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(Fortsetzung des Kongresses: 14.24 Uhr) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Spannung steigt. Ihr seid
hoffentlich alle gut gestärkt. Bevor wir in der Tagesordnung
fortfahren, ein paar ergänzende Hinweise. Zum Zweiten noch einmal der Hinweis: Ihr braucht aller Voraussicht nach für die Abstimmungen und Wahlen des heutigen Nachmittags einen solchen Handsender. Nach den uns vorliegenden Informationen hatten allerdings vor dem Mittagessen 21 Delegierte ihren Handsender noch nicht abgeholt. Wer also noch nicht im Besitz eines entsprechenden Handsenders ist, begebe sich bitte in die Glashalle. Dort ist noch ein Ausgabeschalter geöffnet. Nehmt bitte Eure Stimmkarte mit, weil Ihr nur gegen Vorlage der Stimmkarte einen entsprechenden Handsender bekommen könnt. Der dritte Hinweis bezieht sich auf die Änderungsanträge. Es hat
mehrfache Nachfragen zum Verfahren bei den Änderungsanträgen gegeben.
Von daher noch einmal ein etwas ausführlicherer Hinweis. Ein vierter Hinweis. Wir geben Euch jetzt erstmalig
Wortmeldeschlussfristen für die zu beratenden Anträge bekannt. Für die
folgenden Sachgebiete und Untersachgebiete sind Wortmeldungen bis heute
Abend 18 Uhr bei der Wortmeldestelle hier vorn von Euch aus gesehen
rechts abzugeben: aus dem Sachgebiet B - Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktpolitik -, Untersachgebiet Existenzsichernde
Grundsicherung/Lebenssicherungsgeld, für die Anträge B98 bis B107, aus
dem Sachgebiet R - Tarifpolitik - die Untersachgebiete Mindestlohn für
Auszubildende mit den Anträgen R50 bis R51, Tarifpolitik Mindestlohn
mit den Anträgen R138 bis R155, Tarifpolitik Mindestlohn -
Entsendegesetz mit den Anträgen R156 bis R158, Tarifpolitik Mindestlohn
- Dumping-Tarifverträge mit den Anträgen R159 bis R167, aus dem
Sachgebiet S - Satzung - alle Anträge mit Ausnahme der Anträge, die wir
von der Planung her im Laufe des heutigen Nachmittags bereits behandeln
werden. Dabei noch einmal der Hinweis, dass aus dem Sachgebiet S alle
Anträge einzeln aufgerufen werden, unabhängig davon, ob es
Wortmeldungen gibt oder nicht. Die Wortmeldeschlussfrist heute Abend 18
Uhr gilt ferner für das komplette Sachgebiet A - Gewerkschafts- und
Gesellschaftspolitik - mit den Anträgen A1 bis A146. Besonders begrüßen dürfen wir an dieser Stelle den Präsidenten der
Bundesanstalt für Arbeit, Frank Weise. Herzlich willkommen!
(Beifall) Wir haben zum Tagesordnungspunkt 6 einen Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Adolf Brunetzky mit der Delegiertennummer 366 vorliegen. Kollege Brunetzky, Du hast das Wort.
Adolf Brunetzky, 366Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Ansicht, dass die Anträge S17,
S18 und S19 heute ebenfalls vor den Wahlen mit behandelt werden sollen.
Aus diesem Grund beantrage ich, dass diese drei Anträge ebenfalls in
die Beratung jetzt mit aufgenommen werden. Klaus Böhme, KongressleitungGibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Über Geschäftsordnungsanträge stimmen wir dennoch ab. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen.- Wer ist dagegen? - Das ist von hier oben deutlich wahrnehmbar die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Problem der Handsender haben
wir bereits einmal angesprochen. Wir wollen Premiere feiern bezogen auf
unseren Gewerkschaftskongress, mit elektronischen Abstimmungen
arbeiten. Bevor wir allerdings dort hinkommen, halten wir es für
erforderlich, Euch noch einige Dinge mit auf den Weg zu geben. Erlaubt mir an dieser Stelle einen Hinweis. Es gibt ein hohes Interesse der Presse auch an diesem elektronischen Wahlverfahren. Wir werden natürlich nicht hinnehmen, dass bei ernsthaften Abstimmungen und erst recht nicht bei Wahlverfahren das Wahlgeheimnis dadurch gefährdet wird, dass die Presse etwa Delegierte bei den Abstimmungen beobachtet. Wir waren allerdings der Meinung, dem Anliegen der Presse dadurch Rechnung tragen zu können, dass wir es gestatten, dass während der Probeabstimmung, die ja mit einer recht unverfänglichen Frage arbeitet, entsprechend Fotos gemacht werden können. Ich hoffe, dass wir dazu Eure Zustimmung haben. (Beifall) Wir bedanken uns bei Euch. Wir halten es jetzt allerdings für
sinnvoll, doch etwas ausführlichere Erläuterungen zur elektronischen
Abstimmung insgesamt zu machen. Wir geben dazu zunächst dem Kollegen
Jürgen Holz aus der Bundesverwaltung das Wort, der den gesamten Vorlauf
für die elektronische Abstimmung organisiert hat. Im Übrigen ist Jürgen
auch - ich sage es mal mit eigenen Worten - unser Kümmerer, also der
Betreuungssekretär der Kongressleitung und Koordinator der
Vorbereitungen unseres Bundeskongresses. Jürgen Holz, BundesverwaltungLiebe Kolleginnen und Kollegen, danke, dass ich hier noch einige
Informationen geben kann. Ich will auch kein langes Referat halten,
sondern Euch mit Kerninformationen noch einmal versorgen, die
sicherlich in den Hinweisblättern, die Ihr bekommen habt, schon stehen.
Aber mündlich macht sich das eine oder andere doch noch einmal
besser. Es geht also im Wesentlichen darum, Zeit zu sparen, nicht unbedingt,
um besonders modern zu sein, wobei wir das billigend in Kauf nehmen.
Wir hatten das in der Geschäfts- und Wahlordnung schon als
Kann-Regelung vorgesehen und Ihr habt jetzt in der Abstimmung Eure
Zustimmung formal gegeben. Satzungsrechtlich ist es damit auch
erledigt. Wir mussten das nicht in der Satzung regeln, sondern haben
das, wie gesagt, in die Geschäfts- und Wahlordnung eingefügt. Damit ist
das in Ordnung. Zweiter Grundsatz ist die Unmittelbarkeit der Wahlen, das heißt, die persönliche Stimmabgabe muss sich grundsätzlich ohne die Einschaltung Dritter im Wahlergebnis niederschlagen. Das ist durch das Verfahren gewährleistet. Dritter Grundsatz ist die Gleichheit der Wahlen. Danach muss jede Stimme gleich gezählt werden. Das ist gewährleistet durch ein überprüftes Software-Paket, das entsprechend jedes Funksignal - eine Stimme ist sozusagen gleichbedeutend mit einem Funksignal - gleich behandelt. In dem Zusammenhang ist wichtig: Über die Ausgabe und die Technik des Handsenders ist eine Mehrfachstimmabgabe ausgeschlossen. Wenn man „Gleichheit der Wahl, eine Stimme gleich eine Stimme“ als Grundsatz hat, muss natürlich ausgeschlossen sein, dass man nicht dreimal abstimmen kann. Das ist eindeutig ausgeschlossen - wer es probieren will, wird sehen, dass es nicht geht. Vierter Grundsatz ist die Freiheit der Wahl. Die Stimmabgabe muss unbeeinflusst erfolgen. Das ist unseres Erachtens genauso wie bei einer schriftlichen Abstimmung gewährleistet. Natürlich haben wir das gleiche Problem, wie wenn wir mit Stimmzetteln arbeiten würden. Die Kolleginnen und Kollegen sitzen neben einem. Die Gefahr, dass man über die Schulter guckt, um zu sehen, was der Nachbar ankreuzt, ist die gleiche wie dann, wenn man diesen Handsender betätigt. Wer damit größere Probleme hat, soll wissen: Wir haben natürlich auch einige Wahlkabinen aufgebaut. Wer das also völlig unbeobachtet machen will, kann das in diesen Wahlkabinen machen. Fünfter und wichtigster Grundsatz ist die Einhaltung des Wahlgeheimnisses. Das habt Ihr heute Morgen schon, als Ihr in die Glashalle gekommen seid und Euch die Handsender ausgehändigt worden sind, schon gesehen. Das war sozusagen die wesentliche Grundlage für das Einhaltung des Wahlgeheimnisses. Ihr habt von den Paletten jeweils einen Handsender genommen, ohne dass irgendwo aufgezeichnet worden ist, was das für ein Handsender ist. Der Handsender, den Ihr bekommen habt, ist also mit Eurer Person nicht rückkoppelbar. Ihr habt zwar unterschrieben, dass Ihr einen Handsender bekommen habt, aber nicht welchen Handsender. Das ist sozusagen zentral für das Wahlgeheimnis und für die rechtliche Qualität dieses Verfahrens. Nun zur technischen Sicherheit. Natürlich haben wir geprüft, ob das Verfahren überhaupt technisch sicher ist. Da wir keine Möglichkeiten haben, das selber in der Form zu überprüfen, haben wir geguckt, welche Referenzen denn die Firmen haben, die wir angeschrieben haben. Was haben die bisher gemacht? Was haben die technisch und so weiter geprüft? Uns hat vom Ergebnis der Ausschreibung her die Firma Tech Systems am meisten überzeugt, die bei Gott nicht die billigste ist, nebenbei gesagt. Die hat vor zirka zwei Jahren eine europaweite Ausschreibung des Schweizer Parlaments gewonnen. Im Rahmen dieses Vorlaufs der Übernahme von Aufträgen für das Schweizer Parlament ist das System von Tech Systems auf Herz und Nieren geprüft worden. Wir konnten das in einem Gutachten nachlesen. Das war für uns letztlich der entscheidende Punkt, diesen Schritt auch für diesen Kongress zu wagen. Zum Beispiel gibt es ja immer gewisse technische Bedenken wie eingeschaltete Handys, andere Funksignale stören das. Das ist eindeutig getestet worden: Das ist nicht der Fall. Wir haben zum Beispiel mit einer Kransteuerung gearbeitet. Diese gilt unter Fachleuten als Sender mit der stärksten Funkfrequenz. Schließlich haben wir von Anfang an unseren Datenschutzbeauftragten einbezogen. Wir haben gesagt: Lieber Norbert, prüfe das, wir wollen dich mit im Boot haben. Der Datenschutzbeauftragte hat dann im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, das zu überprüfen. Gestern Abend, als wir dieses System in der zweiten Reihe aufgebaut haben - Ihr seht ja, die haben jetzt diesen Empfangssender -, haben wir den Norbert wieder mit einbezogen. Er hat uns ausdrücklich gesagt, wir könnten seinen Vermerk, den er uns ausgehändigt hat, vorlesen. Der lautet: „Erstens. Die per Zufall ausgegebenen Sender ohne Zuordnung einer Kennziffer zu einer Person verhindern bei der Abgabe des funktechnischen Abstimmungssignals jede nur denkbare Personenbeziehbarkeit. Das heißt, das Abstimmungsverhalten ist und bleibt anonym. Zweitens. Das Abstimmungsergebnis entspricht der Abstimmung. Manipulationsbefürchtungen wie bei einer Online- oder Netzabstimmung sind unbegründet. Drittens. In dem genutzten Programm sind keine ergebnisverändernden Rechenformeln erkennbar. Viertens. Die Abstimmungstechnik ist sicher. Gezeichnet Norbert Wargar, 1.10.2007, 22 Uhr.“ Dies zur Sicherheit des Datenschutzes, zumal es in jüngster Zeit
Presseveröffentlichungen zum Thema Wahlcomputer in den USA und in
Holland gegeben hat. Gruppen von Hackern haben nämlich die
Datensicherheit von solchen Abstimmungssystemen in Frage gestellt. Wir
unterscheiden uns mit dieser Vorgehensweise technisch von solchen
Wahlsystemen erheblich, weil es eine reine Insellösung ist, die mit
nichts vernetzt ist. Die technische Funktionalität sieht also so aus:
Ihr gebt ein Funksignal. Das wird hier vorne aufgenommen und per
Leitung an einen Computer weitergegeben. Dieser Computer ist mit nichts
vernetzt, ist also in diesem Sinne eine Insellösung. Das heißt, niemand
kann von außen in diesen Computer hinein und dann gegebenenfalls
Manipulationen vornehmen. Klaus Böhme, KongressleitungJürgen, vielen Dank für Deine doch sehr deutlichen Aussagen zu den
Rahmenbedingungen. Harald Werner, Firma Tech SystemsSehr geehrte Delegierte, wir freuen uns sehr, dass wir Sie heute
technisch begleiten dürfen, umso mehr, als Sie uns schon im Vorfeld
Ihrer gerade jetzt gewonnenen Erfahrungen so viel Vertrauen haben
zukommen lassen. Herzlichen Dank. Klaus Böhme, KongressleitungVielen Dank, Herr Werner, an dieser Stelle auch dafür, dass Sie unsere Aufgaben übernommen haben. Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der Probeabstimmung:
abgegebene Stimmen 868, gewertete gültige Stimmen 834. (Erstaunte
Zurufe) - Ja, es gab 34 Enthaltungen. Mit Ja haben gestimmt 357.
(Zurufe) Mit Nein haben gestimmt 477. (Heiterkeit - Beifall) Dies macht
es uns etwas schwer, eine eindeutige Wertung dieses Ergebnisses
vorzunehmen. (Heiterkeit) Ich werde gerade darauf hingewiesen: 35 Delegierte haben bei dieser
Probeabstimmung ihre Stimme zu einem Zeitpunkt abgegeben, als die Wahl
noch nicht eröffnet war. Also die dringende Bitte, Kolleginnen und
Kollegen, darauf zu warten, bis der jeweilige Abstimmungs- oder
Wahlvorgang tatsächlich formal eröffnet ist und diese Eröffnung auch
auf den Videoleinwänden visualisiert wird. Ich denke, wir können dann formal den TOP 6 aufrufen: Bestätigung
der vom Gewerkschaftsrat beschlossenen Satzungsänderungen (§ 41 Abs. 5
Satz 7 der ver.di-Satzung) sowie Beratung und Beschlussfassung
satzungsändernder Anträge, soweit dies vor den Wahlen erforderlich
ist. Damit rufe ich den Tagesordnungspunkt 6 auf. In einem ersten Schritt
geht es unter dem Tagesordnungspunkt 6 darum, die vom Gewerkschaftsrat
zwischen 2003 und 2007 nach § 41 Abs. 5 Satz 7 beschlossenen
Satzungsänderungen zu bestätigen. Ihr findet die Auflistung der
Satzungsänderungen im Kongressordner im Register
„Kongressablauf/Wahlvorschläge“ auf den Seiten 31 bis 45. Dort sind
alle Satzungsänderungen, die der Gewerkschaftsrat seit 2003 mit der
erforderlichen Mehrheit beschlossen hat, aufgeführt. Monika Zimmermann, 164Ich spreche zu der Satzungsänderung für die nachfolgenden Wahlen.
Liebe Delegierte, ich hoffe, das Mittagessen hat gut gemundet. Wir
kommen jetzt zu einem aus meiner Sicht wesentlichen inhaltlichen Teil.
Wir haben am ersten Tag dieses Kongresses gehört, dass das Ehrenamt die
tragende Säule unserer Gewerkschaft ist. Wie wahr, wie wahr. Und es
wurde gesagt: Ein besonderer Dank an die Bezirksgremien für die
Verkleinerung. Das gilt auch für die Fachbereiche. - Ja, wir haben
teilweise in einem für alle Beteiligten wirklichen schmerzhaften
Prozess den Auftrag der Organisation erfolgreich ausgeführt. Das können
wir daran erkennen, dass dadurch Einsparungen in Millionenhöhe möglich
waren. Was heißt das vor Ort für die Bezirksvorstände und die
Bezirksgeschäftsführung? Nach wie vor müssen sie Spitz auf Knopf die
Budgetierung handeln. Ich erlaube mir auch darauf hinzuweisen, dass die Strategie und
Politik von ver.di für die Betriebsräte und Personalräte dergestalt
ist, dass Arbeit in den Betrieben gemacht werden soll, weil
Beschäftigte sowieso die Qualifikation oder sogar eine herausgehobene
oder hervorgehobene Qualifikation haben. Es heißt immer, dass die
Arbeit dann bitte auch in den Betrieben verteilt werden soll und man
nicht nach außen schauen soll. Damit meine ich nicht das Outsourcing.
Das hätte ich extra erwähnt. Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie Ihr gemerkt habt, war dies
ein Redebeitrag, der sich nicht auf die Bestätigung der vom
Gewerkschaftsrat vorgenommenen Satzungsänderungen bezog.
(Beifall) Deshalb würde ich hier eine Änderung der Satzung in der Form
vorschlagen, dass die Bundesfachbereichskonferenz ihren
Fachbereichsleiter wählt und einen Vertreter für den Bundesfachbereich
nominiert. Das muss nicht zwangsläufig dieselbe Person sein. Damit
hätten wir genau die Möglichkeit, die wir jetzt haben, dass zum
Beispiel die Fachbereiche 5 und 13 gemeinsam einen Vertreter für den
Bundesfachbereich benennen, während sie dennoch zwei eigene
Bundesfachbereichsleiter haben. (Leichter Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungVielen Dank, Kollegin. - Das Wort hat jetzt der Kollege Jürgen Senge
mit der Delegiertennummer 683. Jürgen Senge, 683Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich leider an dieser Stelle melden, auch wenn ich hier nicht zu einem satzungsändernden Antrag sprechen kann, sondern eigentlich auf die Erwiderung auf meinen Redebeitrag eingehen und auch zum Antrag S16 sprechen will. Ich mache es an dieser Stelle nur kurz. Frank ist meinem Redebeitrag ja nicht ganz gefolgt, bezogen auf meinen Vorschlag für eine Reduzierung der Bundesvorstandsgehälter, die Teilung von 14 auf 11. Es hat mich betroffen gemacht, Frank - und das wollte ich hier sagen -, dass Du eigentlich als selbstverständlich vorausgesetzt hast, dass wir in vier Jahren wieder das gleiche Dilemma haben werden, wenn die Fachbereiche wieder entsprechende Kollegen vorschlagen. Ich stehe heute vor dem gleichen Dilemma wie viele Kolleginnen und Kollegen. Wir haben die Frauenquote zu beachten, und wir haben die Autonomie der Fachbereiche zu beachten. Gestern habe ich hier eingefordert, dass wir als Organisation ein Personalentwicklungskonzept oder einen Personalentwicklungsplan haben müssten. Ich verweise in dem Zusammenhang auf den Antrag H25, der einen solchen Organisationsentwicklungsprozess für die Fachbereiche vorsieht. Der Antrag ist erst einmal nur zur Annahme als Arbeitsmaterial empfohlen. Ich denke, dieser Antrag könnte uns einen Ausweg zeigen aus dem Dilemma, in dem wir uns befinden. Viele von uns werden bei der gleich folgenden Abstimmung vor einer Gewissensentscheidung stehen und sich fragen: Wie sollen sie abstimmen? Sollen wir dem Votum unseres Vorsitzenden folgen, der ja diese Abstimmung quasi mit seiner Person verknüpft hat? Meiner Ansicht war das übrigens eine Herangehensweise, die eines Vorsitzenden nicht würdig ist. (Leichter Beifall) Wir Delegierte sind Manns und Frau genug, dass wir das selber einschätzen können, und wir wissen auch, dass wir Dich als Vorsitzenden behalten möchten. Das war, glaube ich, nicht nötig. Aber wir alle haben das Dilemma, und jeder Einzelne von uns muss gleich bei der Wahl entscheiden, ob er seinem Gewissen folgt, ob er auf die Basis hört oder hier pragmatisch arbeitet. Was mich richtig betroffen macht, insbesondere im Zusammenhang mit
der Tatsache, dass wir ja auch an der Basis der Bezirke und
Fachbereiche wenig Geld zur Verfügung haben, sind Äußerungen von
Bundesvorstandsmitgliedern, die besagen: Es liegt ja nur daran, dass
wir nicht mehr Mitglieder bekommen, denn die Probleme sind die
Mitglieder selbst an der Basis, die nicht einsehen, dass sie mehr
Mitglieder gewinnen müssen. Das macht mich richtig betroffen. - Danke
schön. (Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungVielen Dank, Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen uns im Moment
nicht vor. Frank Bsirske, ver.di-VorsitzenderNur ganz kurz, und ich sage das jetzt auch nur deshalb, damit morgen in der Presse nicht irgendeine Lesart produziert wird, etwa in der Art, dass der Vorsitzende eine bestimmte Beschlussfassung nur durch Rücktrittsdrohung bewirkt hat. Denn das ist die Botschaft, die Du gesendet hast, das war nicht meine. (Beifall) Ich habe gesagt: Wir haben die Wahl zwischen 14 und 11. Wenn man die
14 nicht will, wenn eine Mehrheit dieses Kongresses die 14 nicht
befürwortet, dann gibt es noch zwei Varianten: Man muss sich entweder
an die Vorschläge der Fachbereiche machen und diese schleifen, und zwar
bei den Männern, oder man muss den Finanzer und den Vorsitzenden nicht
wählen. Anders kommt man nicht auf die Frauenquote. Klaus Böhme, KongressleitungFrank, vielen Dank für diese deutlichen Worte. Auch an dieser Stelle der Hinweis: Bei der En-bloc-Abstimmung über
die Bestätigung der vorgenommenen Satzungsänderungen bedarf es einer
Zweidrittelmehrheit im Rahmen der Abstimmung dieses Kongresses, bei der
danach vorzunehmenden Einzelabstimmung würde die einfache Mehrheit für
die Ablehnung der vorgenommenen Satzungsänderung ausreichen. Dort
bedarf es dann keiner Zweidrittelmehrheit. Claudia Schell, 284Du hast gerade vorgeschlagen, den Paragraf 57 aus diesem
Abstimmungspaket herauszunehmen. Jetzt gibt es ja wohl gute Gründe des
Gewerkschaftsrats, diese Satzungsänderung vorzuschlagen. Ich hätte gern
zur Sachaufklärung den Vertreter des Gewerkschaftsrats gehört, warum
der Gewerkschaftsrat zu dem Vorschlag kommt. (Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungFormal war das ein Geschäftsordnungsantrag. Ich denke mal, wir
brauchen über diesen Antrag nicht abzustimmen, nachdem Maggi Wendt
signalisiert hat, dass sie bereit ist, etwas dazu zu sagen. Ich hoffe,
das findet Euer Einverständnis. (Beifall) Margrit Wendt, Vorsitzende des GewerkschaftsratsVielen Dank, dass ich das hier noch einmal tun kann; ich glaube, das dient wirklich der Aufklärung. Wir hatten bei der Gründungsorganisation zwar klar im Kopf, was wir
wollten, aber wir haben es nicht immer so klar formuliert. So kam es,
dass es ja schon beim letzten Kongress ein paar Irritationen gab in der
Frage: Wenn man den Fachbereichsleiter oder die Fachbereichsleiterin
schon gewählt hat, wie kann es dann sein, dass sie auf dem Kongress
noch einmal gewählt wird? Welche Situation gibt es dann eigentlich,
wenn sie dann plötzlich nicht gewählt wird? Klaus Böhme, KongressleitungMaggi, vielen Dank für diese Aufklärung. Stefan Gretsch, 760Ich stelle vorsorglich folgenden Antrag. Wenn es jetzt zu viele
nicht gültige Stimmen gibt, dann hat das etwas mit der Ansage im
Vorfeld der Wahlen zu tun. Zumindest in meinem Bereich haben viele
aufgrund Deines Hinweises doch auf die „Send“-Taste gedrückt. Wir haben
vorab gesendet. Wenn die Zahl zu hoch ist, bitte ich, die Wahl zu
wiederholen. (Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungSelbst wenn die Befürchtung zuträfe, bräuchten wir über diesen
Antrag nicht abzustimmen, denn dann würden wir den Abstimmungsvorgang
selbstverständlich wiederholen. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ich glaube, dass die Befürchtungen sich nicht bewahrheitet haben. Es wurden 915 Stimmen abgegeben. Es gibt 896 gewertete gültige Stimmen. Mit Ja haben 838 gestimmt, mit Nein haben 58 gestimmt, 19 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Die erforderliche Mehrheit beträgt 598 Ja-Stimmen. Die Satzungsänderungen des Gewerkschaftsrats sind mit 93,5 Prozent der abgegebenen Stimmen bestätigt worden. (Beifall) Wir kommen jetzt zu der Einzelabstimmung über die Bestätigung der
vorgenommenen Änderungen des Paragrafen 57 Absatz 2 Buchstabe d unserer
Satzung. Ich bitte darum, das System entsprechend freizuschalten. Ich
denke, man muss jetzt erst wieder „C“ drücken. An dieser Stelle noch einmal der organisatorische Hinweis: Wenn jemand von Euch Probleme mit dem Handsender hat, bitte den Handsender mit einem Arm - nicht mit beiden Armen, damit wir das nicht als Geschäftsordnungsantrag missverstehen - deutlich wahrnehmbar hochhalten, damit die Kolleginnen und Kollegen, die im Plenum bereitstehen, wissen: Hier wird Hilfe benötigt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, manchmal dauert es doch etwas länger. Ich nutze die Zeit, um noch einmal dringend an die Vertreterinnen oder Vertreter der Presse, des Fernsehens zu appellieren, sich bei den Abstimmungs- und Wahlvorgängen nicht im Bereich der Delegierten aufzuhalten. (Leichter Beifall) Im Bereich unserer sonstigen Gäste im Hintergrund des Saales ist
dies unproblematisch. Es haben sich erfreulicherweise ohnehin auch
Kolleginnen und Kollegen der Stimmauszählung bereiterklärt, im Bereich
zwischen Gästen und den Delegierten im hinteren Bereich des Saales so
etwas ähnliches wie eine menschliche Grenze zu bilden.
(Heiterkeit) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Abstimmungsergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale, Stimmen, 915, davon 897 gültig. Mit Ja haben gestimmt 703, mit Nein 194, bei 18 Enthaltungen. Die erforderliche Mehrheit lag bei 598, das heißt, auch diese vom Gewerkschaftsrat vorgenommene Änderung der Satzung ist mit 78,4 Prozent bestätigt worden. (Beifall) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir kommen jetzt zum zweiten Teil
des Tagesordnungspunktes 6, nämlich zu den Satzungsanträgen, die aus
unserer Sicht unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit dieses
Kongresses und zum Großteil auch unmittelbare Auswirkungen auf die
danach folgenden Wahlen zum Bundesvorstand haben. Die Kollegin Maggi Wendt hat sich freundlicherweise noch einmal
bereiterklärt, als ehemalige Vorsitzende des Gewerkschaftsrates Euch
noch einmal nahezubringen, welche Stellschrauben es eigentlich für die
danach folgenden Wahlen zum Bundesvorstand hat geben müssen und
weiterhin gibt. Margrit Wendt, bisherige Vorsitzende des GewerkschaftsratsLiebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wiederholt angeklungen, aber lasst es mich bitte noch einmal sagen: Unser größtes Ziel, das wir hatten und haben mit unserem Vorschlag war, dass wir versuchen, satzungskonform zu sein, und zwar absolut satzungskonform, weil wir glauben, das ist die wichtigste Botschaft, die wir an die Mitglieder transportieren. Zweitens muss gewährleistet sein, dass die Fachbereiche für sich autonom entschieden haben, wen sie als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter nominieren. Bei der Satzungskonformität gab es nicht zu viel Spielräume. Deswegen noch einmal ganz deutlich: Es gibt das alleinige Vorschlagsrecht der Fachbereiche nach Paragraf 42 Abs. 5 in Verbindung mit Paragraf 57 Abs. 2. Das wird vorgenommen durch die Bundesfachbereichskonferenzen. Es gibt das Zweite in der Satzung, das ebenfalls klar geregelt ist, und das ist die Umsetzung der Mindestfrauenquote nach Paragraf 20.3. Beide Satzungsregelungen sind also Regelungen, die in ver.di über eine deutliche Mehrheit verfügen, denn das haben die Landesbezirks- und die Fachbereichskonferenzen gezeigt, und sie sind zwingend. Wenn wir das sehen, haben wir heute festzustellen, dass sich die Vertreter von sechs Fachbereichen der 13 Fachbereiche im Bundesvorstand darauf geeinigt haben, sich durch ein Bundesvorstandsmitglied vertreten zu lassen. (Beifall) Ihr könnt klatschen, das ist eine gute, positive Entscheidung für uns in ver.di. Dadurch reduziert sich die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche im Bundesvorstand von 13 auf 10. In diese zehn Vorschläge der Fachbereiche kann nach unserem Selbstverständnis und, wie wir es aus der Satzung lesen, der Bundeskongress nur insofern eingreifen, dass er gegebenenfalls einem Vorschlag eines Fachbereiches nicht folgt. Uns war es aber wiederum ganz wichtig - das hat auch Frank schon deutlich gesagt -, dieses Signal der Fachbereichskonferenzen, dieses deutliche Votum, das dort durch die Nominierungsbeschlüsse gefasst worden ist, auch so zu transportieren. Aber daraus folgt: Wenn wir nur die Person ablehnen können, bedeutet das nicht, dass damit in die Größe des Bundesvorstandes eingegriffen wird. Die Fachbereiche nominieren nämlich trotzdem einen Vertreter oder eine Vertreterin. Dies sage ich in aller Deutlichkeit. Wir greifen also durch dieses Recht keinesfalls in die Größe ein. Der Bundeskongress kann dann über die Größe des Bundesvorstands in
dieser Legislaturperiode nur über die Entscheidung zum Vorschlag des
Gewerkschaftsrats nach Paragraf 42 Absatz 4 abstimmen. Danach muss der
Gewerkschaftsrat die Zahl der sogenannten weiteren Vorstandsmitglieder
dem Bundeskongress vorschlagen. Dieser Vorschlag, den nur der
Gewerkschaftsrat machen kann, liegt Euch vor. Deshalb schlägt Euch der
Gewerkschaftsrat für die weiteren Vorstandsmitglieder drei Namen vor.
Darüber stimmt der Kongress mit einfacher Mehrheit ab. Wir weisen dabei
deutlich darauf hin, dass bei einer Ablehnung dieses
Gewerkschaftsrats-Vorschlags wegen der Geschlechterverhältnisse der vom
Fachbereich bereits nominierten Kolleginnen und Kollegen die Satzung
nicht eingehalten werden würde, weil die Mindestfrauenquote nach
Paragraf 20 nicht mehr gewährleistet wäre. Wenn wir aber die Satzung
als unser Grundgesetz betrachten, dann gewährleistet auf der Basis der
Wahlvorschläge nur ein 14-köpfiger Bundesvorstand die Wahrung der
Satzung unter Einhaltung der Mindestfrauenquote. Klaus Böhme, KongressleitungMaggi, vielen Dank für Deine deutlichen Erläuterungen der
Stellschrauben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Maggi hat deutlich
gemacht, dass genau vor diesem Hintergrund die Satzungsanträge zu sehen
sind. Man muss allerdings deutlich darauf hinweisen, dass diese Anträge
keine Satzungsanträge im eigentlichen Sinne sind, da sie keine
Satzungsänderungen fordern, vielleicht abgesehen von einer Ausnahme,
nämlich dem Antrag I17; der allerdings hat die für einen
Initiativantrag notwendige Zahl von Unterschriften nicht erhalten, wie
Ihr der Empfehlung der Antragskommission entnehmen konntet. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Anträge im Sachgebiet H,
wonach aus der zwingenden Muss-Vorschrift der Frauenquote etwa eine
Soll-Vorschrift gemacht werden soll. Auch eine Annahme dieses Antrags
würde ihre Wirkung erst für die nächsten Wahlen entfalten. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ich kann das Ergebnis der
Abstimmung zum Antrag S15 bekannt geben. Abgegebene Stimmen: 896.
Gültige Stimmen: 880. Mit Ja haben gestimmt: 798 Delegierte, mit Nein
82 bei 16 Enthaltungen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit lag bei
587 Ja-Stimmen. Die Zustimmung ist mit 90,7 Prozent erfolgt.
(Beifall) Harald Pürzel, 391Harald Pürzel, Delegiertennummer 391. - Ich stelle den Geschäftsordnungsantrag, weil ich der Auffassung bin, dass die Anträge, die zur Größe des Bundesvorstandes gestellt sind, hier behandelt werden müssen, auch wenn sie möglicherweise nicht direkt in die Satzung eingreifen. Zumindest der von mir gestellte Initiativantrag 16 ist einer, der direkt auf diesem Kongress beschlossen oder abgelehnt werden muss. Sonst hat er einfach keinen Sinn mehr. Mir geht es aber vor allem darum, dass hier die politische Debatte darüber geführt werden muss, wie solche Personalentscheidungen vorbereitet und getroffen werden, auch wenn vielleicht das Ergebnis genau das sein wird, das der Gewerkschaftsrat vorgeschlagen hat. Er hat ja seine Gründe mehrfach dargelegt. Aber ich denke, es müssen auch die Kolleginnen und Kollegen, die
eine andere Auffassung vertreten, die Möglichkeit haben, ihre Argumente
darzulegen. Es darf nicht über eine Geschäftsordnungsgeschichte das
vorher beerdigt werden, bevor das überhaupt angesprochen wird. Sonst
werden wir in vier Jahren wieder vor einem vergleichbaren Problem
stehen. Ich denke, man kann die Diskussion darüber nicht einfach
aufschieben, sondern sie ist hier zumindest zu führen. (Starker
Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungGibt es zu diesem GO-Antrag eine Gegenrede? - Ich sehe, das ist
nicht der Fall. Friedhelm Schutt, 317Friedhelm Schutt, Delegierter 317. - Kollege, Du magst das von oben
vielleicht ein bisschen deutlicher und transparenter sehen. Von unten
hatten wir den Eindruck, dass es in etwa halbe-halbe hätte sein können.
(Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungIch denke, wir wiederholen den Abstimmungsvorgang, um jeden
Verdacht, dass wir hier irgendetwas gegen den Kongress handhaben, zu
vermeiden. Liebe Kollegen, die Stimmabgabe wird in Kürze geschlossen. Wer noch nicht abgestimmt hat, mache dies bitte jetzt. - Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Ein wenig Geduld, dann haben wir das Ergebnis. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Ergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale 879, gewertete gültige Stimmen 861, mit Ja haben gestimmt 341, mit Nein haben gestimmt 520 (Beifall) bei 18 Enthaltungen. Wir sind insofern froh, dass wir hier oben uns doch noch auf unsere Augen verlassen können. (Beifall) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich rufe jetzt den Antrag S16
auf. In diesem Antrag geht es darum, dass im Bundesvorstand mehr als
ein Fachbereich durch ein Vorstandsmitglied vertreten werden kann.
Satzungsrechtlich ist das eigentlich nach dem derzeitigen Wortlaut
schon möglich. Das heißt, es geht eigentlich eher um eine redaktionelle
Klarstellung in der Satzung, die dadurch passieren soll, dass Paragraf
42 Absatz 4 um einen neuen Satz 2 ergänzt wird. Die Antragskommission
hat Annahme empfohlen. Thomas Böhm, 424Zunächst ein Wort zu der vorigen Abstimmung. Es macht mich schon ein
bisschen betroffen, wenn eine Mehrheit der Delegierten hier in so einer
Frage sagt, darüber wollen sie überhaupt nicht diskutieren. (Leichter
Beifall) Insofern würde ich auch formal sagen: Ich beantrage, dass auch über
den Antrag S17 abgestimmt wird. Außerdem würde ich Euch empfehlen, den
Antrag S16 abzulehnen und den Antrag S17 anzunehmen. (Leichter
Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der formale Teil des Antrags ist
dann ein Antrag zur Geschäftsordnung, nämlich die zu behandelnden
satzungsändernden Anträge an diesem Punkt um den Antrag S17 zu
erweitern. Gibt es dazu eine Gegenrede? (Ein Delegierter meldet sich) -
Wir haben noch weitere Wortmeldungen zum Antrag S16. Zunächst kommen
wir aber zur Gegenrede. Rolf Wiegand, 547Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir uns jetzt nicht immer wieder darüber unterhalten, welches Abstimmungsverhalten mit welchen Ergebnissen wir hier werten wollen. Ich glaube, das können wir uns ersparen. (Beifall) Nun zum Antrag S16. Dieser Antrag trägt dem Rechnung, was einige
Fachbereiche gemacht haben, nämlich zu kooperieren oder zu fusionieren.
Jetzt diese Verbindung zwischen zwei Anträgen herzustellen, die nichts
miteinander zu tun haben - tut mir leid, da bin ich auch vorsichtig und
sage: Das muss sich der Kongress überlegen. Ich glaube - folgt mir da
bitte, dass das nicht sein kann -, wir müssen auch respektieren, dass
sich Fachbereiche hier richtig Mühe gegeben haben, den entsprechenden
Beschlüssen des letzten Bundeskongresses nachzukommen. (Beifall) Der
Antrag S16 beinhaltet einen klaren Auftrag und bietet die Möglichkeit,
diese Handlungsfähigkeit herzustellen. Ich komme aus dem Fachbereich 2
und bin froh, dass wir das mit dem Fachbereich 11 hinbekommen haben.
Der Antrag S16 stärkt uns in unserer Arbeit. Bitte stimmt dem zu und
folgt nicht meinem Vorredner. - Danke schön. (Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungWir kommen zur Abstimmung über den GO-Antrag. Wir versuchen es noch
einmal mit unserer Wahrnehmungsfähigkeit. Wer ihm folgen möchte, den
bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist eine
überwältigende Mehrheit. Wer möchte sich enthalten? - Der
Geschäftsordnungsantrag ist damit abgelehnt. (Starker Beifall) Wir rufen den Antrag S20 auf. In dem Antrag S20 - Antragsteller Landesbezirksfachbereichskonferenz 7, Niedersachsen/Bremen - und dem wortgleichen Antrag S21 - Bundesfachbereichskonferenz 7 - wird gefordert, dass das Wahlverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden geändert wird. Bisher ist es so, dass dies in einem Wahlvorgang bei denjenigen erledigt wird, die gleichzeitig auch als Leiter/Leiterin eines Bundesfachbereichs für den Bundesvorstand nominiert sind, also in einem einheitlichen Wahlvorgang. Die Antragsteller verfolgen das Ziel, zunächst die Mitglieder des
Bundesvorstands zu wählen und in einem gesonderten Wahlvorgang dann die
stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Dies würde bedeuten, dass im
Grunde genommen im Paragrafen 42 Absatz 4, der mittlerweile durch die
vorhergehende Abstimmung einen neuen Satz 2 erhalten hat, der neue Satz
3 umformuliert würde. Ralf Fenske, AntragskommissionRichtig, wir haben Ablehnung empfohlen, weil wir der Ansicht sind,
dass mit der jetzigen Satzung das Antragsbegehren eigentlich erfüllt
werden kann. Die Antragsteller wollen mit diesem Antrag - so haben wir
ihn verstanden - erreichen, dass ein Bundesfachbereichsleiter nicht
automatisch stellvertretender Vorsitzender wird, und begründen das mit
der Aussage, dass ein guter Leiter oder eine gute Leiterin eines
Bundesfachbereichs auch als stellvertretender Vorsitzender oder
Vorsitzende dort nicht unbedingt am richtigen Platz sein könnte. Klaus Böhme, KongressleitungVielen Dank, Ralf. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen
zur Abstimmung. Ich bitte um Aktivierung des Systems. (Zuruf) Es wird
gefragt: Worüber stimmen wir ab? Wir stimmen über die Empfehlung der
Antragskommission ab. Das ist das normale Verfahren, weil es niemanden
gegeben hat, der dagegengesprochen hat. Wir rufen jetzt den Antrag S22 auf. Lasst mich, bevor wir in die Abstimmung eintreten, folgenden Hinweis geben. Es irritiert etwas, dass auf der Videoleinwand der Hinweis „Wahlvorgang ist eröffnet“ auftaucht. Formal eröffnet die Kongressleitung den Wahl- oder Abstimmungsvorgang. Ich bitte Euch eindringlich, mit der Abgabe Eurer Stimme zu warten, bis ich den jeweiligen Abstimmungs- oder Wahlvorgang verbal freigebe. Wir versuchen, für die weiteren Abstimmungen des heutigen Nachmittags, insbesondere bei den Wahlen, diese Panne zu beheben. Beim Antrag S22 geht es darum, ein Verfahren in der Satzung zu
haben, nach dem für den Fall, dass der Kongress der Nominierung eines
Bundesfachbereichs, in diesem Fall einer Bundesfachbereichskonferenz,
nicht folgt, der am Rande des Kongresses tagende
Bundesfachbereichsvorstand gegebenenfalls einen neuen
Nominierungsvorschlag machen kann. Dazu ist nach der Satzung
ausschließlich der Fachbereich berechtigt. Nach der bisherigen
Satzungsregelung wäre dazu eine außerordentliche
Bundesfachbereichskonferenz notwendig und eine Nachwahl des
Bundesvorstandsmitglieds durch den Gewerkschaftsrat. Wiebke Koerlin, 651Ich bin Mitglied im Fachbereich 5. Danke, Klaus, für diese sehr gute
Klarstellung einer Intention, die ich teile. Ich unterstütze den
Gewerkschaftsrat sehr gern dabei, diese nicht leichte Aufgabe zu lösen,
die Vielfalt von ver.di, die sich in der Matrix ausdrückt, in eine
Satzungsbestimmung zu gießen. Das ist wirklich nicht einfach. Klaus Böhme, KongressleitungWiebke, vielen Dank für Deine Ausführungen. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Die Antragskommission hat zum ursprünglichen Antrag ja Annahme empfohlen. Du hast gerade im Grunde genommen eine Änderung zu dem ursprünglichen Antrag vorgeschlagen. Ich gucke Rat suchend in Richtung der Antragskommission. Wünscht Ihr noch einmal das Wort dazu? - Die Antragskommission bleibt bei ihrer Empfehlung, Annahme in der Euch vorliegenden Fassung. Wir können in die Abstimmung eintreten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich eröffne den
Abstimmungsvorgang. Bitte aktiviert Euren Handsender und stimmt
entsprechend ab. (Übertragung der Stimmsignale) - Der
Abstimmungsvorgang ist geschlossen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Abstimmungsergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmsignale 862,
gewertete gültige Stimmen 823. Ja-Stimmen 602, mit Nein haben gestimmt
221 Delegierte, enthalten haben sich 39. Die erforderliche Mehrheit lag
bei 549 Ja-Stimmen. Mit 73,1 Prozent ist die Satzungsänderung
beschlossen. Alois Kastner, 183Ich möchte auf die Ziffer 8.3 bei Anträgen hinweisen. Bei
Änderungsanträgen wird zuerst über die Aufnahme des Änderungsantrags in
den ursprünglichen Antrag abgestimmt, bevor über den Antrag abgestimmt
wird. Das haben wir bisher nicht gemacht. Das ist also ein
Verfahrensfehler. (Vereinzelt Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir seitens der Kongressleitung
haben zumindest die Ausführungen von Wiebke nicht als förmlichen
Änderungsantrag aufgefasst. (Leichter Beifall) Dies hat dazu geführt,
dass wir nicht über einen Änderungsantrag haben abstimmen lassen
müssen, sondern unmittelbar über die Empfehlung der Antragskommission
haben abstimmen lassen. Wiebke, sollten wir bei dieser Einschätzung
eine Fehleinschätzung vorgenommen haben, dann weise uns bitte darauf
hin, denn dann müssten wir den Abstimmungsvorgang wiederholen. Wiebke Koerlin, 651Ich könnte damit leben, wenn das so unklar war. Aber ich hatte es
als Änderungsantrag gemeint: Streichung des letzten Absatzes. (Leichter
Beifall) Ich meine das auch so formuliert zu haben. Aber ich könnte
damit leben. Komm, mach weiter. (Große Heiterkeit - Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, uns lag ein
Geschäftsordnungsantrag vor. Wir werten den Wortbeitrag von Wiebke
jetzt als die Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag (Beifall) und
müssen natürlich jetzt noch über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
- Ich sehe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte. Eine DelegierteIch wollte zum Abstimmungsverfahren auch bei zukünftigen Anträgen
nur kurz noch etwas klarstellen. Unabhängig davon, ob das eben ein
Änderungsantrag war oder nicht, haben wir richtig abgestimmt, denn
zuerst wird immer über die Empfehlung der Antragskommission abgestimmt.
Die Antragskommission ist bei ihrer Ursprungsempfehlung geblieben, die
haben wir angenommen. Damit haben sich die Änderungsanträge und der
Ursprungsantrag erledigt. Wir würden erst bei Ablehnung der Empfehlung
der Antragskommission in das Verfahren über die Änderungsanträge und so
weiter einsteigen, sodass alles korrekt war. (Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich weise noch einmal darauf hin,
dass wir es in unserer Geschäfts- und Wahlordnung so geregelt haben,
dass tatsächlich zuerst über Änderungsanträge abgestimmt wird.
(Beifall) Mit Eurem Einverständnis kommen ich deswegen jetzt zu
Tagesordnungspunkt 11 Wahl der Mitglieder des Bundesvorstands. Ich
bitte die bisherigen Mitglieder des Bundesvorstands, sofern noch nicht
geschehen, die Plätze auf der Bühne zu verlassen. (Leichter Beifall -
die Mitglieder des bisherigen Bundesvorstands verlassen die
Bühne) Ralf Winters, 198Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 11 oder 14? Diese Frage ist heute
von etlichen Delegierten angesprochen worden, nicht zuletzt auch von
Frank Bsirske selbst. Der hat dazu ja auch sehr ausführlich
gesprochen. Nehmen wir mal an, es werden 14 gewählt - es hat ja eine Reihe von Gründen gegeben, die dazu führen könnten, die uns auch vorgestellt worden sind -, dann stellt sich ja die Frage: Was passiert dann? Zu Recht ist gesagt worden: Es darf doch nicht sein, dass wir in vier Jahren wieder hier sitzen und als Delegierte dieses Bundeskongresses mit dem gleichen Problem befrachtet werden. Ich sage „befrachtet werden“, weil wir in den Bezirken und Landesbezirken unsere Hausaufgaben erledigt haben. (Beifall) Das war für uns nicht einfach. Ich komme aus dem Landesbezirk Nordrhein-Westfalen. Wir hatten nach dem Bundeskongress den Auftrag, in einem Start-Ziel-Modell unsere Zahl der Bezirke deutlich zu reduzieren. Das ist alles andere als konfliktfrei abgelaufen. Ich will hier gar nicht ausführen, was das für Probleme für Hauptamtliche und für Ehrenamtliche ergeben hat, wie oft wir dagesessen und versucht haben, Probleme, die sich daraus ergaben, zu lösen. Das war nicht einfach. Wir haben es geschafft. Wir haben den Auftrag erfüllt - auf Bezirksebene, auf Landesbezirksebene. Wir haben aber eigentlich den Auftrag von unseren Kollegen, darauf
zu achten, dass es auch auf Bundesebene passiert. Dann fahren wir, wenn
diese Wahlen gelaufen sind - und, angenommen, 14 gewählt werden -,
zurück, und man wird uns fragen: Wie kann es denn sein, dass auf der
Bundesebene nichts passiert ist? Wieso werden dort 14
Bundesvorstandsmitglieder gewählt? (Beifall) Und ihr habt auch noch
zugestimmt? Das werden wir erklären müssen. Natürlich können alle Bundesfachbereichsvorstandsmitglieder sagen:
Wir entscheiden das ja nicht alleine. Wir haben Ehrenamtliche in einer
Bundesfachbereichskonferenz, in einem Bundesfachbereichsvorstand. Und
ob wir kooperieren oder nicht, wird ja da entschieden. Aber sie haben
natürlich als Bundesfachbereichsleiter eine Aufgabe, für die sie
gewählt sind, das heißt Einfluss zu nehmen und klarzumachen, wie auf
Bundesebene mit solch einem Problem umzugehen ist. Ich erwarte, dass
wir im Rahmen dieser Konferenz - ich nenne es mal so - ein
Start-Ziel-Modell entwickeln, wie wir denn in vier Jahren hier stehen
und in einem Konsens zu einer Verkleinerung des Bundesvorstandes
kommen. Daran muss gearbeitet werden. Dafür muss ein Start-Ziel-Modell
entwickelt werden. Dazu möchte ich gerne auf diesem Kongress noch etwas
von den Bundesvorstandsmitgliedern aus den Fachbereichen und vom
Bundesvorstand insgesamt hören. - Danke. (Starker Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen uns
nicht vor. Das heißt, wir können zur Abstimmung über den Vorschlag des
Gewerkschaftsrates zur Zahl der weiteren Mitglieder des
Bundesvorstandes kommen. Der Vorschlag ist drei. Annette Traud, 211Annette Traud, Delegiertennummer 211. - Nach der Abstimmung, die
gerade erfolgt ist, frage ich mich, wie der Tagesordnungspunkt 11.2
gleich realisiert werden soll, der ausgedruckt ist: „Wahl der vier
stellvertretenden Vorsitzenden der ver.di.“ Klaus Böhme, KongressleitungBei uns ist - nach kurzer Rückkopplung - der Eindruck entstanden,
dass hier die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der ver.di - Zahl
vier - mit der Zahl der weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes -
Vorschlag Gewerkschaftsrat drei - verwechselt wurde. Die „weiteren
Mitglieder“ sind diejenigen, die nicht von Bundesfachbereichen
nominiert sind und nicht Vorsitzender oder Vorsitzende der ver.di
sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich versuche jetzt noch einmal,
meine Vorbemerkungen loszuwerden. Wir weisen darauf hin, dass alle 14
vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich in getrennten
Wahlgängen und nach Ziffer 9.3 der Geschäfts- und Wahlordnung geheim
gewählt werden. Wir werden entsprechend die Wahlergebnisse einzeln
bekannt geben. Wir kommen damit zum Punkt 11.1: Wahl des/der Vorsitzenden der
ver.di. Frank Bsirske, ver.di-VorsitzenderIhr merkt: Ich mache Tempo. - Dieser Kongress, Kolleginnen und
Kollegen, und das, was wir in den ersten Tagen miteinander diskutiert
haben, zeigt: Diese Organisation hat das Ohr und das Herz bei dem, was
die Menschen in der Gesellschaft bewegt. Das ist die steigende Armut
trotz Arbeit. Das ist der wachsende Leistungsdruck in den Betrieben.
Das ist die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich. Da haben wir uns
eine Menge vorgenommen - miteinander. Miteinander, das heißt, liebe
Kolleginnen und Kollegen: Ihr mit mir - und wenn Ihr das wollt, ich
sehr gerne mit Euch. (Starker Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungVielen Dank, Frank. - Wir können den Wahlgang starten. Ich bitte um
die Freischaltung des Abstimmungssystems und bitte Euch noch einmal:
Wartet darauf, bis ich verbal den Wahlvorgang eröffne. - Der
Wahlvorgang ist hiermit eröffnet. (Übertragung der Stimmsignale - Die
Delegierten zählen die letzten Sekunden mit: 9 - 8 - 7 - 6 - 5 - 4 - 3
- 2 - 1!) - Der Wahlvorgang ist geschlossen. Wir bitten um ein klein
wenig Geduld für die Auswertung. - (Rhythmisches Klatschen der
Delegierten, die auf die Bekanntgabe des Ergebnisses warten) Frank BsirskeLiebe Kolleginnen und Kollegen, danke für die Blumen. Danke für
dieses Ergebnis. Ich freue mich darauf, in dieser Organisation die
Aufgaben der nächsten Zeit mit Euch zusammen anpacken zu können.
Herzlichen Dank! Lasst uns das machen - miteinander. (Starker
Beifall) Klaus Böhme, KongressleitungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bei aller Freude über das
Wahlergebnis für Frank: Wir gratulieren seitens der Kongressleitung
Frank sehr herzlich. Wir wünschen Dir immer die Kraft und das
notwendige Quäntchen Glück für die schwere Arbeit in den nächsten
Jahren. |








