Informationsrechte und Medienfreiheiten sichern
Die Medienordnung in Deutschland demokratisch zu reformieren, ist
Ziel des Beschlusses A 126, den der Bundesfachbereich 8 (Medien,
Kunst und Industrie) auf den Weg gebracht hatte.
Einer immer mehr auf nationale Standortinteressen bezogenen
Medienwirtschaftspolitik werden die grund- und bürgerrechtlichen
Informations- und Medienfreiheiten entgegengesetzt. Dabei sei ein
"Gesamtmedienansatz " zu wählen, der die Qualität der Informationen und
nicht deren Verbreitungsweg in den Vordergrund stellt.
Digitale Informationswege eröffneten Chancen zu vielfältiger
Information, aktiver Teilhabe und unabhängigen Medien, zugleich aber
auch Risiken der Adressierbarkeit von Nutzer/innen und weiter
segmentierten (Kommerz-)Angeboten zu Lasten redaktioneller Programme
für alle.
Zu formulieren seien "Qualitätsmaßstäbe an die Gestaltung von
Öffentlichkeit – von Zeitungen, Zeitschriften, über den Rundfunk bis
hin zu multimedialen Plattformen".
Eine unabhängige "Medienanstalt der Länder" solle diese Maßstäbe
sichern - nicht zuletzt mithilfe von Vertreter/innen gesellschaftlicher
Gruppen und wissenschaftlichen Sachverständigen.
Vorherrschende Meinungsmacht müsse verhindert, die Wirksamkeit des
Wettbewerbsrechts daraufhin überprüft werden.
In einem künftigen Medienstaatsvertrag sollen Formen der Selbstaufsicht
verankert werden.
Aufs digitale Zeitalter zu aktualisieren sei das Duale System aus
öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten, ebenso die
Regeln für die Rundfunkgebühren.
Angenommen hat der Bundeskongress auch Antrag A 128 des Landesbezirks Nordrhein-Westfalen, der
ver.di auffordert, "vielleicht zusammen mit Bündnispartnern innerhalb
des nächsten Jahres die Medienpräsenz entschieden zu erhöhen".
Denn seit geraumer Zeit, so heißt es in der Begründung, "dominieren
politisch tendenziöse Beiträge weite Teile der Medien". Auf Betreiben
der "Initiative neue soziale Marktwirtschaft" hätten sie "den
neoliberalen Konsens der Eliten massen- und marktfähig gemacht".