(Fortsetzung des Kongresses: 16.40 Uhr)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Sprecherrolle gewechselt. Ich freue mich, dass ich jetzt gemeinsam mit Euch den weiteren Tag dieses Kongresses gestalten darf.

Vielleicht noch eine kurze Ansage für die Kolleginnen und Kollegen, die hier an das Rednerpult treten: Wir haben die Uhr entsprechend dem Geschäftsordnungsantrag nun auf drei Minuten programmiert. Das gelbe Licht springt 45 Sekunden vor Ende der Redezeit an. „Rot“ heißt: die Redezeit ist abgelaufen. Wir bitten, das entsprechend zu beachten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind noch im Untersachgebiet Leiharbeit des Blocks B, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Wir haben dort noch einige offene Anträge, so unter anderem den Antrag B90, zu dem uns im Zusammenhang mit dem Antrag B91 Wortmeldungen vorliegen. Beide Anträge hängen eng miteinander zusammen, weshalb wir diese beiden Anträge gemeinsam aufrufen.

Ich darf zunächst die Kollegin Elisabeth Adam mit der Delegiertennummer 754 bitten, uns ihren Wortbeitrag vorzutragen.

Elisabeth Adam, 754

Mein Beitrag zu Antrag B90 hat sich erledigt, nachdem es um den gleichen Absatz geht wie im Antrag B86, um die Streichung der Kündigung der Tarifverträge.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank. - Dann hat nun die Kollegin Claudia Wörmann-Adam mit der Delegiertennummer 987 das Wort zu diesem Thema.

Claudia Wörmann-Adam, 987

Ich ziehe ebenfalls zurück, weil es jetzt um den gleichen Inhalt geht wie in dem Antrag, über den wir vorhin schon entsprechend abgestimmt haben.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank. - Damit sind keine Änderungsanträge zur Empfehlung der Antragskommission gestellt worden. Wünscht die Antragskommission dennoch das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag B90 und den Antrag B91, der durch den Antrag B90 seine Erledigung findet. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Gegenstimmen! - Vereinzelte Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Bei vereinzelten Gegenstimmen wurde der Empfehlung der Antragskommission gefolgt.

Da diese beiden Anträge die letzten aus diesem Untersachgebiet waren, rufe ich nunmehr die Anträge B84, B85, B88, B89 und B92 bis B97 zur en-bloc-Abstimmung auf. Wer zu diesen Anträgen den Empfehlungen der Antragskommission folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Vereinzelte Gegenstimmen. Enthaltungen? - Bei vereinzelten Gegenstimmen wurde den Empfehlungen ohne Enthaltungen gefolgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch offen die Satzungsanträge, die wir nicht zu Ende bearbeiten konnten. Wir halten es für angebracht, dass wir diesen Block nun zunächst beenden, bevor wir dann weitermachen mit dem Rest des Antragsblocks B, den wir insgesamt abschließen möchten, bevor wir danach den Block H aufrufen werden. Wir haben Euch diese Absicht ja schon mitgeteilt.
Ich darf aufrufen den Antrag S29. Hierzu hat die Antragskommission ihren Erledigungsvermerk zurückgenommen bei der Diskussion rund um den Antrag S28. Nunmehr gibt es eine geänderte Empfehlung der Antragskommission. Hierzu hat der Sprecher der Antragskommission das Wort.

Sprecher der Antragskommission

Die Antragskommission hat die Empfehlung geändert in Annahme als Arbeitsmaterial an den Bundesvorstand.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank für das Vortragen der geänderten Empfehlung. - Es gibt unterdessen keine Wortmeldungen mehr zu diesem Antrag, sodass wir zur Abstimmung über die geänderte Beschlussempfehlung der Antragskommission zum Antrag S29 kommen können. Wer der geänderten Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen und bei einzelnen Gegenstimmen wurde der Empfehlung der Antragskommission gefolgt.
Ich darf nunmehr aufrufen den Initiativantrag i17. Hierzu der Sprecher der Antragskommission.

Sprecher der Antragskommission

Der Initiativantrag 17 wurde zur Nichtzulassung empfohlen, da er nicht die erforderliche Anzahl der Unterschriften hatte. Es gab hierzu nur 76 Unterschriften.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank, Ralf. - Wir haben dennoch hier darüber zu befinden. Wer die Nichtzulassung feststellen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Einzelne wollen der Geschäftsordnung so nicht folgen. Gibt es Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. - Recht herzlichen Dank für diese Abstimmung.

Ich darf dann aufrufen den Antrag S30. Hierzu der Sprecher der Antragskommission. Ralf, Du hast das Wort.

Sprecher der Antragskommission

Die Antragskommission begründet ihre Empfehlung, die Ablehnung lautet, wie folgt: Ein längere sanktionsbewährte faktische Austrittsfrist dürfte gegen die sogenannte negative Koalitionsfreiheit verstoßen, abgeleitet durch Rechtsprechung zum Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Dort heißt es: „Niemand darf zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gezwungen werden.“ Darüber hinaus ist auch der steuerliche Aspekt zu beachten. Wenn es sich bei der Rechtsschutzleistung um eine bezifferbare Gegenleistung zum Beitrag handelt, dann wäre die Rechtsschutzverpflichtung steuerpflichtig. Das heißt, der Rechtsschutz würde für ver.di steuerpflichtig.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank für die Begründung Eurer Position. - Ich habe keine Wortmeldung, weshalb wir unmittelbar in die Abstimmung kommen können. Wer der Empfehlung der Antragskommission zur Ablehnung dieses satzungsändernden Antrags folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Einzelne. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen, einzelne Gegenstimmen. Damit wurde der Empfehlung der Antragskommission gefolgt.

Ich darf aufrufen den Antrag S31, der in vielen Teilen gleich ist. Ich glaube, dass die Empfehlung in weiten Teilen genauso gilt. Möchtest Du dennoch noch einmal das Wort, Ralf? - Nein, gleiche Begründungslinie wie beim vorigen Antrag.

Wir kommen sofort in die Abstimmung. Wer der Empfehlung der Antragskommission folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Ich darf dann aufrufen den Antrag S32. Die Empfehlung der Antragskommission lautet Ablehnung. Zunächst erhält der Sprecher der Antragskommission das Wort.

Sprecher der Antragskommission

Die Antragsteller reklamieren in diesem Antrag ihre verfassungsrechtliche Tarifautonomie und damit natürlich auch das Streikrecht. Die Antragskommission war der Meinung, dass sich das System, das in ver.di gegenwärtig gegeben ist, bewährt hat und dass die Beschäftigten von ver.di durch den Betriebsrat gut vertreten sind.

Es gibt zu dem Thema auch bereits drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, auf die ich ganz kurz eingehen werde. Die erste stammt aus dem Jahr 1998 und besagt, dass die besonderen arbeitsvertraglichen und mitgliedergesellschaftsrechtlichen Loyalitätspflichten der Gewerkschaftsbeschäftigten zur Einschränkung bei der Ausübung des Streikrechts führen. Es gibt ein Urteil des BAG aus dem Jahr 2000, damals noch zu den alten IG Medien, das im Prinzip bestätigt, dass Betriebsräte für Gewerkschaftsbeschäftigte Vergütungsregelungen abschließen können. 2007 kam es zu einem ähnlichen Verfahren. Da hat das BAG einen entsprechenden Antrag mit Nichtzulassung abgelehnt.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank für Deine Begründung. - Jürgen Richter mit der Delegiertennummer 994 hat das Wort.

Jürgen Richter, 994

Mein Name ist Jürgen Richter, Delegiertennummer 994 und heute 27.518 Tage alt. Mein Bezirksfachbereichsvorstand 13, Leipzig-Nordsachsen hat mich gebeten, zu diesem Antrag zu sprechen.

Liebe Delegierte, Ihr habt den Antrag S32 erst mit dem Kongressbeginn erhalten, obwohl er fristgemäß eingereicht wurde. Somit war es nicht möglich, ihn auf Delegiertenvorbesprechungen zu behandeln. Warum der Antrag durchgerutscht sei, ist nicht bekannt. Übrigens war meine Wortmeldung zu diesem Antrag ebenfalls verschwunden.

In der Aussprache zum Geschäftsbericht wurde mehrfach das Ansinnen der Gema-Geschäftsführer verurteilt, Entgelttarifverhandlungen nur noch mit dem Betriebsrat zu führen. Es fehlte allerdings die Begründung für diese Haltung. Die Geschäftsführung ist nämlich der Meinung, ver.di würde mit seinen Mitarbeitern auch nicht anders verfahren. Offenbar haben Sie Paragraf 73 Absatz 2 der ver.di-Satzung aufmerksam gelesen: „Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in kollektiven Verträgen zwischen dem Bundesvorstand und dem Gesamtbetriebsrat vereinbart.“

Die Neoliberalen und Marktradikalen mit Frau Merkel an der Spitze möchten, dass derartige Verfahren breite Anwendung finden. Frank hat heute Vormittag vor diesen Strategien als „Druck durch mehr Freiheit“ gewarnt. Denn flächendeckend angewandt, könnten derartige Praktiken den gewerkschaftlichen Einfluss optimal reduzieren und schon in wenigen Jahren endgültig auf Null bringen. Und ausgerechnet dieses Traumziel aller Marktradikalen und Neoliberalen haben wir in Satzungsrang erhoben!

Thomas Böhm hat am Dienstag sehr drastisch vor organisationsinternen Verstrickungen mit dem Neoliberalismus gewarnt. Dazu muss ich noch sagen: Nicht nur die Gema-Geschäftsführer wollen mit dieser Satzung Betriebsräte erpressen.

Nach der Durchsicht der Satzungen des DGB und aller Einzelgewerkschaften musste ich feststellen: Weder beim DGB noch bei den Einzelgewerkschaften werden die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten derzeitig durch Tarifvertrag ausgehandelt. Außer in der IG BCE - hier legt das ein Personalausschuss fest - werden die Arbeitsbedingungen in den Einzelgewerkschaften und beim DGB mit den Betriebsräten in Betriebsvereinbarungen ausgehandelt.

Na ja, die Lage ist also so. Ich bitte Euch deshalb, dem Antrag nicht zu folgen, weil eine solche Festlegung gewerkschaftsschädigend ist. (Leichter Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Jürgen, habe recht herzlichen Dank für Deinen Beitrag.
Ich möchte mich für die Organisation entschuldigen, dass es uns versehentlich passiert ist, dass einzelne Anträge hier nicht rechtzeitig zugeleitet worden sind. Das wird auf die große Anzahl von 1.600 Anträgen zurückgeführt, die eingegangen waren und die auf Inhaltsgleichheit überprüft werden mussten. Wir hatten sehr viele inhaltsgleiche Anträge. Wir können uns dafür nur entschuldigen, können aber hier, denke ich, gemeinsam festhalten, dass dies keine Auswirkungen auf die Antragsdiskussion hat. Wenn Ihr das durch Euren Beifall bestätigen würdet, wären wir dafür recht dankbar. (Beifall)
Ich darf dann der Kollegin Christa Kokot das Wort erteilen.

Christa Kokot, 922

Schönen guten Tag, hallo alle zusammen! Ich möchte jetzt keinen Keil in unseren neu gegründeten Verband treiben. Ich möchte aber zur Richtigstellung sagen, dass bereits in unserer Landessitzung in Altenburg und auch auf der Bundesfachgruppensitzung des Bereichs 13 in Göttingen dieser Antrag abgelehnt wurde. Ich kann also wohl davon ausgehen, dass man sagen kann, man kann der Ablehnung ohne Weiteres zustimmen.

Es stellt sich nur, wenn dieser Punkt jetzt gestrichen wird, die Frage: Wer ist dann zurzeit, bevor der neu gebildete Gesamtbetriebsrat diese Tarife aushandelt, für die Beschäftigten von ver.di da? Das muss erst neu festgeschrieben sein, das muss erst geklärt sein, dann kann man bestimmte Dinge auch wieder ändern. - Danke. (Leichter Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön. - Es erhält dann der Kollege Hass mit der Delegiertennummer 989 das Wort.

Christian Hass, 989

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gema ist hier angesprochen worden. Ich bitte Euch, diesem Antrag, wie ihn die Antragskommission verabschiedet hat, zuzustimmen. Es ist so: Die Arbeitsbedingungen werden selbstverständlich zwischen Gesamtbetriebsräten und der Geschäftsleitung ausgehandelt.
Es geht bei der Gema um die Entgeltfragestellung. Und da ist es eben so, dass dies nach Paragraf 77 Absatz 3 und nach Tarifvertragsgesetz ausschließlich die Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber entsprechend organisiert, aber nicht die Rahmenbedingungen von Arbeit. Von daher also bitte ich, das auch noch mal zu berücksichtigen. - Schönen Dank.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön. - Es erhält nunmehr die Kollegin Isolde Kunkel-Weber das Wort.

Isolde Kunkel-Weber, 75

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte Euch bitten, der Empfehlung der Antragskommission zu folgen und diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag unterstellt, dass es in ver.di einen Zwang zu einem Betriebsbündnis gibt. Diesen Zwang gibt es nicht, und das steckt auch nicht hinter der Formulierung des Paragrafen 73 unserer Satzung.

Hintergrund dieser Formulierung ist, dass der Gesamtbetriebsrat ermächtigt wird, für die Beschäftigten der ver.di mit dem Bundesvorstand so genannte tarifersetzende Verabredungen zu treffen, die Tarifvertragscharakter haben. Das macht deshalb Sinn, weil wir einen Sozialpartner brauchen, mit dem wir solche Verabredungen treffen. Jürgen hat ja eben gesagt, dass diese Vorschrift in der Regel auch Satzungsvorschrift in allen Einzelgewerkschaften des DGB ist.
Schon seit der ver.di-Gründung werden die Beschäftigten von ver.di bei kollektiven Verhandlungen, die ihre Arbeits- und Einkommensbedingungen regeln, vom Gesamtbetriebsrat vertreten. Mein Eindruck ist - das kann vielleicht ein Vertreter der Beschäftigten bestätigen -, dass die das ganz überwiegend richtig gut finden und dass das nach ihrem Wunsch auch so bleiben soll. (Leichter Beifall)

Ich kann Euch aus eigenem Erleben versichern, Kolleginnen und Kollegen, dass die Beschäftigten der ver.di sehr wohl in der Lage sind, ihren Forderungen mit entsprechenden Maßnahmen Ausdruck zu verleihen. (Beifall) Es gibt zurzeit überhaupt keine Anzeichen dafür, dass es bei den Beschäftigten eine Bewegung gibt, von diesem Verfahren abzuweichen. Wenn es eine solche Initiative gäbe, würde der Bundesvorstand selbstverständlich diesen Meinungsbildungsprozess respektieren und ihm Rechnung tragen. Ich meine aber, wir sollten diese Entscheidung den Beschäftigten überlassen und sie nicht durch einen Kongressbeschluss beeinflussen. (Leichter Beifall)

Im Übrigen, finde ich, sollten wir ein Interesse daran haben, dass 4.000 ver.di-Beschäftigte auch ver.di-Mitglieder sind und bleiben und sich nicht sonst wo organisieren. - (Starker Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank, Isolde. - Die Kongressleitung hat sich dazu entschieden, zu diesem Punkt dem Kollegen Günter Anderer ein Rederecht einzuräumen. Der Kollege Günter Anderer ist der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der ver.di. - Günter, Du hast das Wort. 

Günther Anderer, 81

Ich möchte mich vorweg recht herzlich dafür bedanken, dass wir Gelegenheit haben, auf diesem Kongress das Wort zu ergreifen, insbesondere wenn es um die eigenen Angelegenheiten geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich mache auf Euch nicht den Eindruck, dass wir zahnlos, kraftlos, saftlos und wehrlos unsere Interessen dem Arbeitgeber gegenüber vertreten, sondern dass wir durchaus in der Lage sind, zu akzeptablen Ergebnissen zu kommen. Ich möchte daran erinnern, dass wir im vergangenen Jahr erstmals, und zwar aus den fünf Quellorganisationen heraus, gemeinsame Anstellungsbedingungen für ver.di vereinbart haben. Dem haben sowohl Bundesvorstand als auch der Gesamtbetriebsrat und der Gewerkschaftsrat zugestimmt. Gleiches gilt aktuell - das ist ja zu Beginn des Kongresses dargestellt worden - für das neue Vergütungssystem.

Alle Arbeitgeber, die sich derzeit auf unsere Regelung in Paragraf 73 Absatz 2 berufen, sollten den Inhalt unserer Regelungen akzeptieren. Dann wäre die Frage nach der Form nicht mehr zu stellen. (Vereinzelt Beifall) Wie man in diesem Zusammenhang von neoliberalen betrieblichen Bündnissen sprechen kann, ist mir persönlich völlig schleierhaft, weil diese Vorgehensweise, rechtlich abgesichert - das habt Ihr gehört -, älter ist als jener Begriff, der dazu im Zusammenhang verwendet wird.

Ich will noch eine Kritik am Antragsteller einbringen. Wer sagt, eine Satzungsbestimmung soll zum Nachteil der Beschäftigten - darum geht es - gestrichen werden, muss doch gleichzeitig erklären, wie die Beschäftigten künftig zu Arbeitsbedingungen kommen sollen. Das habe ich in diesem Antrag nicht gefunden. (Beifall)

Es gibt einen Grundsatz: Was sich bewährt hat und nicht infrage steht, sollte man erhalten. - Herzlichen Dank. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank, Günther. Es erhält nun der Kollege Fred Grenkowitz mit der Delegiertennummer 113 das Wort. Fred, bitte.

Fred Grenkowitz, 113

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe eine Minute überlegt, ob ich mich zu Wort melden soll. Ich bin meinem Vorredner dankbar. Er hat es mir mit seinen Ausführungen leichter gemacht. Die Utopie, eine Gewerkschaft für Gewerkschaftsangestellte zu gründen, haben wir jahrzehntelang, leider erfolglos, verfolgt. Ich war zwölf Jahre lang der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der ÖTV-Beschäftigten, kann also auf eine mindestens zwölfjährige Erfahrung auf diesem Sektor zurückblicken. Ihr könnt mir eines glauben: Wir hatten zwar keine starke Gewerkschaft im Nacken, aber der Gesamtbetriebsrat hat sich so verhalten, wie es mein Vorredner gesagt hat. Wir fühlten uns als Tarifvertragspartei, und wir haben uns dieses Recht gegenüber dem geschäftsführenden Hauptvorstand der ÖTV auch nie nehmen lassen.

Ich weiß nicht, ob eine Gewerkschaft der Gewerkschaftsangestellten nicht eine Utopie bleiben wird, denn da treffen wir uns ja alle wieder: die gewerkschaftlichen Arbeitgeber und die Betriebsräte. Wie eben richtig gesagt worden ist: Was sich bewährt hat, sollte man beibehalten. Ich habe versucht, meine Erfahrung darzustellen. Es war nicht immer leicht. Aber wo ist es schon leicht, wenn Parteien aufeinanderstoßen, um Tarife auszuhandeln? - Schönen Dank. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank. Wir haben keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Die Antragskommission verzichtet erneut auf das Wort, sodass wir jetzt zur Abstimmung über die Empfehlung der Antragskommission gelangen. Wer der Empfehlung der Antragskommission folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Einzelne Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Einzelne Stimmenthaltungen. Bei einzelnen Gegenstimmen und einzelnen Enthaltungen wurde der Empfehlung der Antragskommission gefolgt.

Ich darf nunmehr den Antrag S33 aufrufen. Ich habe hierzu zwei Wortmeldungen vorliegen. Das Wort hat aber zunächst der Sprecher der Antragskommission.

Sprecher der Antragskommission

Wie wir schon im Verlauf der Antragsberatung zu den Satzungsanträgen zugesagt haben, haben wir unsere Empfehlung geändert. Die neue Empfehlung lautet Annahme als Material zur Weiterleitung an den Bundesvorstand.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank. Es erhält zunächst das Wort die Kollegin Heike Schlesinger.

Heike Schlesinger, 477

Aufgrund der geänderten Empfehlung und der gestrigen Debatte ziehe ich den Wortbeitrag zurück. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank. Es erhält dann der Kollege Herbert Koch das Wort.

Herbert Koch, 675

Ich ziehe meine Wortmeldung aus denselben Gründen wie bei meiner Vorrednerin zurück. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank, Herbert. Es hat nunmehr Volker Mörbe das Wort.

Volker Mörbe, 625

Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank, Volker. Vielleicht kommen wir ja doch durch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf dann zur Abstimmung über die geänderte Empfehlung der Antragskommission kommen. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit den Block S komplett abgearbeitet und haben nunmehr die Absicht, die übrig gebliebenen Anträge aus dem Block B aufzurufen.

Ich rufe zunächst den Antrag B1 auf. Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Sprecher der Antragskommission darf ich wiederum den Kollegen Anton Hafner recht herzlich begrüßen. Er hatte ja bereits das Vergnügen, uns die Empfehlung der Antragskommission mitzuteilen. Da bei Antrag B1 die Empfehlung Annahme lautet, werden wir allerdings erst einmal die Diskussion führen. Das Wort erhält zunächst die Kollegin Gitta Süß-Slania mit der Delegiertennummer 688. (Zuruf: Ist bereits abgereist!) - Wir wünschen an dieser Stelle gute Besserung. (Heiterkeit) Das Wort hat dann der Kollege Andreas Joos mit der Delegiertennummer 282.

Andreas Joos, 282

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein - das ist eigentlich das Motto meines Antrags. Ich meine nämlich, im Leitantrag müsste die Ergänzung „mit Arbeitnehmerstatus“ eingefügt werden. Es ist nicht einzusehen, dass Kolleginnen und Kollegen, die 50 Jahre oder älter sind, in Beschäftigungsmaßnahmen eingestellt werden, ohne als Arbeitnehmer alle Rechte zu haben. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt diesen Kolleginnen und Kollegen in Beschäftigungsmaßnahmen die Möglichkeit, sich beim Betriebsrat gegen einen ungerechtfertigten Hinauswurf zu wehren. Ihnen fehlen viele andere Rechte.

Aus meiner Erfahrung heraus sage ich: Es schadet nicht, wenn Kolleginnen und Kollegen in Beschäftigungsmaßnahmen diese Rechte zustehen. In den 80er-Jahren setzten sich zahlreiche Betriebsräte von Weiterbildungsträgern, unterstützt von ÖTV und IG Metall, dafür ein, dass Umschüler und Auszubildende in überbetrieblichen Maßnahmen diesen Status zugesprochen bekommen.
Durch eine gemeinsame Rechtsprechung wurde dieser Status Kolleginnen und Kollegen Anfang der neunziger Jahre von BAG, Verwaltungsgerichtshof,  Sozialgerichtshof abgesprochen. Wenn wir schon für Beschäftigungsmaßnahmen sind und meinen, dass Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Interesse arbeiten, sollte ihnen das Recht, als Arbeitnehmer gewertet zu werden, anerkannt werden, denn die Würde des Menschen erschöpft sich nicht im Stundenlohn von 7,50 Euro.

Mein Antrag: Ergänzung in Zeile 189 dieses Antrags. Der laufende Text wäre: „Ortsübliche Löhne, die Sozialversicherungspflicht mit Arbeitnehmerstatus“ und so weiter. - Vielen Dank.  (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank für Deinen Beitrag. Ich wurde gebeten, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Kollegin Gitta Süß-Slania tatsächlich erkrankt ist. Ich wiederhole meine guten Wünsche zu ihrer Besserung. Ich denke, Ihr schließt Euch an. (Beifall)

Ich darf dann der Kollegin Anne Eberle mit der Delegiertennummer 1006 das Wort erteilen.

Anne Eberle, 1006

Ich stimme mit meinem Vorredner überein, dass die tariflichen Bedingungen und gleichen Rechte immer eine Forderung waren, da sich immer in dem ganzen Paket einschleicht, der zweite ehrliche Arbeitsmarkt, wo dann von Zusätzlichkeit der Arbeit die Rede ist, das ist die sogenannte gemeinnützige Arbeit. Die Erfahrung haben wir ja durch die Ein-Euro-Jobs. Die gab es ja auch schon vor 2005. Es kann nicht sein, dass wir einen zweiten, dritten Arbeitsmarkt einschieben und dann noch sagen, unsere älteren Kolleginnen und Kollegen haben Hemmnisse und die werden so definiert. Warum schreiben wir denn Eigenschaften dazu? Das ist das Wort der Mächtigen, damit sie noch einmal versuchen, die Löhne zu drücken. Das kann nicht sein. Ich stehe für gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

In den folgenden Anträgen passiert es häufig, dass es wieder vorkommt. Wir brauchen nicht zusätzliche Arbeit, wir brauchen eine normale Arbeit mit gleichem Lohn für die gleiche Tätigkeit. Das gilt, egal, wer auf dem Arbeitsmarkt ist. Wir haben die Leiharbeit heute Morgen diskutiert. Das sind doch auch die Erwerbslosen, die in Leiharbeit hineinkommen. Ich kenne genug Fälle, die 14 Tage in Leiharbeit waren, und dann wieder draußen, danach waren sie wieder vier Wochen zu Hause. Das ist am laufenden Meter so.

Das sind keine Arbeitsbedingungen, die man auch sogenannten nicht mehr Leistungsfähigen in dieser Gesellschaft zuspricht. Im Übrigen: Ab 1. Oktober gibt es auch Sondersätze, einen Lohnkostenzuschuss. Sie haben nachher noch nicht mal Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Spirale geht immer weiter. Das wollen sie in Zukunft für die Gesellschaft, damit sie sich daran gewöhnt. Das kennen wir schon mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch die Mozart-Modelle. Damit sie sich daran gewöhnen. In Zukunft, Junge und Mädchen, kannst Du alles tun, was gerade lustig ist, vielleicht auch noch mit der Nagelschere den Rasen mähen. Man muss endlich mal darüber reden, welche Arbeit sinnvoll ist und welche Produktion wir brauchen.

Wir müssen auch gucken, unter welchen Bedingungen die Menschen arbeiten müssen. Darüber haben wir ganz viel auf dem Kongress gehört aus dem Handel und anderen Bereichen. Ich bin auch 59. Wir wollen nicht auch noch solche Sachen zumutbar machen, weil das alles dann mit dem ALG II zusammenhängt.

Wenn ich die Arbeit nicht annehme, wird die Kohle gestrichen. Wir haben keine Rechte mehr. Es gibt in der Zwischenzeit Leiharbeitgeber, das sage ich an der Stelle noch einmal, Bildungsträger, die Arbeitsgelegenheiten haben mit Entgeltvariante. Die verleihen wiederum an die Stadtwerke in Duisburg die Leute für 900 Euro brutto im Monat. Das weicht das ganze Arbeitsrecht auf. Darüber haben schon ganz viele Juristen geschrieben. Das kann man nachlesen.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Anne, kommst Du zum Schluss.

Anne Eberle, 1006

Wenn das so weitergeht, haben wir in dieser Gesellschaft vier Klassen. Wir wollen aber an einem Strang ziehen. Deshalb muss man das weiter diskutieren und solche Dinge nicht hineinschreiben.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Anne. Es hat nun das Wort die Kollegin Ilona Herrmann mit der Delegiertennummer 750.

Ilona Herrmann, 750

Ich habe einen Änderungsantrag zu diesem Antrag. Ich hoffe, für mich zählt die Redezeitbegrenzung nicht ganz so. (Unruhe) Moment, ich erkläre es gerade. Ich kann oftmals nicht folgen, wenn jemand sagt, „Änderung in der und der Zeile“ und spricht sofort weiter. Bis ich die Zeile gefunden habe, weiß ich gar nicht mehr, was der verändern will. Den Punkt möchte ich jeweils ein bisschen langsamer sagen.

Ich beginne. Zuerst einmal schließe ich mich den ersten beiden Vorrednerinnen an, auch was die Entgeltvariante-Argumentation angeht. In Zeile 75 nach „gehört haben“ hätte ich gern den folgerichtigen Satz eingefügt: „Deshalb fordert ver.di einen Rechtsanspruch auf den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz, der unabhängig vom Einkommen des Lebenspartners, der Lebenspartnerin der/dem Erwerbslosen zustehen muss.“

Die Begründung hierfür: ver.di muss mit einer klaren Forderung der finanziellen Abhängigkeit, der Menschen während der Erwerbslosigkeit ausgesetzt sind, entgegentreten. Mehrheitlich sind es Frauen und junge Menschen, die sogenannten U25, also die unter 25-Jährigen, denen durch die Anrechnung von Partnereinkommen kein Arbeitslosengeld II zugestanden wird. Den Rest sagt der Antrag vom Bundesvorstand.

Jetzt kommen wir zu den Zeilen 177 bis 184 - nicht nur Zeile, sondern Absatz. Den hätte ich gern wie folgt geändert, wobei ich auch da Anne zustimmen muss. Das Ganze gehört eigentlich noch viel weiter diskutiert. Das war auch die Frage, die ich an unsere neue Kollegin im Bundesvorstand gestellt hatte, die jetzt für das Ressort Sozialpolitik zuständig ist. Das ist eine ganz gefährliche Geschichte. Ich habe es halt mal versucht.

Ich hätte gern geändert in „Für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmerinnen, denen eine Integration in den Ersten Arbeitsmarkt nicht mehr zumutbar ist, müssen im Rahmen des Zweiten Arbeitsmarktes subventionierte öffentliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Ein sogenannter ehrlicher Zweiter Arbeitsmarkt“, wie ihn auch der DGB schon bezeichnet hat und auch dieser besagte Antrag, „darf nicht das vorrangige Ziel aufgeben, die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verfolgen.“

Die Begründung für diese Änderung ist folgende. Der Zweite Arbeitsmarkt ist in erster Linie dazu da, mit beruflicher Qualifikation und durch befristet subventionierte Beschäftigung, nämlich die sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zu bieten, wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Ilona, wir geben Dir eine Minute mehr. Du hast noch 40 Sekunden.

Ilona Herrmann, 750

Nun ja, seit Hartz IV gibt es das Instrument nicht mehr und auch der IHB-Bericht, der am Anfang dieses Antrags steht, bestätigt dies. Auch der Bundesrechnungshof-Bericht. Jetzt muss ich leider schnell machen. Ich hätte nämlich noch eine Änderung. Es ist ein Hammer, dass ich meine Änderungen hier nicht vorlesen kann. Ich habe es schriftlich eingereicht, aber kleine Korrekturen.
Zeile 12 bis 126 wird wie folgt geändert: „ver.di lehnt das zurzeit praktizierte Instrument der Eingliederungsvereinbarungen ab. Es bedarf keines Extra-Vertrages zwischen Arbeit Suchenden und Job-Centern, der die Rechte und Pflichten von Erwerbslosen noch einmal festschreibt, da diese bereits im Merkblatt für Erwerbslose festgelegt sind.“

Begründung hierfür. Mit den Eingliederungsvereinbarungen werden Erwerbslose in Ein-Euro-Jobs und prekäre Beschäftigungen gedrängt. Sie sind auch oft Basis für die Sanktionen, die unter anderem in diesem Antrag der Bundesvorstand weiterhin fordert - jetzt werde ich nervös -, obwohl sie keine echten Eingliederungsvereinbarungen sind. Ich bin selbst Sozialrichterin und weiß es. Auch wie die Richter entschieden haben.

Alle Pflichten, die Erwerbslose haben, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, stehen in besagtem Merkblatt. Dieses muss auch gelesen werden bei Arbeitslosmeldungen und wird auch ausgehändigt. - Vielen Dank. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Ilona. Die Antragskommission hat eine Bitte. (Ilona Herrmann führt ein erregtes Gespräch mit Mitgliedern der Kongressleitung) - Bitte höre mir ganz kurz zu, Ilona, das wäre hilfreich für unsere gemeinsame Arbeit. - Ilona, Ilona! (Ilona Herrmann führt ihr Gespräch unbeirrt fort) - Ilona, Ilona (Pfiffe) - Ilona! (Anhaltend Pfiffe) - Ilona, wenn Du bitte Deine weiteren Änderungen - Du hattest schon welche eingereicht und Du hast gesagt, Du hättest sie nochmals geändert - bei der Antragskommission abgeben würdest, wäre das hilfreich, damit die Antragskommission das sauber bearbeiten kann. Wir möchten gemeinsam sauber arbeiten und das werden wir auch tun. (Beifall)

Christa Hennig, Delegiertennummer 336, erhält als Nächstes das Wort.

Christa Hennig, 336

Ich möchte  zu dem vorliegenden Antrag Folgendes sagen: Ich bitte Euch ganz herzlich, über den vorliegenden Antrag so, wie es die Antragskommission empfohlen hat, zu entscheiden. Mir geht es hauptsächlich um die Zeiten 175 ff, in denen es um den Zweiten Arbeitsmarkt geht.

Ich komme aus Magdeburg. Wir haben eine Erwerbslosenquote von 25 Prozent. Wir haben für bestimmte Gruppen - und dazu gehöre auch ich, ich bin nämlich eine Betroffene - keine Möglichkeit, auf dem Ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden. Darum ist für uns in Ostdeutschland dieser Zweite Arbeitsmarkt von ganz entscheidender Bedeutung.

Ich bin selbst in einem DGB-Büro ehrenamtlich in Beratungstätigkeit und weiß, dass viele diese Arbeit auch brauchen. Sie brauchen sie nicht nur des Geldes wegen, sondern sie brauchen sie hauptsächlich, um wieder einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und wieder integriert zu werden. Deshalb kann ich nicht sagen, der Zweite Arbeitsmarkt muss weg. Ich habe keine Alternative. Gäbe es sie, wäre dies schön. Aber sie wird es auch in den nächsten Jahren nicht geben. Um das den Menschen zu ermöglichen - es geht hier um eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen -, möchte ich Euch bitten, der Empfehlung der Antragskommission zu folgen. - Vielen Dank.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank, Christa. Nun hat das Wort Uli Schauen, Gewerkschaftsrat, Teilnehmernummer 20.

Ulrich Schauen, Gewerkschaftsrat

Wir haben diesen Antrag auch im Gewerkschaftsrat besprochen und haben - ich habe mich eben erkundigt - gehört, dass über den „ehrlichen Zweiten Arbeitsmarkt“ Glaubensdiskussionen geführt worden sind. Ich hatte geglaubt, das hätten wir herausgestrichen, weil niemand genau weiß, was das ist. Nach vielen Diskussionen darüber haben wir gesagt, das ist jetzt nur noch ein Antrag des Bundesvorstands, aber nicht mehr des Gewerkschaftsrats. Deswegen müssen wir wohl auch hier so viel über diesen Antrag diskutieren, weil darin so viel unklar ist und so viel übernommen worden ist, was in der Diskussion mit den Ehrenamtlichen noch gar nicht zu Ende gebracht worden ist.

Ich weiß auch nicht, ob es reichen würde, den Absatz über den „ehrlichen Zweiten Arbeitsmarkt“ zu streichen. Hier ist ja schon einmal kritisiert worden, dass der DGB so etwas fordert und niemand genau weiß, was das ist und ob man mit so etwas Unbekanntem und Gefährlichem die Türen öffnete. Ich bin hier als Gewerkschaftsrat nicht antragsberechtigt. Deshalb möchte ich an Euch appellieren, diesen Absatz zu streichen oder den Antrag als Arbeitsmaterial zu übergeben oder etwas in dieser Art. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Uli. Als Nächstes hat das Wort der Kollegen Frank Bsirske, den ich auch bitte, seine Teilnehmernummer zu sagen. Gegebenenfalls schauen wir nach, Frank.

Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

Meine Teilnehmernummer trage ich nach; da muss ich erst mal suchen. (Heiterkeit)

Kolleginnen und Kollegen, ich möchte davor warnen, Sprachkritik zu verwechseln mit inhaltlicher Auseinandersetzung. (Leichter Beifall) Als was wird hier ein „ehrlicher Zweiter Arbeitsmarkt“ gefasst? Ich habe das Gefühl, die Kritik an dem Begriff richtet sich vor allem gegen das Wort „ehrlich“. Man könne doch eine solche Arbeit nicht „ehrlich“ nennen.

Mich interessiert gar nicht, ob wir das ehrlich oder nicht ehrlich nennen, sondern mich interessiert hier das, was ich damit inhaltlich verbinde. Das, was ich damit inhaltlich verbinde, ist in diesem Antrag definiert, indem es heißt - ich darf zitieren -, der ehrliche Zweite Arbeitsmarkt ist erstens ein Arbeitsmarkt mit der „Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, bei denen die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt kein verbindliches Ziel sein muss;“ zweitens öffentlich subventionierte Beschäftigung - da können nämlich jetzt aus unterschiedlichen Töpfen die Gelder zusammengezogen werden - und drittens Möglichkeit für eine tarifliche Bezahlung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das alles steht in dem Antrag. Jetzt hat ein Kollege gesagt, dann sollen sie auch die Rechte wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen. Mir leuchtet das ein. Es soll außerdem zusätzliche Arbeit sein, weil wir sonst ein Riesentheater kriegen mit dem Handwerk beispielsweise, das sagt, hier werde mit öffentlichen Mitteln, mit Sozialversicherungsabgaben, mit Steuermitteln eine Konkurrenz gegen das Handwerk gefördert. Das halte man überhaupt nicht durch.

Das sind die Kriterien und die Zuschreibungen zu einem Zweiten Arbeitsmarkt. Nennen wir diesen Arbeitsmarkt einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu tariflichen Bedingungen, sozialversicherungspflichtig, der den dort beschäftigten Menschen Arbeitnehmerrechte einräumt. Dann haben wir das erfasst, was damit gemeint ist. So steht es hier mit dem Antrag mit der Ergänzung des Kollegen.

Ich finde, das sollten wir nicht ablehnen, sondern annehmen, denn das ist ein Riesenfortschritt gegenüber Ein-Euro-Jobs und allem, was sich da gegenwärtig abspielt. Da sollten wir nicht über Leiharbeitseinsatz und so weiter reden. Das ist klar, das ist ein Fortschritt gegenüber dem, was ist. Ich finde, es lohnt sich, dafür einzutreten. Das würde nämlich die Lebenssituation der Langzeitarbeitslosen entscheidend verbessern. Lasst uns dem zustimmen, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank, Frank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Antragskommission braucht einen Moment, um sich zu beraten.

Wir nutzen die Beratungspause, um die Teilnehmernummer des Frank Bsirske für das Protokoll zu sagen. Es ist die Teilnehmernummer 71. (Heiterkeit - leichter Beifall)

Die Antragskommission ist mit ihrer Beratung fertig. Sie erhält nun das Wort.

Sprecher der Antragskommission

Die Antragskommission empfiehlt Annahme mit folgender Änderung: In Zeile 189 wird eingefügt „der Arbeitnehmerstatus“. Sonst empfehlen wir keine Änderungen, weil die ganzen Fragen mit dem, was der Frank noch einmal dezidiert erklärt hat, in den Anträgen 11 ff nochmals sehr dezidiert aufgelistet wird. Wenn man hier etwas ändern würde, würde die Klarheit des Antrages völlig verloren gehen. - Danke schön. (Leichter Beifall)

Danke schön, Anton. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag B1. Wer der veränderten Empfehlung der Antragskommission folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einige wenige Enthaltungen. Bei einigen wenigen Enthaltungen und Gegenstimmen wurde dem Antrag gefolgt.

Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag.

Jürgen Johann, 305

Jürgen Johann, Delegiertennummer 305. - Ich habe eine Bitte. Dann stelle ich auch einen Antrag.

Ich habe die Bitte, dass die Kolleginnen und Kollegen, die längere Änderungsanträge stellen, diese bei der Antragskommission abgeben. Das ist wohl eben auch geschehen. Nur verstehe ich nicht, warum die Delegierten sie nicht auch kriegen. Dann würden wir uns ungeheuer viel Zeit sparen, Kolleginnen und Kollegen. Dann müssten wir die Anträge nicht hier vorlesen und hätten die Sicherheit, über was wir abstimmen.


Ich beantrage deswegen, dass nach Möglichkeit bei dieser hervorragend funktionierenden Kongressleitung wenigstens die Anträge oder die Änderungsanträge, die wir heute Abend oder spätestens morgen früh diskutieren, schriftlich haben. Der Kongress würde viel Zeit sparen und sehr viel effizienter werden. - Danke schön. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön. - Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. (Zurufe: Doch!) Wo? - Ja, bitte, formale Gegenrede. (Widerspruch) Ach so, Du möchtest ausführlich begründen. Bitte schön, Julia Müller. Sage bitte auch Du Deine Delegiertennummer.

Julia Müller, 99

Ich bitte Euch zunächst um Verständnis, dass ich hier als Delegierte mit der Nummer 99 spreche.

Das Verfahren, das wir für diesen Kongress festgelegt hatten, besagt, dass in der laufenden Aussprache jeder/jede die Möglichkeit hat, Änderungen zu stellen. Wenn wir jetzt relativ kurzfristig festlegen, sie sollten schriftlich abgegeben werden, werden wir im Verfahren und in der Beratung ein Problem bekommen, wie gerade geschehen. Die Kollegin hatte uns die Änderungen schon zum besseren Verständnis eingereicht, ist aber davon abgewichen, weil sie die zuvor rückdiskutiert und spontan daran gefeilt hatte. Es gab eine Diskrepanz zwischen dem, was uns schriftlich vorlag, und dem Änderungsantrag, den sie dann gestellt hat.

Ich halte das vorgeschlagene Verfahren, so hilfreich es wäre - für den nächsten Kongress halte ich das für eine sehr, sehr erwägenswerte Idee -, für unsere laufenden Beratungen für sehr schwierig, weil wir jedes Mal prüfen müssten: Ist das, was uns vorliegt, wirklich das, was die Kollegen und Kolleginnen einbringen wollen? Oder gibt es Veränderungen?
Es ist meine Befürchtung, dass dies mehr Chaos schaffen als uns helfen würde, als wenn wir jetzt langsam vorlesen, was Sache ist. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Vielen Dank, Julia. - Da dies ein Geschäftsordnungsantrag war, kommen wir zur Abstimmung. Wer der Intention des Antragstellers folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Einige wenige. Wer stimmt dagegen? - Die breite Mehrheit. Enthaltungen? - Bei einzelnen Enthaltungen wurde dem Antrag zur Geschäftsordnung nicht gefolgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf nun den Antrag B11 und die mit ihm zusammenhängenden Anträge aufrufen. Diese sind die Anträge B12, B13, B14, B15, B16, B17, B18, B19, B20, B21, B22, B23, B24, B25, B26, B27 und B33, dort die Ziffer 2. Alle diese Anträge sind jetzt zur Beratung aufgerufen. Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Es hat zunächst der Kollege Andreas Joos mit der Delegiertennummer 282 das Wort.

Andreas Joos, 282

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem soeben angenommenen Antrag B1 hat sich eigentlich der jetzt zu diskutierende Antrag B11 völlig erledigt. Sogar der Personenkreis, der ursprünglich unter das Bundessozialhilfegesetz § 19 gefallen ist, der eine Unterstützung zur Teilhabe benötigt hatte, ist mit B1 abgedeckt. Falls Ihr Euch unsicher seid, ob wir einen Dritten Arbeitsmarkt benötigen, bitte ich Euch querzulesen, was zum Beispiel N1, ein Antrag aus der Weiterbildung, enthält. Darin vertreten wir, dass die Berufsfachlichkeit einen hohen Stellenwert erhalten soll, dass wir gegen Teilqualifikation als Standard sind.

Der Antrag B11 besagt unter anderem, dass es möglich sein soll, zehn Stunden zur Teilqualifikation zu erreichen. Damit spricht dieser Antrag B11 auf dieser Ebene dagegen. Auch die Forderung, 20 oder maximal 30 Stunden zu beschäftigen, ist doch genau das, was in 1-Euro-Jobs zurzeit gemacht wird. Kein 1-Euro-Jobber arbeitet länger als 30 Stunden.

Ich finde den Antrag auch frech. Er ist ein Tiefflieger, ein Abfangjäger. Eigentlich richtet er sich gegen alle Forderungen, die die Abschaffung des 1-Euro-Jobs verlangen, und fordert Umwandlung in regulär bezahlte Arbeit in öffentlicher Hand.

Von daher meine ich, wir sollten unbedingt diesen B11 ersatzlos streichen und ablehnen. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Andreas. - Es erhält die Kollegin Anne Eberle mit der Delegiertennummer 1006 das Wort.

Anne Eberle, 1006

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke meinem Vorredner. Ich hatte einen Änderungsantrag eingebracht, und zwar hatte ich gesagt, dass das „nur bis“, wenn der Satz mit dem Dritten Arbeitsmarkt anfängt, zu streichen ist, weil dieser Antrag auch den nachliegenden Anträgen, die erledigt sind, widerspricht.

Sämtliche Beschäftigte, die hier einen Antrag gegen die 1-Euro-Jobs gestellt haben, haben alle „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung reingeschrieben. Teilweise sind sie noch weiter gegangen, was auch richtig ist, in den Kommunen dieses Geld zu verwenden und auch 1-Euro-Jobs zu Tarif umzuwandeln. Das ist genau das Richtige. Dort kann man es im Hintergrund dessen ansiedeln, dass im öffentlichen Dienst immer mehr Stellen abgebaut werden und dass ganz viele sogenannte zusätzliche Arbeiten über 1-Euro-Jobs oder Entgeltvarianten gelaufen sind, die man sowieso bei der öffentlichen Daseinsvorsorge hätte erledigen müssen.

Deshalb schließe ich mich meinem Vorredner an. Ich denke, wenn wir das nicht wegkriegen, weil Bildung das eine ist - er hat den Bildungsbereich mit den ganzen Modulen, die laufen, angesprochen -, können wir das in einen solchen Antrag überhaupt nicht reinbuddeln. Wenn, dann richtige Weiterbildung, damit die Kolleginnen und Kollegen wieder auf dem Stand der Technik sind und damit sie sich wirklich wieder auf dem Ersten Arbeitsmarkt bewerben können.

Alles andere läuft darauf hinaus, was die Regierung im SGB II schon bereits beschlossen hat: ab dem 1.10. 100.000 Arbeitsplätze mit Kombilohnzuschuss zu installieren, und zwar mit den Wörtern: Die Gesellschaft soll sich daran gewöhnen, dass es einen Dritten Arbeitsmarkt gibt. So! Und dass nämlich die Leute mit Hemmnissen, die man nicht vermitteln kann, in Zukunft beschäftigt werden. Das ist moderner Arbeitsdienst.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Anne, recht herzlichen Dank. Dein Änderungsantrag ist leider nicht bei der Antragskommission angekommen. Sei bitte so lieb und gib ihn ihr. Wir geben der Antragskommission das Wort, damit uns die genaue Zeile für die Änderung genannt werden kann.

Es hat jetzt die Kollegin Ilona Herrmann mit der Delegiertennummer 750 das Wort.

Ilona Herrmann, 750

Dieses Mal ist es kürzer, weil sich die Leitanträge alle ein bisschen ergänzen. - Ich habe den Änderungsantrag für die Zeilen 12 bis 28. Sie sollen lauten: „Die Mittel für die zurzeit bundesweit bestehenden 1-Euro-Jobs, das heißt, die Bruttokosten der Erwerbslosigkeit und die 1-Euro-Job-Mehraufwandsentschädigung“ - denn die entsprechen zusammen rund 1.400 Euro brutto - „sollen zur Finanzierung für sogenannte ABMs und“ - darüber können wir auch noch streiten - „für subventionierte öffentliche Beschäftigungsverhältnisse (eine Art erweiterte ABM), das heißt eine prozentuale Erhöhung der Subventionierung, verwendet werden. Während der ABM muss eine berufliche Qualifizierung garantiert sein.“

Begründung: Anstatt die Erwerbslosigkeit zu finanzieren und damit auch zum Lohndruck beizutragen, sollen zeitlich befristete öffentliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Zweiten Arbeitsmarkt geschaffen werden - mit dem vorrangigen Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Daraus folgt als weitere Änderung, dass in Zeile 40 „am 3. Arbeitsmarkt“ gestrichen wird und in Zeile 68 der Beginn „Alle übrigen“ durch „Diese“ ersetzt wird. - Danke.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Ilona. - Es erhält der Kollege Josef Filippek mit der Delegiertennummer 244 das Wort.

Josef Filippek, 244

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es kurz machen. Ich bin auch der Auffassung wie der Erstredner, dass dieser Antrag überflüssig ist, und stelle den konkreten Antrag, diesen Antrag abzulehnen. (Vereinzelt Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Josef. - Es hat das Wort die Kollegin Ulla Pingel, Delegiertennummer 98.

Ursula Pingel, 98

Dieser Antrag gegen die 1-Euro-Jobs beinhaltet gleichzeitig ein Recht auf Arbeit, von der man eigenständig leben kann, und zwar im Gegensatz zu den 1-Euro-Jobs tarifvertraglich geregelt. Man soll arbeitsrechtlich und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Das ist der wesentliche Inhalt dieses Antrags. Der Antrag B1 ist eigentlich eine Situationsbeschreibung. Er fordert nicht die Umwandlung direkt. Er benennt sie, aber nicht direkt wie hier. Das heißt, der wesentliche Punkt dieses Antrags ist Recht auf Arbeit und die Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten in existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige und vergütete Beschäftigungsverhältnisse. Zum sogenannten Dritten Arbeitsmarkt oder dem, was jetzt ab 1. 10. gilt, wird in diesem Antrag ganz schlicht gesagt, dass eben nicht bestehende Arbeitsplätze verdrängt werden sollen. Wir müssen im Grunde genommen hier Opposition dazu beziehen, dass es nicht zu einer weiteren Absenkung oder zur Verdrängung von normaler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kommt. Das heißt, man muss sich darüber verständigen. Von daher bitte ich, den Antrag nicht abzulehnen. (Vereinzelt Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Ulla. - Es erhält jetzt der Kollege Bernd Schumann, Delegiertennummer 746, das Wort.

Bernd Schumann, 746

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vorhin den Antrag B1 entschieden, und in diesem Antrag haben wir uns dafür entschieden, dass wir mit diesem sogenannten ehrlichen Zweiten Arbeitsmarkt umgehen und operieren wollen, dass das für uns eine Möglichkeit ist. Dem steht aber diametral der Antrag B11 gegenüber, der wiederum von einem Dritten Arbeitsmarkt spricht. Ich bin der Auffassung, dass wir als ver.di einen Dritten Arbeitsmarkt nicht fordern sollten. Das ist kontraproduktiv. (Beifall)

Ich will es begründen. Der Dritte Arbeitsmarkt sind quasi die 1-Euro-Jobs, und das entspricht quasi dem früheren Paragraf 19 BSHG. Was mit dem früheren Paragraf 19 BSHG war und was die 1-Euro-Jobs gemacht haben - da hat es ja auch eine Änderung in der Beschlusslage beim Bundesvorstand ergeben -, ist klar: Das ist Zwangsarbeit - das will ich einmal so nennen - und wird es auch immer bleiben. Insofern war die Antwort des DGB, einen Zweiten ehrlichen Arbeitsmarkt zu machen, ja korrekt.

Aus diesem Grunde wäre ich dafür, dass man das alles herausholt, weil es nicht gut ist, wenn wir für 1-Euro-Jobs plädieren. Wenn man den Antrag noch bearbeiten und ihn nicht komplett wegstimmen will, wäre noch eine Möglichkeit, dass man in dem in Zeile 10 beginnenden mit „Die Mittel, die für 1-Euro-Jobs aufgewendet werden, sollen“ Satz nicht schreibt, „am sogen. 3. Arbeitsmarkt“, sondern dass man sagt, dass die Mittel, die man da einspart, dann in den Zweiten ehrlichen Arbeitsmarkt kommen. Das könnte man meiner Meinung so formulieren.

Dann habe ich noch eine Bitte für eine zweite Änderung. In Zeile 44 beginnt der Satz mit: „In Anknüpfung an das alte Bundessozialhilfegesetz“. Diesen Satz sollte man bis „zu können“ streichen. Das wäre hier mein Vorschlag zur Änderung. - Danke schön.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Bernd, gib diesen Vorschlag doch bitte schriftlich zur Antragskommission. Dann werden wir das irgendwie hinbekommen. - Unsere herzliche Bitte: Wenn Ihr solche Änderungsanträge habt, formuliert Sie doch bitte schriftlich. Ihr erleichtert der Antragskommission damit wesentlich die Arbeit. - Recht herzlichen Dank.

Es erhält nunmehr das Wort die Kollegin Petra Gerstenkorn, Teilnehmernummer 79, Teilnehmerin des Bundesvorstandes.

Petra Gerstenkorn, Bundesvorstand

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieser Antrag ist an diesen Kongress weitergeleitet worden vom Bundeserwerbslosenausschuss. Dieser Bundeserwerbslosenausschuss hat ebenso wie alle anderen Vorkonferenzen sich über mehrere Tage mit seinen Anträgen befasst und auch diesen Antrag - das kann ich Euch versichern - sehr lange und sehr strittig diskutiert. Ich fände es wenig wertschätzend, wenn auf diesen Antrag inhaltlich nicht eingegangen wird, sondern wenn er einzig und allein für verzichtbar erklärt wird. (Leichter Beifall)

In diesem Antrag sind die Forderungen enthalten, das Geld, das für 1-Euro-Jobs aufgewendet wird, eben nicht mehr für 1-Euro-Jobs aufzuwenden, sondern für andere beschäftigungsfördernde Maßnahmen. Ich glaube, dass dieser Antrag so auch angenommen werden sollte. Eine Kollegin vom Bundeserwerbslosenvorstand hat ja auch dafür plädiert. Ich bitte Euch also, wirklich der Empfehlung der Antragskommission zu folgen. (Leichter Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Recht herzlichen Dank, Petra. - In dieser Diskussion erhält zum zweiten Mal das Wort der Kollege Andreas Joos mit der Delegiertennummer 282.

Andreas Joos, 282

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man muss erst selber arbeitslos sein, um die Situation von Menschen, die arbeitslos sind, beurteilen zu können. (Leichter Beifall) Wenn Ihr - ich mache das seit x Jahren - mit Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeitet, die arbeitslos geworden sind, dann seht Ihr, wozu das, was dieser Antrag eigentlich fordert, führt, was es bedeutet, maximal 30 Stunden oder eher noch 20 Stunden beschäftigt zu sein. Jemand, der so beschäftigt ist, muss genauso wie einer, der einen 1-Euro-Job erledigt, zur Arge gehen und ergänzende Hilfe beantragen. Menschen, die so arbeiten, würden auch bei 7,50 Euro wieder in die Hilfe fallen. Das ist ein Grund, diesen Antrag abzulehnen.

Der zweite Grund ist, zu sagen: 10 Stunden für Selbstqualifizierung. Es gibt eine ganze Reihe von Trägern, die diese Selbstqualifizierung durchführen mit Menschen mit Bildungshemmnissen. Wir in der Weiterbildung sagen: Gerade Menschen mit Bildungshemmnissen brauchen eine qualifizierte Weiterbildung, möglichst im Vollzeitjob, und zwar mit Unterstützung, mit Niederreißen dieser Bildungshemmnisse, und nicht so, wie es heute nach SGB II, Paragraf 16, angelegt ist, im Selbsterwerb dieser Kenntnisse und durch Training, sprich: durch Arbeit an der Arbeitsstelle.

Das ist der zweite Grund, warum dieser Antrag abgelehnt werden sollte.
Man müsste auch einmal sehen, wo diese Regelung eigentlich niedergelegt ist: nicht in Paragraf 16 Absatz 3, der im SGB II die Ein-Euro-Jobs regelt, sondern in Paragraf 16 Absatz 1 SGB II, der es heute schon erlaubt - und das wird gemacht -, Langzeitarbeitslose anders als die Ein-Euro-Jobber bis zu zwei Jahre nicht besser, sondern teilweise materiell schlechter gestellt zu beschäftigen. Das ist der dritte Grund, diesen Antrag abzulehnen.

Wer heute vom Dritten Arbeitsmarkt spricht, der sollte wissen, was auf EU-Ebene mit dem Dritten Arbeitsmarkt auf uns zukommt: die Aushebelung der Arbeitnehmerrechte vieler Langzeitarbeitsloser. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Andreas. - Es erhält der Kollege Thomas Cosmar mit der Delegiertennummer 110 das Wort.

Thomas Cosmar, 110

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in Berlin-Brandenburg in der Vorbesprechung zu diesem Kongress intensiv zu diesem Antrag unterhalten und sind nach sehr langer Diskussion - und das war für die Zeit, die wir dort zur Verfügung hatten, schon eine lange Diskussion - übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass dieser Antrag abgelehnt werden muss, weil er inhaltlich sehr viele Ungereimtheiten enthält. Um ihn sauber zu formulieren, hätte man ihn komplett auseinandernehmen müssen.

Ulla sagt, dass der Antrag B1 eine Situationsbeschreibung darstellt. Ich sehe das nicht so. Denn der Antrag B1 enthält nicht nur eine Situations-, sondern auch eine Zielbeschreibung. Frank hat ja vorgetragen, dass man das deswegen auch so verfolgen soll.

Und jetzt einmal ganz ehrlich: Wer heute vom Dritten Arbeitsmarkt spricht - den wir ja eigentlich nicht wollen, für den ja eher Arbeitgeber und Politiker reden -, dann muss er sich darüber klar sein, dass er übermorgen vom Vierten Arbeitsmarkt redet. Wer das Grünbuch der EU-Diskussion sieht, weiß, dass es dort hingehen soll. Deswegen ist dieser Antrag abzulehnen. Der Antrag B1 mit seinem grundsätzlichen Inhalt ist weitergehend und auch schon beschlossen, akzeptiert. Ich empfehle Euch deswegen: Lehnt diesen Antrag bitte ab! (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Thomas. - Ilona Herrmann, Delegiertennummer 750.

Ilona Herrmann, 750

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Vorredner haben gerade alle möglichen Gründe genannt, diesen Antrag abzulehnen. Mein persönlicher Wunsch wäre das auch. Warum habe ich diesem Antrag vorher noch eine Korrektur zugestanden? Ich habe ihm eine Korrektur zugestanden, weil ich geglaubt habe, dass genau das Argument kommen wird, das uns die Kollegin Petra Gerstenkorn gerade vorgetragen hat.

Ich möchte hier eine Richtigstellung machen. Ich selbst war Delegierte auf dieser Konferenz; denn ich bin hier nicht nur Delegierte des Fachbereichs 8, sondern auch ich bin erwerbslos. Auf dieser Konferenz wurde genau diese Thematik heftig diskutiert! Die Konferenz konnte ihre Anträge gar nicht selbst bearbeiten. Wir wissen bis heute nicht, wo der Auftrag dann an den Bundeserwerbslosenausschuss gegeben worden ist, weil wir nie in Kenntnis gesetzt wurden, was dabei herauskam. Man kann also nicht sagen, diese Unterlagen kommen von der Konferenz.

Seit die Unterlagen verbreitet sind, gibt es via E-Mail bundesweit so was von heftigen Debatten, dass wir diese Debatte am zweiten Kongresstag selbst in der „Jungen Welt“ nachlesen konnten. Darin war nämlich zu dem Antrag B11 ein Artikel. Das ist ja unglaublich. Wir müssen das hier diskutieren und eigentlich nicht in der Zeitung. Aber ich kann die Zeitung jetzt toll als Beweis dafür nehmen, welche Debatte da läuft.

Ich habe versucht, den Antrag noch zu retten, obwohl er zum Teil ähnliche Sachen wie der Antrag B1 enthält, damit Ihr Euch vom Absender nicht irritiert fühlt. Aber es spricht eigentlich wirklich alles dafür, ihn abzulehnen. Wenn er also nicht geändert wird, dann lehnt ihn bitte ab! (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Ilona. - Ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Ute Hehring, 332

Ich bitte bei der Rednerliste darauf zu achten, dass nicht mehrfach hier Reden erfolgen. Denn dann gibt es noch eine Gegenrede und eine Widerrede. Bis jetzt war es so, dass wir eine Vielfalt von Meinungen haben wollten. Aber wenn dann manche Redner zwei-, dreimal zum Thema sprechen, ist das, denke ich, nicht im Sinne der Vielfalt. (Lebhafter Beifall) Ich stelle Antrag auf Ende der Rednerliste.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Ich habe aus Deinem Beitrag zwei Anträge zur Geschäftsordnung herausgehört. Das eine war Antrag auf Ende der Rednerliste. Das andere darf ich als Appell verstehen, dass jeder bitte nur einmal sprechen sollte. Kannst Du mir das kurz bestätigen? Oder war das ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung? - Also es war ein Appell an die Kolleginnen und Kollegen, doch zu jedem Antrag bitte nur einmal zu reden.

In diesem konkreten Fall ist allerdings Antrag auf Schluss der Rednerliste gestellt. Wir haben derzeit noch eine Kollegin auf der Rednerliste. Das nur zu Eurer Information. Gibt es eine Gegenrede? - Bitte schön.

Karl Obermann, 641

Ich wollte dagegen sprechen. Denn inhaltlich könnte man den Antrag als Material zu dem Antrag B1 zuordnen, und dann könnte man anschließend im Prinzip die Differenzen, die dort bestehen, lösen. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön. - Wer dem Geschäftsordnungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Das erste war die Mehrheit. Enthaltungen? - Bei einzelnen Enthaltungen. Damit sind wir dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Schließung der Rednerliste gefolgt.

Entsprechend hat jetzt noch einmal die Kollegin Anne Eberle mit der Delegiertennummer 1006 das Wort. - Ich darf an die Bitte der Kollegin erinnern. 

Anne Eberle, 1006

Kolleginnen und Kollegen, ich bin im Grunde genommen auch dafür, dass der Antrag zurückgenommen wird. Das Ganze ist noch nicht richtig ausdiskutiert worden, und vielen Menschen ist noch nicht klar, was der Dritte Arbeitsmarkt, der zum 1.10. eingeführt wird, bedeutet. Und es ist auch EU-weit Konsens, dass man so etwas braucht für Menschen, die nicht mehr leistungsfähig sind. Dabei geht es hauptsächlich um Arbeit, um die Leute von der Straße zu bekommen.
Deshalb würde ich auch, wie mein Vorredner, vorschlagen: Lasst uns das als Material anhängen, damit die Sache weiter debattiert wird. (Beifall) Ich habe ja auch gesagt, dass die ersten Sätze richtig sind, in denen es auch um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ging. Ich hatte ja den Antrag gestellt, bis dahin anzunehmen, aber dann das mit dem Dritten Arbeitsmarkt nicht mehr. Lasst uns die Lösung so vornehmen. Ich denke, dann können auch die Bezirke einmal vernünftig darüber debattieren. - Danke. (Beifall)

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön, Anne. Die Antragskommission signalisiert, dass sie etwas Zeit braucht, um die vorgetragenen Argumente zu bewerten. - Die Antragskommission ist zu einer Meinung gekommen. Das Wort erhält der Sprecher der Antragskommission.

Sprecher der Antragskommission

Wir empfehlen Annahme mit folgenden Änderungen. In der Zeile 14 soll der Begriff „dritter Arbeitsmarkt“ gestrichen werden, ebenso in den Zeilen 40 und 41. Wir verweisen auf den Antrag B1, wo wir den Begriff vom „ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt“ geprägt haben. Auf diese Weise arbeiten wir nicht mit zweierlei Begriffen für dieselbe Sache. Weiterhin schlagen wir vor, die Zeilen 44 bis 48, wo es um die 20 und 30 Stunden im Hinblick auf das alte BSHG geht, ersatzlos zu streichen. In dieser Fassung empfehlen wir die Annahme.

Thomas Koczelnik, Kongressleitung

Danke schön. Ihr habt die geänderte Empfehlung der Antragskommission gehört. Wer dieser Empfehlung der Antragskommission folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das waren weniger. (Zurufe) Die Enthaltungen! - Einzelne Enthaltungen. - Ich habe den Zuruf „Auszählen!“ gehört. Kann sich jemand aus der ersten Reihe, der dafür war, und jemand, der dagegengestimmt hat, mit auf das Podium stellen und unsere Feststellung kurz bestätigen? Das wäre schön.

Ich frage also noch einmal: Wer ist für die Empfehlung der Antragskommission? Schaut Euch bitte um; das sind die Ja-Stimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Wir sind uns nach wie vor einig: Das Erste war die Mehrheit. Wünscht jemand formal die Auszählung? - Nein. Dann dürfen wir das so feststellen. Das freut uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zurufe) - Ich sehe keinen Geschäftsordnungsantrag. (Zuruf: Du hast gefragt, ob jemand die Auszählung wünscht! Es haben sich mehrere im Raum, so auch ich, dafür ausgesprochen, eine Auszählung durchzuführen!) - Das ist der passende Geschäftsordnungsantrag. Den brauchen wir nach unserer Geschäftsordnung. Recht herzlichen Dank dafür. Ich darf also die Kolleginnen und Kollegen der Zählkommission bitten, ihre Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer der veränderten Empfehlung der Antragskommission folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Sind alle Stimmen gezählt? - Alle Stimmen sind gezählt. Wir kommen dann zu den Gegenstimmen. Wer der Empfehlung der Antragskommission nicht folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich habe den Eindruck, dass alle Stimmen ausgezählt sind. - Das scheint der Fall zu sein. Die Enthaltungen müssen aus meiner Sicht nicht gezählt werden. Damit wir aber einen Eindruck bekommen und Ihr Eure Enthaltung zum Ausdruck bringen könnt, jetzt bitte noch das Kartenzeichen für Enthaltung. Wie Ihr wisst, gilt das wie eine nicht abgegebene Stimme. Wir brauchen das deshalb nicht zu zählen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können Euch das Abstimmungsergebnis bekannt geben und dabei feststellen, dass unsere Augen verdammt gut waren. So muss man das wirklich formulieren.

Das Ergebnis lautet: 350-Ja-Stimmen, 342 Nein-Stimmen (Erstauntes Raunen - Beifall) bei 56 Enthaltungen. Wir müssen keinen Optiker aufsuchen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit über den Antrag B11 und die mit ihm zusammenhängenden und zusammen aufgerufenen Anträge abgestimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun haben wir uns eine Pause verdient. Wir nehmen gemeinsam ein Abendessen ein. Ich darf diesen Kongress bis 19.15 Uhr unterbrechen. Ich wünsche allen ein angenehmes Abendessen.

(Unterbrechung des Kongresses: 18.18 Uhr)