Dritter Kongresstag
Mittwoch, 3. Oktober 2007
Beginn: 11.32 Uhr
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
ver.di ist bunt, stark, quotiert und manchmal nicht einfach. Das
haben wir erlebt. Aber wir schaffen das. - Ich begrüße Euch zum dritten
Kongresstag. Wir steigen ein, wie wir immer einsteigen; das habt Ihr
eben gemerkt. Zunächst gibt es ein paar Hinweise:
Von den Handsendern, die gestern ausgegeben wurden, fehlten vorhin
noch zwölf. Sie sind nicht zurückgegeben worden. Diejenigen, die ihren
Handsender noch in der Tasche haben, bitte ich, den Sender zusammen mit
der Stimmkarte unten abzugeben. - Ich bekomme gerade einen neuen
Hinweis: Es fehlen nur noch drei Handsender. Also die drei Handsender
bitte unten am Counter oder an der Ausgabestelle - ich weiß nicht, ob
die noch besetzt ist - abgeben.
Noch ein Hinweis an die Delegierten, die abreisen müssen: Wenn Ihr
Euch hier auscheckt, gebt bitte Eure Stimmkarten unten am Counter ab,
damit nicht jemand anders mit dieser Stimmkarte vielleicht ersatzweise
wählt.
Ein weiterer Hinweis, bei dem bin ich mir aber nicht sicher bin, ob die
neue Regelung jetzt schon dargestellt werden kann: Es soll in Bezug auf
Rauchen eine neue Regelung geben. Jetzt wird es auch angezeigt. Der
Raucherbereich ist von der Ebene 0 im Ausstellungsbereich (Vereinzelt
Beifall) - wahrscheinlich, weil es dort zu voll war - auf die Ebene -1
am Ende der Glashalle nach draußen verlegt worden. (Vereinzelt Beifall
- vereinzelte Pfiffe)
Bei uns sind drei Stimmkarten abgegeben worden. Die Kollegen Carsten
Cordes, Anton Hafner und Thomas Liermann können ihre Stimmkarten hier
vorne abholen.
Ein weiterer Hinweis an die gewählten ordentlichen Mitglieder des
Gewerkschaftsrats: Sie werden bereits seit 11 Uhr gebeten, zum
Fotografieren zum Übergang von der Messe zum CCL zu kommen.
Das war noch nicht alles; es gibt noch einen weiteren Hinweis.
Dieser Kongress ist öffentlich. Er wird von der Presse verfolgt. Es
besteht die Möglichkeit, über „Phoenix“ den Kongress zu verfolgen, und
es war bisher so, wie beim letzten Kongress auch, dass der Kongress
relativ zeitnah auch über das Internet abrufbar war. Es gab jetzt
mehrere Rückmeldungen, dass einigen das so nicht klar war. Ihnen war
nicht bekannt, dass beispielsweise auch die Tagesprotokolle im Internet
nachzulesen sind. Wir haben daraufhin veranlasst, dass das zunächst
unterbrochen wird, dass also die Tagesprotokolle nicht direkt im
Internet veröffentlicht werden. Das wurde bisher nicht als Problem
gesehen, weil es beim letzten Kongress auch gemacht wurde. Falls es
eine weitere Änderung dazu geben sollte - also zum jetzigen Stand, zur
Unterbrechung dieser Berichterstattung -, werden wir Euch darüber
natürlich auf dem Laufenden halten.
Das waren die Hinweise zum jetzigen Zeitpunkt. Wir kommen jetzt zum
nächsten erfreulichen Punkt. Heute ist Tag der Einheit, und an dem Tag
haben Geburtstag der Kollege Heinz Thum aus Essen (Leichter Beifall)
und die Kollegin Astrid Westhoff aus Berlin. (Leichter Beifall) Kommt
doch bitte nach vorn, damit Euch das Präsent überreicht werden kann.
Herzlichen Glückwunsch! (Geburtstagsmusik - die Aufgerufenen begeben
sich auf die Bühne und nehmen ein Präsent entgegen)
Der Gewerkschaftsrat hat in seiner gestrigen Abendkonstituierung die
Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und des
Personalausschusses gewählt. Für den Haushalts- und Finanzausschuss
sind das der Kollege Bernd Rose (Vereinzelt Beifall) und als
Stellvertreterin die Kollegin Karola Güth. (Vereinzelt Beifall) Für den
Personalausschuss sind es die Kollegin Anita Liebholz (Vereinzelt
Beifall) und als Stellvertreter der Kollege Dieter Schäfer. (Vereinzelt
Beifall) Auch Euch unsere herzlichsten Glückwünsche zur Wahl. (Den
Gewählten werden Blumensträuße überreicht)
Bevor wir jetzt in den Themenschwerpunkt Mindestlohn einsteigen,
möchten wir Euch den Wortmeldeschluss für die nächsten Anträge bekannt
geben, und zwar für das Sachgebiet B, Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktpolitik. (Eine Delegierte meldet sich zur
Geschäftsordnung)
Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag. Kollegin, sage bitte Deinen
Namen und Deine Delegiertennummer.
Gundula Lasch, 1008
Ich beantrage, noch einmal kurz zum Tagesordnungspunkt 14 von
gestern zurückzugehen. Wir haben gestern zum ersten Mal in unserer
Gewerkschaft eine Position besetzt, die es vorher nicht gegeben hat,
die Position der Kunst- und Kulturbeauftragten. Die haben wir gestern
gewählt, mit einer einzigen Gegenstimme. Diese Person hatte weder die
Chance, sich vorher vorzustellen, noch hatte sie die Chance zu sagen,
was sie eigentlich bewirken will, was sie für unsere Organisation tun
will. (Beifall) Ich denke, es ist auch wichtig, unsere
kulturpolitischen Positionen aufzumachen und zu kennen. Ich hatte den
Eindruck, dass dies nach unseren Wahlgängen gestern völlig
untergegangen ist, und ich möchte, dass Regine Möbius sich hier
vorstellen und präsentieren kann. (Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. Wir werden den Wunsch aufnehmen und sehen, wann es am
sinnvollsten in die Tagesordnung eingebaut werden kann. Kann ich das so
übernehmen, brauchen wir also nicht förmlich darüber abzustimmen?
(Leichter Beifall)
In diesem Zusammenhang: Der Kollege, der gestern dagegen gestimmt hat,
hat dies hier bei der Kongressleitung begründet. Ein Teil Deines
Anliegens war dabei, nämlich dass die Kolleginnen und Kollegen, die
gestern gewählt worden sind - es war ja nicht nur diese eine Wahl -,
nicht gefragt wurden, ob sie die Wahl annehmen. Das war der Grund für
die Gegenstimme.
Das Anliegen ist also aufgenommen.
Ich kann Euch noch sagen, dass inzwischen alle Handsender abgegeben
worden sind. Also alles ins Ordnung! (Starker Beifall)
Ich fange noch mal an: Wortmeldeschluss für die Anträge aus dem
Sachgebiet B - Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik - mit den
Anträgen B1 bis B97 - die dann folgenden Anträge aus dem Sachgebiet B
behandeln wir heute schon - und aus dem Sachgebiet C - Sozial- und
Gesundheitspolitik - das sind die Anträge C1 bis C105 - ist heute
Nachmittag 15 Uhr. Bitte die Wortmeldefrist einhalten!
Wir steigen jetzt in den Punkt Mindestlohn ein. Dazu ist ein Video
vorbereitet, das ich jetzt abzuspielen bitte. (Vorführung des Videos
Mindestlohn - Starker Beifall)
Die Truck-Tour wurde angesprochen. Wir sehen, dort hinten steht der
Truck.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Ihr wisst, wollen wir in diesem
Kongress etwas andere Wege beschreiten und haben zu den
Themenschwerpunkten fachlich und politisch versierte
Referentinnen/Referenten eingeladen. Als Referenten zum Thema
Mindestlohn begrüßen wir jetzt ganz herzlich Professor Dr. William
Brown aus England. (Starker Beifall) Er ist dort Mitglied der Low Pay
Commission, also einer staatlichen Mindestlohn-Kommission.
Das Referat von Professor Brown wird unmittelbar ins Deutsche übersetzt
und mit Folien illustriert. - Herr Professor Brown, Sie haben das
Wort.
Prof. Dr. William Brown
(mit Beifall begrüßt)
(Text der Simultanübersetzung - das Referat wird mit Folien
illustriert)
Danke schön. - Es ist für mich eine große Freude und Ehre, hier vor
Ihrer großen Gewerkschaft zu sprechen und Ihnen etwas aus der
britischen Erfahrung mit der Einführung des nationalen Mindestlohns
mitzuteilen. Ich habe über die Diskussion in Deutschland gelesen, zum
Beispiel in der „Financial Times“ in Großbritannien. Es ist mir
aufgefallen, wie ähnlich die Diskussion hier im Vergleich zu unserer
Diskussion im Jahr 1990 und von da an in den 90er-Jahren verläuft. Man
kann also sagen, dass die Themen sehr ähnlich sind.
Sie werden diese Ähnlichkeiten entdecken, wenn Sie sich fragen, warum
Großbritannien sowie Deutschland eigentlich erst sehr spät dran waren,
den Mindestlohn einzuführen, obwohl das bereits in vielen anderen
Ländern geschehen war. Der Grund für uns - und wahrscheinlich auch für
Sie - ist, dass Großbritannien eben eine ausgeprägte Tradition der
Tarifautonomie hatte. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften wollten
eben die Regierung nicht Löhne festlegen lassen. Es gab in den
Gewerkschaften auch eine stark verbreitete Meinung, dass, wenn es einen
Mindestlohn gäbe, man nicht mehr so leicht den Gewerkschaften beitreten
würde. Das war vor allem bei manchen Gewerkschaften ausgeprägt. Die
Diskussion wurde vor allem auch von unseren Metallarbeitern
angeführt.
Aber die britischen Gewerkschaften waren insgesamt nicht so
zufrieden mit der Einführung, denn sie hatten in den 60er- und
70er-Jahren schlechte Erfahrungen mit der Lohnregulierung durch den
Staat gemacht.
Warum kam es dann in den 90er-Jahren zu einem Sinneswandel? Der
Hauptgrund bestand darin, dass in Großbritannien so wie in vielen
anderen Ländern die Einkommensungleichheiten enorm zugenommen hatten.
Der Hauptgrund dafür war, dass sich der internationale Wettbewerb
wesentlich verstärkt hatte, dass es durch die Globalisierung natürlich
einfach ist, Arbeitsplätze ins Ausland, beispielsweise nach China und
Indien, zu verlegen. Das wird natürlich vor allen Dingen die Löhne der
weniger geschulten Arbeitnehmer nach unten drücken.
Gleichzeitig haben wir gesehen, dass in Großbritannien in den letzten
20 Jahren bei den Gewerkschaften die Mitgliederzahlen gesunken sind.
Wir sehen etwas Ähnliches in Deutschland. Sehr häufig sehen wir einen
Rückgang von 20 Prozent.
Wir haben gesehen, dass es im Zusammenhang damit zu einer viel
geringeren Abdeckung durch die Tarifverträge kam. Noch vor 30 Jahren
wurden 75 Prozent der Arbeitnehmer von Tarifverträgen erfasst. Jetzt
sind es nur noch ungefähr 25 Prozent. Ich denke, auch Sie hier in
Deutschland sehen diesbezüglich einen radikalen Wandel.
Außerdem kam es vor allen Dingen in jüngster Zeit zu einer zunehmenden
Zuwanderung aus Niedriglohnländern nach Großbritannien. Dazu werde ich
nachher weitere Ausführungen machen.
Man kann also sagen, dass der Staat und die Gewerkschaften in
Großbritannien ihre Einstellung veränderten.
Was den Privatsektor betrifft, so gab es das Problem, dass hier
nicht gewerkschaftlich organisierte Bereiche als Bedrohung für die
Tarifverhandlungen empfunden wurden. Je niedriger die Bezahlung im
privaten Sektor war, desto größer war die Versuchung, die Arbeitsplätze
ins Ausland zu verlagern.
Aber auch die Regierung und der Staat haben ihre Meinung geändert.
Die Regierung hat sich bemüht, die Langzeitarbeitslosen wieder in den
Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist sehr schwierig, wenn niedrig
bezahlte Arbeitsplätze im Privatsektor weit verbreitet sind.
Dann gab es auch noch einen finanziellen Aspekt. Die Regierung war in
großer Sorge hinsichtlich der durch den Steuerzahler zu tragenden
Kosten zur Unterstützung von Familien mit niedrigem Einkommen. Es
musste vor allen Dingen auch den Kindern Rechnung getragen werden. Die
Kinderarmut hat in den 80er- und 90er-Jahren wesentlich zugenommen. Die
Kosten wurden beträchtlich. Auch das war einer der Gründe, warum der
Mindestlohn eingeführt wurde und nunmehr alle politischen Parteien in
Großbritannien für den Mindestlohn sind.
So wurde 1989 der Mindestlohn eingeführt, und zwar definiert und
festgelegt durch die Niedriglohnkommission, die Low Pay Commission. Sie
ist das beste Beispiel für soziale Partnerschaft im britischen Kontext.
Diese Low Pay Commission berät die Regierung. Die Regierung hat diese
Ratschläge seit Einführung der Low Pay Commission angenommen. Das war
vor acht Jahren. Die Kommission besteht aus je drei Vertretern von der
Arbeitgeberseite - einer davon vom Arbeitgeberverband - und von den
Gewerkschaften - einer ist Mitglied des TUC - sowie unabhängigen
Experten, also Wirtschaftswissenschaftlern wie mich selber.
Man kann sagen, dass wir auf der Grundlage der Resultate Beratungen
durchführen. Wir reisen durchs Land und machen unsere Erfahrungen. Wir
haben in diesem Sinne ein begleitendes Forschungsprogramm zur
Feststellung der Auswirkungen erstellt, sodass wir Informationen und
Daten haben und wissen, was sich auf dem Arbeitsmarkt tut.
Es gibt ein weiteres Charakteristikum der Low Pay Commission, den
Mindestlohn durchzusetzen. Es ist sehr schwierig, einen Arbeitgeber,
der eigentlich ziemlich renitent ist, davon zu überzeugen, den
Mindestlohn zu zahlen. Es gibt natürlich durchaus skrupellose
Arbeitgeber. Wir hatten Glück, dass wir sehr stark durch die
Finanzbehörden und die Finanzverwaltung unterstützt worden sind. Das
wird mit sehr großer Energie durchgeführt.
Der Mindestlohn wurde einmal pro Jahr erhöht, auf acht Euro pro
Stunde erst am letzten Montag. Aber man kann sagen, dass man relativ
vorsichtig vorgegangen ist. Der Mindestlohn hat jährlich zugenommen.
Sie sehen an den verschiedenen Kurven, wie die Preisinflation im
Vergleich zum Durchschnittslohn aussieht. Ich denke, es gibt eine ganz
wichtige Botschaft: Zunächst einmal wurde der Mindestlohn mit ungefähr
5,20 Euro sehr niedrig angesetzt. Das betraf zu Beginn vier Prozent der
Arbeitnehmer. Aber dann haben wir gesehen, dass es keine nachteiligen
Auswirkungen gab. Dann wurde der Mindestlohn angehoben. Seit Oktober
dieses Jahres liegt er bei umgerechnet acht Euro. Ungefähr acht Prozent
aller Arbeitnehmer profitieren bereits davon, ungefähr zwei Millionen.
(Beifall)
Es ist ganz evident. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf
die Mindestlöhne gehabt. Ich möchte Sie nicht mit dem Diagramm
langweilen. Ich möchte nur dessen Aussage nennen. Wir sehen auf diesen
Kurven, wie sich die Löhne entwickelt haben in den fünf Jahren vor der
Einführung des Mindestlohns und in den acht Jahren danach. Die schwarze
Kurve in Form eines „S“ zeigt für jeden Prozentsatz der Arbeitnehmer
von links das niedrigste Niveau, nach Rechts das höchste Niveau,
inwieweit sich also die Zuwachsraten unterschieden, und zwar im Verlauf
der fünf Jahre. Die niedrig bezahlten Arbeitnehmer haben sehr schlecht
abgeschnitten. Die untere Ebene des Arbeitsmarktes ist
zusammengebrochen. Aber die oben angesiedelten Ebenen wurden immer
bessergestellt, also die dicken Katzen, wie wir auf Englisch sagen
würden, immer dicker und fetter.
Ich möchte auch noch Folgendes hinzufügen: Es gab einen starken Anstieg
der untersten zehn Prozent der Löhne im ersten Jahr. Abgesehen davon
kann man sagen, dass die Leute natürlich auch noch eine weitere
Verbesserung ihres Nettoeinkommens erfahren haben durch Steuer- und
Leistungssysteme. Ein sehr wichtiges Charakteristikum war außerdem,
dass es erhebliche Vorteile für Frauen im Vergleich zu den Männern gab.
Vor allen Dingen die Frauen waren zuvor diskriminiert. Sie schnitten
daher zunächst einmal besser ab. Der Unterschied: Die Bezahlung für
Frauen betrug ungefähr 85 Prozent des Einkommens der Männer, jetzt sind
sie gleichgestellt. Das ist auch eine große Errungenschaft.
(Beifall)
Das hat natürlich den Arbeitsmarkt wesentlich bewegt. Wie kann man das
Einkommen so vieler Menschen anheben und keine Auswirkungen auf die
Beschäftigung feststellen? Man hat befürchtet, dass die
Arbeitslosigkeit enorm zunehmen würde. Ich frage mich jetzt: Wie haben
die Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau ausgesehen? Die
Auswirkung war ganz außergewöhnlich. Wir haben uns das ganz genau
angesehen, denn hier gab es erheblichen politischen Druck. Es gab keine
Anzeichen für Verluste von Arbeitsplätzen durch den Mindestlohn.
(Beifall)
Es gab auch keine Anzeichen für die Zunahme von Arbeitslosigkeit zum
Beispiel im Nordosten von England oder Nordirland, wo es traditionell
sehr viel Arbeitslosigkeit gibt. Man kann auch nicht sagen, dass es
Anzeichen für eine Zunahme von Konkursen oder Insolvenzen von
Unternehmen und auf den Sektoren der niedrig bezahlten Arbeitskräfte
gegeben hat aufgrund des Mindestlohns. Ganz besonders interessant ist
gewesen, dass in den Sektoren, die betroffen waren, vor allen Dingen
hier zum Beispiel die Reinigungsindustrie, die Friseure oder die
Sicherheitsindustrie, auch Pflegeheime oder Kindereinrichtungen, die
Beschäftigung ganz allgemein angestiegen ist. Diese Sektoren florieren
mit Ausnahme der Bekleidungsindustrie, die aufgrund des internationalen
Wettbewerbs schon lange einen Niedergang erfahren hat.
Die Beschäftigung ist hier angestiegen, trotz des Anstiegs des
Mindestlohns. Man sieht, dass ungefähr fünf Prozent der Arbeitskräfte
erfasst worden sind. Es ist eine außergewöhnliche Geschichte, warum gar
keine negativen Auswirkungen eingetreten sind.
Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einmal, weil der Mindestlohn sehr
behutsam eingeführt wurde, zunächst auf einem niedrigen Niveau und dann
langsam ansteigend. Das heißt, die Beschäftigten konnten sich ganz
allmählich daran gewöhnen.
Der zweite Grund war, dass in den meistbetroffenen Sektoren, wie zum
Beispiel dem Einzelhandel oder dem Hotelsektor, keine ausländische
Konkurrenz besteht. Wie gesagt, die betroffenen Dienstleistungssektoren
profitieren sehr viel davon, weil sie keine ausländische Konkurrrenz
befürchten müssen. Bei ihnen ist also der internationale Wettbewerb
kein Problem. Insofern haben sie profitiert.
Außerdem führt der Mindestlohn dazu, dass das Management sich besser
einfinden und seine Methoden verbessern musste. Es gab eine
Verbesserung des Equipments der Trainingsmethoden und der
Managementmethoden insgesamt.
Man kann sagen, dass zum Beispiel Insolvenzen oder die Schließung von
Anlagen nicht zugenommen haben. Es hat ganz leichte Auswirkungen
gegeben zum Beispiel dadurch, dass in einigen Unternehmen die Gewinne
leicht abgesunken sind, was sonst vielleicht nicht der Fall gewesen
wäre, obwohl, wie gesagt, die Insolvenzen nicht zugenommen haben. Die
Preise für diese Dienstleistungen sind leicht gestiegen, mehr als das
sonst der Fall gewesen wäre.
Wenn wir uns zum Beispiel den Pflegesektor ansehen, wie die
Altenpflege, oder auch andere Sektoren, ist es nicht so, dass wir als
Konsumenten, als Verbraucher mehr bezahlen sollten für diese
Dienstleistungen.
Ich möchte mit einem unerwarteten Vorteil des Mindestlohns in
Großbritannien zum Ende kommen.
Eigentlich hat im 20. Jahrhundert Großbritannien mehr Leute auswandern
lassen, als eingewandert sind. Aber seit der Mitte der Neunziger Jahre
haben wir gesehen, dass wir mehr Zuwanderung gehabt haben als
Emigration. Vor allem seit der EU-Erweiterung im Jahr 2004 haben wir
eine hohe Nettozuwanderung erfahren. Viele sind zu uns gekommen vor
allem aus Mittel- und Osteuropa, also aus Ländern mit traditionell
niedrigen Löhnen. Das hat unsere Arbeitnehmerschaft um fünf Prozent
erhöht. Nachdem der Schutz durch Tarifverträge abgenommen hat, besteht
kein Zweifel, dass die inländischen Arbeitnehmer natürlich Nachteile
erlitten hätten, weil Somalis, Inder und so weiter ins Land gekommen
wären. Das ist aber nicht geschehen, weil der Mindestlohn respektiert
worden ist oder die soziale Auswirkung sehr positive ökonomische Folgen
für die Wirtschaft Großbritanniens gehabt hat. Für diese Leute war es
wirklich wichtig, einen Mindestlohn zu haben, denn sonst hätten
vielleicht der Rechtsextremismus und auch die Fremdenfeindlichkeit
möglicherweise zugenommen.
Ich möchte jetzt zum Ende kommen. Der nationale Mindestlohn ist Teil
der Ausstattung Großbritanniens. Als der Mindestlohn am Montag
angehoben wurde, war das schon ganz normal, und es wurde dem nicht sehr
viel Beachtung beigemessen. Die Arbeitgeber haben sich auch daran
gewöhnt, denn ein anständiger Arbeitgeber möchte jetzt ja auch nicht in
die Ecke der skrupellosen Arbeitgeber geschoben werden, die zu niedrige
Löhne bezahlen. (Beifall)
Aus der Sicht Ihrer Gewerkschaft möchte ich Ihnen sagen, dass der
britische Mindestlohn wirklich von der gesamten Gewerkschaftsbewegung
stark unterstützt wird, vor allem auch die Gewerkschaften, die die
Facharbeiter re-präsentieren, sind dafür. Wir sehen jetzt auch eine
wachsende Unterstützung der Tarifautonomie. Man sieht sie nicht als
Bedrohung an. Da weite Bereiche nicht so gut organisiert sind, bietet
der Mindestlohn doch zumindest eine Basis, die verlässlich ist. Mit
Blick auf die Gewerkschaften im öffentlichen Sektor muss man sagen,
dass der Mindestlohn eher ein Schutz ist, wenn auch kein kompletter
Schutz, gegen die Gefahr, dass die öffentlichen Dienstleistungen in den
Privatsektor verschoben werden, ausgegliedert werden.
Ein weiterer Grund, warum die Gewerkschaftsbewegung das unterstützt,
ist, weil der Mindestlohn als ein sehr wirkungsvolles Instrument der
Sozialpartnerschaft gesehen wird, um schwache und nicht
gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer zu unterstützen. Das war ja
immer ein Ideal der britischen Arbeiterbewegung, was man natürlich
nicht nur von Großbritannien sagen kann, sondern das ein weltweites
Phänomen ist.
Schließlich muss man sagen, dass der Mindestlohn zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Gewerkschaften in Großbritannien im Privatsektor sehr
geschwächt waren, im Rahmen der Sozialpartnerschaft dazu geführt hat,
dass man eine gewisse Unabhängigkeit, eine gewisse Tarifautonomie
beibehalten oder zurückgewonnen hat.
Ich komme jetzt zum Ende. Ich wünsche Ihnen das Allerbeste für Ihre
Debatten über dieses wichtige Thema. Ich hoffe, dass die britische
Erfahrung für Sie ermutigend und nützlich ist. - Vielen Dank. (Starker
Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Vielen Dank, Professor Brown, für die auch für uns weiterführenden
Argumente zum Mindestlohn. Ich gehe davon aus, dass die zum Teil nicht
sehr gut zu sehen gewesenen Grafiken und Tabellen ins Tagesprotokoll
aufgenommen werden. Das wäre sehr hilfreich. (Beifall)
Als Überleitung zu unseres Antragsblock „Mindestlohn“ bitte ich unsere
Kollegin Margret Mönig-Raane an das Mikrofon.
Margret Mönig-Raane, Stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Überzeugend und ermutigend, sehr geehrter lieber Professor Brown,
war das, was Sie an britischen Erfahrungen vorgestellt haben. Sie
bestätigen das, was wir zum Teil schon wissen, noch einmal sehr
eindrucksvoll. Das macht klar: Da wollen wir hin, je schneller, desto
besser. Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn, damit das Fass einen
Boden bekommt und der Absturz nicht weiter ins Bodenlose führt, wie es
zurzeit in Deutschland ist. (Beifall)
Wir brauchen die Mindestlöhne auch in den Branchen, weil wir sonst
das Problem haben, dass wir zwar einen Boden im Fass haben, dass in
einzelnen Branchen die Tarifverträge aber eben doch ein ganzes Stück
darüber anfangen. Das wird uns nicht geschenkt, das wissen wir.
Deswegen müssen wir den Druck aufrechterhalten und nicht nur
aufrechterhalten, wir müssen ihn ausweiten. Wir müssen mit den
Kolleginnen und Kollegen einen solchen Druck erzeugen, dass sich kein
Politiker und keine Politikerin mehr dagegen stemmen kann. Wir müssen
diejenigen, die immer noch gegen Mindestlöhne sind, als das bezeichnen,
was sie sind: Hungerleiderpolitiker, die den Menschen nicht das
Schwarze unter dem Nagel gönnen und denen es egal ist, ob Kinder, ob
Frauen, ob Männer unterhalb des Existenzminimums in Deutschland leben
müssen. Wer das ermöglicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, der
verdient keine Stimme. Das muss die Bevölkerung, das müssen unsere
Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich machen. Dann stimmt der Spruch
wirklich, bringen wir ihn auf der Straße: Millionen sind stärker als
Millionäre. Dann haben wir auch bald Mindestlohn in Deutschland.
(Beifall) Ganz herzlichen Dank noch einmal.
Jetzt beraten wir, wie es in unserer Kampagne Mindestlohn
weitergeht, damit wir ihn bald haben und vielleicht auch bald in den
Austausch treten können, aber nicht mehr als Land, in dem es das nicht
gibt, sondern mit unseren ersten Erfahrungen. - Ich danke Euch.
(Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke, Margret. Wir kommen gleich zur Antragsberatung. Uns liegt
hierzu ein Entschließungsantrag vor. Ist die Kollegin Monika Raab im
Saal und könnte sie sich vorstellen, uns jetzt etwas zu dem
Entschließungsantrag zu sagen? - Ja, Monika kommt bereits. Sie hat das
Wort.
Monika Raab, 14
Wir sind zurzeit zwar sehr mit uns beschäftigt, aber es würde uns
vielleicht auch ganz gut tun, wenn wir uns hier einmal in der Umgebung
umsehen. Gar nicht allzu weit von Leipzig entfernt kämpfen Menschen um
ihre Arbeitsplätze. Ich habe jetzt eine aktuelle Entschließung für
Euch: „Wir, die Delegierten, des 2. ver.di-Bundeskongresses, erklären
uns solidarisch mit den 135 Arbeiterinnen und Arbeitern der Bike
Systems GmbH in Nordhausen,“ (Beifall) „die sich seit nunmehr 84 Tagen
im Arbeitskampf befinden und ihr Werk besetzt halten.“ (Beifall)
Diese Arbeiterinnen und Arbeiter wollen es nicht hinnehmen, dass ihr
Werk plattgemacht wird und verkauft wurde, obwohl es rentabel
gearbeitet hat. (Beifall)
Wir wissen das aus der Presse und aus der täglichen Rundschau. Im
Fernsehen wurde es gebracht. Ich meine, es muss auch von diesem
Kongress eine Grußbotschaft nach Nordhausen abgehen. (Beifall)
Auf Euren Tischen habt Ihr gestern Informationen zu „Strike Bike“
gefunden. Die Kolleginnen und Kollegen in Nordhausen benötigen jetzt
dringend Bestellungen, um in Selbstverwaltung weiter produzieren zu
können. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer ein Fahrrad jetzt
benötigt, sollte die Bestellung nicht weiter aufschieben.
Unsere solidarischen Grüße gehen nach Nordhausen. Liebe Kolleginnen und
Kollegen von Bike Systems, wir versichern Euch unsere Unterstützung,
und wir stehen in Eurem Kampf an Eurer Seite. - Ich danke Euch.
(Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. - Wir haben das an dieser Stelle eingeschoben, weil auf
Euren Tischen gestern diese Information lag und darin eine Fristsetzung
enthalten war, bis wann Bestellungen für die Fahrräder eingehen müssen.
Wir haben die Information, dass die dort erwähnten 1.800 Bestellungen
wohl erfüllt sind. Aber nichtsdestotrotz der konkrete Hinweis von der
Kollegin und deswegen an dieser Stelle eingeschoben.
So, jetzt rufe ich aber endgültig den Tagesordnungspunkt 16 -
Antragsberatung - auf. Aber bevor wir nun tatsächlich in die
eigentliche Beratung eintreten, möchten wir Euch an dieser Stelle kurz
das Verfahren der Antragsberatung erläutern.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich etwas übersehen habe. Alles
wieder zurück. Wir sind noch nicht bei der Antragsberatung, sondern es
gibt noch ein weiteres Video zur Mindestlohnkampagne. Entschuldigung!
(Video über die Initiative Mindestlohn - „Arm trotz Arbeit“ - Starker
Beifall) - Wie konnte ich nur so einfach darüber hinweggehen!
Angesichts der 1.300 Anträge haben Antragskommission und
Kongressleitung sich darauf verständigt, Euch ein Antragsverfahren nach
Beratungsblöcken vorzuschlagen. Dieses Verfahren kann mithelfen, dass
der Kongress eine Chance hat, die Antragsberatung abzuschließen. Wir
hatten dazu gestern schon einmal abgestimmt. Die Meinung war ein wenig
geteilt, aber wir werden es versuchen.
Das Verfahren ist grundsätzlich in unserer Wahl- und Geschäftsordnung
beschrieben. Es beinhaltet zunächst, dass wir Anträge zu
Beratungsblöcken zusammenfassen, die als Blöcke aufgerufen werden. Bei
der Bildung dieser Beratungsblöcke haben wir immer versucht, inhaltlich
sinnvolle Blöcke zu bilden. Wir verweisen auf die am Montag früh
verteilte Übersicht zur Beratungsfolge.
Innerhalb dieser Beratungsblöcke werden nur die Anträge einzeln beraten
und wird über die Empfehlungen der Antragskommission beschlossen, zu
denen auch Wortmeldungen vorliegen. Innerhalb der Beratungsblöcke
werden alle zugeordneten Initiativanträge einzeln aufgerufen und
beraten. Das gilt natürlich auch für die Anträge zur Satzung.
Wenn wir das abgeschlossen haben werden, werden alle übrigen Anträge im
Block aufgerufen, und über die entsprechenden Empfehlungen der
Antragskommission wird en bloc abgestimmt.
Das Verfahren bedeutet, dass es zu den Beratungsblöcken an vorher
bekannt gegebenen Zeiten Wortmeldeschluss geben muss. Das habt Ihr
inzwischen mitgekriegt. Danach werden wir, wie gesagt, nur noch die
Anträge einzeln beraten, zu denen Wortmeldungen vorliegen.
Noch ein Hinweis: Wenn ein Antrag aufgerufen und einzeln beraten wird,
sind natürlich im Laufe dieser Beratung weitere Wortmeldungen zu diesem
Antrag zulässig. Anträge, denen andere Anträge als erledigt zugeordnet
sind, werden dabei immer zusammen aufgerufen.
Wir glauben und hoffen, dass mit diesem Verfahren das Ziel, eine
Antragsberatung mit allen aus Sicht der Delegierten wichtigen
Schwerpunkten hinzubekommen und zugleich mit dem begrenzten Zeitbudget
angemessen umzugehen, gut erreicht werden kann.
Ihr habt zu Beginn des Kongresses die Übersicht erhalten, aus der die
geplanten Beratungszeiten für die einzelnen Sachgebiete hervorgehen.
Geplant deshalb, weil wir die Beratungsdauer selbstverständlich nicht
exakt voraussehen können.
Das war der Versuch, die Antragsberatung zu beschreiben, wie sie in
unserer Wahl- und Geschäftsordnung festgehalten ist. Wir werden das mit
den ersten Antragsblöcken sicherlich gemeinsam ein wenig üben.
Wir geben an dieser Stelle der Antragskommission das Wort, die Aufgaben
und die Arbeit der Antragskommission zu beschreiben. Der Sprecherin,
Julia Müller, möchte ich jetzt das Wort geben. Julia, Du hast das
Wort.
Julia Müller, Antragskommission
Herzlichen Dank. - Lasst mich stellvertretend für die gesamte
Antragskommission zunächst einmal Euch herzlich für Euer Vertrauen
danken, das ihr uns entgegengebracht habt, und einige Kommentare - ich
werde sie kurzhalten - noch zu dem machen, was wir Euch für die
folgende Beratung mit auf den Weg geben möchten.
Zum einen habt ihr, über die Tage verteilt, neue Antragsblöcke und neue
Einzelanträge ausgeteilt bekommen, in denen sich von unserer Seite aus
etwas geändert hat. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die
Empfehlungen. Und - das ist bei anderthalbtausend Anträgen nur schwer
anders machbar - es haben sich bei uns Fehler eingeschlichen, die wir
in den letzten Tagen unter Hochdruck zu korrigieren versucht haben. Ich
bitte Euch, das zu entschuldigen. (Beifall)
Wir haben des Weiteren einige Anträge, die thematisch gleich sind, die
sich aber immer noch in verschiedenen Antragsblöcken versteckt haben.
Die Kongressleitung hat Euch gerade das Verfahren noch einmal erklärt.
Die Kongressleitung wird Euch in dem entsprechenden Moment darauf
hinweisen, wenn also in unterschiedlichen Blöcken aber quasi im selben
Bereich Anträge aufgerufen werden, bei denen es Sinn macht, sie
zusammen zu behandeln. Das haben wir im Blick und werden es Euch zu
gegebener Zeit noch einmal extra sagen.
Wenn der Antrag aufgerufen wird, Ihr also entsprechende Wortmeldungen
abgegeben habt, dann haben wir uns darauf verständigt, dass wir in zwei
Fällen unsere Empfehlung noch einmal gesondert begründen werden, um
Euch transparent zu machen, was uns denn bewogen hat: Das ist einmal im
Falle der Ablehnung von Anträgen, und zweitens dann, wenn wir Euch
Nichtbefassung für einen Antrag empfehlen. Hier würdet Ihr dann jedes
Mal von den entsprechenden Sachgebietssprecherinnen und -sprechern, die
auch hier oben sitzen, noch einmal etwas zur genauen Begründung
hören.
Lasst mich zum Schluss noch einen Bereich erwähnen, der mir
besonders am Herzen liegt. Ihr habt abgedruckt gefunden quasi den
Katalog von möglichen Empfehlungen, an die wir uns gehalten haben. Dazu
gehört neben der generellen Annahme auch die Annahme als
Arbeitsmaterial, entweder zu einem konkreten Antrag oder für den
Bundesvorstand oder den Gewerkschaftsrat. Nun kennen wir alle das
Sprichwort und die Praxis, dass die Annahme als Material auch gerne als
Beerdigung zweiter oder dritter Ordnung qualifiziert wird. (Vereinzelt
Beifall) Für uns war ganz wichtig - das war auch eine entscheidende
Grundlage, auf die wir uns gleich zu Beginn unserer Beratungen
verständigt haben -, dass wir das explizit nicht so sehen und auch
nicht so empfehlen möchten, sondern der Schwerpunkt liegt hier in
erster Linie darauf, dass wir etwas angenommen haben. Es ist also nicht
einfach irgendwohin verschoben worden, sondern es ist eine klare
Annahme, nur nicht im entsprechenden Wortlaut, sondern als Material, um
das Anliegen weiter diskutieren zu können, auch in den entsprechenden
Gremien, an die wir dann verwiesen haben, oder im Kontext eines anderen
Antrags, den wir annehmen wollen. Es soll aber auf keinen Fall
verschütt oder verlustig gehen oder einfach hinten runterfallen,
sondern der konkrete Punkt, der der Antragstellerin oder dem
Antragsteller wichtig war, soll aufgegriffen, befürwortet und dann
quasi in der weiteren Behandlung berücksichtigt werden, nur eben nicht
in dem präzisen Wortlaut, wie formuliert. Ich bitte Euch, uns an dem
Punkt zu folgen und dann, wenn Ihr Euch für Annahme als Material
entscheidet, auch darauf zu vertrauen, dass wir uns mit dem Anliegen
ernsthaft weiter auseinandersetzen wollen.
So viel zu meinen Vorbemerkungen. Ich wünsche uns allen für die
weiteren Tage eine konstruktive Debatte für starke politische Impulse
von diesem Kongress. - Vielen Dank. (Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Vielen Dank, auch für die bisher geleistete Arbeit der
Antragskommission. Wir hatten, glaube ich, schon einmal gewürdigt, dass
es nicht leicht war, sich durch diesen Wust von Anträgen
durchzuarbeiten. - Von der Systematik her wird es so sein, dass hier
oben, ganz links außen von hier aus gesehen, die beiden
Sprecherinnen/der Sprecher der Antragskommission sitzen werden und,
wenn ich das richtig verstanden habe, jeweils die Sprecherinnen/der
Sprecher des Sachgebietes, das gerade aufgerufen wird. - Nein?
Julia Müller, Antragskommission
Lasst mich das kurz erläutern. Wir haben gesagt: Bei der Menge der
Anträge ist es für uns einfacher, dass derjenige oder diejenige, die
das zentral für uns vorbereitet haben, für das jeweilige Team, das
dahinter steht, hier sitzen wird. Das ist der jeweilige Sprecher oder
die Sprecherin für das Sachgebiet. Und der oder die holt sich
Verstärkung durch eine Stellvertretung, die an ihrer oder seiner Seite
Platz nimmt, sodass es auch für uns möglichst kurze Wege gibt. Außerdem
wird rollierend jeweils der Sprecher oder die Sprecherin der gesamten
Kommission, also entweder Ralf Fenske oder ich, mit hier oben sitzen
und mit beraten.
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Dann ist das auch klargestellt. - Eine Kollegin wird bei der
Antragsberatung vermutlich Schwierigkeiten haben, alles richtig zu
verfolgen, nämlich die Kollegin, deren Brille gefunden wurde. Die
Brille wurde in der Mehrzweckhalle, Fläche 2, Ebene 0, gefunden.
Vermutlich ist es eine Damenbrille.
Wir haben hier auch noch eine Stimmkarte, die nicht abgeholt wurde.
Thomas Liermann, Deine Stimmkarte liegt hier noch.
Nachdem wir gestern bei der Auslegung der Geschäfts- und Wahlordnung
bezüglich der Behandlung von Änderungsanträgen eine kontroverse
Diskussion geführt haben, möchten wir Euch die gemeinsame Auslegung der
Antragskommission und der Kongressleitung mitteilen. Dazu sind auch
Folien vorbereitet.
Wenn also zu einem Antrag Änderungsanträge eingebracht werden, erhält
am Ende der Diskussion zunächst die Antragskommission erneut das Wort.
Wir hatten gestern schon darauf hingewiesen - ich weiß nicht, ob das in
den Folien noch einmal vorkommt -, dass ein bereits eingereichter
schriftliche Änderungsantrag nicht automatisch auch die Wortmeldung zu
dem Antrag ist. Ihr müsst bitte darauf achten, dass zusätzlich noch
eine Wortmeldung abgegeben wird, damit dieser Antrag im Sinne des
vorher beschriebenen Verfahrens auch wirklich aufgerufen wird. Das
jetzt als kleiner Einschub.
Wenn also ein Änderungsantrag vorliegt, erhält zunächst die
Antragskommission dazu das Wort. Dann kann die Antragskommission durch
Aufnahme des Änderungsbegehrens ihre Empfehlung verändern, und wir
werden über die veränderte Empfehlung der Antragskommission abstimmen
lassen. Aber auch wenn die Antragskommission Änderungsanträge nicht
oder nur teilweise übernimmt, lassen wir zunächst immer über die
Empfehlung der Antragskommission abstimmen, und sofern Ihr der
Empfehlung der Antragskommission folgt, sind damit der Ursprungsantrag
und alle Änderungsanträge erledigt. Wer also zu dem Zeitpunkt möchte,
dass über den Änderungsantrag geredet wird, den die Antragskommission
eventuell nicht mit in ihre Empfehlung aufgenommen hat, der muss an
dieser Stelle gegen die Empfehlung der Antragskommission stimmen, damit
in einem weiteren Schritt über die Änderungsanträge gesprochen werden
kann. Wird der Empfehlung der Antragskommission entsprochen, sind die
Änderungsanträge damit weg.
Den Fall, dass der Empfehlung der Antragskommission nicht gefolgt wird,
habe ich eben beschrieben. - Wir werden die Änderungsanträge so
sortieren, dass der weitestgehende zuerst zur Abstimmung aufgerufen
wird, es sei denn, es handelt sich um verschiedene Änderungsanträge,
die unterschiedliche Themenfelder des Antrages betreffen; dann kann man
dieses Verfahren natürlich nicht anwenden.
Dann lassen wir zunächst über den Ursprungsantrag beschließen. Sollten
Änderungsanträge angenommen worden sein, werden wir den Ursprungsantrag
in der geänderten Form erneut zur Abstimmung bringen.
Wir bitten Euch, keine Diskussion über die Reihenfolge als
Geschäftsordnungsanträge zu beginnen, da wir über alle Änderungsanträge
einzeln abstimmen werden. Denn sonst werden wir mit dem Verfahren
wahrscheinlich nicht zu Ende kommen.
Wir hoffen, dass wir jetzt mit dieser Auslegung für Klarheit und
Transparenz gesorgt haben, und würden, falls es keinen Widerspruch dazu
gibt, insgesamt so verfahren. - Ich sehe keinen Widerspruch, daher
werden wir so verfahren.
Jetzt wird es konkreter: Ich rufe im Anschluss an das Referat von
Professor Brown und die Ausführungen von Margret zum Thema Mindestlohn
noch einmal die Anträge aus dem Sachgebiet B - Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktpolitik - auf und daraus das Untersachgebiet G -
Existenzsichernde Grundsicherung, Lebenssicherungsgeld - das sind
wiederum die Anträge B98 bis B107. Wir haben noch weitere Anträge aus
dem Sachgebiet R, die sich mit diesem Themenfeld beschäftigen. Diese
rufe ich dann gesondert auf.
Also jetzt die Anträge B98 bis B107. Zu diesem Untersachgebiet liegen
uns zu zwei Anträgen Wortmeldungen vor. Zunächst zum Antrag B98, mit
dem wir jetzt gleich beginnen, dann zu dem Antrag B100. Zum Antrag B98
liegen uns vier Wortmeldungen vor. Als erste Rednerin zu dem Antrag B98
rufe ich die Kollegin Anne Eberle mit der Delegiertennummer 1006
auf.
Anne Eberle, 1006
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe einige Anmerkungen und auch
Änderungsvorschläge zu diesem Antrag. Einverstanden bin ich bis zu
„ver.di fordert die Einführung einer bedarfsorientierten
Grundsicherung“. Ich habe den Vorschlag, hier einzufügen: „ver.di
fordert die Einführung einer bedarfsdeckenden Grundsicherung“. Der
Grund ist, dass die Orientierung hier in der Bundesrepublik immer auf
merkwürdige Statistiken läuft. „Bedarfsdeckend“ heißt, dass man davon
leben kann.
In dem anschließenden Satz steht: „Es darf keinen Absturz Erwerbsloser
in Armut und keinen Zwang“. Der Absturz ist bereits passiert. Daher ist
mein Vorschlag: „Erwerbslosen, die bereits in Armut leben, muss der
Zwang zur Aufnahme untertariflicher und nicht
sozialversicherungspflichtiger Arbeit genommen werden“. Dieser Zwang
muss also zurückgenommen werden.
Auf der nächsten Seite kommt ganz oben: „Die Grundleistung muss auf
mindestens 420 Euro“. Hier würde ich sagen: „sofort“.
„Eine Bedarfsgemeinschaft“: Ich möchte die Bedarfsgemeinschaft
heraushaben, sondern festlegen, dass das jedem individuell
zusteht.
Dann nicht „bedarfsorientierte“, sondern „bedarfsdeckende
Grundsicherung“.
Der nächste Punkt, Zeile 80: „Die Leistungen müssen am Bedarf
orientiert sein.“ Hier möchte ich: „bedarfsdeckend sein“, also statt
„orientiert“ „deckend“.
Dann zu der Zeile 93: „muss mindestens der ortsübliche Lohn“. Ich
würde gleich einfügen: „Mindestlohn“, wenn wir den gesetzlichen
Mindestlohn durch haben. In manchen Branchen gibt es so etwas. Das
müsste man dazupacken, denn ortsübliche Löhne können ja in bestimmten
Branchen auch bei 2,50 Euro liegen - wie im Osten.
Bei Zeile 100 habe ich meine ganz große Schwierigkeit. Mit dem
Bürgergeld bin ich auch nicht einig. Es gibt so Bürgergeldklamotten in
Sachsen-Anhalt und sonst wo, wo die Leute dann plötzlich 38 Stunden
mehr arbeiten und nachher nicht mehr herausbekommen. Das ist für mich
das Bürgergeld, das die Bürgerlichen haben. Das wollen sie hier gern
einführen, dass man dann so ein Bürgergeld hat und rund um die Uhr
arbeitet. Ich finde, man sollte das nicht so ausschließlich hier
hineinschreiben beziehungsweise das bedingungslose Grundeinkommen
ablehnen.
Es hat hierzu keine richtige Debatte hier stattgefunden. Deshalb würde
ich lieber eine staatliche Grundsicherung sehen, ähnlich wie ein
Lebenssicherungsgeld. Wir brauchen nämlich beides. Wir brauchen die
Mindestlöhne, aber auch eine Grundsicherung, die unabhängig vom
Einkommen ist. Wir haben immer mehr Menschen, die nicht mehr in
Lohnarbeit sind, die aber auch arbeiten. Sie sind nur nicht mehr in
Lohnarbeit. Ich möchte, dass wir das hier also nicht ausschließlich
drin haben.
Mir wäre es lieber, der ganze Absatz käme weg. Lasst uns den Absatz ab
Zeile 100 streichen! Denn anschließend kommen andere Anträge. Das ist
mein Vorschlag. Denn hinten ist ein Antrag, in dem steht, dass das
diskutiert werden soll. Ich glaube, er ist aus Rheinland-Pfalz:
Diskussion zum Thema Grundeinkommen. Es geht auch um eine Utopie und
eine Änderung hin zu einer anderen Gesellschaft. (Leichter
Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. Wenn ich richtig mitgezählt habe, waren das ungefähr
sieben Änderungsanträge, die Du gestellt hast. Hat die
Antragskommission die Anträge so erfasst? Sie liegen, glaube ich, nicht
schriftlich vor. (Zuruf: Nein!) - Die Antragskommission muss ja jetzt
die Möglichkeit haben, sich mit den Anträgen zu beschäftigen. Das war
ja das Verfahren, das wir soeben besprochen haben. - Gut, das scheint
zu laufen.
Der nächste Redner ist Holm-Andreas Sieradzki, Delegiertennummer
711.
Holm-Andreas Sieradzki, 711
Kolleginnen und Kollegen, der Antrag an sich ist sehr gut, ich habe
nur, wie offenbar auch die Kollegin, die vor mir geredet hat, ein
Problem mit der Passage in den Zeilen 101 bis 132, wo es um das
bedingungslose Grundeinkommen geht. Ich finde es nicht gut, das so
konkret und gleich abzulehnen.
Ich bin der gleichen Meinung, dass neoliberale Bürgergeldmodelle à la
Althaus und FDP abgelehnt werden müssen, dass wir uns ihnen nicht
anschließen dürfen. Es gibt doch andere Konzepte. Es gibt
emanzipatorische Konzepte, die sich kritisch mit dem System der
Erwerbsarbeit auseinandersetzen und explizit nicht in dieses
neoliberale Horn stoßen und irgendwelche Kombilohnmodelle durch die
Hintertür einführen wollen.
Im Antrag B100 und den folgenden Anträgen, die auch angenommen werden
sollen, steht, dass darüber eine Diskussion geführt werden soll. Ich
denke, das ist richtig. Wir müssen diese Diskussion führen, wir müssen
sie ergebnisoffen führen und uns dann, wenn wir das Ergebnis haben,
positionieren.
Deswegen stelle ich den konkreten Änderungsantrag, dass die Zeilen 101
bis 132 gestrichen werden. - Danke schön. (Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. Das ist bei der Antragskommission angekommen. Es folgt
der Kollege Dietmar Schütteler mit der Delegiertennummer 539.
Dietmar Schütteler, 539
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nur einen ganz kurzen
Änderungsantrag, den man sich auch leicht merken kann. Ich möchte, dass
zwischen den Worten „bedarfsorientierte“ und „Grundsicherung“ das Wort
„repressionsfreie“ eingefügt wird. Es geht um den Fall, dass
ALG-II-Bezieher irgendwelche Verletzungen gegenüber Auflagen von
Behörden begangen haben, beispielsweise hinsichtlich der
Residenzpflicht. Vor Kurzem ist vorgekommen, dass ein Kontrolleur ins
Haus kam und am Bett zwei Weingläser vorfand, woraus er schloss, dass
eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Daraufhin wurden sofort die
Leistungen gekürzt. Die Leistungen können sogar vollständig gestrichen
werden. Es ist in Aachen vorgekommen, dass eine ALG-II-Betroffene mit
der Waffe in der Hand zur ARGE gekommen ist, weil man ihr die
Leistungen aus solchen Gründen vollständig gekürzt hatte.
Ich bin der Meinung, dass die Grundsicherung nur etwas wert ist, wenn
sie repressionsfrei gewährt wird. Deshalb möchte ich in der Überschrift
und in den Zeilen 64 und 138 das Wort „repressionsfreie“ eingefügt
haben. - Danke. (Vereinzelt Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. An dieser Stelle die Bitte der Antragskommission, wenn
Ihr Änderungsvorschläge - womöglich mehrere - habt, die nicht
schriftlich vorliegen, anzugeben, welche Zeilen des Antrags betroffen
sind und Eurer Meinung nach geändert werden sollen.
Die nächste Rednerin, die Kollegin Corinna Vahrenkamp, hat sich
eigentlich zum Antrag 100 in Verbindung mit dem Antrag 98 zu Wort
gemeldet. Deswegen die Frage an Corinna: Möchtest Du an dieser Stelle
sprechen oder später, wenn wir zum Antrag 100 kommen?
Corinna Vahrenkamp, 291
Ich halte es für sinnvoll, dass ich an dieser Stelle dazu spreche.
Mir geht es um Folgendes. Ich möchte zunächst einmal an dieser Stelle
der Antragskommission ein Kompliment machen. Sie hat eine wunderbare
Arbeit geleistet. Aber an dieser Stelle verstehe ich die Empfehlungen
der Antragskommission nicht ganz. Die Diskussion, die eben begonnen
hat, zeigt uns deutlich, dass wir zu der Frage Grundsicherung,
Mindestlohn in unserer Organisation noch eine Diskussion führen müssen.
Insofern kann ich zustimmen, dass der Text des Antrags 100 angenommen
wird.
Von seinem Anliegen her steht er vonseiten der Begründung im
Widerspruch zu dem Text ab Zeile 100, der hier schon kritisch
beleuchtet wurde. Dazu gibt es bereits jetzt Änderungsanträge. Wenn wir
den Antrag 98 in unveränderter Fassung annehmen, habe ich die Bitte an
die Antragskommission, zu überlegen, ob man nicht den Antrag 100 dem
Antrag 98 als Material zuordnen sollte. Man kann nicht einerseits gegen
eine Grundsicherung sein und andererseits dazu wieder eine Diskussion
beginnen. Das können wir nicht tun. (Vereinzelt Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Ist das Anliegen bei der Antragskommission angekommen? - Das ist der
Fall. Es liegen zwei weitere Wortmeldungen zum Antrag B98 vor. Zunächst
hat das Wort die Kollegin Roswitha Ehinger mit der Delegiertennummer
428.
Roswitha Ehinger, 428
Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich eigentlich zum Antrag B36 zu
Wort gemeldet. Ich bin aber gezwungen, bereits jetzt Stellung zu
nehmen, weil auf Seite 305 oben bereits ein Betrag in Höhe von 420 Euro
für die Grundleistung angeführt ist. Ich möchte, dass wir diesen Antrag
so nicht stehen lassen, sondern dass wir auf 500 Euro gehen. Ich werde
nachher beim Antrag 36 noch etwas Konkretes dazu sagen. Dort geht es ja
um den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz. (Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. Es folgt die Kollegin Ilona Herrmann mit der
Delegiertennummer 750.
Ilona Herrmann, 750
Ich möchte das Anliegen von Anne Eberle unterstützen, die erklärt
hat, dass das bedingungslose Grundeinkommen noch nicht ausreichend
diskutiert worden ist, vor allen Dingen nicht innerhalb der
Gewerkschaft, auch nicht innerhalb der sozialen Bewegung. Es gibt
unterschiedliche Ansätze von Befürwortern und Gegnern. Das Schlimme ist
vor allem, dass sich die Befürworter zum Teil gar nicht vom
neoliberalen Modell eines Götz Werner, den wir in Deutschland als
dm-Chef kennen, unterscheiden. Mein Anliegen ist, den Begriff
„Grundeinkommen“ zu streichen und in der Diskussion zwischen
Grundsicherung und Grundeinkommen zu differenzieren. Das sind zwei ganz
verschiedene Dinge. (Beifall)
Auch ich bitte um eine Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes. Ich werde das
später begründen und habe auch schon schriftliche Begründungen
eingebracht. - Danke. (Beifall)
Regina Philipp-Kowalke, Kongressleitung
Danke schön. - Das waren die Wortmeldungen, die uns zum Antrag B98
vorlagen. Ich muss die Antragskommission fragen, ob sie bereits jetzt
etwas zu den Änderungsanträgen sagen kann. Wenn dies schwierig sein
sollte, können wir auch ein anderes Verfahren wählen.
Es ist gleich 13 Uhr. Wir haben für 13 Uhr die Mittagspause geplant.
Das scheint sich gut zu treffen mit dem Beratungsbedarf der
Antragskommission. Deswegen unterbrechen wir den Kongress jetzt bis
14.15 Uhr. Anschließend werden wir über den Antrag B98 abstimmen. Guten
Appetit.
(Unterbrechung des Kongresses: 12.59 Uhr)