitte Euch, uns an dem Punkt zu folgen und dann, wenn Ihr Euch für Annahme als Material entscheidet, auch darauf zu vertrauen, dass wir uns mit dem Anliegen ernsthaft weiter auseinandersetzen wollen.
So viel zu meinen Vorbemerkungen. Ich wünsche uns allen für die weiteren Tage eine konstruktive Debatte für starke politische Impulse von diesem Kongress. - Vielen Dank. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Vielen Dank, auch für die bisher geleistete Arbeit der Antragskommission. Wir hatten, glaube ich, schon einmal gewürdigt, dass es nicht leicht war, sich durch diesen Wust von Anträgen durchzuarbeiten. - Von der Systematik her wird es so sein, dass hier oben, ganz links außen von hier aus gesehen, die beiden Sprecherinnen/der Sprecher der Antragskommission sitzen werden und, wenn ich das richtig verstanden habe, jeweils die Sprecherinnen/der Sprecher des Sachgebietes, das gerade aufgerufen wird. - Nein?

Julia Müller, Antragskommission

Lasst mich das kurz erläutern. Wir haben gesagt: Bei der Menge der Anträge ist es für uns einfacher, dass derjenige oder diejenige, die das zentral für uns vorbereitet haben, für das jeweilige Team, das dahinter steht, hier sitzen wird. Das ist der jeweilige Sprecher oder die Sprecherin für das Sachgebiet. Und der oder die holt sich Verstärkung durch eine Stellvertretung, die an ihrer oder seiner Seite Platz nimmt, sodass es auch für uns möglichst kurze Wege gibt. Außerdem wird rollierend jeweils der Sprecher oder die Sprecherin der gesamten Kommission, also entweder Ralf Fenske oder ich, mit hier oben sitzen und mit beraten.

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Dann ist das auch klargestellt. - Eine Kollegin wird bei der Antragsberatung vermutlich Schwierigkeiten haben, alles richtig zu verfolgen, nämlich die Kollegin, deren Brille gefunden wurde. Die Brille wurde in der Mehrzweckhalle, Fläche 2, Ebene 0, gefunden. Vermutlich ist es eine Damenbrille.
Wir haben hier auch noch eine Stimmkarte, die nicht abgeholt wurde. Thomas Liermann, Deine Stimmkarte liegt hier noch.
Nachdem wir gestern bei der Auslegung der Geschäfts- und Wahlordnung bezüglich der Behandlung von Änderungsanträgen eine kontroverse Diskussion geführt haben, möchten wir Euch die gemeinsame Auslegung der Antragskommission und der Kongressleitung mitteilen. Dazu sind auch Folien vorbereitet.
Wenn also zu einem Antrag Änderungsanträge eingebracht werden, erhält am Ende der Diskussion zunächst die Antragskommission erneut das Wort. Wir hatten gestern schon darauf hingewiesen - ich weiß nicht, ob das in den Folien noch einmal vorkommt -, dass ein bereits eingereichter schriftliche Änderungsantrag nicht automatisch auch die Wortmeldung zu dem Antrag ist. Ihr müsst bitte darauf achten, dass zusätzlich noch eine Wortmeldung abgegeben wird, damit dieser Antrag im Sinne des vorher beschriebenen Verfahrens auch wirklich aufgerufen wird. Das jetzt als kleiner Einschub.

Wenn also ein Änderungsantrag vorliegt, erhält zunächst die Antragskommission dazu das Wort. Dann kann die Antragskommission durch Aufnahme des Änderungsbegehrens ihre Empfehlung verändern, und wir werden über die veränderte Empfehlung der Antragskommission abstimmen lassen. Aber auch wenn die Antragskommission Änderungsanträge nicht oder nur teilweise übernimmt, lassen wir zunächst immer über die Empfehlung der Antragskommission abstimmen, und sofern Ihr der Empfehlung der Antragskommission folgt, sind damit der Ursprungsantrag und alle Änderungsanträge erledigt. Wer also zu dem Zeitpunkt möchte, dass über den Änderungsantrag geredet wird, den die Antragskommission eventuell nicht mit in ihre Empfehlung aufgenommen hat, der muss an dieser Stelle gegen die Empfehlung der Antragskommission stimmen, damit in einem weiteren Schritt über die Änderungsanträge gesprochen werden kann. Wird der Empfehlung der Antragskommission entsprochen, sind die Änderungsanträge damit weg.
Den Fall, dass der Empfehlung der Antragskommission nicht gefolgt wird, habe ich eben beschrieben. - Wir werden die Änderungsanträge so sortieren, dass der weitestgehende zuerst zur Abstimmung aufgerufen wird, es sei denn, es handelt sich um verschiedene Änderungsanträge, die unterschiedliche Themenfelder des Antrages betreffen; dann kann man dieses Verfahren natürlich nicht anwenden.
Dann lassen wir zunächst über den Ursprungsantrag beschließen. Sollten Änderungsanträge angenommen worden sein, werden wir den Ursprungsantrag in der geänderten Form erneut zur Abstimmung bringen.
Wir bitten Euch, keine Diskussion über die Reihenfolge als Geschäftsordnungsanträge zu beginnen, da wir über alle Änderungsanträge einzeln abstimmen werden. Denn sonst werden wir mit dem Verfahren wahrscheinlich nicht zu Ende kommen.
Wir hoffen, dass wir jetzt mit dieser Auslegung für Klarheit und Transparenz gesorgt haben, und würden, falls es keinen Widerspruch dazu gibt, insgesamt so verfahren. - Ich sehe keinen Widerspruch, daher werden wir so verfahren.

Jetzt wird es konkreter: Ich rufe im Anschluss an das Referat von Professor Brown und die Ausführungen von Margret zum Thema Mindestlohn noch einmal die Anträge aus dem Sachgebiet B - Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik - auf und daraus das Untersachgebiet G - Existenzsichernde Grundsicherung, Lebenssicherungsgeld - das sind wiederum die Anträge B98 bis  B107. Wir haben noch weitere Anträge aus dem Sachgebiet R, die sich mit diesem Themenfeld beschäftigen. Diese rufe ich dann gesondert auf.
Also jetzt die Anträge B98 bis B107. Zu diesem Untersachgebiet liegen uns zu zwei Anträgen Wortmeldungen vor. Zunächst zum Antrag B98, mit dem wir jetzt gleich beginnen, dann zu dem Antrag B100. Zum Antrag B98 liegen uns vier Wortmeldungen vor. Als erste Rednerin zu dem Antrag B98 rufe ich die Kollegin Anne Eberle mit der Delegiertennummer 1006 auf.

Anne Eberle, 1006

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe einige Anmerkungen und auch Änderungsvorschläge zu diesem Antrag. Einverstanden bin ich bis zu „ver.di fordert die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung“. Ich habe den Vorschlag, hier einzufügen: „ver.di fordert die Einführung einer bedarfsdeckenden Grundsicherung“. Der Grund ist, dass die Orientierung hier in der Bundesrepublik immer auf merkwürdige Statistiken läuft. „Bedarfsdeckend“ heißt, dass man davon leben kann.
In dem anschließenden Satz steht: „Es darf keinen Absturz Erwerbsloser in Armut und keinen Zwang“. Der Absturz ist bereits passiert. Daher ist mein Vorschlag: „Erwerbslosen, die bereits in Armut leben, muss der Zwang zur Aufnahme untertariflicher und nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeit genommen werden“. Dieser Zwang muss also zurückgenommen werden.
Auf der nächsten Seite kommt ganz oben: „Die Grundleistung muss auf mindestens 420 Euro“. Hier würde ich sagen: „sofort“.
„Eine Bedarfsgemeinschaft“: Ich möchte die Bedarfsgemeinschaft heraushaben, sondern festlegen, dass das jedem individuell zusteht.
Dann nicht „bedarfsorientierte“, sondern „bedarfsdeckende Grundsicherung“.
Der nächste Punkt, Zeile 80: „Die Leistungen müssen am Bedarf orientiert sein.“ Hier möchte ich: „bedarfsdeckend sein“, also statt „orientiert“ „deckend“.

Dann zu der Zeile 93: „muss mindestens der ortsübliche Lohn“. Ich würde gleich einfügen: „Mindestlohn“, wenn wir den gesetzlichen Mindestlohn durch haben. In manchen Branchen gibt es so etwas. Das müsste man dazupacken, denn ortsübliche Löhne können ja in bestimmten Branchen auch bei 2,50 Euro liegen - wie im Osten.
Bei Zeile 100 habe ich meine ganz große Schwierigkeit. Mit dem Bürgergeld bin ich auch nicht einig. Es gibt so Bürgergeldklamotten in Sachsen-Anhalt und sonst wo, wo die Leute dann plötzlich 38 Stunden mehr arbeiten und nachher nicht mehr herausbekommen. Das ist für mich das Bürgergeld, das die Bürgerlichen haben. Das wollen sie hier gern einführen, dass man dann so ein Bürgergeld hat und rund um die Uhr arbeitet. Ich finde, man sollte das nicht so ausschließlich hier hineinschreiben beziehungsweise das bedingungslose Grundeinkommen ablehnen.
Es hat hierzu keine richtige Debatte hier stattgefunden. Deshalb würde ich lieber eine staatliche Grundsicherung sehen, ähnlich wie ein Lebenssicherungsgeld. Wir brauchen nämlich beides. Wir brauchen die Mindestlöhne, aber auch eine Grundsicherung, die unabhängig vom Einkommen ist. Wir haben immer mehr Menschen, die nicht mehr in Lohnarbeit sind, die aber auch arbeiten. Sie sind nur nicht mehr in Lohnarbeit. Ich möchte, dass wir das hier also nicht ausschließlich drin haben.
Mir wäre es lieber, der ganze Absatz käme weg. Lasst uns den Absatz ab Zeile 100 streichen! Denn anschließend kommen andere Anträge. Das ist mein Vorschlag. Denn hinten ist ein Antrag, in dem steht, dass das diskutiert werden soll. Ich glaube, er ist aus Rheinland-Pfalz: Diskussion zum Thema Grundeinkommen. Es geht auch um eine Utopie und eine Änderung hin zu einer anderen Gesellschaft. (Leichter Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. Wenn ich richtig mitgezählt habe, waren das ungefähr sieben Änderungsanträge, die Du gestellt hast. Hat die Antragskommission die Anträge so erfasst? Sie liegen, glaube ich, nicht schriftlich vor. (Zuruf: Nein!) - Die Antragskommission muss ja jetzt die Möglichkeit haben, sich mit den Anträgen zu beschäftigen. Das war ja das Verfahren, das wir soeben besprochen haben. - Gut, das scheint zu laufen.
Der nächste Redner ist Holm-Andreas Sieradzki, Delegiertennummer 711.

Holm-Andreas Sieradzki, 711

Kolleginnen und Kollegen, der Antrag an sich ist sehr gut, ich habe nur, wie offenbar auch die Kollegin, die vor mir geredet hat, ein Problem mit der Passage in den Zeilen 101 bis 132, wo es um das bedingungslose Grundeinkommen geht. Ich finde es nicht gut, das so konkret und gleich abzulehnen.
Ich bin der gleichen Meinung, dass neoliberale Bürgergeldmodelle à la Althaus und FDP abgelehnt werden müssen, dass wir uns ihnen nicht anschließen dürfen. Es gibt doch andere Konzepte. Es gibt emanzipatorische Konzepte, die sich kritisch mit dem System der Erwerbsarbeit auseinandersetzen und explizit nicht in dieses neoliberale Horn stoßen und irgendwelche Kombilohnmodelle durch die Hintertür einführen wollen.
Im Antrag B100 und den folgenden Anträgen, die auch angenommen werden sollen, steht, dass darüber eine Diskussion geführt werden soll. Ich denke, das ist richtig. Wir müssen diese Diskussion führen, wir müssen sie ergebnisoffen führen und uns dann, wenn wir das Ergebnis haben, positionieren.
Deswegen stelle ich den konkreten Änderungsantrag, dass die Zeilen 101 bis 132 gestrichen werden. - Danke schön. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. Das ist bei der Antragskommission angekommen. Es folgt der Kollege Dietmar Schütteler mit der Delegiertennummer 539.

Dietmar Schütteler, 539

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nur einen ganz kurzen Änderungsantrag, den man sich auch leicht merken kann. Ich möchte, dass zwischen den Worten „bedarfsorientierte“ und „Grundsicherung“ das Wort „repressionsfreie“ eingefügt wird. Es geht um den Fall, dass ALG-II-Bezieher irgendwelche Verletzungen gegenüber Auflagen von Behörden begangen haben, beispielsweise hinsichtlich der Residenzpflicht. Vor Kurzem ist vorgekommen, dass ein Kontrolleur ins Haus kam und am Bett zwei Weingläser vorfand, woraus er schloss, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Daraufhin wurden sofort die Leistungen gekürzt. Die Leistungen können sogar vollständig gestrichen werden. Es ist in Aachen vorgekommen, dass eine ALG-II-Betroffene mit der Waffe in der Hand zur ARGE gekommen ist, weil man ihr die Leistungen aus solchen Gründen vollständig gekürzt hatte.
Ich bin der Meinung, dass die Grundsicherung nur etwas wert ist, wenn sie repressionsfrei gewährt wird. Deshalb möchte ich in der Überschrift und in den Zeilen 64 und 138 das Wort „repressionsfreie“ eingefügt haben. - Danke. (Vereinzelt Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. An dieser Stelle die Bitte der Antragskommission, wenn Ihr Änderungsvorschläge - womöglich mehrere - habt, die nicht schriftlich vorliegen, anzugeben, welche Zeilen des Antrags betroffen sind und Eurer Meinung nach geändert werden sollen.
Die nächste Rednerin, die Kollegin Corinna Vahrenkamp, hat sich eigentlich zum Antrag 100 in Verbindung mit dem Antrag 98 zu Wort gemeldet. Deswegen die Frage an Corinna: Möchtest Du an dieser Stelle sprechen oder später, wenn wir zum Antrag 100 kommen?

Corinna Vahrenkamp, 291

Ich halte es für sinnvoll, dass ich an dieser Stelle dazu spreche. Mir geht es um Folgendes. Ich möchte zunächst einmal an dieser Stelle der Antragskommission ein Kompliment machen. Sie hat eine wunderbare Arbeit geleistet. Aber an dieser Stelle verstehe ich die Empfehlungen der Antragskommission nicht ganz. Die Diskussion, die eben begonnen hat, zeigt uns deutlich, dass wir zu der Frage Grundsicherung, Mindestlohn in unserer Organisation noch eine Diskussion führen müssen. Insofern kann ich zustimmen, dass der Text des Antrags 100 angenommen wird.
Von seinem Anliegen her steht er vonseiten der Begründung im Widerspruch zu dem Text ab Zeile 100, der hier schon kritisch beleuchtet wurde. Dazu gibt es bereits jetzt Änderungsanträge. Wenn wir den Antrag 98 in unveränderter Fassung annehmen, habe ich die Bitte an die Antragskommission, zu überlegen, ob man nicht den Antrag 100 dem Antrag 98 als Material zuordnen sollte. Man kann nicht einerseits gegen eine Grundsicherung sein und andererseits dazu wieder eine Diskussion beginnen. Das können wir nicht tun. (Vereinzelt Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Ist das Anliegen bei der Antragskommission angekommen? - Das ist der Fall. Es liegen zwei weitere Wortmeldungen zum Antrag B98 vor. Zunächst hat das Wort die Kollegin Roswitha Ehinger mit der Delegiertennummer 428.

Roswitha Ehinger, 428

Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich eigentlich zum Antrag B36 zu Wort gemeldet. Ich bin aber gezwungen, bereits jetzt Stellung zu nehmen, weil auf Seite 305 oben bereits ein Betrag in Höhe von 420 Euro für die Grundleistung angeführt ist. Ich möchte, dass wir diesen Antrag so nicht stehen lassen, sondern dass wir auf 500 Euro gehen. Ich werde nachher beim Antrag 36 noch etwas Konkretes dazu sagen. Dort geht es ja um den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. Es folgt die Kollegin Ilona Herrmann mit der Delegiertennummer 750.

Ilona Herrmann, 750

Ich möchte das Anliegen von Anne Eberle unterstützen, die erklärt hat, dass das bedingungslose Grundeinkommen noch nicht ausreichend diskutiert worden ist, vor allen Dingen nicht innerhalb der Gewerkschaft, auch nicht innerhalb der sozialen Bewegung. Es gibt unterschiedliche Ansätze von Befürwortern und Gegnern. Das Schlimme ist vor allem, dass sich die Befürworter zum Teil gar nicht vom neoliberalen Modell eines Götz Werner, den wir in Deutschland als dm-Chef kennen, unterscheiden. Mein Anliegen ist, den Begriff „Grundeinkommen“ zu streichen und in der Diskussion zwischen Grundsicherung und Grundeinkommen zu differenzieren. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. (Beifall)
Auch ich bitte um eine Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes. Ich werde das später begründen und habe auch schon schriftliche Begründungen eingebracht. - Danke. (Beifall)

Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung

Danke schön. - Das waren die Wortmeldungen, die uns zum Antrag B98 vorlagen. Ich muss die Antragskommission fragen, ob sie bereits jetzt etwas zu den Änderungsanträgen sagen kann. Wenn dies schwierig sein sollte, können wir auch ein anderes Verfahren wählen.
Es ist gleich 13 Uhr. Wir haben für 13 Uhr die Mittagspause geplant. Das scheint sich gut zu treffen mit dem Beratungsbedarf der Antragskommission. Deswegen unterbrechen wir den Kongress jetzt bis 14.15 Uhr. Anschließend werden wir über den Antrag B98 abstimmen. Guten Appetit.

(Unterbrechung des Kongresses: 12.59 Uhr)