Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verbessern
Im
Beschluss A 83, den der Gewerkschaftsrat eingebracht hatte, begrüßt
ver.di, "dass mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz endlich die
Richtlinien der Europäischen Union zur Antidiskriminierung in deutsches
Recht umgesetzt wurden". Allerdings sei es noch zu verbessern.
Dazu müssten
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die von den EU-Richtlinien vorgegebenen Mindeststandards
eingehalten,
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die Forderungen des ver.di-Positionspapiers
Gleichbehandlung endlich verwirklichen umgesetzt,
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die Ausnahmen für kirchliche Arbeitgeber aufgehoben,
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Gewerkschaftsvertreter/innen in Gerichtsverfahren als
Bevollmächtigte zugelassen,
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die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum
Diskriminierungsmerkmal "Behinderung" übernommen und
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der Kündigungsschutz nach Sozialgesetzbuch IX in das Gesetz wieder
aufgenommen werden.