(Fortsetzung des Kongresses: 14.24 Uhr)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Spannung steigt. Ihr seid hoffentlich alle gut gestärkt. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, ein paar ergänzende Hinweise.

Es ist eine Stimmkarte gefunden worden. Der Delegierte mit der Delegiertennummer 328, Friedemann Guthof, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, kann seine Stimmkarte bei uns abholen.

Zum Zweiten noch einmal der Hinweis: Ihr braucht aller Voraussicht nach für die Abstimmungen und Wahlen des heutigen Nachmittags einen solchen Handsender. Nach den uns vorliegenden Informationen hatten allerdings vor dem Mittagessen 21 Delegierte ihren Handsender noch nicht abgeholt. Wer also noch nicht im Besitz eines entsprechenden Handsenders ist, begebe sich bitte in die Glashalle. Dort ist noch ein Ausgabeschalter geöffnet. Nehmt bitte Eure Stimmkarte mit, weil Ihr nur gegen Vorlage der Stimmkarte einen entsprechenden Handsender bekommen könnt.

Der dritte Hinweis bezieht sich auf die Änderungsanträge. Es hat mehrfache Nachfragen zum Verfahren bei den Änderungsanträgen gegeben. Von daher noch einmal ein etwas ausführlicherer Hinweis.
Delegierte können im Rahmen der Antragsdebatte zu aufgerufenen einzelnen Anträgen jederzeit noch mündliche Änderungsanträge stellen. Das setzt allerdings voraus, dass im Rahmen der Euch inzwischen vorliegenden Wortmeldeschlussfristen - entsprechende Hinweise sind heute Morgen verteilt worden, Ihr habt sie auf Euren Plätzen vorgefunden - Wortmeldungen zu dem betreffenden Antrag vorliegen. Im Rahmen der Wortmeldung könnt Ihr den Änderungsantrag dann einbringen. Natürlich könnt Ihr dies auch schriftlich vorbereiten. Den Text gebt dann bitte bei dem Büro in der Glashalle, in dem bis gestern Abend die Initiativanträge abgegeben werden konnten, ab. Das Büro bleibt die ganze Woche über besetzt.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes besonders wichtig: Mit der Abgabe des schriftlichen Änderungsantrags ist der Änderungsantrag an sich noch nicht gestellt, sondern Ihr müsst Euch zu dem betreffenden Punkt zu Wort melden und könnt Euch dann auf den schriftlichen Text beziehen.

Ein vierter Hinweis. Wir geben Euch jetzt erstmalig Wortmeldeschlussfristen für die zu beratenden Anträge bekannt. Für die folgenden Sachgebiete und Untersachgebiete sind Wortmeldungen bis heute Abend 18 Uhr bei der Wortmeldestelle hier vorn von Euch aus gesehen rechts abzugeben: aus dem Sachgebiet B - Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik -, Untersachgebiet Existenzsichernde Grundsicherung/Lebenssicherungsgeld, für die Anträge B98 bis B107, aus dem Sachgebiet R - Tarifpolitik - die Untersachgebiete Mindestlohn für Auszubildende mit den Anträgen R50 bis R51, Tarifpolitik Mindestlohn mit den Anträgen R138 bis R155, Tarifpolitik Mindestlohn - Entsendegesetz mit den Anträgen R156 bis R158, Tarifpolitik Mindestlohn - Dumping-Tarifverträge mit den Anträgen R159 bis R167, aus dem Sachgebiet S - Satzung - alle Anträge mit Ausnahme der Anträge, die wir von der Planung her im Laufe des heutigen Nachmittags bereits behandeln werden. Dabei noch einmal der Hinweis, dass aus dem Sachgebiet S alle Anträge einzeln aufgerufen werden, unabhängig davon, ob es Wortmeldungen gibt oder nicht. Die Wortmeldeschlussfrist heute Abend 18 Uhr gilt ferner für das komplette Sachgebiet A - Gewerkschafts- und Gesellschaftspolitik - mit den Anträgen A1 bis A146.
Für alle diese Anträge, die Ihr auch auf den Videowänden noch einmal seht, ist also Wortmeldeschluss heute Abend 18 Uhr.

Besonders begrüßen dürfen wir an dieser Stelle den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Frank Weise. Herzlich willkommen! (Beifall)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 6. Er beinhaltet die Bestätigung der vom Gewerkschaftsrat beschlossenen Satzungsänderungen gemäß Paragraf 41 Absatz 5 Satz 7 der ver.di-Satzung sowie danach die Beratung und Beschlussfassung satzungsändernder Anträge, soweit dies vor den Wahlen erforderlich ist.

Wir haben zum Tagesordnungspunkt 6 einen Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Adolf Brunetzky mit der Delegiertennummer 366 vorliegen. Kollege Brunetzky, Du hast das Wort.


Adolf Brunetzky, 366

Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Ansicht, dass die Anträge S17, S18 und S19 heute ebenfalls vor den Wahlen mit behandelt werden sollen. Aus diesem Grund beantrage ich, dass diese drei Anträge ebenfalls in die Beratung jetzt mit aufgenommen werden.

Klaus Böhme, Kongressleitung

Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Über Geschäftsordnungsanträge stimmen wir dennoch ab. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen.- Wer ist dagegen? - Das ist von hier oben deutlich wahrnehmbar die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Problem der Handsender haben wir bereits einmal angesprochen. Wir wollen Premiere feiern bezogen auf unseren Gewerkschaftskongress, mit elektronischen Abstimmungen arbeiten. Bevor wir allerdings dort hinkommen, halten wir es für erforderlich, Euch noch einige Dinge mit auf den Weg zu geben.
Der erste Punkt: Wir wollen eine Probeabstimmung mit Euch machen, um einfach Euch, uns allen die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Handsender vertraut zu machen. Wir werden im Zuge der Abstimmungen bei den satzungsändernden Anträgen, für die wir jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen, mit diesem System arbeiten wollen. Das erleichtert einfach auch die Feststellung der erforderlichen Mehrheiten.
Ihr habt vorab mit den Kongressunterlagen ein ausführliches Hinweisblatt zum Abstimmungsverfahren erhalten. Wir gehen davon aus, dass das jeder gelesen hat. Das elektronische Abstimmungsverfahren ist in 9.3 unserer Wahl- und Geschäftsordnung als Möglichkeit vorgesehen. Wir möchten gerne Euch darüber abstimmen lassen, ob Ihr damit einverstanden seid, dass wir für die Abstimmungsvorgänge und die im Laufe des Nachmittags folgenden Wahlen des heutigen Tages mit diesem Verfahren arbeiten können. Wer damit einverstanden ist, das elektronische Abstimmungs- und Wahlverfahren einzusetzen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe vier Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe zwei Enthaltungen. Mit deutlicher Mehrheit habt Ihr Euch für das elektronische Wahlverfahren ausgesprochen. Ich glaube, wir werden gemeinsam feststellen, es erleichtert uns den zeitlichen Ablauf.

Erlaubt mir an dieser Stelle einen Hinweis. Es gibt ein hohes Interesse der Presse auch an diesem elektronischen Wahlverfahren. Wir werden natürlich nicht hinnehmen, dass bei ernsthaften Abstimmungen und erst recht nicht bei Wahlverfahren das Wahlgeheimnis dadurch gefährdet wird, dass die Presse etwa Delegierte bei den Abstimmungen beobachtet. Wir waren allerdings der Meinung, dem Anliegen der Presse dadurch Rechnung tragen zu können, dass wir es gestatten, dass während der Probeabstimmung, die ja mit einer recht unverfänglichen Frage arbeitet, entsprechend Fotos gemacht werden können. Ich hoffe, dass wir dazu Eure Zustimmung haben. (Beifall)

Wir bedanken uns bei Euch. Wir halten es jetzt allerdings für sinnvoll, doch etwas ausführlichere Erläuterungen zur elektronischen Abstimmung insgesamt zu machen. Wir geben dazu zunächst dem Kollegen Jürgen Holz aus der Bundesverwaltung das Wort, der den gesamten Vorlauf für die elektronische Abstimmung organisiert hat. Im Übrigen ist Jürgen auch - ich sage es mal mit eigenen Worten - unser Kümmerer, also der Betreuungssekretär der Kongressleitung und Koordinator der Vorbereitungen unseres Bundeskongresses.

Jürgen Holz, Bundesverwaltung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, danke, dass ich hier noch einige Informationen geben kann. Ich will auch kein langes Referat halten, sondern Euch mit Kerninformationen noch einmal versorgen, die sicherlich in den Hinweisblättern, die Ihr bekommen habt, schon stehen. Aber mündlich macht sich das eine oder andere doch noch einmal besser.
Die grundsätzliche Entscheidung, mit diesen Handsendern zu arbeiten, hatte einen Riesenvorlauf in der Bundesverwaltung. Es ist klar, so etwas macht man nicht einfach mal so, weil man es gut findet. Der wesentliche Grund war in der Tat, dass wir gesehen haben, dieser Bundeskongress wird eine Menge Anträge haben. Es sind dann 1600 geworden, die sich reduziert haben auf 1300. Um schlicht mehr Zeit auch für die politischen Diskussionen zu bekommen, haben wir gesagt, wir gehen das mal an. Wir haben das dann entsprechend geprüft und entschieden, Euch das vorzuschlagen. Ihr habt diesem Verfahren - wie ich mit Freude festgestellt habe - mit großer Mehrheit zugestimmt.

Es geht also im Wesentlichen darum, Zeit zu sparen, nicht unbedingt, um besonders modern zu sein, wobei wir das billigend in Kauf nehmen. Wir hatten das in der Geschäfts- und Wahlordnung schon als Kann-Regelung vorgesehen und Ihr habt jetzt in der Abstimmung Eure Zustimmung formal gegeben. Satzungsrechtlich ist es damit auch erledigt. Wir mussten das nicht in der Satzung regeln, sondern haben das, wie gesagt, in die Geschäfts- und Wahlordnung eingefügt. Damit ist das in Ordnung.
Wichtig ist natürlich, dass die gleichen demokratischen Wahlgrundsätze gelten wie bei der Abstimmung mit Stimmzetteln. Was heißt das? Es gibt demokratische Wahlgrundsätze, nämlich fünf an der Zahl, die für alle politischen Wahlen gelten. Der erste Grundsatz ist die Allgemeinheit der Wahl. Das heißt, allen Wahlberechtigten muss die Wahlteilnahme offenstehen. Jeder Wahlberechtigte muss über eine Stimme verfügen und vor der Abstimmung - in diesem Falle vor der elektronischen Abstimmung - müssen die Wahlberechtigten eingehend informiert werden. Wir haben versucht, unseren Informationspflichten schriftlich nachzukommen, jetzt auch durch unsere Beiträge als Vorbereitung. Wir haben natürlich zusätzlich versucht, an den Videowänden jeweils die Informationen so aufzubereiten, dass Ihr entsprechend bei jeder Abstimmung auch noch einmal zusätzlich entsprechende, einfach nachvollziehbare Informationen bekommt, Probeabstimmung zusätzlich.

Zweiter Grundsatz ist die Unmittelbarkeit der Wahlen, das heißt, die persönliche Stimmabgabe muss sich grundsätzlich ohne die Einschaltung Dritter im Wahlergebnis niederschlagen. Das ist durch das Verfahren gewährleistet.

Dritter Grundsatz ist die Gleichheit der Wahlen. Danach muss jede Stimme gleich gezählt werden. Das ist gewährleistet durch ein überprüftes Software-Paket, das entsprechend jedes Funksignal - eine Stimme ist sozusagen gleichbedeutend mit einem Funksignal - gleich behandelt. In dem Zusammenhang ist wichtig: Über die Ausgabe und die Technik des Handsenders ist eine Mehrfachstimmabgabe ausgeschlossen. Wenn man „Gleichheit der Wahl, eine Stimme gleich eine Stimme“ als Grundsatz hat, muss natürlich ausgeschlossen sein, dass man nicht dreimal abstimmen kann. Das ist eindeutig ausgeschlossen - wer es probieren will, wird sehen, dass es nicht geht.

Vierter Grundsatz ist die Freiheit der Wahl. Die Stimmabgabe muss unbeeinflusst erfolgen. Das ist unseres Erachtens genauso wie bei einer schriftlichen Abstimmung gewährleistet. Natürlich haben wir das gleiche Problem, wie wenn wir mit Stimmzetteln arbeiten würden. Die Kolleginnen und Kollegen sitzen neben einem. Die Gefahr, dass man über die Schulter guckt, um zu sehen, was der Nachbar ankreuzt, ist die gleiche wie dann, wenn man diesen Handsender betätigt. Wer damit größere Probleme hat, soll wissen: Wir haben natürlich auch einige Wahlkabinen aufgebaut. Wer das also völlig unbeobachtet machen will, kann das in diesen Wahlkabinen machen.

Fünfter und wichtigster Grundsatz ist die Einhaltung des Wahlgeheimnisses. Das habt Ihr heute Morgen schon, als Ihr in die Glashalle gekommen seid und Euch die Handsender ausgehändigt worden sind, schon gesehen. Das war sozusagen die wesentliche Grundlage für das Einhaltung des Wahlgeheimnisses. Ihr habt von den Paletten jeweils einen Handsender genommen, ohne dass irgendwo aufgezeichnet worden ist, was das für ein Handsender ist. Der Handsender, den Ihr bekommen habt, ist also mit Eurer Person nicht rückkoppelbar. Ihr habt zwar unterschrieben, dass Ihr einen Handsender bekommen habt, aber nicht welchen Handsender. Das ist sozusagen zentral für das Wahlgeheimnis und für die rechtliche Qualität dieses Verfahrens.

Nun zur technischen Sicherheit. Natürlich haben wir geprüft, ob das Verfahren überhaupt technisch sicher ist. Da wir keine Möglichkeiten haben, das selber in der Form zu überprüfen, haben wir geguckt, welche Referenzen denn die Firmen haben, die wir angeschrieben haben. Was haben die bisher gemacht? Was haben die technisch und so weiter geprüft? Uns hat vom Ergebnis der Ausschreibung her die Firma Tech Systems am meisten überzeugt, die bei Gott nicht die billigste ist, nebenbei gesagt. Die hat vor zirka zwei Jahren eine europaweite Ausschreibung des Schweizer Parlaments gewonnen. Im Rahmen dieses Vorlaufs der Übernahme von Aufträgen für das Schweizer Parlament ist das System von Tech Systems auf Herz und Nieren geprüft worden. Wir konnten das in einem Gutachten nachlesen. Das war für uns letztlich der entscheidende Punkt, diesen Schritt auch für diesen Kongress zu wagen. Zum Beispiel gibt es ja immer gewisse technische Bedenken wie eingeschaltete Handys, andere Funksignale stören das. Das ist eindeutig getestet worden: Das ist nicht der Fall. Wir haben zum Beispiel mit einer Kransteuerung gearbeitet. Diese gilt unter Fachleuten als Sender mit der stärksten Funkfrequenz.

Schließlich haben wir von Anfang an unseren Datenschutzbeauftragten einbezogen. Wir haben gesagt: Lieber Norbert, prüfe das, wir wollen dich mit im Boot haben. Der Datenschutzbeauftragte hat dann im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, das zu überprüfen. Gestern Abend, als wir dieses System in der zweiten Reihe aufgebaut haben - Ihr seht ja, die haben jetzt diesen Empfangssender -, haben wir den Norbert wieder mit einbezogen. Er hat uns ausdrücklich gesagt, wir könnten seinen Vermerk, den er uns ausgehändigt hat, vorlesen. Der lautet: „Erstens. Die per Zufall ausgegebenen Sender ohne Zuordnung einer Kennziffer zu einer Person verhindern bei der Abgabe des funktechnischen Abstimmungssignals jede nur denkbare Personenbeziehbarkeit. Das heißt, das Abstimmungsverhalten ist und bleibt anonym. Zweitens. Das Abstimmungsergebnis entspricht der Abstimmung. Manipulationsbefürchtungen wie bei einer Online- oder Netzabstimmung sind unbegründet. Drittens. In dem genutzten Programm sind keine ergebnisverändernden Rechenformeln erkennbar. Viertens. Die Abstimmungstechnik ist sicher. Gezeichnet Norbert Wargar, 1.10.2007, 22 Uhr.“

Dies zur Sicherheit des Datenschutzes, zumal es in jüngster Zeit Presseveröffentlichungen zum Thema Wahlcomputer in den USA und in Holland gegeben hat. Gruppen von Hackern haben nämlich die Datensicherheit von solchen Abstimmungssystemen in Frage gestellt. Wir unterscheiden uns mit dieser Vorgehensweise technisch von solchen Wahlsystemen erheblich, weil es eine reine Insellösung ist, die mit nichts vernetzt ist. Die technische Funktionalität sieht also so aus: Ihr gebt ein Funksignal. Das wird hier vorne aufgenommen und per Leitung an einen Computer weitergegeben. Dieser Computer ist mit nichts vernetzt, ist also in diesem Sinne eine Insellösung. Das heißt, niemand kann von außen in diesen Computer hinein und dann gegebenenfalls Manipulationen vornehmen.
Das ist das, was wir Euch im Vorfeld aus organisationspolitischer, satzungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal sagen wollten, um Euch das Gefühl zu geben: Das ist ein gutes Verfahren, das ist ein erprobtes Verfahren. Natürlich setzt dieses Verfahren - wie bei jeder Wahl - auch ein gewisses Grundmuster an Vertrauen voraus. - Vielen Dank. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Jürgen, vielen Dank für Deine doch sehr deutlichen Aussagen zu den Rahmenbedingungen.
Zum konkreten Ablauf der jetzt folgenden Probeabstimmung haben wir uns folgende Frage überlegt: Schafft es der ver.di-Bundeskongress, bis Samstag Mittag alle gut 1.300 Anträge zu beraten? (Heiterkeit) Dazu könnt Ihr selbstverständlich mit Ja, Nein oder Enthaltung abstimmen. Das konkrete Verfahren, wie Ihr mit dem Handsender umgehen müsst und umgehen könnt, erläutert uns freundlicherweise Herr Werner von der Firma Tech Systems noch einmal. Herr Werner, bitte.

Harald Werner, Firma Tech Systems

Sehr geehrte Delegierte, wir freuen uns sehr, dass wir Sie heute technisch begleiten dürfen, umso mehr, als Sie uns schon im Vorfeld Ihrer gerade jetzt gewonnenen Erfahrungen so viel Vertrauen haben zukommen lassen. Herzlichen Dank.
Ich möchte mit Ihnen kurz zwei, drei Punkte besprechen, die bei jedem Wahlgang immer wiederkehrend sind und die ich von Ihrer Seite her auch einzuhalten bitte, damit wir problemlos und in den vorgegebenen Zeitfenstern die Ergebnisse erzielen können.
Ganz wichtig ist, dass Sie bitte immer den Anweisungen Ihrer Kongressleitung Folge leisten. (Große Heiterkeit - Beifall) Ich erwähne das aus Erfahrung. Wir hatten nämlich schon Wahleinsätze, bei denen Stimmen abgegeben wurden, noch bevor die Wahlzettel auf den Leinwänden sichtbar waren.
Ein entscheidender Punkt für Sie ist: Ihre Stimmabgabe nehmen Sie bitte erst dann vor, wenn Sie auf den Videowänden sehen - das wird eingeblendet -: Die Wahl ist eröffnet. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab. Erst dann ist das System empfangsbereit. Alles, was Sie vorher vornehmen, wird nicht gewertet.
Im Prozedere findet immer Folgendes statt: Vor jeden Wahlgang bitten wir Sie, die Geräte mit der Taste „C“ einzuschalten, worum ich jetzt auch bitte. - Sie haben dann immer wiederkehrend Ihre Entscheidungsfindung: „1“ für Ja, „2“ für Nein und „0“ für die Enthaltung. Wir aktivieren jetzt unser System. - Sie sehen hier noch einmal Folgendes: Wenn Sie sich entschieden haben, bevor Sie die „Send“-Taste drücken, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe mit der Pfeiltaste noch einmal zu korrigieren. In dem Moment, in dem Sie „Send“ drücken, fällt Ihre Stimme in die Wahlurne; es ist keine Korrektur mehr möglich. Unterstützend sehen Sie Ihre Stimmeingabe mit der entsprechenden Ziffer auch noch einmal im Display abgebildet.
Ich warte jetzt auf das Umschalten durch die Regie auf die Probeabstimmung. - Sie sehen, auf den Videowänden ist noch nicht der Schriftzug. - Jetzt kam er gerade. Und das heißt für Sie, liebe Delegierte, erst dann immer Ihre Stimmabgabe vorzunehmen. Entscheiden Sie sich also jetzt bitte! „1“ für Ja, „2“ für Nein, „3h bitte Ihr G“ für Enthaltung. (Zurufe: „0“ für Enthaltung!) - Entschuldigung, „0“ für Enthaltung. Danke schön. - Drücken Sie die „Send“-Taste und legen Sie danacerät ab.
Ein bisschen verständlich wird der Zeitfaktor natürlich immer davon abhängig sein, wie schnell der Einzelne zu seiner Entscheidung kommt. Es wird im Procedere so sein, dass die Kongressleitung durch unsere Technik einen Hinweis erhalten wird, wann ungefähr 90 Prozent der zu erwartenden Stimmen - wir kennen ja die Delegiertenzahl - eingegangen sind. Wir werden dann auf dem Wahlschein einen Zeitcounter einschalten, der Ihnen noch 30 Sekunden - rückwärts laufend - die Möglichkeit gibt, Ihre Stimme abzugeben. Die Kongressleitung beendet bei Null den entsprechenden Wahlgang.
Wir sind gerade in diesem Bereich. Sie sehen, der Zeitcounter läuft. Das heißt für uns jetzt noch 15 Sekunden Geduld. Wer noch nicht abgestimmt hat, kann es jetzt noch tun. Somit wird der Wahlgang gleich beendet sein. (Zurufe: Drei, zwei, eins, null!)
Sie sehen jetzt den Hinweis: Die Wahl ist beendet. Das, was jetzt kommt - das haben wir in der Erfahrung -, ist leider oft etwas quälend, weil eine Minute, in der nichts passiert, eben quälend sein kann. Aber wir verarbeiten im Moment fast tausend Stimmen. Ich bin selber immer gespannt, wie lange es denn diesmal dauert. - Ich darf die Gelegenheit für die Bemerkung nutzen: Wir haben Mitarbeiter für den Fall im Saal, dass nachher während der Wahlgänge jemand ein Problem hat.
Wir hatten ja die Möglichkeit, den heutigen Vormittag zu erleben. Er war von den Themen her so spannend und interessant, dass ich davon ausgehe: Sie waren alle hochkonzentriert und haben nicht die Zeit genutzt, an den Geräten herumzuspielen, um die Akkus zu schwächen. (Heiterkeit) Sollte das der Fall sein, bitte ich den Arm zu heben. Die Mitarbeiter sind im Saal und werden Ihnen das Gerät austauschen. - Schauen Sie bitte rechts in die Ecke. Der Kollege bewegt sich, aber nicht deswegen, weil es gesund ist und er den ganzen Tag sitzt, sondern weil die Wahlprotokolle gleich automatisch gedruckt und damit an die Kongressleitung kommen werden, sodass auch in schriftlicher Form alles sofort dokumentiert ist.
Ich überlasse jetzt der Kongressleitung die Verkündung. Mir obliegt es nicht, hier eine Wertung vorzunehmen. Danke für die Mitarbeit. Ich wünsche Ihnen gute Wahlentscheidungen. - Herzlichen Dank. (Starker Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Vielen Dank, Herr Werner, an dieser Stelle auch dafür, dass Sie unsere Aufgaben übernommen haben.

Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der Probeabstimmung: abgegebene Stimmen 868, gewertete gültige Stimmen 834. (Erstaunte Zurufe) - Ja, es gab 34 Enthaltungen. Mit Ja haben gestimmt 357. (Zurufe) Mit Nein haben gestimmt 477. (Heiterkeit - Beifall) Dies macht es uns etwas schwer, eine eindeutige Wertung dieses Ergebnisses vorzunehmen. (Heiterkeit)
Ich versuche, es folgendermaßen zusammenzufassen. 42,8 Prozent des Kongresses denken, wir schaffen es bis Samstagmittag, wollen hochkonzentriert und diszipliniert daran arbeiten. (Zurufe) - Ja, ich komme ja noch zur Wertung der zweiten Hälfte.
Den Nein-Stimmen kann ich eigentlich nur sagen: Wenn der Rest der Woche in der Antragsberatung so gut wie gerade die Probeabstimmung abläuft: Wo liegen dann noch Zweifel daran, dass wir es gemeinsam bis Samstagmittag schaffen? (Beifall)

Ich werde gerade darauf hingewiesen: 35 Delegierte haben bei dieser Probeabstimmung ihre Stimme zu einem Zeitpunkt abgegeben, als die Wahl noch nicht eröffnet war. Also die dringende Bitte, Kolleginnen und Kollegen, darauf zu warten, bis der jeweilige Abstimmungs- oder Wahlvorgang tatsächlich formal eröffnet ist und diese Eröffnung auch auf den Videoleinwänden visualisiert wird.
Noch einmal bitte der Hinweis: Wenn Ihr Euch vertippt, wenn Ihr einmal die „Send“-Taste gedrückt habt, dann ist das wie bei der Urne. Wenn die Finger den Stimmzettel eingeschmissen haben, obwohl der Kopf ihnen noch gar nicht den Befehl gegeben hatte, ist der Stimmzettel weg. (Heiterkeit - Zurufe - Beifall) Also immer sehr sorgfältig prüfen, bevor man sein Funksignal auf den Weg gibt.
Ein Hinweis noch: Das Arbeitsteam hinter uns ist heute Nachmittag etwas größer geworden. Es sitzen dort drei Mitarbeiter der Firma Tech Systems, aber es sitzt dort auch - und ich denke, das ist besonders wichtig für unseren Kongress - der Sprecher der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission, der Kollege Richard. Er wird mit Argusaugen darauf achten, dass all das, was uns gerade vorgestellt worden ist, eingehalten wird. (Beifall)
Ja, Kolleginnen und Kollegen, ich meine, der Probelauf ist recht gut gelaufen, vielleicht vom Ergebnis her nicht ganz eindeutig. Mal schauen, wie sich das im Fortgang heute noch entwickelt.

Ich denke, wir können dann formal den TOP 6 aufrufen: Bestätigung der vom Gewerkschaftsrat beschlossenen Satzungsänderungen (§ 41 Abs. 5 Satz 7 der ver.di-Satzung) sowie Beratung und Beschlussfassung satzungsändernder Anträge, soweit dies vor den Wahlen erforderlich ist.
Bevor wir in den TOP einsteigen noch ein Hinweis: Auch bei uns hier vorn hat sich der Kreis etwas erweitert. Wir begrüßen die Sprecherin und den Sprecher der Antragskommission, die Kollegin Julia Müller und den Kollegen Ralf Fenske.

Damit rufe ich den Tagesordnungspunkt 6 auf. In einem ersten Schritt geht es unter dem Tagesordnungspunkt 6 darum, die vom Gewerkschaftsrat zwischen 2003 und 2007 nach § 41 Abs. 5 Satz 7 beschlossenen Satzungsänderungen zu bestätigen. Ihr findet die Auflistung der Satzungsänderungen im Kongressordner im Register „Kongressablauf/Wahlvorschläge“ auf den Seiten 31 bis 45. Dort sind alle Satzungsänderungen, die der Gewerkschaftsrat seit 2003 mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen hat, aufgeführt.
Zum Tagesordnungspunkt 6 liegen drei Wortmeldungen vor; der Hinweis sei an dieser Stelle bereits gestattet: Wir würden Euch unsererseits bitten, diese Satzungsänderungen heute Nachmittag in einer Abstimmung zu bestätigen, weil es ja nun ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist, dass im weiteren Verlauf der Antragsberatungen zu vorliegenden Satzungsanträgen einzelne Änderungen gegebenenfalls wieder infrage gestellt oder ergänzt werden. Um Doppeldiskussionen an verschiedenen Punkten des Kongresses zu vermeiden, halten wir dies für das bessere Verfahren.
Ich bitte nun aufgrund der uns vorliegenden Wortmeldungen die Kollegin Monika Zimmermann mit der Delegiertennummer 164 ans Mikrofon.

Monika Zimmermann, 164

Ich spreche zu der Satzungsänderung für die nachfolgenden Wahlen. Liebe Delegierte, ich hoffe, das Mittagessen hat gut gemundet. Wir kommen jetzt zu einem aus meiner Sicht wesentlichen inhaltlichen Teil. Wir haben am ersten Tag dieses Kongresses gehört, dass das Ehrenamt die tragende Säule unserer Gewerkschaft ist. Wie wahr, wie wahr. Und es wurde gesagt: Ein besonderer Dank an die Bezirksgremien für die Verkleinerung. Das gilt auch für die Fachbereiche. - Ja, wir haben teilweise in einem für alle Beteiligten wirklichen schmerzhaften Prozess den Auftrag der Organisation erfolgreich ausgeführt. Das können wir daran erkennen, dass dadurch Einsparungen in Millionenhöhe möglich waren. Was heißt das vor Ort für die Bezirksvorstände und die Bezirksgeschäftsführung? Nach wie vor müssen sie Spitz auf Knopf die Budgetierung handeln.
Nun soll ich als Delegierte einer Aufstockung des Bundesvorstands zustimmen. Warum? Wegen des politischen Proporzes? Wo hat uns das in Zeiten der politischen Gestaltungsmacht in unserem Land wirklich und wahrhaftig weiter gebracht? Etwa bei der Hartz-Gesetzgebung? Oder bei der Rente mit 67? Und dann gibt es noch ein schönes Argument: Mindestquote Frauen. Wo liegt denn da das Problem? Egal, welche Zahl - Quotierung kann immer vorgenommen werden. (Vereinzelt Beifall) - Ja, bitte, klatscht. Das finde ich gut. - Auch ungerade Zahlen lassen sich aufteilen. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, wir haben doch im Land bewiesen, dass es möglich ist. Insofern ist es natürlich besonders bedauerlich, dass im Land die Gremien reduziert wurden und dass wir jetzt den Bundesvorstand gemeinsam von dieser Regelung ausnehmen und einer Aufstockung auf 14 Mandate zustimmen sollen.

Ich erlaube mir auch darauf hinzuweisen, dass die Strategie und Politik von ver.di für die Betriebsräte und Personalräte dergestalt ist, dass Arbeit in den Betrieben gemacht werden soll, weil Beschäftigte sowieso die Qualifikation oder sogar eine herausgehobene oder hervorgehobene Qualifikation haben. Es heißt immer, dass die Arbeit dann bitte auch in den Betrieben verteilt werden soll und man nicht nach außen schauen soll. Damit meine ich nicht das Outsourcing. Das hätte ich extra erwähnt.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, ich bin gegen die Aufstockung des Bundesvorstands (Leichter Beifall) aus finanziellen Gründen und aus personalpolitischen Gründen. Ich fände es gut und richtig, wenn Ihr, die Delegierten vom Bezirk und aus den Fachbereichen, meiner Sichtweise folgen könntet und dies in Eurem Wahlverhalten bekunden würdet. - Ich danke für Eure Aufmerksamkeit. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie Ihr gemerkt habt, war dies ein Redebeitrag, der sich nicht auf die Bestätigung der vom Gewerkschaftsrat vorgenommenen Satzungsänderungen bezog. (Beifall)
Das Wort hat jetzt die Kollegin Elisabeth Adam mit der Delegiertennummer 754.

Elisabeth Adam, 754
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, bei den vom Gewerkschaftsrat beschlossenen Satzungsänderungen steht auf Seite 40 unten eine Satzungsänderung, die ich in der Form für nicht richtig halte. Dort steht nämlich, dass die Bundesfachbereichskonferenz den Leiter des Fachbereichs nur noch nominiert. Bisher hat die Bundesfachbereichskonferenz ihren Leiter des Bundesfachbereichs gewählt und gleichzeitig für den Bundesvorstand nominiert. Ich bin der Meinung, wir sollten diese beiden Dinge entkoppeln und der Bundesfachbereichskonferenz, also dem Fachbereich, selbst überlassen, wen sie zum Fachbereichsleiter wählt, denn ich möchte hier nicht über die Bundesfachbereichsleiter der anderen Fachbereiche beschließen sollen oder mitdiskutieren müssen. Ich glaube, dass das eine Aufgabe der Fachbereichskonferenzen selbst ist.

Deshalb würde ich hier eine Änderung der Satzung in der Form vorschlagen, dass die Bundesfachbereichskonferenz ihren Fachbereichsleiter wählt und einen Vertreter für den Bundesfachbereich nominiert. Das muss nicht zwangsläufig dieselbe Person sein. Damit hätten wir genau die Möglichkeit, die wir jetzt haben, dass zum Beispiel die Fachbereiche 5 und 13 gemeinsam einen Vertreter für den Bundesfachbereich benennen, während sie dennoch zwei eigene Bundesfachbereichsleiter haben. (Leichter Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Vielen Dank, Kollegin. - Das Wort hat jetzt der Kollege Jürgen Senge mit der Delegiertennummer 683.

Jürgen Senge, 683

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich leider an dieser Stelle melden, auch wenn ich hier nicht zu einem satzungsändernden Antrag sprechen kann, sondern eigentlich auf die Erwiderung auf meinen Redebeitrag eingehen und auch zum Antrag S16 sprechen will. Ich mache es an dieser Stelle nur kurz. Frank ist meinem Redebeitrag ja nicht ganz gefolgt, bezogen auf meinen Vorschlag für eine Reduzierung der Bundesvorstandsgehälter, die Teilung von 14 auf 11. Es hat mich betroffen gemacht, Frank - und das wollte ich hier sagen -, dass Du eigentlich als selbstverständlich vorausgesetzt hast, dass wir in vier Jahren wieder das gleiche Dilemma haben werden, wenn die Fachbereiche wieder entsprechende Kollegen vorschlagen. Ich stehe heute vor dem gleichen Dilemma wie viele Kolleginnen und Kollegen. Wir haben die Frauenquote zu beachten, und wir haben die Autonomie der Fachbereiche zu beachten.

Gestern habe ich hier eingefordert, dass wir als Organisation ein Personalentwicklungskonzept oder einen Personalentwicklungsplan haben müssten. Ich verweise in dem Zusammenhang auf den Antrag H25, der einen solchen Organisationsentwicklungsprozess für die Fachbereiche vorsieht. Der Antrag ist erst einmal nur zur Annahme als Arbeitsmaterial empfohlen. Ich denke, dieser Antrag könnte uns einen Ausweg zeigen aus dem Dilemma, in dem wir uns befinden. Viele von uns werden bei der gleich folgenden Abstimmung vor einer Gewissensentscheidung stehen und sich fragen: Wie sollen sie abstimmen? Sollen wir dem Votum unseres Vorsitzenden folgen, der ja diese Abstimmung quasi mit seiner Person verknüpft hat? Meiner Ansicht war das übrigens eine Herangehensweise, die eines Vorsitzenden nicht würdig ist. (Leichter Beifall) Wir Delegierte sind Manns und Frau genug, dass wir das selber einschätzen können, und wir wissen auch, dass wir Dich als Vorsitzenden behalten möchten. Das war, glaube ich, nicht nötig. Aber wir alle haben das Dilemma, und jeder Einzelne von uns muss gleich bei der Wahl entscheiden, ob er seinem Gewissen folgt, ob er auf die Basis hört oder hier pragmatisch arbeitet.

Was mich richtig betroffen macht, insbesondere im Zusammenhang mit der Tatsache, dass wir ja auch an der Basis der Bezirke und Fachbereiche wenig Geld zur Verfügung haben, sind Äußerungen von Bundesvorstandsmitgliedern, die besagen: Es liegt ja nur daran, dass wir nicht mehr Mitglieder bekommen, denn die Probleme sind die Mitglieder selbst an der Basis, die nicht einsehen, dass sie mehr Mitglieder gewinnen müssen. Das macht mich richtig betroffen. - Danke schön. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Vielen Dank, Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen uns im Moment nicht vor.
An dieser Stelle noch einmal von mir der organisatorische Hinweis, dass ich die Stimmkarte des Delegierten Friedemann Guthof in Verwahrung genommen habe.
Frank macht von seinem Recht Gebrauch, ohne Wortmeldung das Wort zu ergreifen.

Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

Nur ganz kurz, und ich sage das jetzt auch nur deshalb, damit morgen in der Presse nicht irgendeine Lesart produziert wird, etwa in der Art, dass der Vorsitzende eine bestimmte Beschlussfassung nur durch Rücktrittsdrohung bewirkt hat. Denn das ist die Botschaft, die Du gesendet hast, das war nicht meine. (Beifall)

Ich habe gesagt: Wir haben die Wahl zwischen 14 und 11. Wenn man die 14 nicht will, wenn eine Mehrheit dieses Kongresses die 14 nicht befürwortet, dann gibt es noch zwei Varianten: Man muss sich entweder an die Vorschläge der Fachbereiche machen und diese schleifen, und zwar bei den Männern, oder man muss den Finanzer und den Vorsitzenden nicht wählen. Anders kommt man nicht auf die Frauenquote.
Diese Feststellung hatte lediglich die Funktion, nicht zu verschweigen, dass es eine Alternative dazu gibt, die Fachbereichsvorschläge nicht zu akzeptieren. Warum soll ich verschweigen, dass es diese Alternative gibt? Das habe ich getan, und das ist keine Drohung mit Rücktritt oder irgend so einem Scheiß, um einen bestimmten Beschluss zu provozieren.
Das klarzustellen war mir wichtig, weil die Presse das so nicht aufnehmen soll. (Lebhafter Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Frank, vielen Dank für diese deutlichen Worte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir jetzt zur Abstimmung über die Bestätigung der vom Gewerkschaftsrat vorgenommenen Satzungsänderungen kommen, unterbreiten wir Euch für dieses Verfahren folgenden Vorschlag: Wir würden genau die Satzungsänderung, die die Kollegin angesprochen hat, nämlich Wahl oder Nominierung der Leiterin oder des Leiters eines Fachbereichs, aus der Abstimmung herausziehen. (Beifall) Unser Vorschlag wäre, über die anderen vorgenommenen Satzungsänderungen en bloc abzustimmen und diesen Punkt danach einzeln zu entscheiden. (Beifall)
Erlaubt mir auch an diesem Punkt bereits den Hinweis: Wir können hier keine Änderungen zu dieser vorgenommenen Satzungsänderung beschließen, sondern an dem Punkt dann nur die vom Gewerkschaftsrat vorgenommene Satzungsänderung nicht beschließen, also ihr die Zustimmung verweigern.

Auch an dieser Stelle der Hinweis: Bei der En-bloc-Abstimmung über die Bestätigung der vorgenommenen Satzungsänderungen bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Rahmen der Abstimmung dieses Kongresses, bei der danach vorzunehmenden Einzelabstimmung würde die einfache Mehrheit für die Ablehnung der vorgenommenen Satzungsänderung ausreichen. Dort bedarf es dann keiner Zweidrittelmehrheit.
Wir haben einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Claudia Schell, 284

Du hast gerade vorgeschlagen, den Paragraf 57 aus diesem Abstimmungspaket herauszunehmen. Jetzt gibt es ja wohl gute Gründe des Gewerkschaftsrats, diese Satzungsänderung vorzuschlagen. Ich hätte gern zur Sachaufklärung den Vertreter des Gewerkschaftsrats gehört, warum der Gewerkschaftsrat zu dem Vorschlag kommt. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Formal war das ein Geschäftsordnungsantrag. Ich denke mal, wir brauchen über diesen Antrag nicht abzustimmen, nachdem Maggi Wendt signalisiert hat, dass sie bereit ist, etwas dazu zu sagen. Ich hoffe, das findet Euer Einverständnis. (Beifall)

Margrit Wendt, Vorsitzende des Gewerkschaftsrats

Vielen Dank, dass ich das hier noch einmal tun kann; ich glaube, das dient wirklich der Aufklärung.

Wir hatten bei der Gründungsorganisation zwar klar im Kopf, was wir wollten, aber wir haben es nicht immer so klar formuliert. So kam es, dass es ja schon beim letzten Kongress ein paar Irritationen gab in der Frage: Wenn man den Fachbereichsleiter oder die Fachbereichsleiterin schon gewählt hat, wie kann es dann sein, dass sie auf dem Kongress noch einmal gewählt wird? Welche Situation gibt es dann eigentlich, wenn sie dann plötzlich nicht gewählt wird?
Dass sie eigentlich gewählt werden muss, ergibt sich aus der Satzung durch die Beschreibung, wie sich der Bundesvorstand zusammensetzt. In Paragraf 42 Absatz 4 steht ganz klar, dass er sich aus den Leitern und Leiterinnen der Fachbereiche zusammensetzt. Um es satzungskonform und wahltechnisch richtig zu machen, haben wir als Gewerkschaftsrat gesagt: Wir gehen an dieses Recht, nämlich die Zusammensetzung des Bundesvorstands, natürlich nicht heran, aber zur Klarstellung, dass Wahlen auf dem Kongress nicht im Widerspruch zu den Bundesfachbereichskonferenzen erfolgen dürfen, heißt das dann, dass die Fachbereiche die Nominierung vornehmen, damit sie dann hier ordnungsgemäß gewählt werden. Das ist also eine Verdeutlichung, die das gleiche Ziel hat.
Wir gehen davon aus, dass der Paragraf 42 die Stelle ist, wo deutlich gesagt wird: Der Bundesvorstand setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Bundesfachbereiche - und natürlich auch einiger anderer - zusammen. Diese Klarstellung, damit es keinen Widerspruch gibt. Deshalb haben wir diese Satzungsänderung vorgenommen. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Maggi, vielen Dank für diese Aufklärung.
Ich denke, wir können dann in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Ich bitte zunächst, das Abstimmungsverfahren für die Bestätigung der vom Gewerkschaftsrat vorgenommenen Satzungsänderungen mit Ausnahme der Änderung zu Paragraf 57 Absatz 2 Buchstabe d einzuleiten, das Abstimmungsverfahren zu eröffnen.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen dann bitte die Taste „C“ drücken würden! Ich sehe zumindest auf meinem Gerät jetzt „ready“ und kann die Stimme abgeben. „1“ steht für Ja, Bestätigung, „2“ für Ablehnung, „0“ für Enthaltung. Der Abstimmungsvorgang ist eröffnet. - Entschuldigung, ich höre gerade, die Technik ist noch nicht so weit. (Heiterkeit - Zurufe) - Der Fehler, Kolleginnen und Kollegen, lag nicht bei den Kollegen hinter mir, er lag ganz allein bei mir: Ich war schlichtweg zu schnell.
Ich bitte Euch, jetzt Eure Stimme abzugeben: „1“ für Ja, „2“ für Nein, „0“ für Enthaltung. Wenn Ihr sicher seid, dass die Finger das gemacht haben, was der Kopf wollte, drückt bitte die „Send“-Taste. (Übertragung der Stimmsignale)
An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst mich noch einmal darauf hinweisen: Wenn Ihr den Kongresssaal vorübergehend verlasst, nehmt bitte Euren Handsender mit. Behandelt ihn wie eine Stimmkarte, die Ihr ständig bei Euch tragt, um auch nur den leisesten Geruch möglicher Manipulationen auszuschließen.
Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. - Ich sehe, es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Stefan Gretsch, 760

Ich stelle vorsorglich folgenden Antrag. Wenn es jetzt zu viele nicht gültige Stimmen gibt, dann hat das etwas mit der Ansage im Vorfeld der Wahlen zu tun. Zumindest in meinem Bereich haben viele aufgrund Deines Hinweises doch auf die „Send“-Taste gedrückt. Wir haben vorab gesendet. Wenn die Zahl zu hoch ist, bitte ich, die Wahl zu wiederholen. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Selbst wenn die Befürchtung zuträfe, bräuchten wir über diesen Antrag nicht abzustimmen, denn dann würden wir den Abstimmungsvorgang selbstverständlich wiederholen.
Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung zwischendurch. Das ist auch für uns eine Premiere, was die Abstimmungen anlangt. (Beifall) Mir fällt an dieser Stelle ein alter dummer Spruch ein: Sag den Problemen, ich komme nach dem Frühstück, aber sie brauchen nicht auf mich zu warten, echt nicht. (Heiterkeit - Beifall)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ich glaube, dass die Befürchtungen sich nicht bewahrheitet haben. Es wurden 915 Stimmen abgegeben. Es gibt 896 gewertete gültige Stimmen. Mit Ja haben 838 gestimmt, mit Nein haben 58 gestimmt, 19 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Die erforderliche Mehrheit beträgt 598 Ja-Stimmen. Die Satzungsänderungen des Gewerkschaftsrats sind mit 93,5 Prozent der abgegebenen Stimmen bestätigt worden. (Beifall)

Wir kommen jetzt zu der Einzelabstimmung über die Bestätigung der vorgenommenen Änderungen des Paragrafen 57 Absatz 2 Buchstabe d unserer Satzung. Ich bitte darum, das System entsprechend freizuschalten. Ich denke, man muss jetzt erst wieder „C“ drücken.
Ich habe gerade noch einen technischen Hinweis bekommen. Ihr erhaltet das ja immer visualisiert. Erst wenn auf den Videowänden „Wahl ist eröffnet“ oder „Abstimmung ist eröffnet“ auftaucht, bitte die „1“ für Ja, die „2“ für Nein und die „0“ für Enthaltung drücken, dann die „Send“-Taste, um die Stimme abzugeben. (Zuruf) Es geht darum, die vom Gewerkschaftsrat vorgenommene Satzungsänderung zu bestätigen oder die Bestätigung zu verweigern. Wer diese vorgenommene Satzungsänderung bestätigt, stimmt mit Ja. Wer gegen die vorgenommene Satzungsänderung ist, stimmt mit Nein. Wer sich enthalten möchte, drückt die Taste „0“. (Übertragung der Stimmsignale) - Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Ich denke, wir werden in Kürze das Ergebnis erhalten.

An dieser Stelle noch einmal der organisatorische Hinweis: Wenn jemand von Euch Probleme mit dem Handsender hat, bitte den Handsender mit einem Arm - nicht mit beiden Armen, damit wir das nicht als Geschäftsordnungsantrag missverstehen - deutlich wahrnehmbar hochhalten, damit die Kolleginnen und Kollegen, die im Plenum bereitstehen, wissen: Hier wird Hilfe benötigt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, manchmal dauert es doch etwas länger. Ich nutze die Zeit, um noch einmal dringend an die Vertreterinnen oder Vertreter der Presse, des Fernsehens zu appellieren, sich bei den Abstimmungs- und Wahlvorgängen nicht im Bereich der Delegierten aufzuhalten. (Leichter Beifall)

Im Bereich unserer sonstigen Gäste im Hintergrund des Saales ist dies unproblematisch. Es haben sich erfreulicherweise ohnehin auch Kolleginnen und Kollegen der Stimmauszählung bereiterklärt, im Bereich zwischen Gästen und den Delegierten im hinteren Bereich des Saales so etwas ähnliches wie eine menschliche Grenze zu bilden. (Heiterkeit)
Wir würden ungern gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Presse oder des Fernsehens von unserem Hausrecht Gebrauch machen müssen. Es hat nur jeder Delegierte, jede Delegierte Anspruch darauf, dass das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Dieser Hinweis noch einmal mit aller Deutlichkeit. (Leichter Beifall)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Abstimmungsergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale, Stimmen, 915, davon 897 gültig. Mit Ja haben gestimmt 703, mit Nein 194, bei 18 Enthaltungen. Die erforderliche Mehrheit lag bei 598, das heißt, auch diese vom Gewerkschaftsrat vorgenommene Änderung der Satzung ist mit 78,4 Prozent bestätigt worden. (Beifall)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir kommen jetzt zum zweiten Teil des Tagesordnungspunktes 6, nämlich zu den Satzungsanträgen, die aus unserer Sicht unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit dieses Kongresses und zum Großteil auch unmittelbare Auswirkungen auf die danach folgenden Wahlen zum Bundesvorstand haben.
Wir halten es allerdings insbesondere auch vor dem Hintergrund des Redebeitrages von Frank heute Morgen, der Redebeiträge eben und der Klarstellungen, die Frank vorgenommen hat, für erforderlich, noch einmal auf die Rahmenbedingungen für die Wahlen zum Bundesvorstand einzugehen. Es ist notwendig, noch einmal zu erläutern, in welcher Größe und auf welcher Basis welcher Verfahrensvorschriften und Vorschlagsrechte dieser Kongress den Bundesvorstand eigentlich wählen soll, muss. Dies auch vor dem Hintergrund, dass, wie Ihr unschwer den verteilten Unterlagen entnehmen konntet, es Initiativanträge zur Größe des Bundesvorstands gibt.

Die Kollegin Maggi Wendt hat sich freundlicherweise noch einmal bereiterklärt, als ehemalige Vorsitzende des Gewerkschaftsrates Euch noch einmal nahezubringen, welche Stellschrauben es eigentlich für die danach folgenden Wahlen zum Bundesvorstand hat geben müssen und weiterhin gibt.

Margrit Wendt, bisherige Vorsitzende des Gewerkschaftsrats

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wiederholt angeklungen, aber lasst es mich bitte noch einmal sagen: Unser größtes Ziel, das wir hatten und haben mit unserem Vorschlag war, dass wir versuchen, satzungskonform zu sein, und zwar absolut satzungskonform, weil wir glauben, das ist die wichtigste Botschaft, die wir an die Mitglieder transportieren. Zweitens muss gewährleistet sein, dass die Fachbereiche für sich autonom entschieden haben, wen sie als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter nominieren. Bei der Satzungskonformität gab es nicht zu viel Spielräume. Deswegen noch einmal ganz deutlich: Es gibt das alleinige Vorschlagsrecht der Fachbereiche nach Paragraf 42 Abs. 5 in Verbindung mit Paragraf 57 Abs. 2. Das wird vorgenommen durch die Bundesfachbereichskonferenzen.

Es gibt das Zweite in der Satzung, das ebenfalls klar geregelt ist, und das ist die Umsetzung der Mindestfrauenquote nach Paragraf 20.3. Beide Satzungsregelungen sind also Regelungen, die in ver.di über eine deutliche Mehrheit verfügen, denn das haben die Landesbezirks- und die Fachbereichskonferenzen gezeigt, und sie sind zwingend. Wenn wir das sehen, haben wir heute festzustellen, dass sich die Vertreter von sechs Fachbereichen der 13 Fachbereiche im Bundesvorstand darauf geeinigt haben, sich durch ein Bundesvorstandsmitglied vertreten zu lassen. (Beifall)

Ihr könnt klatschen, das ist eine gute, positive Entscheidung für uns in ver.di. Dadurch reduziert sich die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche im Bundesvorstand von 13 auf 10. In diese zehn Vorschläge der Fachbereiche kann nach unserem Selbstverständnis und, wie wir es aus der Satzung lesen, der Bundeskongress nur insofern eingreifen, dass er gegebenenfalls einem Vorschlag eines Fachbereiches nicht folgt. Uns war es aber wiederum ganz wichtig - das hat auch Frank schon deutlich gesagt -, dieses Signal der Fachbereichskonferenzen, dieses deutliche Votum, das dort durch die Nominierungsbeschlüsse gefasst worden ist, auch so zu transportieren. Aber daraus folgt: Wenn wir nur die Person ablehnen können, bedeutet das nicht, dass damit in die Größe des Bundesvorstandes eingegriffen wird. Die Fachbereiche nominieren nämlich trotzdem einen Vertreter oder eine Vertreterin. Dies sage ich in aller Deutlichkeit. Wir greifen also durch dieses Recht keinesfalls in die Größe ein.

Der Bundeskongress kann dann über die Größe des Bundesvorstands in dieser Legislaturperiode nur über die Entscheidung zum Vorschlag des Gewerkschaftsrats nach Paragraf 42 Absatz 4 abstimmen. Danach muss der Gewerkschaftsrat die Zahl der sogenannten weiteren Vorstandsmitglieder dem Bundeskongress vorschlagen. Dieser Vorschlag, den nur der Gewerkschaftsrat machen kann, liegt Euch vor. Deshalb schlägt Euch der Gewerkschaftsrat für die weiteren Vorstandsmitglieder drei Namen vor. Darüber stimmt der Kongress mit einfacher Mehrheit ab. Wir weisen dabei deutlich darauf hin, dass bei einer Ablehnung dieses Gewerkschaftsrats-Vorschlags wegen der Geschlechterverhältnisse der vom Fachbereich bereits nominierten Kolleginnen und Kollegen die Satzung nicht eingehalten werden würde, weil die Mindestfrauenquote nach Paragraf 20 nicht mehr gewährleistet wäre. Wenn wir aber die Satzung als unser Grundgesetz betrachten, dann gewährleistet auf der Basis der Wahlvorschläge nur ein 14-köpfiger Bundesvorstand die Wahrung der Satzung unter Einhaltung der Mindestfrauenquote.
Vor diesem Hintergrund sind die Satzungsanträge zu betrachten und die zugeordneten Initiativanträge auch. - Schönen Dank. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Maggi, vielen Dank für Deine deutlichen Erläuterungen der Stellschrauben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Maggi hat deutlich gemacht, dass genau vor diesem Hintergrund die Satzungsanträge zu sehen sind.
Es gibt eine ganze Reihe von Anträgen, die sich mit der Mitgliedergröße des Bundesvorstands beschäftigen. Exemplarisch benannt seien zunächst die Anträge S28 und S29 sowie die ihnen zugeordneten Initiativanträge I16 und I17. In allen vier Anträgen geht es um die Größe des Bundesvorstands.

Man muss allerdings deutlich darauf hinweisen, dass diese Anträge keine Satzungsanträge im eigentlichen Sinne sind, da sie keine Satzungsänderungen fordern, vielleicht abgesehen von einer Ausnahme, nämlich dem Antrag I17; der allerdings hat die für einen Initiativantrag notwendige Zahl von Unterschriften nicht erhalten, wie Ihr der Empfehlung der Antragskommission entnehmen konntet.
Auch der Antrag I16, der zwar die notwendige Zahl der Unterschriften hat, wird von der Antragskommission mit Nichtbefassung empfohlen, weil er die formalen Voraussetzungen für einen Initiativantrag ebenfalls insofern nicht erfüllt, weil er nicht erkennen lässt, dass er sich auf Ereignisse oder Umstände bezieht, die nach dem ordentlichen Antragsschluss, also dem 31. Mai dieses Jahres, eingetreten sind.
Lasst uns an dieser Stelle deutlich machen: Auch aus unserer Sicht haben diese Anträge alle ein richtiges Ziel, nämlich mögliche Verkleinerungsspielräume des Bundesvorstands auszuloten und auszuschöpfen. Aber sie schlagen dafür keine zwingenden und, wie ich meine, auch keine überzeugenden Satzungsänderungen vor.
Hinzu kommt - dies gilt gleichermaßen auch für weitere Satzungsanträge, die sich mit der Größe des Bundesvorstands befassen, zum Beispiel die Anträge S17 und S19 -, dass diese Anträge selbst dann, wenn sie von diesem Kongress beschlossen werden sollten, ihre Wirkung erst für die nächsten Organisationswahlen entfalten können, also keine Auswirkungen auf die in diesem Kongress durchzuführenden Wahlen haben.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Anträge im Sachgebiet H, wonach aus der zwingenden Muss-Vorschrift der Frauenquote etwa eine Soll-Vorschrift gemacht werden soll. Auch eine Annahme dieses Antrags würde ihre Wirkung erst für die nächsten Wahlen entfalten.
Nach all dem schlagen wir vor, uns an dieser Stelle mit den Anträgen S15, S16, S20, S21 und S22 zu befassen, weil sie unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit des Kongresses und die anstehenden Wahlen haben.
An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis: Satzungsanträge werden selbstverständlich auch dann, wenn keine Wortmeldung vorliegt, einzeln aufgerufen. Ich rufe daher an dieser Stelle zunächst den Antrag S15 auf. Dieser Antrag hat nicht unmittelbare Auswirkungen auf die Wahlen, die wir heute Nachmittag durchführen, sondern auf die weitere Arbeit des Kongresses. Es geht nämlich darum, dass das in Paragraf 41 verankerte Recht erhalten bleibt, dass der Gewerkschaftsrat zwischen den Bundeskongressen wie bisher Satzungsänderungen beschließen kann. Dies ist insbesondere wichtig für die weitere Antragsberatung im Laufe dieser Woche. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, diesen Antrag mit in den ersten kleinen Satzungsblock zu nehmen.
Zu diesem Antrag liegt keine Wortmeldung vor. Wir können deshalb zur Abstimmung kommen. Ich bitte auf die Aktivierung des Systems zu achten. - Wenn Ihr den Hinweis „Bitte geben Sie Ihre Stimme ab“ lest, dann ist das auch für mich ein Zeichen, dass das Abstimmungsverfahren eröffnet ist. Bitte gebt Eure Stimme ab: „1“ für Ja, „2“ für Nein, „0“ für Enthaltung. Noch einmal der Hinweis: Es geht um eine Satzungsänderung, für die wir eine Zweidrittelmehrheit brauchen. (Übertragung der Stimmsignale) - Der Abstimmungsvorgang wird in Kürze geschlossen werden. Ihr werdet ab sofort immer diese „30“ runterlaufen sehen. Wer also noch nicht abgestimmt hat, mache dies bitte jetzt. - Das Abstimmungsverfahren ist geschlossen.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ich kann das Ergebnis der Abstimmung zum Antrag S15 bekannt geben. Abgegebene Stimmen: 896. Gültige Stimmen: 880. Mit Ja haben gestimmt: 798 Delegierte, mit Nein 82 bei 16 Enthaltungen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit lag bei 587 Ja-Stimmen. Die Zustimmung ist mit 90,7 Prozent erfolgt. (Beifall)
Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Ich bitte den Kollegen nach vorn. Bitte nenne Deinen Namen und Deine Delegiertennummer.

Harald Pürzel, 391

Harald Pürzel, Delegiertennummer 391. - Ich stelle den Geschäftsordnungsantrag, weil ich der Auffassung bin, dass die Anträge, die zur Größe des Bundesvorstandes gestellt sind, hier behandelt werden müssen, auch wenn sie möglicherweise nicht direkt in die Satzung eingreifen. Zumindest der von mir gestellte Initiativantrag 16 ist einer, der direkt auf diesem Kongress beschlossen oder abgelehnt werden muss. Sonst hat er einfach keinen Sinn mehr.

Mir geht es aber vor allem darum, dass hier die politische Debatte darüber geführt werden muss, wie solche Personalentscheidungen vorbereitet und getroffen werden, auch wenn vielleicht das Ergebnis genau das sein wird, das der Gewerkschaftsrat vorgeschlagen hat. Er hat ja seine Gründe mehrfach dargelegt.

Aber ich denke, es müssen auch die Kolleginnen und Kollegen, die eine andere Auffassung vertreten, die Möglichkeit haben, ihre Argumente darzulegen. Es darf nicht über eine Geschäftsordnungsgeschichte das vorher beerdigt werden, bevor das überhaupt angesprochen wird. Sonst werden wir in vier Jahren wieder vor einem vergleichbaren Problem stehen. Ich denke, man kann die Diskussion darüber nicht einfach aufschieben, sondern sie ist hier zumindest zu führen. (Starker Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Gibt es zu diesem GO-Antrag eine Gegenrede? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wir lassen über den Antrag abstimmen. Wer dem Geschäftsordnungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Gegenprobe bitte! Wer ist dagegen? - Das ist von hier oben die deutliche Mehrheit. (Widerspruch) Wer möchte sich enthalten? - Ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung.

Friedhelm Schutt, 317

Friedhelm Schutt, Delegierter 317. - Kollege, Du magst das von oben vielleicht ein bisschen deutlicher und transparenter sehen. Von unten hatten wir den Eindruck, dass es in etwa halbe-halbe hätte sein können. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Ich denke, wir wiederholen den Abstimmungsvorgang, um jeden Verdacht, dass wir hier irgendetwas gegen den Kongress handhaben, zu vermeiden.
Wir bitten von daher die Stimmauszählerinnen und Stimmauszähler - - (Zurufe: Macht das doch mit der Elektronik!) Klappt das elektronisch? - Das kriegen wir elektronisch so schnell nicht hin. (Widerspruch)
Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade den technischen Hinweis bekommen - ich hoffe, es bleibt dabei -, wir mögen eine Minute Geduld haben. Dann kann es mit der Fernbedienung gemacht werden. (Starker Beifall) - Es wird in Kürze so weit sein, Kolleginnen und Kollegen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe gerade gehört: Das System ist scharfgeschaltet. Jetzt seht Ihr den Hinweis. Bitte gebt Eure Stimme ab. Wer dem Geschäftsordnungsantrag folgen möchte, stimmt mit Ja, also mit der Taste „1“. Wer ihm nicht folgen und mit Nein stimmen möchte: Taste „2“. Wer sich enthält: Taste „0“. Bitte gebt Eure Stimme ab. (Übertragung der Stimmsignale)

Liebe Kollegen, die Stimmabgabe wird in Kürze geschlossen. Wer noch nicht abgestimmt hat, mache dies bitte jetzt. - Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Ein wenig Geduld, dann haben wir das Ergebnis. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Ergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale 879, gewertete gültige Stimmen 861, mit Ja haben gestimmt 341, mit Nein haben gestimmt 520 (Beifall) bei 18 Enthaltungen. Wir sind insofern froh, dass wir hier oben uns doch noch auf unsere Augen verlassen können. (Beifall)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich rufe jetzt den Antrag S16 auf. In diesem Antrag geht es darum, dass im Bundesvorstand mehr als ein Fachbereich durch ein Vorstandsmitglied vertreten werden kann. Satzungsrechtlich ist das eigentlich nach dem derzeitigen Wortlaut schon möglich. Das heißt, es geht eigentlich eher um eine redaktionelle Klarstellung in der Satzung, die dadurch passieren soll, dass Paragraf 42 Absatz 4 um einen neuen Satz 2 ergänzt wird. Die Antragskommission hat Annahme empfohlen.
Uns liegt eine Wortmeldungen des Delegierten Thomas Böhm mit der Delegiertennummer 424 vor. Kollege Böhm, Du hast das Wort.

Thomas Böhm, 424

Zunächst ein Wort zu der vorigen Abstimmung. Es macht mich schon ein bisschen betroffen, wenn eine Mehrheit der Delegierten hier in so einer Frage sagt, darüber wollen sie überhaupt nicht diskutieren. (Leichter Beifall)
Jetzt geht es mir aber darum, dass man über den Antrag S16 nicht abstimmen kann, ohne auch den Antrag S17 zu behandeln, weil es darin um exakt dasselbe Thema geht, aber mit einem exakt konträren Vorschlag, der im Übrigen nach meiner Auffassung auch eine Lösung dieser gesamten Diskussion um die Größe des Bundesvorstands und die Vertretung darstellen würde. Der Vorschlag ist von einer Landesbezirksfachbereichskonferenz, also sozusagen unverdächtig der Aufhebung der Matrix. Er macht den Vorschlag, den Bundesvorstand deutlich zu verkleinern. Er soll danach nämlich nur aus dem Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern bestehen. Um die Matrix zu gewährleisten, schlägt er vor, dass sowohl die Bundesfachbereichsleiter als auch die Landesbezirksleiter im Beirat vertreten sind. Das halte ich eigentlich für einen sehr guten Vorschlag. Dann ist im Beirat eine Parität im Rahmen der Matrix gewährleistet. Es ist aber auch im Bundesvorstand die Einheitlichkeit der Betrachtung von Problemen gewährleistet. Ich glaube, es ist schon wichtig, dass im Bundesvorstand Leute vertreten sind, die über die Grenzen eines Landesbezirks oder über die Grenzen eines Fachbereichs hinaus gucken. (Vereinzelt Beifall) Insofern halte ich den Vorschlag eigentlich für sehr gut. Im Übrigen würde das zu einer erheblichen Verkleinerung des Bundesvorstands führen, wenn ich es richtig sehe, dann in etwa auf die Größe des Bundesvorstands der IG Metall. Die IG Metall kommt nämlich, glaube ich, mit fünf oder sechs Vorstandsmitgliedern aus.

Insofern würde ich auch formal sagen: Ich beantrage, dass auch über den Antrag S17 abgestimmt wird. Außerdem würde ich Euch empfehlen, den Antrag S16 abzulehnen und den Antrag S17 anzunehmen. (Leichter Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der formale Teil des Antrags ist dann ein Antrag zur Geschäftsordnung, nämlich die zu behandelnden satzungsändernden Anträge an diesem Punkt um den Antrag S17 zu erweitern. Gibt es dazu eine Gegenrede? (Ein Delegierter meldet sich) - Wir haben noch weitere Wortmeldungen zum Antrag S16. Zunächst kommen wir aber zur Gegenrede.

Rolf Wiegand, 547

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir uns jetzt nicht immer wieder darüber unterhalten, welches Abstimmungsverhalten mit welchen Ergebnissen wir hier werten wollen. Ich glaube, das können wir uns ersparen. (Beifall)

Nun zum Antrag S16. Dieser Antrag trägt dem Rechnung, was einige Fachbereiche gemacht haben, nämlich zu kooperieren oder zu fusionieren. Jetzt diese Verbindung zwischen zwei Anträgen herzustellen, die nichts miteinander zu tun haben - tut mir leid, da bin ich auch vorsichtig und sage: Das muss sich der Kongress überlegen. Ich glaube - folgt mir da bitte, dass das nicht sein kann -, wir müssen auch respektieren, dass sich Fachbereiche hier richtig Mühe gegeben haben, den entsprechenden Beschlüssen des letzten Bundeskongresses nachzukommen. (Beifall) Der Antrag S16 beinhaltet einen klaren Auftrag und bietet die Möglichkeit, diese Handlungsfähigkeit herzustellen. Ich komme aus dem Fachbereich 2 und bin froh, dass wir das mit dem Fachbereich 11 hinbekommen haben. Der Antrag S16 stärkt uns in unserer Arbeit. Bitte stimmt dem zu und folgt nicht meinem Vorredner. - Danke schön. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Wir kommen zur Abstimmung über den GO-Antrag. Wir versuchen es noch einmal mit unserer Wahrnehmungsfähigkeit. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist eine überwältigende Mehrheit. Wer möchte sich enthalten? - Der Geschäftsordnungsantrag ist damit abgelehnt. (Starker Beifall)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Moment gibt es keine weitere Wortmeldung zum Antrag S16. Wünscht die Antragskommission das Wort? - Das ist nicht der Fall. Sie hat Annahme empfohlen. Wir können also zur Abstimmung kommen. Ich bitte das System zu aktivieren.
Noch einmal der Hinweis, Kolleginnen und Kollegen: In dem Moment, wo wir den Abstimmungs- oder später den Wahlvorgang tatsächlich frei geben,  müsst Ihr Euer System immer zunächst mit „C“ aktivieren, bevor Ihr dann abstimmen und absenden könnt. Also jetzt bitte mit „C“ aktivieren und abstimmen! (Übertragung der Stimmsignale) - Die Abstimmung ist geschlossen. - Das Abstimmungsergebnis liegt vor: Abgegebene Stimmsignale 876, gewertete gültige Stimmen 866. Mit Ja haben 785 Delegierte gestimmt, mit Nein 81 Delegierte, enthalten haben sich 10 Delegierte. Die erforderliche Satzungsmehrheit lag bei 578 Ja-Stimmen. Mit 90,6 Prozent ist diese Änderung der Satzung beschlossen. (Beifall)

Wir rufen den Antrag S20 auf. In dem Antrag S20 - Antragsteller Landesbezirksfachbereichskonferenz 7, Niedersachsen/Bremen - und dem wortgleichen Antrag S21 - Bundesfachbereichskonferenz 7 - wird gefordert, dass das Wahlverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden geändert wird. Bisher ist es so, dass dies in einem Wahlvorgang bei denjenigen erledigt wird, die gleichzeitig auch als Leiter/Leiterin eines Bundesfachbereichs für den Bundesvorstand nominiert sind, also in einem einheitlichen Wahlvorgang.

Die Antragsteller verfolgen das Ziel, zunächst die Mitglieder des Bundesvorstands zu wählen und in einem gesonderten Wahlvorgang dann die stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Dies würde bedeuten, dass im Grunde genommen im Paragrafen 42 Absatz 4, der mittlerweile durch die vorhergehende Abstimmung einen neuen Satz 2 erhalten hat, der neue Satz 3 umformuliert würde.
Die Antragskommission hat hierzu Ablehnung beschlossen und erhält daher von uns zunächst das Wort. - Ralf, bitte.

Ralf Fenske, Antragskommission

Richtig, wir haben Ablehnung empfohlen, weil wir der Ansicht sind, dass mit der jetzigen Satzung das Antragsbegehren eigentlich erfüllt werden kann. Die Antragsteller wollen mit diesem Antrag - so haben wir ihn verstanden - erreichen, dass ein Bundesfachbereichsleiter nicht automatisch stellvertretender Vorsitzender wird, und begründen das mit der Aussage, dass ein guter Leiter oder eine gute Leiterin eines Bundesfachbereichs auch als stellvertretender Vorsitzender oder Vorsitzende dort nicht unbedingt am richtigen Platz sein könnte.
Sie sagen aus, dass sie nicht mehr als Bundesfachbereichsleiter gewählt werden können, wenn sie als stellvertretender Vorsitzender quasi durchfallen. Das sehen wir nach unserer Auslegung der Satzung nicht so. Wir haben die Ablehnung empfohlen, weil die Satzung das eigentlich hergibt. Wir sind der Meinung, dass wir die Satzung nicht ändern müssen, wenn dem Antragsbegehren so Rechnung getragen werden kann.

Klaus Böhme, Kongressleitung

Vielen Dank, Ralf. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Aktivierung des Systems. (Zuruf) Es wird gefragt: Worüber stimmen wir ab? Wir stimmen über die Empfehlung der Antragskommission ab. Das ist das normale Verfahren, weil es niemanden gegeben hat, der dagegengesprochen hat.
Die Antragskommission hat Ablehnung empfohlen. Wer der Empfehlung der Antragskommission folgen möchte, stimmt mit Ja, wer ihr nicht folgen möchte, stimmt mit Nein, wer sich gar nicht entscheiden kann, enthält sich. Bitte gebt Eure Stimme jetzt ab. (Übertragung der Stimmsignale) - Der Abstimmungsvorgang ist beendet. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Ergebnis liegt vor: Abgegebene Stimmsignale 856. Gewertete gültige Stimmen 823. Mit Ja haben gestimmt 610, also für die Empfehlung der Antragskommission, mit Nein 213. Enthalten haben sich 33 Kolleginnen und Kollegen. Die erforderliche Mehrheit - in diesem Fall reichte die einfache Mehrheit - lag bei 412 Stimmen. Mit 74,1 Prozent der abgegebenen Stimmen ist der Empfehlung der Antragskommission, nämlich Ablehnung, gefolgt worden.

Wir rufen jetzt den Antrag S22 auf. Lasst mich, bevor wir in die Abstimmung eintreten, folgenden Hinweis geben. Es irritiert etwas, dass auf der Videoleinwand der Hinweis „Wahlvorgang ist eröffnet“ auftaucht. Formal eröffnet die Kongressleitung den Wahl- oder Abstimmungsvorgang. Ich bitte Euch eindringlich, mit der Abgabe Eurer Stimme zu warten, bis ich den jeweiligen Abstimmungs- oder Wahlvorgang verbal freigebe. Wir versuchen, für die weiteren Abstimmungen des heutigen Nachmittags, insbesondere bei den Wahlen, diese Panne zu beheben.

Beim Antrag S22 geht es darum, ein Verfahren in der Satzung zu haben, nach dem für den Fall, dass der Kongress der Nominierung eines Bundesfachbereichs, in diesem Fall einer Bundesfachbereichskonferenz, nicht folgt, der am Rande des Kongresses tagende Bundesfachbereichsvorstand gegebenenfalls einen neuen Nominierungsvorschlag machen kann. Dazu ist nach der Satzung ausschließlich der Fachbereich berechtigt. Nach der bisherigen Satzungsregelung wäre dazu eine außerordentliche Bundesfachbereichskonferenz notwendig und eine Nachwahl des Bundesvorstandsmitglieds durch den Gewerkschaftsrat.
Es liegt eine Wortmeldung der Delegierten Wiebke Koerlin mit der Delegiertennummer 651 vor.

Wiebke Koerlin, 651

Ich bin Mitglied im Fachbereich 5. Danke, Klaus, für diese sehr gute Klarstellung einer Intention, die ich teile. Ich unterstütze den Gewerkschaftsrat sehr gern dabei, diese nicht leichte Aufgabe zu lösen, die Vielfalt von ver.di, die sich in der Matrix ausdrückt, in eine Satzungsbestimmung zu gießen. Das ist wirklich nicht einfach.
Ich habe überhaupt kein Problem mit den ersten Absätzen. Was mir aber Probleme bereitet - vielleicht unterliege ich einem Irrtum, ansonsten mache ich einen Vorschlag -, ist der letzte Absatz in der Ergänzung. Ich glaube nicht, dass der den Einigungswillen von Fachbereichen erhöht.
Ich erkläre, wieso. Der Fachbereich 5 hat auf der Fachbereichskonferenz eine Fachbereichsleiterin nominiert, Petra Gerstenkorn. Wir haben uns sehr gefreut, dass der Fachbereich 13 auf seiner Bundesfachbereichskonferenz ebenfalls Petra nominiert hat. Wir sind einer der sechs Fachbereiche, die diesen Weg gegangen sind. Wenn ich jetzt unterstelle, dass der Kongress, aufgrund welcher Ereignisse auch immer, eine von zwei Fachbereichen nominierte Fachbereichsleiterin nicht unterstützt, kann ich nicht nachvollziehen, warum dann nicht beide Fachbereiche wieder in den Zustand von nicht kooperierenden Fachbereichen zurückfallen.
Es wird hier in dem Satzungsvorschlag gesagt, „Wollen sich mehr als ein Fachbereich durch einen Beschluss der jeweiligen Bundesfachbereichskonferenzen vertreten lassen.“ Einen solchen förmlichen Beschluss gibt es ja nicht. Was es gibt, ist eine Nominierung des Fachbereichs für eine Person und eine Nominierung eines zweiten Fachbereichs für die gleiche Person. Die Konferenzen verändern aber nicht den Status, indem sie einen Kooperationsbeschluss oder so etwas Ähnliches fassen. Insofern glaube ich, dass hier in diesem dritten Absatz ein wenig das Risiko liegt, dass die Fachbereiche, die kooperieren wollen, in eine schlechtere Situation kommen.
Ich fürchte, dass der dritte Teil den Einigungswillen, den wir befürworten, nicht unterstützt. Deshalb plädiere ich im Moment dafür, den Antrag des Gewerkschaftsrats nur bis zur Zeile 21 anzunehmen.

Klaus Böhme, Kongressleitung

Wiebke, vielen Dank für Deine Ausführungen. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Die Antragskommission hat zum ursprünglichen Antrag ja Annahme empfohlen. Du hast gerade im Grunde genommen eine Änderung zu dem ursprünglichen Antrag vorgeschlagen. Ich gucke Rat suchend in Richtung der Antragskommission. Wünscht Ihr noch einmal das Wort dazu? - Die Antragskommission bleibt bei ihrer Empfehlung, Annahme in der Euch vorliegenden Fassung. Wir können in die Abstimmung eintreten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich eröffne den Abstimmungsvorgang. Bitte aktiviert Euren Handsender und stimmt entsprechend ab. (Übertragung der Stimmsignale) - Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Abstimmungsergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale 862, gewertete gültige Stimmen 823. Ja-Stimmen 602, mit Nein haben gestimmt 221 Delegierte, enthalten haben sich 39. Die erforderliche Mehrheit lag bei 549 Ja-Stimmen. Mit 73,1 Prozent ist die Satzungsänderung beschlossen.
Damit, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist die Satzung entsprechend geändert. Die beschlossenen Satzungsänderungen entfalten, wie zu Beginn erläutert, unmittelbare Wirkungen für diesen Kongress. Ich fasste noch einmal zusammen:
Der Gewerkschaftsrat kann wie bisher in begrenztem Umfang zwischen den Kongressen Satzungsänderungen vornehmen, soweit es sich nicht um grundlegende Änderungen handelt.
Zweitens. Mehr als ein Fachbereich kann im Bundesvorstand durch ein Bundesvorstandsmitglied vertreten sein.
Drittens. Wenn der Bundeskongress einer Nominierung einer Bundesfachbereichskonferenz nicht folgt, hat der Bundesfachbereichsvorstand während des Kongresses ein Nominierungsrecht.
Viertens. Die stellvertretenden Vorsitzenden, die zugleich einen Fachbereich im Bundesvorstand vertreten, werden weiterhin in einem Wahlakt gewählt.
Ich werde darauf hingewiesen, dass es einen Antrag zur Geschäftsordnung gibt.

Alois Kastner, 183

Ich möchte auf die Ziffer 8.3 bei Anträgen hinweisen. Bei Änderungsanträgen wird zuerst über die Aufnahme des Änderungsantrags in den ursprünglichen Antrag abgestimmt, bevor über den Antrag abgestimmt wird. Das haben wir bisher nicht gemacht. Das ist also ein Verfahrensfehler. (Vereinzelt Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir seitens der Kongressleitung haben zumindest die Ausführungen von Wiebke nicht als förmlichen Änderungsantrag aufgefasst. (Leichter Beifall) Dies hat dazu geführt, dass wir nicht über einen Änderungsantrag haben abstimmen lassen müssen, sondern unmittelbar über die Empfehlung der Antragskommission haben abstimmen lassen. Wiebke, sollten wir bei dieser Einschätzung eine Fehleinschätzung vorgenommen haben, dann weise uns bitte darauf hin, denn dann müssten wir den Abstimmungsvorgang wiederholen.

Wiebke Koerlin, 651

Ich könnte damit leben, wenn das so unklar war. Aber ich hatte es als Änderungsantrag gemeint: Streichung des letzten Absatzes. (Leichter Beifall) Ich meine das auch so formuliert zu haben. Aber ich könnte damit leben. Komm, mach weiter. (Große Heiterkeit - Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, uns lag ein Geschäftsordnungsantrag vor. Wir werten den Wortbeitrag von Wiebke jetzt als die Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag (Beifall) und müssen natürlich jetzt noch über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. - Ich sehe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte.

Eine Delegierte

Ich wollte zum Abstimmungsverfahren auch bei zukünftigen Anträgen nur kurz noch etwas klarstellen. Unabhängig davon, ob das eben ein Änderungsantrag war oder nicht, haben wir richtig abgestimmt, denn zuerst wird immer über die Empfehlung der Antragskommission abgestimmt. Die Antragskommission ist bei ihrer Ursprungsempfehlung geblieben, die haben wir angenommen. Damit haben sich die Änderungsanträge und der Ursprungsantrag erledigt. Wir würden erst bei Ablehnung der Empfehlung der Antragskommission in das Verfahren über die Änderungsanträge und so weiter einsteigen, sodass alles korrekt war. (Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich weise noch einmal darauf hin, dass wir es in unserer Geschäfts- und Wahlordnung so geregelt haben, dass tatsächlich zuerst über Änderungsanträge abgestimmt wird. (Beifall)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag. Ich wiederhole den Inhalt: Wir hätten verkehrt abgestimmt, die Abstimmung müsse wiederholt werden, weil zunächst über den Änderungsantrag abgestimmt werden müsse und erst dann über die Empfehlung der Antragskommission. Wir haben das Votum von Wiebke, dass sie mit dem Abstimmungsergebnis leben kann, als Gegenrede zu diesem Geschäftsordnungsantrag gewertet. Wer dem Geschäftsordnungsantrag dennoch folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe wenige Ja-Stimmen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Geschäftsordnungsantrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir können nun zu einem letzten, zunächst formalen Akt kommen. Ihr könnt Euch entsinnen, dass wir bei der Verabschiedung der Wahl- und Geschäftsordnung die Ziffer 9.4 nicht mitbeschlossen haben. Ich erinnere Euch daran: Es geht dort insbesondere um die vereinfachte Art der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden, diese nicht zusätzlich in vier getrennten Wahlakten zu wählen, sondern nur einmal als Mitglieder des Bundesvorstands und zugleich als stellvertretende Vorsitzende. Nachdem die Änderung dieses Verfahrens mit dem Antrag S20 abgelehnt worden ist, können wir nunmehr über die Ziffer 9.4 der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen. Diese ist zu Beginn des Kongresses an Euch verteilt worden.
Wird zur Wahl- und Geschäftsordnung noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte Euch, in diesem Fall jetzt Eure Stimmkarten zur Hand zu nehmen. Wer inklusive der Ziffer 9.4 der Wahl- und Geschäftsordnung in Gänze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Vereinzelte Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? - Es ist eine Enthaltung ersichtlich. Bei wenigen Gegenstimmen und einer Enthaltung ist die Wahl- und Geschäftsordnung inklusive der Ziffer 9.4 verabschiedet.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir wissen, wir muten Euch ein wenig zu, aber uns selber auch. (Beifall) Wir würden insbesondere auch mit Blick auf das Medieninteresse gerne versuchen, zunächst noch die Wahl der Vorsitzenden unserer Gewerkschaft über die Bühne zu ziehen, bevor wir danach in eine wohlverdiente Pause gehen, (Beifall) zumal nach der Wahl eine nicht unerhebliche Gratulationskür zu erwarten ist (Heiterkeit) und sich dafür ohnehin eine Unterbrechung des Kongresses in Form einer Pause anbietet.

Mit Eurem Einverständnis kommen ich deswegen jetzt zu Tagesordnungspunkt 11 Wahl der Mitglieder des Bundesvorstands. Ich bitte die bisherigen Mitglieder des Bundesvorstands, sofern noch nicht geschehen, die Plätze auf der Bühne zu verlassen. (Leichter Beifall - die Mitglieder des bisherigen Bundesvorstands verlassen die Bühne)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Rahmenbedingungen und Stellschrauben sind hinreichend dargestellt. Wir kommen deshalb jetzt zur Abstimmung über den Vorschlag des Gewerkschaftsrats nach Paragraf 42 Absatz 4 Satz 1 der Satzung. Der Gewerkschaftsrat schlägt vor, die Zahl der weiteren Mitglieder des Bundesvorstands auf drei zu reduzieren.
Uns liegt eine Wortmeldung des Delegierten Ralf Winters mit der Delegiertennummer 198 vor. Kollege, Du hast das Wort.

Ralf Winters, 198

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 11 oder 14? Diese Frage ist heute von etlichen Delegierten angesprochen worden, nicht zuletzt auch von Frank Bsirske selbst. Der hat dazu ja auch sehr ausführlich gesprochen.
Vorhin ist im Rahmen der Frage, ob es eine Satzungsänderung gibt, die auch noch für diesen Kongress wirksam sein kann, von Klaus in Absprache auch mit der Antragskommission deutlich gemacht worden, dass es für diesen Kongress keinen Beschluss geben kann, der sich auf die Satzung auswirkt und eine eventuelle Verringerung mit sich bringen kann. Das heißt aber nicht, dass wir diese Diskussion nicht führen müssen. Darum möchte ich an dieser Stelle, bevor die Wahlen losgehen, dazu etwas sagen.

Nehmen wir mal an, es werden 14 gewählt - es hat ja eine Reihe von Gründen gegeben, die dazu führen könnten, die uns auch vorgestellt worden sind -, dann stellt sich ja die Frage: Was passiert dann? Zu Recht ist gesagt worden: Es darf doch nicht sein, dass wir in vier Jahren wieder hier sitzen und als Delegierte dieses Bundeskongresses mit dem gleichen Problem befrachtet werden.

Ich sage „befrachtet werden“, weil wir in den Bezirken und Landesbezirken unsere Hausaufgaben erledigt haben. (Beifall) Das war für uns nicht einfach. Ich komme aus dem Landesbezirk Nordrhein-Westfalen. Wir hatten nach dem Bundeskongress den Auftrag, in einem Start-Ziel-Modell unsere Zahl der Bezirke deutlich zu reduzieren. Das ist alles andere als konfliktfrei abgelaufen. Ich will hier gar nicht ausführen, was das für Probleme für Hauptamtliche und für Ehrenamtliche ergeben hat, wie oft wir dagesessen und versucht haben, Probleme, die sich daraus ergaben, zu lösen. Das war nicht einfach. Wir haben es geschafft. Wir haben den Auftrag erfüllt - auf Bezirksebene, auf Landesbezirksebene.

Wir haben aber eigentlich den Auftrag von unseren Kollegen, darauf zu achten, dass es auch auf Bundesebene passiert. Dann fahren wir, wenn diese Wahlen gelaufen sind - und, angenommen, 14 gewählt werden -, zurück, und man wird uns fragen: Wie kann es denn sein, dass auf der Bundesebene nichts passiert ist? Wieso werden dort 14 Bundesvorstandsmitglieder gewählt? (Beifall) Und ihr habt auch noch zugestimmt? Das werden wir erklären müssen.
Wir können sagen: Es gab gute sachliche Gründe dafür. Satzungsrechtlich war das nicht zu beanstanden. Aber die Frage ist ja: Was passiert dann? Wir erwarten, dass auf der Bundesebene nun auch die Hausaufgaben gemacht werden, denn ich kann jetzt schon sagen: In vier Jahren werden wir dieses Spielchen nicht noch mal mitmachen; dann muss etwas passiert sein. (Starker Beifall)

Natürlich können alle Bundesfachbereichsvorstandsmitglieder sagen: Wir entscheiden das ja nicht alleine. Wir haben Ehrenamtliche in einer Bundesfachbereichskonferenz, in einem Bundesfachbereichsvorstand. Und ob wir kooperieren oder nicht, wird ja da entschieden. Aber sie haben natürlich als Bundesfachbereichsleiter eine Aufgabe, für die sie gewählt sind, das heißt Einfluss zu nehmen und klarzumachen, wie auf Bundesebene mit solch einem Problem umzugehen ist. Ich erwarte, dass wir im Rahmen dieser Konferenz - ich nenne es mal so - ein Start-Ziel-Modell entwickeln, wie wir denn in vier Jahren hier stehen und in einem Konsens zu einer Verkleinerung des Bundesvorstandes kommen. Daran muss gearbeitet werden. Dafür muss ein Start-Ziel-Modell entwickelt werden. Dazu möchte ich gerne auf diesem Kongress noch etwas von den Bundesvorstandsmitgliedern aus den Fachbereichen und vom Bundesvorstand insgesamt hören. - Danke. (Starker Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Das heißt, wir können zur Abstimmung über den Vorschlag des Gewerkschaftsrates zur Zahl der weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes kommen. Der Vorschlag ist drei.
Wir bitten Euch, Eure Stimmkarte bereitzuhalten. Wer dem Vorschlag des Gewerkschaftsrates folgen möchte, den bitten wir um das Kartenzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich? - Bei wenigen Enthaltungen und mehreren Nein-Stimmen ist der Vorschlag des Gewerkschaftsrates mit deutlicher Mehrheit vom Kongress so beschlossen. (Beifall)
Wir kommen damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahl des Bundesvorstandes. Dazu allerdings noch einige - - Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte.

Annette Traud, 211

Annette Traud, Delegiertennummer 211. - Nach der Abstimmung, die gerade erfolgt ist, frage ich mich, wie der Tagesordnungspunkt 11.2 gleich realisiert werden soll, der ausgedruckt ist: „Wahl der vier stellvertretenden Vorsitzenden der ver.di.“
Ich stelle den Antrag, das entweder zu korrigieren oder dass mir jemand dazu eine Antwort gibt, ehe wir in die Wahl einsteigen.

Klaus Böhme, Kongressleitung

Bei uns ist - nach kurzer Rückkopplung - der Eindruck entstanden, dass hier die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der ver.di - Zahl vier - mit der Zahl der weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes - Vorschlag Gewerkschaftsrat drei - verwechselt wurde. Die „weiteren Mitglieder“ sind diejenigen, die nicht von Bundesfachbereichen nominiert sind und nicht Vorsitzender oder Vorsitzende der ver.di sind.
Von daher sehen wir im Moment keinerlei Hemmnis, die Wahlen wie vorgesehen zu eröffnen. (Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich versuche jetzt noch einmal, meine Vorbemerkungen loszuwerden. Wir weisen darauf hin, dass alle 14 vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich in getrennten Wahlgängen und nach Ziffer 9.3 der Geschäfts- und Wahlordnung geheim gewählt werden. Wir werden entsprechend die Wahlergebnisse einzeln bekannt geben.
In der Reihenfolge heißt dies, dass zunächst der oder die Vorsitzende gewählt wird, danach seine oder ihre vier Stellvertreter/Stellvertreterinnen, von denen ausweislich der Vorschläge drei auch Fachbereiche im Bundesvorstand vertreten.
Danach werden die - man möge mir den Ausdruck verzeihen - übrigen Bundesvorstandsmitglieder, von denen sieben Fachbereiche im Bundesvorstand vertreten und zwei weitere Mitglieder sind, gewählt.
Euch liegen zu allen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten schriftliche Vorstellungen vor. Alle Kandidatinnen/Kandidaten sind nach § 57 der ver.di-Satzung nominiert worden oder werden vom Gewerkschaftsrat vorgeschlagen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben uns gebeten, noch einmal im Zusammenhang mit dem jeweils konkreten Wahlvorgang zu Euch sprechen zu können, wobei es unsere Bitte ist, sich dabei auf inhaltliche Punkte zu begrenzen, nachdem die Biografiedaten mit der Broschüre allen Delegierten vorliegen.
Ich bitte noch einmal - und ich denke, das ist viel wichtiger als bei den vorhergehenden Abstimmungen -, darauf zu achten, dass der Bereich der Delegierten nicht durch die Presse gestört wird.

Wir kommen damit zum Punkt 11.1: Wahl des/der Vorsitzenden der ver.di.
Nominiert ist der Kollege Frank Bsirske. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist aus dem Kreis der Delegierten nicht der Fall. Frank, möchtest Du noch einmal zu den Delegierten sprechen?

Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

Ihr merkt: Ich mache Tempo. - Dieser Kongress, Kolleginnen und Kollegen, und das, was wir in den ersten Tagen miteinander diskutiert haben, zeigt: Diese Organisation hat das Ohr und das Herz bei dem, was die Menschen in der Gesellschaft bewegt. Das ist die steigende Armut trotz Arbeit. Das ist der wachsende Leistungsdruck in den Betrieben. Das ist die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich. Da haben wir uns eine Menge vorgenommen - miteinander. Miteinander, das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ihr mit mir - und wenn Ihr das wollt, ich sehr gerne mit Euch. (Starker Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Vielen Dank, Frank. - Wir können den Wahlgang starten. Ich bitte um die Freischaltung des Abstimmungssystems und bitte Euch noch einmal: Wartet darauf, bis ich verbal den Wahlvorgang eröffne. - Der Wahlvorgang ist hiermit eröffnet. (Übertragung der Stimmsignale - Die Delegierten zählen die letzten Sekunden mit: 9 - 8 - 7 - 6 - 5 - 4 - 3 - 2 - 1!) - Der Wahlvorgang ist geschlossen. Wir bitten um ein klein wenig Geduld für die Auswertung. - (Rhythmisches Klatschen der Delegierten, die auf die Bekanntgabe des Ergebnisses warten)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Wahlergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale 902, gewertete gültige Stimmen 900, mit Ja haben gestimmt 849 Delegierte (Stürmischer Beifall), mit Nein haben gestimmt 51 Delegierte, 2 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten.
(Lang anhaltender stürmischer Beifall - in rhythmisches Klatschen übergehend - die Delegierten erheben sich von ihren Plätzen - zahlreiche Delegierte und Gäste überbringen dem neu gewählten Vorsitzenden persönlich ihre Glückwünsche, einige überreichen Blumensträuße)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir müssen noch eine formale Voraussetzung erfüllen. - Frank, ich frage Dich: Nimmst Du die Wahl an?

Frank Bsirske

Liebe Kolleginnen und Kollegen, danke für die Blumen. Danke für dieses Ergebnis. Ich freue mich darauf, in dieser Organisation die Aufgaben der nächsten Zeit mit Euch zusammen anpacken zu können. Herzlichen Dank! Lasst uns das machen - miteinander. (Starker Beifall)

Klaus Böhme, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bei aller Freude über das Wahlergebnis für Frank: Wir gratulieren seitens der Kongressleitung Frank sehr herzlich. Wir wünschen Dir immer die Kraft und das notwendige Quäntchen Glück für die schwere Arbeit in den nächsten Jahren.
Gleichzeitig, lebe Kolleginnen, liebe Kollegen, geben wir das Wahlergebnis für den Vorsitz des Gewerkschaftsrats bekannt. Der Gewerkschaftsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung die Kollegin Monika Brandl mit großer Mehrheit zur neuen Vorsitzenden des ver.di-Gewerkschaftsrats gewählt. Auch Dir, Monika, unsere herzlichsten Glückwünsche. (Starker Beifall)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir unterbrechen den Kongress jetzt für eine Pause bis 17.30 Uhr.

(Unterbrechung des Kongresses: 17.09 Uhr)