Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wahren
Vor der Vergabe von Aufträgen müssen öffentliche Verwaltungen,
Selbstverwaltungen und öffentlich-rechtliche Institutionen verbindlich
klären, "ob Tarifverträge angewendet werden und ob beim Auftragnehmer
ein Betriebsrat vorhanden ist".
Das fordert
Beschluss A 27, eingebracht von der Bezirkskonferenz
Bremen-Nordniedersachsen. So soll sichergestellt werden, dass
ausschließlich tarifgebundene Auftragnehmer zum Zuge kommen.
Speziell auf die Tariftreue von Postdienstleistern bezieht sich
Beschluss A 28, den der Fachbereich 8 (Medien, Kunst und Industrie)
formuliert hatte. Die Bundesnetzagentur soll darüber wachen.