(Fortsetzung des Kongresses: 12.08 Uhr)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen den Kongress fort. (Beifall)
Ich möchte zunächst eine organisatorische Durchsage machen. Auf der Anwesenheitsliste der Demo-Teilnehmer von heute Morgen fehlen noch einige Kolleginnen und Kollegen. Bitte tragt Euch doch dort ein. Wir haben die Liste an die Wortmeldestelle gelegt. Dort könnt Ihr das kurz nachholen.
Es ist uns gesagt worden, dass ein Riesenmissgeschick bei den Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Demo beteiligen wollten und im Hotel Seaside waren, passiert ist. Vor diesem Hotel ist der Bus nicht vorgefahren, obwohl sie vor drei Uhr aufgestanden waren. Aber der Bus kam nicht. Das ist wirklich verflixt ärgerlich. Wir möchten uns an dieser Stelle dafür bedanken, dass Ihr Euch zu der Teilnahme bereit erklärt habt. Das ist eine blöde Panne! Wir verstehen Eure Verärgerung. Danke schön von dieser Stelle für Eure Bereitschaft und Euer Aufstehen zu drei Uhr. (Beifall)

Als Nächstes darf ich die Kollegin Elisabeth Schroedter begrüßen. Sie ist Mitglied des Europäischen Parlaments in der Fraktion Die Grünen und setzt sich dort für eine aktive EU-Sozialpolitik ein. Herzlich willkommen, Elisabeth Schröter! (Beifall)
Bevor ich Dir das Wort gebe, möchte ich jetzt einen pantomimischen Beitrag zum Thema Leiharbeit ankündigen, auf den ich sehr gespannt bin.
(Pantomimischer Beitrag zum Thema Leiharbeit - Beifall)
Kollegin Schroedter, wir sind jetzt gespannt auf Dein Referat zum Thema Leiharbeit. Du hast das Wort.

Elisabeth Schroedter

Guten Tag, ich möchte mich zuerst für die Einladung bedanken. Es ist für mich eine große Ehre, hier sprechen zu können.
Leiharbeit - das wissen wir alle - ist das Topthema für diesen Herbst - nicht, weil sie längst zugenommen hat, sondern weil es dafür keine klaren Regelungen gibt beziehungsweise klare Regelungen immer mehr aufgeweicht werden. Darüber möchte ich heute berichten.
Für Leiharbeit charakteristisch ist das Dreiecksverhältnis. Es ist nicht das Unternehmen, in dem die Leiharbeiter/-innen arbeiten, das die Arbeitgeberverhältnisse herstellt, sondern die Verleihungsfirma. Leiharbeit wächst. Wir haben fast eine Verdopplung seit 1997. Leiharbeit liegt heute in Deutschland bei knapp 600.000 Arbeitnehmer/-innen.
Das rasche Wachstum hat Gründe. Es sind einmal die traditionellen Gründe: Ausfall von Stammpersonal, Veränderung im Arbeitsvolumen, temporärer Mangel von qualifizierten Mitarbeiter/-innen. Aber es ist auch die Angst davor, dass das rasche Wachstum nicht wirklich anhält und nicht nachhaltig ein Aufschwung ist. Noch mehr jedoch - und das ist der Hauptgrund - ist Leiharbeit ein Ersatz für das Normalarbeitsverhältnis, weil das Normalarbeitsverhältnis von Arbeitgebern als zu teuer, zu starr und zu unflexibel empfunden wird.
Aus meiner Sicht ist der Grund für den Boom bei der Leiharbeit allerdings die immense Kostenersparnis durch viel billigere Leiharbeit. Im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen ist Leiharbeit befristet, und wir erleben immer deutlicher, dass diese Fristen sehr viel länger andauern und dass immer häufiger die Stammbelegschaft durch Leiharbeiter/-innen ersetzt wird.

Leiharbeit hat mittlerweile eine zentrale Dimension im Beschäftigungsmarkt. Sie ist gekennzeichnet durch Besonderheiten im Kündigungsgeschehen, in der Beschäftigungsdauer, bei der Beteiligung und beim Entgeltniveau. Leiharbeit kann aus meiner Sicht als eine typische Form von prekären Beschäftigungsverhältnissen bezeichnet werden. Früher war Leiharbeit vor allen Dingen bei Hochqualifizierten eine wichtige Form, eben um Fachpersonal zu ersetzen. Heute ist eine Expansion der Leiharbeit meist im Bereich der Geringqualifizierten zu verzeichnen.
Leiharbeit ist in Deutschland im Niedriglohnbereich vor allen Dingen dadurch befördert worden, weil es in den Hartz-IV-Gesetzen eine Erleichterung dafür gab. Zudem müssen wir feststellen, dass das Prekariat an dieser Stelle zugenommen hat. Jeder achte Vollzeitleiharbeiter ist inzwischen darauf angewiesen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Er arbeitet voll und braucht gleichzeitig soziale Unterstützung.
Wie zunehmend in Deutschland ist Leiharbeit auch in anderen EU-Ländern inzwischen ein gängiges Instrument für Lohndumping. Mehr und mehr wird dieses sich verschärfende Lohn- und Gehaltsgefälle zum zentralen Motiv, den Leiharbeitssektor auszubauen. In Deutschland ist es so, dass Leiharbeiter inzwischen 22 bis zu teilweise 40 Prozent weniger verdienen als vergleichbare Arbeiter in der Stammbelegschaft. Die IG Metall hat in einer Umfrage festgestellt, dass das Entgelt um 69 Prozent angehoben werden muss, damit ein Leiharbeiter dasselbe verdient wie ein Beschäftigter in der Stammbelegschaft.
Leiharbeit ist auf der europäischen Ebene sehr verschieden. In manchen Mitgliedstaaten ist sie streng reglementiert. In Deutschland ist Leiharbeit nur in einem Sektor verboten, im Bausektor. In Griechenland zum Beispiel ist die Reglementierung so, dass Leiharbeiter/-innen nicht streikende Arbeitnehmer/-innen ersetzen dürfen. (Leichter Beifall) In anderen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien und Irland, aber auch in den nordischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden, finden sich kaum Vorschriften zum Einsatz von Leiharbeiter/-innen. Im Vereinigten Königreich und in Irland liegt es daran, dass dieser Sektor dort besonders boomt und die prekären Arbeitsverhältnisse deshalb in besonderem Maße zunehmen. In den nordischen Staaten ist es ein ganz anderer Grund. Da bestimmen die Gewerkschaften die Arbeitsverhältnisse der Leiharbeiter/-innen. Da ist nicht der Hauptgrund für Leiharbeit, darüber Lohndumping zu organisieren. Das muss man an dieser Stelle unterscheiden.
Die Europäische Union hat bisher nicht eine einzige Regelung für ein klares Prinzip für normale Arbeitsverhältnisse oder für dem normalen Arbeitsverhältnis angeglichene Arbeitsverhältnisse auf europäischer Ebene. Den ersten Schutz erhalten in der Europäischen Union - und das hochinteressant - entsandte Leiharbeiter/-innen durch die Entsenderichtlinie. Die Entsenderichtlinie - ja vielfach in der Diskussion im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte hier in Deutschland - schützt auch Leiharbeit, und zwar vollständig.
Das geltende Prinzip der Entsenderichtlinie ist, dass im Gastland geltende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die für inländische Arbeitnehmer/-innen gelten, eben auch für Stammpersonal gelten, in gleicher Weise auch für entsandte Arbeitnehmer/-innen angewendet werden müssen. Dieses Prinzip „equal pay for equal work“ ist an dieser Stelle als Mindestsatz auf der Grundlage von gesetzlichem Mindestlohn in jedem EU-Mitgliedstaat einzuhalten. Das heißt, die Arbeitnehmer/-innen, die von Leiharbeitsfirmen in ein anderes Land entsandt werden, haben dort das Anrecht auf den Mindestlohn einer Stammbelegschaft in diesem Land. (Beifall)

Was ist aber, wenn es keine Mindestlohnregelung gibt? Das ist genau das Problem, das wir hier in Deutschland haben. Dort, wo wir eine Mindestlohnregelung und die Erlaubnis von Leiharbeit haben - das ist im Moment im Bereich der Gebäudereiniger hier in Deutschland der Fall -, sind die aus einem anderen EU-Land entliehenen Arbeitnehmer besser gestellt als inländische Leiharbeitnehmer, weil es bei uns durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - darauf komme ich später - eine Ausnahmeklausel gibt. Das ist eine der paradoxen Situationen, die wir hier in Deutschland haben.
Es gibt seit 2002 in der Europäischen Union den Versuch, eine Richtlinie für die Arbeitsrechte für Leiharbeitnehmer in Europa durchzusetzen. Dieses ist bisher noch nicht erfolgreich gewesen, weil der Rat, also die jetzt 27 Mitgliedstaaten, auf der Bremse steht und dieses seit Jahren vertagt. Es soll jetzt im Herbst wieder auf die Tagesordnung, und deswegen ist das ein so wichtiges Kampfthema für die Gewerkschaften.
Ich möchte jetzt ganz kurz in meiner knappen Zeit darauf eingehen, was die wichtigsten Punkte sind. Das Prinzip dieser Leiharbeitsrichtlinie ist: gleiche Rechte, und das heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. (Starker Beifall)

Aber wie das so ist mit Prinzipien: Es gibt sehr viele Möglichkeiten, das zu unterlaufen. Einer dieser Versuche ist, den Zeitpunkt, ab wann das gilt, festzulegen: ab dem ersten Tag oder später? Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sagt: erst sechs Wochen später.
Dann die Frage: Was heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort? Mindestens das, oder kann ich daran auch noch herumschrauben? Das Europäische Parlament hat deshalb in seiner ersten Lesung den Text verbessert und gesagt: muss mindestens dem entsprechen, was feste Arbeitnehmer für vergleichbare Arbeit am gleichen Ort verdienen. Das ist eine entscheidende Verbesserung der Richtlinie. Es hat außerdem deutlich in den Text geschrieben, dass Leiharbeit nicht dazu genutzt werden kann, um Missbrauch, das heißt Lohndumping, zu befördern. Das sind wesentliche Verbesserungen.
Allerdings - das muss man auch sagen - gibt es eine Formulierung - wir haben sie auch im deutschen Recht -, dass die Tarifpartner von diesem gesetzlichen Grundprinzip abweichen können. Damit wird deutlich, welch große Verantwortung Sie an dieser Stelle haben. Dieser Punkt ist auf der einen Seite hereingenommen worden für die nordischen Staaten, die eben keine gesetzlichen Mindestlöhne in ihrem ganzen System kennen, aber eine sehr strenge gewerkschaftliche Kontrolle und auch eine weitestgehende Bindung der Arbeitnehmer/-innen an die Gewerkschaft einschließlich der Leiharbeitnehmer/-innen haben. Auf der anderen Seite ist eine solche Klausel natürlich für alle zu benutzen. Das heißt, an dieser müsste es eigentlich eine Anschärfung geben.
Im Moment geht der Streit im Rat genau um diese Frage. Auf der einen Seite wollen - und man höre da genau hin - Großbritannien, Irland, Deutschland und auch Dänemark, dass die sechs Wochen auf sechs bis neun Monate ausgedehnt werden. Für andere Länder ist das ein unakzeptabler Vorschlag. (Beifall) Länder wie Belgien, Frankreich, Österreich, Finnland, Schweden und Luxemburg plädieren ganz stark dafür, dass „equal pay for equal work“ ab dem ersten Tag gilt. (Beifall) Trotzdem hat Großbritannien im Moment im Rat eine blockierende Minderheit.
Inzwischen, seit 2002, hat sich eine Menge geändert. Wir haben inzwischen eine Dienstleistungsrichtlinie mit allen Gefahren, die sie mit sich bringt. Wir haben ein Grünbuch zum Arbeitsrecht und ein Kommissionsdokument zur Flexicurity, was auch durchaus Sprengstoff enthält.
Die portugiesische Präsidentschaft hat jetzt gesagt, wir wollen das Dekret der Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter/-innen neu auflegen, und hat einen Fragenkatalog an alle Regierungen geschickt, auch an die Regierung von Deutschland. Erste Antworten sind zurückgekommen. Dabei wird deutlich: Deutschland, Irland und Großbritannien wollen weiterhin eine hohe Flexibilität im Bereich der Leiharbeit haben. Auf der anderen Seite will Belgien, dass dieses „equal pay for equal work“ vom ersten Tag an gilt und nicht durch Tarifverträge aufgeweicht werden kann. (Beifall)
Hier wird deutlich, wo es Ansatzpunkte gibt, um Staaten wirklich zu unterstützen, die Arbeitnehmer/-innen in Leiharbeit real gleiche Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren, und wo die deutsche Regierung ganz klar kritisiert werden muss; denn so kann es nicht gehen, dass sie versucht, auf dem Rücken von Leiharbeiter/-innen prekäre Arbeitsverhältnisse und Lohndumping in unserem Land einzuführen. In der deutschen Antwort stand, dass man nach wie vor darauf besteht, dass diese sechs Wochen auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden.

In Deutschland selbst haben wir das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es hat ein altes Verbot in Deutschland aufgehoben, wo Leiharbeit verboten war. Inzwischen ist sie nur noch im Baugewerbe verboten. Es kann passieren - und das ist das Paradoxe -, dass aufgrund europäischer Regelungen nationale Verbote aufgehoben werden müssen. Das heißt, das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist auf europäischer Ebene extrem wichtig, wenn auf der anderen Seite gleichzeitig die Gefahr besteht, dass nationale Restriktionen nicht mehr gelten, dass also eben Leiharbeit im Baugewerbe in Deutschland nicht mehr verboten werden darf.
Wir haben leider auch die Situation, dass die tarifliche Normsetzung das gesetzliche Prinzip von „equal pay for equal work“ in Deutschland aufheben kann. Wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann - das ist das Pro-blem -, können sich andere Arbeitgeber auf den niedrigeren Tarifvertrag berufen. Das ist im Moment die Basis hier in Deutschland, um durch Leiharbeit systematisch Lohndumping zu betreiben.
Das Hauptproblem ist, dass durch die Hartz-IV-Gesetze alle Beschränkungen, die es bisher zur Leiharbeit gibt, aufgegeben werden und die Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes allein auf der Kraft der Gewerkschaften beruht, dass es kaum noch einen gesetzlichen Schutz gibt. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die Gewerkschaften an dieser Stelle eine enorme Verantwortung haben, und auf der anderen Seite, dass sie sich überlegen sollten, ob sie nicht für sich dieses „mindestens“, das im Vorschlag des Europäischen Parlaments steht, zum Grundsatz machen. (Beifall)

Es ist ganz schwierig, auf dem Bundeskongress einer Gewerkschaft zu sagen, dass ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein gesetzliches „equal pay“ brauchen, nicht eine Klausel, die es Tarifverträgen ermöglicht, das aufzuweichen. Ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit. (Beifall)
Ich sehe nicht die Gefahr, dass gewerkschaftliche Rechte zurückgedrängt werden. In Belgien und Frankreich, wo die Gewerkschaften sehr stark und sehr kampffreudig sind, funktioniert es. Es kann ja auch höher sein. Warum sollte man nicht wenigstens versuchen, einen gesetzlichen Mindeststandard einzuführen und dann für höhere Standards zu kämpfen? (Beifall)
Ich komme zu den Lösungswegen. Ein solcher Weg in Deutschland könnte sein, dass das Entsendegesetz für aus dem Ausland entliehene Arbeitnehmer nicht nur für die Gebäudewirtschaft gilt, sondern dass endlich durchgesetzt wird, dass es für Zeitarbeiter und auch für die Post gilt. Angenommen, man würde es erreichen, dass man für Zeitarbeiter einen gesetzlichen Mindestlohn hat, dann beträfe das ja einen Querschnitt durch die Branchen. Das wäre aus meiner Sicht ein erster Versuch, in Deutschland eine Art Mindestlohn einzuführen. Das erfordert sehr viel Mut. Dieser Mindestlohn darf auf jeden Fall nicht zu niedrig sein. Ich würde nicht unter 7,50 Euro gehen. Meiner Meinung nach dürfen Sie im Kampf um die Ausweitung der Entsenderichtlinie auf Zeitarbeiter nicht niedriger gehen. (Beifall)

Ich bin aufgefordert worden, meinen Beitrag zu kürzen, damit über die wichtigen Anträge, die heute noch auf der Tagesordnung stehen, abgestimmt werden kann. Deswegen werde ich nur noch ganz kurz einige Schlussfolgerungen anreißen.

Ich habe schon gesagt: Es darf keine niedrigen Tarifverträge für Leiharbeiter in Bezug auf die Stammgewerkschaft geben. (Beifall) Das eröffnet vielleicht die Möglichkeit des Versuchs, in Verträgen mit der Stammgewerkschaft entsprechende Klauseln aufzuführen, die an dieser Stelle auch für Leiharbeiter gelten. Das ist ein mutiger Versuch. Ich glaube, es ist den Versuch wert.
Aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Klausel, die zur Tarifaufweichung führt, gestrichen werden. (Beifall) Das halte ich für die beste, schnellste und wirkungsvollste Lösung, damit die Leiharbeit in Zukunft in Deutschland nicht mehr für Lohndumping missbraucht werden kann. Tarifabschlüsse müssen so organisiert werden - das ist sehr viel schwieriger; wenn einer aussteigt, funktioniert es nicht mehr -, dass die Realisierung des Prinzips „equal pay for equal work“ sichergestellt ist.
Ich bin für eine Kampagne zur Unterstützung der belgischen Position, die Sechswochenregelung aus dem Vorschlag der EU-Kommission zu streichen und stattdessen die Regelung mit dem ersten Tag vorzusehen. (Beifall) Diese Forderung richtet sich vor allen Dingen an die deutsche Adresse. Es gäbe eine enorme Veränderung in dem gesamten Verhandlungspaket, wenn Deutschland hier seine Position grundsätzlich änderte. Das würde die Mehrheitsverhältnisse massiv verändern und gute Chancen eröffnen.
Auch im Hinblick auf die Tarifklausel für die Sozialpartner muss es im Text eine Verschärfung geben. Auch das ist eine Anmerkung an die Adresse der Bundesregierung.
Ein entscheidender Kampf, der in diesem Jahr geführt werden muss, gilt dem Ziel, dass im Dezember ein Text vorgelegt wird, damit die Richtlinie zur Leiharbeit in der Europäischen Union endlich in Kraft gesetzt wird. Wir dürfen bei dieser Zunahme der Leiharbeit auf europäischer Ebene und ganz deutlich auch in Deutschland nicht mehr warten. Ich halte das für überfällig. Seit 2004 haben wir auf europäischer Ebene kein einziges Arbeitsrechtsgesetz mehr durchbekommen. Es ist eine fatale Entwicklung, dass wir immer mehr Wettbewerbsgesetze und immer weniger wirkungsvolle Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben. Ich halte das für einen Kampfauftrag für die Gewerkschaften auf nationaler und europäischer Ebene. - Vielen Dank. (Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Vielen Dank, Kollegin Schroedter. Bevor wir in die Antragsberatung einsteigen, gebe ich dem Kollegen Frank Werneke das Wort.

Frank Werneke, Stellvertretender ver.di-Vorsitzender

Zunächst einmal Dir, liebe Elisabeth, vielen Dank für Deine wirklich sehr präzise Einführung in das Thema, das uns in diesem Antragsblock beschäftigen wird. Du hast sehr klar die europäische Dimension und das aufgezeigt, was sich dort an Aufgaben stellt. Es ist wirklich bemerkenswert, dass die Bundesregierung zusammen mit Großbritannien derzeit einer der Bremser im Rat ist, wenn es darum geht, die von Dir genannte Richtlinie voranzubringen.
Vielleicht ist es aber auch gar nicht so überraschend, weil die rot-grüne Bundesregierung vor einigen Jahren durch die Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erst die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass wir heute in der Bundesrepublik wie in wohl keinem anderen europäischen Land einen massiven Missbrauch von Leiharbeit feststellen. Insofern war es sicherlich bemerkenswert und begrüßenswert, dass es gestern in den Reden von Kurt Beck und auch Reinhard Bütikofer klare positive Aussagen zur Frage der wieder besseren Regulierung und des Schutzes von Leiharbeitern gegeben hat.
Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, die Tatsache, dass es hier auf dem Kongress solche Aussagen gibt, hängt, wie ich glaube, damit zusammen, dass ver.di zusammen mit der IG Metall in den letzten Wochen und Monaten massiv den Missbrauch von Leiharbeit skandalisiert hat und dass wir dort wirklich deutlich vorangekommen sind.
Hätte es die gleichen Positionierungen vor vier Jahren gegeben bei der SPD und den Grünen, hätten wir allerdings viele der Probleme nicht, mit denen wir uns jetzt in der Antragsberatung auseinandersetzen müssen. (Leichter Beifall) Aber wir freuen uns natürlich über alle Bündnispartner, auch die geläuterten Bündnispartner.
Einen letzten Satz noch zur Frage der tarifpolitischen Dimension. Elisabeth, Du hast es ja vom Rahmen her beschrieben, aber ich will ein Beispiel benennen aus meiner Zuständigkeit, um das Ganze noch einmal plastisch zu machen. Ich hatte in der Woche vor dem Kongress aufgrund eines betrieblichen Konflikts zu tun mit einer Auseinandersetzung in einem Betrieb der Druckindustrie, Zeitschriftenproduktion, 1.050 Beschäftigte. Von diesen 1.050 Beschäftigten - ein reiner Druckbetrieb - fallen noch genau 250 unter die Anwendung des Tarifvertrags für die Druckindustrie, und neben anderen Formen von Tarifflucht gibt es dort ungefähr 500 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Und zwar Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in der Form, dass sie permanent an immer dem gleichen Arbeitsplatz seit Jahren beschäftigt sind. Nicht etwa, um Auftragsspitzen abzudecken, sondern in Verdrängung von durch den Flächentarifvertrag ansonsten regulierter Beschäftigung.
Jede Neueinstellung in diesem Unternehmen wird über Leiharbeitsverhältnisse vorgenommen. Auch wenn dann in diesen Fällen die Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche eingehalten werden - das geschieht -, ist es bei jeder Neueinstellung so, dass die für das Unternehmen anfallenden Arbeitskosten halb so hoch sind, als wenn sie diese neue Beschäftigte oder den Beschäftigten unter dem Tarifvertrag der Druckindustrie bezahlen müssten.
Das führt zu einer enormen Sprengkraft, weil dieses Beispiel natürlich die Runde macht. Das ist ein Beispiel dafür, wie das Thema Leiharbeit systematisch dafür benutzt wird, tarifvertragliche Standards zu unterlaufen und damit natürlich auch eine eminente Gefährdung für unser Tarifvertragsniveau mit sich bringt, das wir erkämpft haben als ver.di und in den Gründungsgewerkschaften. Insofern freue ich mich auf die jetzt bevorstehende Antragsdiskussion, wo es darum geht, den gesetzlichen Rahmen auszuleuchten, die Frage zu beleuchten, was eigentlich unsere eigene tarifpolitische Strategie ist, und last but not least, wie wir eigentlich gewerkschaftlicher stärker werden im Bereich von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern. Nur dann, wenn wir auch an gewerkschaftlicher Stärke bei den Betroffenen gewinnen, werden wir bei den gesetzes- und den tarifpolitischen Maßnahmen, die wir miteinander diskutieren, tatsächlich erfolgreich sein können. Insofern bin ich gespannt und freue mich mit Euch auf die Antragsdiskussion. (Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zum Untersachgebiet Leiharbeit, das sind die Anträge B83 bis B97. Ich rufe zunächst auf den Antrag B83. - Ein Geschäftsordnungsantrag.

Antje Dertinger, 773

Trotz der bevorstehenden wichtigen Antragsberatung erinnere ich daran, dass wir noch immer nicht die neue Kulturbeauftragte, von uns gewählt vorgestern Abend, kennen gelernt haben. Es gab auch keine Personaldiskussion, keine Vorstellung und nichts. Daran ist gestern schon erinnert worden. Ich wollte das wiederholen. - Danke. (Leichter Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Liebe Kollegin, die Vorstellung ist eingeplant. Wir wollten einfach die Kollegin Regine nicht irgendwann dazwischenquetschen, sondern ihr den gebührenden Raum hier geben, sich vorzustellen. Von daher war heute Morgen einfach noch nicht die Zeit dafür. Ich bitte, das zu respektieren. Wir werden ihr diesen Zeitraum sicher geben. Vielleicht gleich direkt nach der Mittagspause, wenn das Euer Einverständnis findet.

Ich rufe erneut auf den Antrag B83. Hierzu liegen fünf Wortmeldungen vor. Ich gebe zunächst das Wort der Antragskommission, die ihre Empfehlung noch einmal ändern möchte aufgrund der zahlreichen Wortmeldungen. Vielleicht erübrigen sich dann einige.

Sprecher der Antragskommission

Die Antragskommission möchte ihre Empfehlung ändern. Die Zeile 29 soll wie folgt formuliert werden: „Leih- und Zeitarbeitnehmerinnen sind ab dem ersten Tag unter den üblicherweise an dem Arbeitsplatz geltenden Bedingungen zu beschäftigen.“ (Vereinzelt Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Danke. Jetzt frage ich die Kollegin Roswitha Basting-Göttelmann mit der Delegiertennummer 260, ob sie das Wort möchte oder sich diese erledigt hat. (Zuruf: Hat sich nicht erledigt.)

Roswitha Basting-Göttelmann, 260

Ich bin froh, dass die Antragskommission diesen Antrag geändert hat in „ab dem ersten Tag“. Trotzdem möchte ich noch ein paar Worte dazu sagen. Wir wissen alle, dass Arbeitgeber gerne Gesetze missbrauchen. Hier wird natürlich der Einsatz von Leiharbeit missbraucht. Aber an der Stelle kann man nicht sagen, wir könnten es begrenzen. Der Arbeitgeber geht hin und nutzt beispielsweise das Betriebsverfassungsgesetz aus in der Form, dass er sagt: eine dringliche Geschichte, wir brauchen unbedingt Arbeitnehmer für den Ausfall durch Krankheit und Urlaub. Dann setzt er Leiharbeit ein.
Ich komme aus einem real,-Markt in Mainz. Wir haben ungefähr 80 Prozent Teilzeitbeschäftigte. Viele dieser Teilzeitbeschäftigten würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen. Das lässt der Arbeitgeber nicht zu. Er setzt Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma ein. Diese Kollegin in Teilzeit bekommt dadurch keine Stundenerhöhung. Das führt dazu, dass verschiedene Teilzeitkräfte sich einen zweiten Arbeitsplatz suchen müssen. Der ist dann oft bei einer Leiharbeitsfirma. Sie arbeiten dann bei einer Leiharbeitsfirma auf der 400-Euro-Basis, werden dann in einem anderen real,-Markt in Mainz eingesetzt. Gleichzeitig werden im eigenen Betrieb ebenfalls Leiharbeitnehmerinnen beschäftigt. Das ist absurd. Der Arbeitgeber missbraucht nicht nur die Leiharbeit, sondern er missbraucht auch das Betriebsverfassungsgesetz, indem er sagt, ich stelle diese Leiharbeitnehmerin nach Paragraf 100 ein, plötzlich und unerwartet. Hier sieht man nur, wie schlimm das für die im Betrieb beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ist. Sie können sich nicht wehren, bekommen keine Stundenerhöhung.
Für mich ist Leiharbeit Menschenhandel, Sklavenhandel. Das gehört eigentlich verboten. (Beifall) Wenn man dann sieht, dass Leiharbeitsfirmen enormen Zuwachs haben - der Größte dieser Branche hat sich verdoppelt von 127 Millionen auf 240 Millionen Umsatz - und dann gibt es noch Aussagen, wenn das so weitergeht, bilden wir Auszubildende aus, dann haben wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Deswegen müssen wir alles tun, Leiharbeit nicht nur zu verhindern, sondern zu verbieten. - Danke. (Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Danke Roswitha. Das Wort hat jetzt die Kollegin Beate Voigt, Delegiertennummer 105.

Beate Voigt, 105

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es gut, dass dieser Kongress zum Thema Zeitarbeit intensive Beratungen durchführt. Ich bin seit 17 Jahren als Zeitarbeitnehmerin beschäftigt. Elf Jahre lang habe ich in der Einsatzwechseltätigkeit meine Arbeit verrichtet, das heißt, ich bin von Kunde zu Kunde gewandert, manchmal zwei- bis dreimal pro Monat zu verschiedenen Kunden. Seit 2001 bin ich stellvertretende Betriebsratsvorsitzende des Betriebsrats der Region Ost von Randstad. Wir vertreten 16.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich möchte für meine Kolleginnen und Kollegen sprechen, natürlich auch für mich selbst, aber auch für die mehr als eine halbe Million beschäftigten Zeitarbeitnehmer, die keine Interessenvertretung haben und der Willkür vieler Zeitarbeitsfirmen ausgesetzt sind. (Beifall)
Was sind das für Menschen, die in der Zeitarbeit beschäftigt sind? Gleich vorweg: Es sind keine Sklaven. (Beifall) Wir sind Menschen, die vorher arbeitslos waren, die den Wunsch haben, wieder in Arbeit zu kommen, im gesellschaftlichen Leben integriert zu werden und Achtung und Anerkennung dadurch zu erwerben.
Wir müssen in höchstem Maße flexibel sein. Die Kolleginnen und Kollegen - das trifft auch heute noch zu - wechseln manchmal zwei bis drei Mal im Monat den Kunden. Wir müssen schnell neue Produktionsabläufe kennenlernen, uns immer wieder in neue Teams integrieren und beweisen, dass wir in der Lage sind, gute Arbeit zu leisten. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, tragen diese Menschen keine Schuld an den Zuständen, die jetzt kritisiert werden. Das haben wir der Politik zu verdanken. (Beifall)
Aber es geht hier um die Antragsberatung. Ich hatte mich zu dem Antrag B83 und zu dem Antrag B86 zu Wort gemeldet. Es gibt sehr viele Probleme, zu denen ich hätte sprechen wollen. Aber in Anbetracht der Zeitnot, in der wir uns befinden, möchte ich mich auf ein Problem beschränken, das ist das Problem, bei dem es um die Kündigung der Tarifverträge geht, die mit BZA, IGZ und den DGB-Tarifgewerkschaften abgeschlossen worden sind. Kolleginnen und Kollegen, eine Kündigung dieser Tarifverträge bedeutet nicht „equal pay“, das bedeutet, dass die Arbeitnehmer, die jetzt in der Zeitarbeit beschäftigt sind, den Christen zum Fraß vorgeworfen werden, nämlich jenen Gewerkschaften, die Tarifverträge abschließen, die unter fünf Euro liegen. Das AÜG regelt: gleicher Lohn und Arbeitsbedingungen wie in den Leihbetrieben, es sei denn, es regelt ein Tarifvertrag. Da steht nicht drin „es sei denn, es regelt ein DGB-Tarifvertrag“. (Leichter Beifall) Solange dieser Satz im AÜG aufgeführt ist, brauchen wir unsere Tarifverträge. (Beifall).
Die Arbeitgeber in der Region Ost, also im Osten, den neuen Bundesländern, wenden schon jetzt mehr als 60 Prozent der Zeitarbeitslohn-Tarifverträge an, das heißt kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, nicht bis zu 30 Tage Urlaub. Es werden Löhne unter fünf Euro gezahlt. Wir haben jetzt im BZA-Tarifvertrag 7,38 Euro, 30 Tage Urlaub, wir haben Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt. Auch im BZA-Tarifvertrag ist verankert, dass Zeitarbeitnehmer nicht in bestreikte Betriebe eingesetzt werden dürfen. (Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Kommst Du bitte zum Schluss?

Beate Voigt, 105  

Wie gesagt, habe ich selbst als ehrenamtliches Mitglied an den BZA-Verhandlungen teilgenommen. Uns wurde nichts geschenkt. Deshalb sage ich an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Jörg Wiedemuth und Wolfgang Hartig, die als hauptamtliche Kollegen wirklich hart gekämpft haben, zum Teil sogar wie die Löwen. Wir mussten Kompromisse eingehen, um den Tarifvertrag für Mindestarbeitsbedingungen der Zeitarbeitsbranche fertig zu bekommen. Das haben auch meine Kollegen verstanden.

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Kommst Du bitte zum Schluss?

Beate Voigt, 105

Ja. - Also folgt der Empfehlung der Antragskommission und streicht die Zeilen 20 bis 23 und lasst die Tarifverträge bestehen. - Danke. (Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Kollegin Voigt, Du hast jetzt zu den Anträgen B83 und B86 gesprochen. Kann ich die dann streichen?

Beate Voigt, 105

Meine Wortmeldung zum Antrag B86 ist damit erledigt.

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Der Kollege Albert Kaltwaßer hat seine Wortmeldung zurückgezogen. (Beifall) Ich kann deswegen den Kollegen Rainer Butenschön mit der Delegiertennummer 765 aufrufen.

Rainer Butenschön, 765

Ich komme aus Hannover und bin versucht zu sagen: Ich bin ein Belgier. Ich vermute, die allermeisten in diesem Saal würden das auch sagen.
Ich glaube, wir sind ziemlich geschlossen dafür, dass „equal pay for equal work“ auch für Leiharbeiter gilt. Wir sind wohl auch alle dafür, dass wir keine Tarifverträge wollen, die dieses „equal pay“ aufweichen. (Beifall)
Wenn ich das so sage, dann sage ich das auch in voller Solidarität mit meiner Vorrednerin, mit der ich kürzlich im Bundestag bei einer Anhörung zu prekärer Arbeit ziemlich einig war. Allerdings möchte ich ihr doch in einem Punkt widersprechen. Ich glaube, dass sich der Streit um die Leiharbeit, den wir hier führen werden, gerade um den Punkt dreht: Welche Rolle spielen die Tarifverträge, die wir zur Leiharbeit abgeschlossen haben?
Wenn ich den Empfehlungen der Antragskommission widerspreche, also dem Ansinnen, diesen Tarifvertrag nicht zu kündigen, dann tun wir auch den Leiharbeitern einen Gefallen. Wir dürfen diesen Tarifvertrag erst dann wieder abschließen, wenn wirklich „equal pay for equal work“ gilt und wenn diese Tarifverträge nicht länger dazu missbraucht werden können, unsere in 50 Jahren hart erkämpften Branchentarife abzuwickeln.
Petra Gerstenkorn hat am Montag gesagt, sie könne meine Perspektive verstehen. Es ist die Perspektive aus vielen Branchen. Ich komme aus der Branche Medien, Kunst und Industrie, aber ich weiß, dass es im Gesundheitswesen mindestens genauso dramatisch ist wie bei uns und auch in anderen Branchen.
Worum geht es? Im Zuge der Hartz-Gesetze haben uns Politik und Kapital gedrängt, einen Leiharbeitstarif abzuschließen. Dieser Leiharbeitstarif, auch wenn der Kollege Wiedemuth am Verhandlungstisch sicherlich wie ein Löwe gekämpft hat, ist nicht auf der Straße erkämpft worden. Er konnte auch gar nicht erkämpft werden, weil wir in der Leiharbeitsbranche bis heute nur rund 3.000 Beschäftigte organisieren. Das mache ich jetzt niemandem zum Vorwurf, das sind ganz schwierige Bedingungen. Aber so schlecht, wie unser Organisationsgrad in der Leiharbeitsbrache ist, so schlecht ist auch dieser Tarif, auch wenn er Verbesserungen für die Leiharbeiter mit sich gebracht hat. (Leichter Beifall)
Aber diese Tarife sind unendlich viel schlechter als unsere Branchentarife. Die Tarife zur Leiharbeit beginnen unterhalb des Mindestlohns bei rund 6,80 Euro und schließen in der Spitze bei rund 16 Euro ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für 16 Euro in der Stunde arbeitet bei uns kein Drucker und schon gar nichts nachts, nicht in Wechselschicht und nicht an Feiertagen. Das haben sich die Kollegen in langwierigen Auseinandersetzungen erkämpft. Sie müssen jetzt zusehen, wie diese Tarife untertunnelt und abgewickelt werden, weil Drucker nur noch als Leiharbeiter eingestellt werden. Da sie keinen Hochschulabschluss haben, kriegen sie nicht 16 Euro, sondern unendlich viel weniger.
Ein anderes Beispiel: Ich habe in den Achtziger Jahren eine zehnjährige Kampagne der IG Medien mitgetragen, damit endlich die Ausbildung von Tageszeitungsredakteuren geregelt wird, damit da nicht mehr der Herr-im-Hause-Standpunkt bei den Verlegern gilt. Herausgekommen ist ein Volontärstarifvertrag. Dieser Volontärstarifvertrag wird zurzeit von den Verlegern mit einem Federstrich abgewickelt. Sie stellen Volontäre nur noch zu Leiharbeitsbedingungen ein. Wenn wir das im Betrieb kritisieren, sagen sie uns: Ich weiß gar nicht, was ihr wollt. ver.di hat doch diesen Tarifvertrag abgeschlossen.
Deshalb müssen wir diesen Tarifvertrag kündigen. Wenn man einen Tarifvertrag kündigt, wirkt er aber nach, er ist für die Leiharbeiter ja nicht ganz weg. Das heißt aber nicht, dass wir die Kolleginnen und Kollegen den Christen zum Fraße vorwerfen, wie das hier heißt, sondern es heißt, dass wir den Kampfauftrag, von dem die Kollegin Schroedter eben gesprochen hat, ernst nehmen, dass wir uns selber sagen: Wir kämpfen für „equal pay“ und wir kämpfen gegen Tarifverträge, die dieses „equal pay“ aufweichen. Wenn ich sage „wir kämpfen“, dann müssen wir das auch ernst nehmen und dann müssen wir das organisieren. Als ein wichtiges Signal müssen wir diese Tarifverträge, die das bisher verhindern, kündigen. Darum bitte ich Euch. (Beifall)

Hildegard Schwering, Kongressleitung

Danke, Rainer. - Nachdem Rainer jetzt schon der Zweite ist, der auch zum Antrag 86 gesprochen hat, schlage ich vor, dass ich ebenfalls die Anträge 86 und 87 aufrufe und wir die Wortmeldungen zu den Anträgen 83, 86 und 87 behandeln. Das ergibt mehr Sinn und Zusammenhang.
Allerdings ist es jetzt 13 Uhr. Die Kolleginnen und Kollegen vom Catering haben gebeten, dass wir wirklich pünktlich zur Mittagspause schreiten, weil sie sonst Probleme bekommen. Daher unterbreche ich die Antragsberatungen an diesem Punkt. Wir treffen uns um 14.15 Uhr nach der Mittagspause wieder. Ich wünsche Euch allen einen guten Appetit.
Erlaubt mir noch die Bemerkung, nachdem wir sehr häufig gefragt wurden, was denn mit den restlichen Satzungsanträgen geschehen sei. Sie werden selbstverständlich nach diesem Block noch aufgerufen. Wir werden Euch nach der Mittagspause einen neuen Fahrplan vorlegen können, wie wir den heutigen Nachmittag miteinander verbringen wollen.
Einen guten Appetit!

(Unterbrechung des Kongresses: 13.02 Uhr)