(Fortsetzung des Kongresses: 12.08 Uhr)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen den Kongress fort.
(Beifall)
Ich möchte zunächst eine organisatorische Durchsage machen. Auf der
Anwesenheitsliste der Demo-Teilnehmer von heute Morgen fehlen noch
einige Kolleginnen und Kollegen. Bitte tragt Euch doch dort ein. Wir
haben die Liste an die Wortmeldestelle gelegt. Dort könnt Ihr das kurz
nachholen.
Es ist uns gesagt worden, dass ein Riesenmissgeschick bei den
Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Demo beteiligen wollten und
im Hotel Seaside waren, passiert ist. Vor diesem Hotel ist der Bus
nicht vorgefahren, obwohl sie vor drei Uhr aufgestanden waren. Aber der
Bus kam nicht. Das ist wirklich verflixt ärgerlich. Wir möchten uns an
dieser Stelle dafür bedanken, dass Ihr Euch zu der Teilnahme bereit
erklärt habt. Das ist eine blöde Panne! Wir verstehen Eure Verärgerung.
Danke schön von dieser Stelle für Eure Bereitschaft und Euer Aufstehen
zu drei Uhr. (Beifall)
Als Nächstes darf ich die Kollegin Elisabeth Schroedter begrüßen. Sie
ist Mitglied des Europäischen Parlaments in der Fraktion Die Grünen und
setzt sich dort für eine aktive EU-Sozialpolitik ein. Herzlich
willkommen, Elisabeth Schröter! (Beifall)
Bevor ich Dir das Wort gebe, möchte ich jetzt einen pantomimischen
Beitrag zum Thema Leiharbeit ankündigen, auf den ich sehr gespannt
bin.
(Pantomimischer Beitrag zum Thema Leiharbeit - Beifall)
Kollegin Schroedter, wir sind jetzt gespannt auf Dein Referat zum Thema
Leiharbeit. Du hast das Wort.
Elisabeth Schroedter
Guten Tag, ich möchte mich zuerst für die Einladung bedanken. Es ist
für mich eine große Ehre, hier sprechen zu können.
Leiharbeit - das wissen wir alle - ist das Topthema für diesen Herbst -
nicht, weil sie längst zugenommen hat, sondern weil es dafür keine
klaren Regelungen gibt beziehungsweise klare Regelungen immer mehr
aufgeweicht werden. Darüber möchte ich heute berichten.
Für Leiharbeit charakteristisch ist das Dreiecksverhältnis. Es ist
nicht das Unternehmen, in dem die Leiharbeiter/-innen arbeiten, das die
Arbeitgeberverhältnisse herstellt, sondern die Verleihungsfirma.
Leiharbeit wächst. Wir haben fast eine Verdopplung seit 1997.
Leiharbeit liegt heute in Deutschland bei knapp 600.000
Arbeitnehmer/-innen.
Das rasche Wachstum hat Gründe. Es sind einmal die traditionellen
Gründe: Ausfall von Stammpersonal, Veränderung im Arbeitsvolumen,
temporärer Mangel von qualifizierten Mitarbeiter/-innen. Aber es ist
auch die Angst davor, dass das rasche Wachstum nicht wirklich anhält
und nicht nachhaltig ein Aufschwung ist. Noch mehr jedoch - und das ist
der Hauptgrund - ist Leiharbeit ein Ersatz für das
Normalarbeitsverhältnis, weil das Normalarbeitsverhältnis von
Arbeitgebern als zu teuer, zu starr und zu unflexibel empfunden
wird.
Aus meiner Sicht ist der Grund für den Boom bei der Leiharbeit
allerdings die immense Kostenersparnis durch viel billigere Leiharbeit.
Im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen ist Leiharbeit befristet,
und wir erleben immer deutlicher, dass diese Fristen sehr viel länger
andauern und dass immer häufiger die Stammbelegschaft durch
Leiharbeiter/-innen ersetzt wird.
Leiharbeit hat mittlerweile eine zentrale Dimension im
Beschäftigungsmarkt. Sie ist gekennzeichnet durch Besonderheiten im
Kündigungsgeschehen, in der Beschäftigungsdauer, bei der Beteiligung
und beim Entgeltniveau. Leiharbeit kann aus meiner Sicht als eine
typische Form von prekären Beschäftigungsverhältnissen bezeichnet
werden. Früher war Leiharbeit vor allen Dingen bei Hochqualifizierten
eine wichtige Form, eben um Fachpersonal zu ersetzen. Heute ist eine
Expansion der Leiharbeit meist im Bereich der Geringqualifizierten zu
verzeichnen.
Leiharbeit ist in Deutschland im Niedriglohnbereich vor allen Dingen
dadurch befördert worden, weil es in den Hartz-IV-Gesetzen eine
Erleichterung dafür gab. Zudem müssen wir feststellen, dass das
Prekariat an dieser Stelle zugenommen hat. Jeder achte
Vollzeitleiharbeiter ist inzwischen darauf angewiesen, einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II zu stellen. Er arbeitet voll und braucht
gleichzeitig soziale Unterstützung.
Wie zunehmend in Deutschland ist Leiharbeit auch in anderen EU-Ländern
inzwischen ein gängiges Instrument für Lohndumping. Mehr und mehr wird
dieses sich verschärfende Lohn- und Gehaltsgefälle zum zentralen Motiv,
den Leiharbeitssektor auszubauen. In Deutschland ist es so, dass
Leiharbeiter inzwischen 22 bis zu teilweise 40 Prozent weniger
verdienen als vergleichbare Arbeiter in der Stammbelegschaft. Die IG
Metall hat in einer Umfrage festgestellt, dass das Entgelt um 69
Prozent angehoben werden muss, damit ein Leiharbeiter dasselbe verdient
wie ein Beschäftigter in der Stammbelegschaft.
Leiharbeit ist auf der europäischen Ebene sehr verschieden. In manchen
Mitgliedstaaten ist sie streng reglementiert. In Deutschland ist
Leiharbeit nur in einem Sektor verboten, im Bausektor. In Griechenland
zum Beispiel ist die Reglementierung so, dass Leiharbeiter/-innen nicht
streikende Arbeitnehmer/-innen ersetzen dürfen. (Leichter Beifall) In
anderen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien und Irland, aber auch
in den nordischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden, finden sich
kaum Vorschriften zum Einsatz von Leiharbeiter/-innen. Im Vereinigten
Königreich und in Irland liegt es daran, dass dieser Sektor dort
besonders boomt und die prekären Arbeitsverhältnisse deshalb in
besonderem Maße zunehmen. In den nordischen Staaten ist es ein ganz
anderer Grund. Da bestimmen die Gewerkschaften die Arbeitsverhältnisse
der Leiharbeiter/-innen. Da ist nicht der Hauptgrund für Leiharbeit,
darüber Lohndumping zu organisieren. Das muss man an dieser Stelle
unterscheiden.
Die Europäische Union hat bisher nicht eine einzige Regelung für ein
klares Prinzip für normale Arbeitsverhältnisse oder für dem normalen
Arbeitsverhältnis angeglichene Arbeitsverhältnisse auf europäischer
Ebene. Den ersten Schutz erhalten in der Europäischen Union - und das
hochinteressant - entsandte Leiharbeiter/-innen durch die
Entsenderichtlinie. Die Entsenderichtlinie - ja vielfach in der
Diskussion im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte hier in
Deutschland - schützt auch Leiharbeit, und zwar vollständig.
Das geltende Prinzip der Entsenderichtlinie ist, dass im Gastland
geltende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die für inländische
Arbeitnehmer/-innen gelten, eben auch für Stammpersonal gelten, in
gleicher Weise auch für entsandte Arbeitnehmer/-innen angewendet werden
müssen. Dieses Prinzip „equal pay for equal work“ ist an dieser Stelle
als Mindestsatz auf der Grundlage von gesetzlichem Mindestlohn in jedem
EU-Mitgliedstaat einzuhalten. Das heißt, die Arbeitnehmer/-innen, die
von Leiharbeitsfirmen in ein anderes Land entsandt werden, haben dort
das Anrecht auf den Mindestlohn einer Stammbelegschaft in diesem Land.
(Beifall)
Was ist aber, wenn es keine Mindestlohnregelung gibt? Das ist genau
das Problem, das wir hier in Deutschland haben. Dort, wo wir eine
Mindestlohnregelung und die Erlaubnis von Leiharbeit haben - das ist im
Moment im Bereich der Gebäudereiniger hier in Deutschland der Fall -,
sind die aus einem anderen EU-Land entliehenen Arbeitnehmer besser
gestellt als inländische Leiharbeitnehmer, weil es bei uns durch das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - darauf komme ich später - eine
Ausnahmeklausel gibt. Das ist eine der paradoxen Situationen, die wir
hier in Deutschland haben.
Es gibt seit 2002 in der Europäischen Union den Versuch, eine
Richtlinie für die Arbeitsrechte für Leiharbeitnehmer in Europa
durchzusetzen. Dieses ist bisher noch nicht erfolgreich gewesen, weil
der Rat, also die jetzt 27 Mitgliedstaaten, auf der Bremse steht und
dieses seit Jahren vertagt. Es soll jetzt im Herbst wieder auf die
Tagesordnung, und deswegen ist das ein so wichtiges Kampfthema für die
Gewerkschaften.
Ich möchte jetzt ganz kurz in meiner knappen Zeit darauf eingehen, was
die wichtigsten Punkte sind. Das Prinzip dieser Leiharbeitsrichtlinie
ist: gleiche Rechte, und das heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am
gleichen Ort. (Starker Beifall)
Aber wie das so ist mit Prinzipien: Es gibt sehr viele
Möglichkeiten, das zu unterlaufen. Einer dieser Versuche ist, den
Zeitpunkt, ab wann das gilt, festzulegen: ab dem ersten Tag oder
später? Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sagt: erst sechs
Wochen später.
Dann die Frage: Was heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen
Ort? Mindestens das, oder kann ich daran auch noch herumschrauben? Das
Europäische Parlament hat deshalb in seiner ersten Lesung den Text
verbessert und gesagt: muss mindestens dem entsprechen, was feste
Arbeitnehmer für vergleichbare Arbeit am gleichen Ort verdienen. Das
ist eine entscheidende Verbesserung der Richtlinie. Es hat außerdem
deutlich in den Text geschrieben, dass Leiharbeit nicht dazu genutzt
werden kann, um Missbrauch, das heißt Lohndumping, zu befördern. Das
sind wesentliche Verbesserungen.
Allerdings - das muss man auch sagen - gibt es eine Formulierung - wir
haben sie auch im deutschen Recht -, dass die Tarifpartner von diesem
gesetzlichen Grundprinzip abweichen können. Damit wird deutlich, welch
große Verantwortung Sie an dieser Stelle haben. Dieser Punkt ist auf
der einen Seite hereingenommen worden für die nordischen Staaten, die
eben keine gesetzlichen Mindestlöhne in ihrem ganzen System kennen,
aber eine sehr strenge gewerkschaftliche Kontrolle und auch eine
weitestgehende Bindung der Arbeitnehmer/-innen an die Gewerkschaft
einschließlich der Leiharbeitnehmer/-innen haben. Auf der anderen Seite
ist eine solche Klausel natürlich für alle zu benutzen. Das heißt, an
dieser müsste es eigentlich eine Anschärfung geben.
Im Moment geht der Streit im Rat genau um diese Frage. Auf der einen
Seite wollen - und man höre da genau hin - Großbritannien, Irland,
Deutschland und auch Dänemark, dass die sechs Wochen auf sechs bis neun
Monate ausgedehnt werden. Für andere Länder ist das ein unakzeptabler
Vorschlag. (Beifall) Länder wie Belgien, Frankreich, Österreich,
Finnland, Schweden und Luxemburg plädieren ganz stark dafür, dass
„equal pay for equal work“ ab dem ersten Tag gilt. (Beifall) Trotzdem
hat Großbritannien im Moment im Rat eine blockierende Minderheit.
Inzwischen, seit 2002, hat sich eine Menge geändert. Wir haben
inzwischen eine Dienstleistungsrichtlinie mit allen Gefahren, die sie
mit sich bringt. Wir haben ein Grünbuch zum Arbeitsrecht und ein
Kommissionsdokument zur Flexicurity, was auch durchaus Sprengstoff
enthält.
Die portugiesische Präsidentschaft hat jetzt gesagt, wir wollen das
Dekret der Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter/-innen neu auflegen, und
hat einen Fragenkatalog an alle Regierungen geschickt, auch an die
Regierung von Deutschland. Erste Antworten sind zurückgekommen. Dabei
wird deutlich: Deutschland, Irland und Großbritannien wollen weiterhin
eine hohe Flexibilität im Bereich der Leiharbeit haben. Auf der anderen
Seite will Belgien, dass dieses „equal pay for equal work“ vom ersten
Tag an gilt und nicht durch Tarifverträge aufgeweicht werden kann.
(Beifall)
Hier wird deutlich, wo es Ansatzpunkte gibt, um Staaten wirklich zu
unterstützen, die Arbeitnehmer/-innen in Leiharbeit real gleiche
Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren,
und wo die deutsche Regierung ganz klar kritisiert werden muss; denn so
kann es nicht gehen, dass sie versucht, auf dem Rücken von
Leiharbeiter/-innen prekäre Arbeitsverhältnisse und Lohndumping in
unserem Land einzuführen. In der deutschen Antwort stand, dass man nach
wie vor darauf besteht, dass diese sechs Wochen auf einen längeren
Zeitraum ausgedehnt werden.
In Deutschland selbst haben wir das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Es hat ein altes Verbot in Deutschland aufgehoben, wo Leiharbeit
verboten war. Inzwischen ist sie nur noch im Baugewerbe verboten. Es
kann passieren - und das ist das Paradoxe -, dass aufgrund europäischer
Regelungen nationale Verbote aufgehoben werden müssen. Das heißt, das
Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist auf
europäischer Ebene extrem wichtig, wenn auf der anderen Seite
gleichzeitig die Gefahr besteht, dass nationale Restriktionen nicht
mehr gelten, dass also eben Leiharbeit im Baugewerbe in Deutschland
nicht mehr verboten werden darf.
Wir haben leider auch die Situation, dass die tarifliche Normsetzung
das gesetzliche Prinzip von „equal pay for equal work“ in Deutschland
aufheben kann. Wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann - das
ist das Pro-blem -, können sich andere Arbeitgeber auf den niedrigeren
Tarifvertrag berufen. Das ist im Moment die Basis hier in Deutschland,
um durch Leiharbeit systematisch Lohndumping zu betreiben.
Das Hauptproblem ist, dass durch die Hartz-IV-Gesetze alle
Beschränkungen, die es bisher zur Leiharbeit gibt, aufgegeben werden
und die Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes allein auf der Kraft
der Gewerkschaften beruht, dass es kaum noch einen gesetzlichen Schutz
gibt. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die Gewerkschaften an
dieser Stelle eine enorme Verantwortung haben, und auf der anderen
Seite, dass sie sich überlegen sollten, ob sie nicht für sich dieses
„mindestens“, das im Vorschlag des Europäischen Parlaments steht, zum
Grundsatz machen. (Beifall)
Es ist ganz schwierig, auf dem Bundeskongress einer Gewerkschaft zu
sagen, dass ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein gesetzliches
„equal pay“ brauchen, nicht eine Klausel, die es Tarifverträgen
ermöglicht, das aufzuweichen. Ich glaube, das ist die einzige
Möglichkeit. (Beifall)
Ich sehe nicht die Gefahr, dass gewerkschaftliche Rechte zurückgedrängt
werden. In Belgien und Frankreich, wo die Gewerkschaften sehr stark und
sehr kampffreudig sind, funktioniert es. Es kann ja auch höher sein.
Warum sollte man nicht wenigstens versuchen, einen gesetzlichen
Mindeststandard einzuführen und dann für höhere Standards zu kämpfen?
(Beifall)
Ich komme zu den Lösungswegen. Ein solcher Weg in Deutschland könnte
sein, dass das Entsendegesetz für aus dem Ausland entliehene
Arbeitnehmer nicht nur für die Gebäudewirtschaft gilt, sondern dass
endlich durchgesetzt wird, dass es für Zeitarbeiter und auch für die
Post gilt. Angenommen, man würde es erreichen, dass man für
Zeitarbeiter einen gesetzlichen Mindestlohn hat, dann beträfe das ja
einen Querschnitt durch die Branchen. Das wäre aus meiner Sicht ein
erster Versuch, in Deutschland eine Art Mindestlohn einzuführen. Das
erfordert sehr viel Mut. Dieser Mindestlohn darf auf jeden Fall nicht
zu niedrig sein. Ich würde nicht unter 7,50 Euro gehen. Meiner Meinung
nach dürfen Sie im Kampf um die Ausweitung der Entsenderichtlinie auf
Zeitarbeiter nicht niedriger gehen. (Beifall)
Ich bin aufgefordert worden, meinen Beitrag zu kürzen, damit über
die wichtigen Anträge, die heute noch auf der Tagesordnung stehen,
abgestimmt werden kann. Deswegen werde ich nur noch ganz kurz einige
Schlussfolgerungen anreißen.
Ich habe schon gesagt: Es darf keine niedrigen Tarifverträge für
Leiharbeiter in Bezug auf die Stammgewerkschaft geben. (Beifall) Das
eröffnet vielleicht die Möglichkeit des Versuchs, in Verträgen mit der
Stammgewerkschaft entsprechende Klauseln aufzuführen, die an dieser
Stelle auch für Leiharbeiter gelten. Das ist ein mutiger Versuch. Ich
glaube, es ist den Versuch wert.
Aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Klausel, die zur
Tarifaufweichung führt, gestrichen werden. (Beifall) Das halte ich für
die beste, schnellste und wirkungsvollste Lösung, damit die Leiharbeit
in Zukunft in Deutschland nicht mehr für Lohndumping missbraucht werden
kann. Tarifabschlüsse müssen so organisiert werden - das ist sehr viel
schwieriger; wenn einer aussteigt, funktioniert es nicht mehr -, dass
die Realisierung des Prinzips „equal pay for equal work“ sichergestellt
ist.
Ich bin für eine Kampagne zur Unterstützung der belgischen Position,
die Sechswochenregelung aus dem Vorschlag der EU-Kommission zu
streichen und stattdessen die Regelung mit dem ersten Tag vorzusehen.
(Beifall) Diese Forderung richtet sich vor allen Dingen an die deutsche
Adresse. Es gäbe eine enorme Veränderung in dem gesamten
Verhandlungspaket, wenn Deutschland hier seine Position grundsätzlich
änderte. Das würde die Mehrheitsverhältnisse massiv verändern und gute
Chancen eröffnen.
Auch im Hinblick auf die Tarifklausel für die Sozialpartner muss es im
Text eine Verschärfung geben. Auch das ist eine Anmerkung an die
Adresse der Bundesregierung.
Ein entscheidender Kampf, der in diesem Jahr geführt werden muss, gilt
dem Ziel, dass im Dezember ein Text vorgelegt wird, damit die
Richtlinie zur Leiharbeit in der Europäischen Union endlich in Kraft
gesetzt wird. Wir dürfen bei dieser Zunahme der Leiharbeit auf
europäischer Ebene und ganz deutlich auch in Deutschland nicht mehr
warten. Ich halte das für überfällig. Seit 2004 haben wir auf
europäischer Ebene kein einziges Arbeitsrechtsgesetz mehr
durchbekommen. Es ist eine fatale Entwicklung, dass wir immer mehr
Wettbewerbsgesetze und immer weniger wirkungsvolle Gesetze zum Schutz
von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben. Ich halte das für einen
Kampfauftrag für die Gewerkschaften auf nationaler und europäischer
Ebene. - Vielen Dank. (Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Vielen Dank, Kollegin Schroedter. Bevor wir in die Antragsberatung
einsteigen, gebe ich dem Kollegen Frank Werneke das Wort.
Frank Werneke, Stellvertretender ver.di-Vorsitzender
Zunächst einmal Dir, liebe Elisabeth, vielen Dank für Deine wirklich
sehr präzise Einführung in das Thema, das uns in diesem Antragsblock
beschäftigen wird. Du hast sehr klar die europäische Dimension und das
aufgezeigt, was sich dort an Aufgaben stellt. Es ist wirklich
bemerkenswert, dass die Bundesregierung zusammen mit Großbritannien
derzeit einer der Bremser im Rat ist, wenn es darum geht, die von Dir
genannte Richtlinie voranzubringen.
Vielleicht ist es aber auch gar nicht so überraschend, weil die
rot-grüne Bundesregierung vor einigen Jahren durch die Veränderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erst die Voraussetzungen dafür
geschaffen hat, dass wir heute in der Bundesrepublik wie in wohl keinem
anderen europäischen Land einen massiven Missbrauch von Leiharbeit
feststellen. Insofern war es sicherlich bemerkenswert und
begrüßenswert, dass es gestern in den Reden von Kurt Beck und auch
Reinhard Bütikofer klare positive Aussagen zur Frage der wieder
besseren Regulierung und des Schutzes von Leiharbeitern gegeben
hat.
Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, die Tatsache, dass es hier
auf dem Kongress solche Aussagen gibt, hängt, wie ich glaube, damit
zusammen, dass ver.di zusammen mit der IG Metall in den letzten Wochen
und Monaten massiv den Missbrauch von Leiharbeit skandalisiert hat und
dass wir dort wirklich deutlich vorangekommen sind.
Hätte es die gleichen Positionierungen vor vier Jahren gegeben bei der
SPD und den Grünen, hätten wir allerdings viele der Probleme nicht, mit
denen wir uns jetzt in der Antragsberatung auseinandersetzen müssen.
(Leichter Beifall) Aber wir freuen uns natürlich über alle
Bündnispartner, auch die geläuterten Bündnispartner.
Einen letzten Satz noch zur Frage der tarifpolitischen Dimension.
Elisabeth, Du hast es ja vom Rahmen her beschrieben, aber ich will ein
Beispiel benennen aus meiner Zuständigkeit, um das Ganze noch einmal
plastisch zu machen. Ich hatte in der Woche vor dem Kongress aufgrund
eines betrieblichen Konflikts zu tun mit einer Auseinandersetzung in
einem Betrieb der Druckindustrie, Zeitschriftenproduktion, 1.050
Beschäftigte. Von diesen 1.050 Beschäftigten - ein reiner Druckbetrieb
- fallen noch genau 250 unter die Anwendung des Tarifvertrags für die
Druckindustrie, und neben anderen Formen von Tarifflucht gibt es dort
ungefähr 500 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Und zwar
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in der Form, dass sie
permanent an immer dem gleichen Arbeitsplatz seit Jahren beschäftigt
sind. Nicht etwa, um Auftragsspitzen abzudecken, sondern in Verdrängung
von durch den Flächentarifvertrag ansonsten regulierter
Beschäftigung.
Jede Neueinstellung in diesem Unternehmen wird über
Leiharbeitsverhältnisse vorgenommen. Auch wenn dann in diesen Fällen
die Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche eingehalten werden - das
geschieht -, ist es bei jeder Neueinstellung so, dass die für das
Unternehmen anfallenden Arbeitskosten halb so hoch sind, als wenn sie
diese neue Beschäftigte oder den Beschäftigten unter dem Tarifvertrag
der Druckindustrie bezahlen müssten.
Das führt zu einer enormen Sprengkraft, weil dieses Beispiel natürlich
die Runde macht. Das ist ein Beispiel dafür, wie das Thema Leiharbeit
systematisch dafür benutzt wird, tarifvertragliche Standards zu
unterlaufen und damit natürlich auch eine eminente Gefährdung für unser
Tarifvertragsniveau mit sich bringt, das wir erkämpft haben als ver.di
und in den Gründungsgewerkschaften. Insofern freue ich mich auf die
jetzt bevorstehende Antragsdiskussion, wo es darum geht, den
gesetzlichen Rahmen auszuleuchten, die Frage zu beleuchten, was
eigentlich unsere eigene tarifpolitische Strategie ist, und last but
not least, wie wir eigentlich gewerkschaftlicher stärker werden im
Bereich von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern. Nur dann, wenn
wir auch an gewerkschaftlicher Stärke bei den Betroffenen gewinnen,
werden wir bei den gesetzes- und den tarifpolitischen Maßnahmen, die
wir miteinander diskutieren, tatsächlich erfolgreich sein können.
Insofern bin ich gespannt und freue mich mit Euch auf die
Antragsdiskussion. (Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zum Untersachgebiet
Leiharbeit, das sind die Anträge B83 bis B97. Ich rufe zunächst auf den
Antrag B83. - Ein Geschäftsordnungsantrag.
Antje Dertinger, 773
Trotz der bevorstehenden wichtigen Antragsberatung erinnere ich
daran, dass wir noch immer nicht die neue Kulturbeauftragte, von uns
gewählt vorgestern Abend, kennen gelernt haben. Es gab auch keine
Personaldiskussion, keine Vorstellung und nichts. Daran ist gestern
schon erinnert worden. Ich wollte das wiederholen. - Danke. (Leichter
Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Liebe Kollegin, die Vorstellung ist eingeplant. Wir wollten einfach
die Kollegin Regine nicht irgendwann dazwischenquetschen, sondern ihr
den gebührenden Raum hier geben, sich vorzustellen. Von daher war heute
Morgen einfach noch nicht die Zeit dafür. Ich bitte, das zu
respektieren. Wir werden ihr diesen Zeitraum sicher geben. Vielleicht
gleich direkt nach der Mittagspause, wenn das Euer Einverständnis
findet.
Ich rufe erneut auf den Antrag B83. Hierzu liegen fünf Wortmeldungen
vor. Ich gebe zunächst das Wort der Antragskommission, die ihre
Empfehlung noch einmal ändern möchte aufgrund der zahlreichen
Wortmeldungen. Vielleicht erübrigen sich dann einige.
Sprecher der Antragskommission
Die Antragskommission möchte ihre Empfehlung ändern. Die Zeile 29
soll wie folgt formuliert werden: „Leih- und Zeitarbeitnehmerinnen sind
ab dem ersten Tag unter den üblicherweise an dem Arbeitsplatz geltenden
Bedingungen zu beschäftigen.“ (Vereinzelt Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Danke. Jetzt frage ich die Kollegin Roswitha Basting-Göttelmann mit
der Delegiertennummer 260, ob sie das Wort möchte oder sich diese
erledigt hat. (Zuruf: Hat sich nicht erledigt.)
Roswitha Basting-Göttelmann, 260
Ich bin froh, dass die Antragskommission diesen Antrag geändert hat
in „ab dem ersten Tag“. Trotzdem möchte ich noch ein paar Worte dazu
sagen. Wir wissen alle, dass Arbeitgeber gerne Gesetze missbrauchen.
Hier wird natürlich der Einsatz von Leiharbeit missbraucht. Aber an der
Stelle kann man nicht sagen, wir könnten es begrenzen. Der Arbeitgeber
geht hin und nutzt beispielsweise das Betriebsverfassungsgesetz aus in
der Form, dass er sagt: eine dringliche Geschichte, wir brauchen
unbedingt Arbeitnehmer für den Ausfall durch Krankheit und Urlaub. Dann
setzt er Leiharbeit ein.
Ich komme aus einem real,-Markt in Mainz. Wir haben ungefähr 80 Prozent
Teilzeitbeschäftigte. Viele dieser Teilzeitbeschäftigten würden gerne
ihre Arbeitszeit erhöhen. Das lässt der Arbeitgeber nicht zu. Er setzt
Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma ein. Diese Kollegin in Teilzeit
bekommt dadurch keine Stundenerhöhung. Das führt dazu, dass
verschiedene Teilzeitkräfte sich einen zweiten Arbeitsplatz suchen
müssen. Der ist dann oft bei einer Leiharbeitsfirma. Sie arbeiten dann
bei einer Leiharbeitsfirma auf der 400-Euro-Basis, werden dann in einem
anderen real,-Markt in Mainz eingesetzt. Gleichzeitig werden im eigenen
Betrieb ebenfalls Leiharbeitnehmerinnen beschäftigt. Das ist absurd.
Der Arbeitgeber missbraucht nicht nur die Leiharbeit, sondern er
missbraucht auch das Betriebsverfassungsgesetz, indem er sagt, ich
stelle diese Leiharbeitnehmerin nach Paragraf 100 ein, plötzlich und
unerwartet. Hier sieht man nur, wie schlimm das für die im Betrieb
beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ist. Sie können sich nicht
wehren, bekommen keine Stundenerhöhung.
Für mich ist Leiharbeit Menschenhandel, Sklavenhandel. Das gehört
eigentlich verboten. (Beifall) Wenn man dann sieht, dass
Leiharbeitsfirmen enormen Zuwachs haben - der Größte dieser Branche hat
sich verdoppelt von 127 Millionen auf 240 Millionen Umsatz - und dann
gibt es noch Aussagen, wenn das so weitergeht, bilden wir Auszubildende
aus, dann haben wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Deswegen müssen wir
alles tun, Leiharbeit nicht nur zu verhindern, sondern zu verbieten. -
Danke. (Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Danke Roswitha. Das Wort hat jetzt die Kollegin Beate Voigt,
Delegiertennummer 105.
Beate Voigt, 105
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es gut, dass dieser
Kongress zum Thema Zeitarbeit intensive Beratungen durchführt. Ich bin
seit 17 Jahren als Zeitarbeitnehmerin beschäftigt. Elf Jahre lang habe
ich in der Einsatzwechseltätigkeit meine Arbeit verrichtet, das heißt,
ich bin von Kunde zu Kunde gewandert, manchmal zwei- bis dreimal pro
Monat zu verschiedenen Kunden. Seit 2001 bin ich stellvertretende
Betriebsratsvorsitzende des Betriebsrats der Region Ost von Randstad.
Wir vertreten 16.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich möchte für
meine Kolleginnen und Kollegen sprechen, natürlich auch für mich
selbst, aber auch für die mehr als eine halbe Million beschäftigten
Zeitarbeitnehmer, die keine Interessenvertretung haben und der Willkür
vieler Zeitarbeitsfirmen ausgesetzt sind. (Beifall)
Was sind das für Menschen, die in der Zeitarbeit beschäftigt sind?
Gleich vorweg: Es sind keine Sklaven. (Beifall) Wir sind Menschen, die
vorher arbeitslos waren, die den Wunsch haben, wieder in Arbeit zu
kommen, im gesellschaftlichen Leben integriert zu werden und Achtung
und Anerkennung dadurch zu erwerben.
Wir müssen in höchstem Maße flexibel sein. Die Kolleginnen und Kollegen
- das trifft auch heute noch zu - wechseln manchmal zwei bis drei Mal
im Monat den Kunden. Wir müssen schnell neue Produktionsabläufe
kennenlernen, uns immer wieder in neue Teams integrieren und beweisen,
dass wir in der Lage sind, gute Arbeit zu leisten. Deswegen, liebe
Kolleginnen und Kollegen, tragen diese Menschen keine Schuld an den
Zuständen, die jetzt kritisiert werden. Das haben wir der Politik zu
verdanken. (Beifall)
Aber es geht hier um die Antragsberatung. Ich hatte mich zu dem Antrag
B83 und zu dem Antrag B86 zu Wort gemeldet. Es gibt sehr viele
Probleme, zu denen ich hätte sprechen wollen. Aber in Anbetracht der
Zeitnot, in der wir uns befinden, möchte ich mich auf ein Problem
beschränken, das ist das Problem, bei dem es um die Kündigung der
Tarifverträge geht, die mit BZA, IGZ und den DGB-Tarifgewerkschaften
abgeschlossen worden sind. Kolleginnen und Kollegen, eine Kündigung
dieser Tarifverträge bedeutet nicht „equal pay“, das bedeutet, dass die
Arbeitnehmer, die jetzt in der Zeitarbeit beschäftigt sind, den
Christen zum Fraß vorgeworfen werden, nämlich jenen Gewerkschaften, die
Tarifverträge abschließen, die unter fünf Euro liegen. Das AÜG regelt:
gleicher Lohn und Arbeitsbedingungen wie in den Leihbetrieben, es sei
denn, es regelt ein Tarifvertrag. Da steht nicht drin „es sei denn, es
regelt ein DGB-Tarifvertrag“. (Leichter Beifall) Solange dieser Satz im
AÜG aufgeführt ist, brauchen wir unsere Tarifverträge. (Beifall).
Die Arbeitgeber in der Region Ost, also im Osten, den neuen
Bundesländern, wenden schon jetzt mehr als 60 Prozent der
Zeitarbeitslohn-Tarifverträge an, das heißt kein Urlaubsgeld, kein
Weihnachtsgeld, nicht bis zu 30 Tage Urlaub. Es werden Löhne unter fünf
Euro gezahlt. Wir haben jetzt im BZA-Tarifvertrag 7,38 Euro, 30 Tage
Urlaub, wir haben Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt. Auch im
BZA-Tarifvertrag ist verankert, dass Zeitarbeitnehmer nicht in
bestreikte Betriebe eingesetzt werden dürfen. (Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Kommst Du bitte zum Schluss?
Beate Voigt, 105
Wie gesagt, habe ich selbst als ehrenamtliches Mitglied an den
BZA-Verhandlungen teilgenommen. Uns wurde nichts geschenkt. Deshalb
sage ich an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Jörg Wiedemuth
und Wolfgang Hartig, die als hauptamtliche Kollegen wirklich hart
gekämpft haben, zum Teil sogar wie die Löwen. Wir mussten Kompromisse
eingehen, um den Tarifvertrag für Mindestarbeitsbedingungen der
Zeitarbeitsbranche fertig zu bekommen. Das haben auch meine Kollegen
verstanden.
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Kommst Du bitte zum Schluss?
Beate Voigt, 105
Ja. - Also folgt der Empfehlung der Antragskommission und streicht
die Zeilen 20 bis 23 und lasst die Tarifverträge bestehen. - Danke.
(Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Kollegin Voigt, Du hast jetzt zu den Anträgen B83 und B86
gesprochen. Kann ich die dann streichen?
Beate Voigt, 105
Meine Wortmeldung zum Antrag B86 ist damit erledigt.
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Der Kollege Albert Kaltwaßer hat seine Wortmeldung zurückgezogen.
(Beifall) Ich kann deswegen den Kollegen Rainer Butenschön mit der
Delegiertennummer 765 aufrufen.
Rainer Butenschön, 765
Ich komme aus Hannover und bin versucht zu sagen: Ich bin ein
Belgier. Ich vermute, die allermeisten in diesem Saal würden das auch
sagen.
Ich glaube, wir sind ziemlich geschlossen dafür, dass „equal pay for
equal work“ auch für Leiharbeiter gilt. Wir sind wohl auch alle dafür,
dass wir keine Tarifverträge wollen, die dieses „equal pay“ aufweichen.
(Beifall)
Wenn ich das so sage, dann sage ich das auch in voller Solidarität mit
meiner Vorrednerin, mit der ich kürzlich im Bundestag bei einer
Anhörung zu prekärer Arbeit ziemlich einig war. Allerdings möchte ich
ihr doch in einem Punkt widersprechen. Ich glaube, dass sich der Streit
um die Leiharbeit, den wir hier führen werden, gerade um den Punkt
dreht: Welche Rolle spielen die Tarifverträge, die wir zur Leiharbeit
abgeschlossen haben?
Wenn ich den Empfehlungen der Antragskommission widerspreche, also dem
Ansinnen, diesen Tarifvertrag nicht zu kündigen, dann tun wir auch den
Leiharbeitern einen Gefallen. Wir dürfen diesen Tarifvertrag erst dann
wieder abschließen, wenn wirklich „equal pay for equal work“ gilt und
wenn diese Tarifverträge nicht länger dazu missbraucht werden können,
unsere in 50 Jahren hart erkämpften Branchentarife abzuwickeln.
Petra Gerstenkorn hat am Montag gesagt, sie könne meine Perspektive
verstehen. Es ist die Perspektive aus vielen Branchen. Ich komme aus
der Branche Medien, Kunst und Industrie, aber ich weiß, dass es im
Gesundheitswesen mindestens genauso dramatisch ist wie bei uns und auch
in anderen Branchen.
Worum geht es? Im Zuge der Hartz-Gesetze haben uns Politik und Kapital
gedrängt, einen Leiharbeitstarif abzuschließen. Dieser
Leiharbeitstarif, auch wenn der Kollege Wiedemuth am Verhandlungstisch
sicherlich wie ein Löwe gekämpft hat, ist nicht auf der Straße erkämpft
worden. Er konnte auch gar nicht erkämpft werden, weil wir in der
Leiharbeitsbranche bis heute nur rund 3.000 Beschäftigte organisieren.
Das mache ich jetzt niemandem zum Vorwurf, das sind ganz schwierige
Bedingungen. Aber so schlecht, wie unser Organisationsgrad in der
Leiharbeitsbrache ist, so schlecht ist auch dieser Tarif, auch wenn er
Verbesserungen für die Leiharbeiter mit sich gebracht hat. (Leichter
Beifall)
Aber diese Tarife sind unendlich viel schlechter als unsere
Branchentarife. Die Tarife zur Leiharbeit beginnen unterhalb des
Mindestlohns bei rund 6,80 Euro und schließen in der Spitze bei rund 16
Euro ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für 16 Euro in der Stunde
arbeitet bei uns kein Drucker und schon gar nichts nachts, nicht in
Wechselschicht und nicht an Feiertagen. Das haben sich die Kollegen in
langwierigen Auseinandersetzungen erkämpft. Sie müssen jetzt zusehen,
wie diese Tarife untertunnelt und abgewickelt werden, weil Drucker nur
noch als Leiharbeiter eingestellt werden. Da sie keinen
Hochschulabschluss haben, kriegen sie nicht 16 Euro, sondern unendlich
viel weniger.
Ein anderes Beispiel: Ich habe in den Achtziger Jahren eine zehnjährige
Kampagne der IG Medien mitgetragen, damit endlich die Ausbildung von
Tageszeitungsredakteuren geregelt wird, damit da nicht mehr der
Herr-im-Hause-Standpunkt bei den Verlegern gilt. Herausgekommen ist ein
Volontärstarifvertrag. Dieser Volontärstarifvertrag wird zurzeit von
den Verlegern mit einem Federstrich abgewickelt. Sie stellen Volontäre
nur noch zu Leiharbeitsbedingungen ein. Wenn wir das im Betrieb
kritisieren, sagen sie uns: Ich weiß gar nicht, was ihr wollt. ver.di
hat doch diesen Tarifvertrag abgeschlossen.
Deshalb müssen wir diesen Tarifvertrag kündigen. Wenn man einen
Tarifvertrag kündigt, wirkt er aber nach, er ist für die Leiharbeiter
ja nicht ganz weg. Das heißt aber nicht, dass wir die Kolleginnen und
Kollegen den Christen zum Fraße vorwerfen, wie das hier heißt, sondern
es heißt, dass wir den Kampfauftrag, von dem die Kollegin Schroedter
eben gesprochen hat, ernst nehmen, dass wir uns selber sagen: Wir
kämpfen für „equal pay“ und wir kämpfen gegen Tarifverträge, die dieses
„equal pay“ aufweichen. Wenn ich sage „wir kämpfen“, dann müssen wir
das auch ernst nehmen und dann müssen wir das organisieren. Als ein
wichtiges Signal müssen wir diese Tarifverträge, die das bisher
verhindern, kündigen. Darum bitte ich Euch. (Beifall)
Hildegard Schwering, Kongressleitung
Danke, Rainer. - Nachdem Rainer jetzt schon der Zweite ist, der auch
zum Antrag 86 gesprochen hat, schlage ich vor, dass ich ebenfalls die
Anträge 86 und 87 aufrufe und wir die Wortmeldungen zu den Anträgen 83,
86 und 87 behandeln. Das ergibt mehr Sinn und Zusammenhang.
Allerdings ist es jetzt 13 Uhr. Die Kolleginnen und Kollegen vom
Catering haben gebeten, dass wir wirklich pünktlich zur Mittagspause
schreiten, weil sie sonst Probleme bekommen. Daher unterbreche ich die
Antragsberatungen an diesem Punkt. Wir treffen uns um 14.15 Uhr nach
der Mittagspause wieder. Ich wünsche Euch allen einen guten
Appetit.
Erlaubt mir noch die Bemerkung, nachdem wir sehr häufig gefragt wurden,
was denn mit den restlichen Satzungsanträgen geschehen sei. Sie werden
selbstverständlich nach diesem Block noch aufgerufen. Wir werden Euch
nach der Mittagspause einen neuen Fahrplan vorlegen können, wie wir den
heutigen Nachmittag miteinander verbringen wollen.
Einen guten Appetit!
(Unterbrechung des Kongresses: 13.02 Uhr)