Kein Einsatz der Bundeswehr im InnerenDem Grundgesetz entsprechend, sollen "hoheitliche Aufgaben im
Inneren ausschließlich Aufgaben der Polizei" bleiben. Die Bundeswehr
dürfe "nur zur Verteidigung des Landes und im Inneren lediglich im
Wege der Amtshilfe in eindeutig abgegrenzten Ausnahmefällen"
eingesetzt werden - bei Katastrophen und schweren Unglücken. Das
fordert Beschluss A 30, eingebracht von der
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg.
Nach kontroverser Debatte verabschiedeten die Delegierten Antrag A 76, in dem die Bundesjugendkonferenz "die
Abschaffung von Wehr- und Wehrersatzdienst" gefordert hatte. Der
Wehrersatzdienst sei "eine arbeitsplatzvernichtende Maßnahme und ein
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen". Zu verhindern
sei, dass "Totalverweigerer" diskriminiert und kriminalisiert
werden. |








